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Amts- M Aiizchebllitt für den Abonnement Viertels. 1 M. 20 Pf. einschlicßl. des .Jllustr. Unterhaltungsbl.' o. der Humor. Beilage .Seifen- blaseri' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalien. SS. GeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zivar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnscrtionspreis: die kleinspalrigc Zeile 12 Pf. Im amtlichen DHeile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hanncbohn in Eibenstock. 48. Hahrgaug. ' Donnerstag, den 20. Juni LS«»L Gesperrt wird wegen Ausbesserung der Milchbachbrücke — Sosaer Staatssorstrcvier — die Strotze nach der rothen Grube zwischen der Kreuzung mit dem Milchvach- und Kellcrwcg auf die Zeit vom IN. bis mit 22. Juni ds. Js. Der Verkehr wird über den Kellerweg, Riesenberghäuser und Milchbach- und Graupncr- wcg verwiesen. Schwarzenberg, am 18. Juni 1901. Königliche Amlshauptmannschasl. Krug von Siidda. B. Die Dicnsträumc des unterzeichneten Amtsgerichts bleiben am 21. und 22. Juni dieses Jahres wegen vorzunehmender Reinigung für nicht dringliche Angelegenheiten geschlossen. Eibenktock, am 6. Juni 1901. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Neunuhrladenschluß :c. betreffend. Zufolge besonderer Festsetzung dürfen die Grünwaarenhandlungen hiesiger Stadt für den geschäftlichen Verkehr bis spätestens 10 Uhr abends von heule ab bis auf Weiteres regelmäßig geöffnet sein an 'dem letzten Sonnabende vor Ostern, den Sonnabenden in der Zeit von Anfang Juni bis Ende Oktober, „ letzten 3 Werktagen vor Pfingsten, „ „ 6 . Weihnachten, „ „2 „ des Jahres. Ferner ist die Verkürzung der für die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in diesen offenen Verkaufsstellen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit vorgeschriebcnen ununter brochenen Ruhezeit von mindestens 10 Stunden bis aus Weiteres zulässig an dem letzten Sonnabende vor Ostern, jedem 2. Sonnabende in der Zeit von Anfang Juni bis Ende Oktober, den 3 letzten Werktagen vor Pfingsten, „ 4 . , . Weihnachten, , 2 „ „ des Jahres. Die Bekanntmachung des unterzeichneten Stadlrathcs vom 29. Dezember 1900 hat dagegen von heule ab für die Grünwaarenhandlungen hier keine Geltung mehr. Stadtrath Eibenstock, am II. Juni 1901. Hess«. Lpm. Abwehr und Unterdrülkuug von Viehseuchen. Nachdem die Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1894, vom 30. Oktober 1900 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 930) in Kraft getreten ist, wird ins besondere darauf hingewiesen, daß nach § 15 dieser Verordnung alle von Unternehmern zum Zwecke des Verkaufes oder der Vermittelung des Kaufs auf Bestellung zusammenge brachten Rindvieh- und Schwcinebestände der Beaufsichtigung durch den Bezirkslhicrarzt unter liegen und der Verkauf oder die Abgabe von Thiercn untersagt ist, solange nicht das Nicht vorhandensein von Seuchen amtlich festgestellt ist. Werden Rindvieh oder Schweine eingestellt, so haben sowohl der betreffende Unter nehmer als auch die Besitzer von Gasthofs- und Privatställen der Ortspolizeibehörde unter Angabe der Stückzahl Anzeige von der Ausstellung sowie von Veränderungen der Bestände durch Zugang neuer Thiere binnen 12 Stunden zu erstatten. Alle zur vorübergehenden Aufnahme von Rindern und Schweinen benutzten Stall ungen der Gast- und Schänkwirlhc, sowie anderer Personen, welche die Aufnahme derar tiger Thiere gewerbsmäßig betreiben, und der Viehhändler müssen derartig hergestellt sein, daß sie sich leicht und sicher reinigen und dcsinfiziren lassen. Zu diesem Zwecke mutz bis spätestens dm 1. Juli 1901 der Kutzboden derselben seft und undurchlässig au» Asphalt oder Eemcntstrich oder ans Klinker- oder Steinpflaster, dessen Ingen mit Cement fest verstrichen find, hergestellt und die Wände, sofern sie nicht massiv sind, bis zur Höhe der Thiere mir einem haltbaren undurchlässigen Abputz versehen werden. Die Ställe müssen nach jeder Benutzung spätestens binnen 2 Tagen, bei fortlaufendem Gebrauche mindestens einmal in der Woche, gründlich gereinigt werden. Allen Viehhändlern und Fleischern, sowie deren Bediensteten und Gchülfcn ist das Betreten fremder Stallungen, sowie das Einbringen von fremden Vieh in derartige Stall ungen ohne vorher eingeholte besondere Erlaubnkß des Besitzers der Stallungen verboten. Das Treiben von Schweinen aus öffentlichen Wegen ist verboten: ausgenommen ist nur daS Treiben von Gehöst zu Gehöft im Orte des Besitzers. Die zum Schweinetrans port benutzten Wagen müssen mit dichtem Boden und Seitenwänden derart versehen sein, daß ein Hinabfallen von Kothmassen und Strcumatcrial ausgeschlossen ist. Das gewerbs mäßig zur Beförderung von Schweinen benützte Fuhrwerk ist nach jeder Benutzung gründ lich zu reinigen. Eibenstock, am 15. Juni 1901. Dcr Rath der Lia dl. Heflc. Lpm. Bekanntmachung. Nach der Kaiserlichen Verordnung vom 9. Juli 1900 ist die Bestimmung des 8 154 Absatz 3 der Gewerbeordnung in Kraft getreten, wonach die Bestimmungen der 88 >35 bis 139 b der Gewerbeordnung Anwendung finden aus Arbeitgeber und Arbeiter in Werkstätten, in welchen durch elementare Kraft (Dampf-, Wind-, Wasser-, Gas-, Luft-, Elektrizität.c.) bewegte Triebwerke nicht blos vorübergehend zur Verwendung kommen. Die daraufhin von dem Bundcsrathe erlassenen Ausführungsbestimmungen über die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen m Werkstätten mit Molorbe- trieb können an Rathsstelle eingcsehen werden. Insbesondere werden die Arbeitgeber in Werkstätten mit Motorbctrieb darauf hinge wiesen, daß nunmehr über die Beschäftigung von Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeitern vor Beginn der Befchästigung dem Stadtrathe schriftlich Anzeige unter Angabe der Lage der Werkstätte und der Art des Betriebes zu erstatten ist und dafi in den Werkstatträumcn, in welchen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, eine Tafel, auf der die wichtigsten Bestimmungen aufaedruckt sind, so ausznhängcn ist, daß sic gut gesehen und gelesen werden kann. Derartige Tafeln sind an Rathsstelle käuflich. Aus Werkstätten mit Motorbetrieb, in denen der Arbeitgeber ausschließlich zu seiner Familie gehörige Personen beschäftigt, beziehen sich diese Bestimmungen nicht. Stadtrath Eibenstock, den 18. Juni 1901. Hesse. Lpm. Bekanntmachung. Tie Bcrgstratzenschlentze, welche jetzt bei der Brückcnstraße in den Dorfbach mün det, soll durch die Brückcnstraße weitergcführt und mit der in der Breite- und Langc- ftratze liegenden, am Brühl in den Dorfbach mündenden städtischen Hauptsehleutzc ver bunden werden. Etwaige Widersprüche gegen dieses Projekt sind bis zum 20. Juni 1901 hier mündlich oder schriftlich anzubringen. Eibenstock, den 18. Juni 1901. Tcr Rath dcr Stadt. Hesse. Müller. Gras Versteigerung. Tics diesjährige GraSnutzung von nachgcnanntcn Kunstwiesen des Schönheide» Staatsforstreviers und zwar: der Herren-Ebene und von Günthers Raum, sowie der Wiesen am Tannen- und am Silberbache soll Mittwoch, den 26. Juni 1961 gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle versteigert werden. Zusammenkunft: früh 8 Uhr am Forsthaus an der Mulde, Vormittags '/,1l Uhr am Wiescnhaus an der Mulde und Nachmittags 1 Uhr unterhalb Friedrichs Werk an der Eisen bahnbrücke. Schönheide und Eibenstock, am 18. Juni 1901. König!. Forftrevierverwaltung. «önigl. Korstrentamt. Hoffman«. chcrkach. Jahrmarkt in Johaungcorgcnstadt am 24. und 25. Juni 1901. Iie Ariedensgerüchte. Minister Balfour hat im englischen Parlament amtlich er klärt, Laß .durchaus keine Begründung' für die vielen Gerüchte von schwebenden FriedenSverhandlungen vorliegt. Nun: von Seiten dcr Burenvertreter in Brüssel ist da« schon seit 8 Tagen geleugnet worden und die Gerüchte sind durchweg englischen Ur sprung«; insofern ha! sich Balfour recht diplomatisch au-gedrückt. Denn auf englischer Seite besteht zweifelte« der lebhafte Wunsch aus Fricdenrschluß, wenn man ihn nur unter Bedingungen erlangen könnte, die Halbweg« die .militärische' Ehre England schonen. Lord Kitchener schätzt die Zahl der noch kämpfenden Buren auf 17,000, die aber nirgend« einen größeren Heerkörper bilden, sondern in Kommando« zu 100 bi« 200 Mann vereinzelt sind. Da« würde also etwa 1200 vereinzelte Kommando» abgeben, die vom Norden Transvaal« bi» zum Süden der Kapkolonie vertheilt find und eine Taktik verfolgen, der kein europäisch ge schulte« Heer gewachsen ist. Die Ausgabe der Einzelkommaiido» ist, dem Feinde so viel Schaden al« nur irgend denkbar zu zurügen, bei Annäherung überlegener feindlicher Truppen sich aber in alle Winde zu zerstreuen. Au« der Hcimath haben die Buren allerdings keinen Zuzug mehr zu erwarten. Aber e« wird berichtet, daß Abenteurer au« aller Herren Länder sich den Buren zur Verfügung stellen und deren Reihen füllen. Süd afrika ist da« Gold- und Diamautenland, da« sowieso da« Ziel solcher Unternehmung«lustigen ist, die zu Hause nicht« mehr zu verlieren oder zu hoffen haben. Da aber auch der Betrieb der Minen ruht, so finden die Arbeit-losen bei den Buren Ersatz, der ihnen wenigsten« Autsicht bietet, da« nackte Leben zu stiften. Bei dieser Sachlage ist die Aussicht auf eine baldige Be endigung de« Kriege« sehr gering und die ,Ausräumung»arbei< ten', die Lord Robert« dem Lord Kitchener nur noch zu über lassen glaubte, sind weit schwieriger, al« der eigentliche Krieg, die Besetzung der beiden Hauptstädte Bloemfontein und Pretoria. Gegenwärtig ist sogar da« Krieg«feuer allerorten im gewaltigen Auflodern begrfffen und wenn man trotz der englischen Depeschen zensur doch durch Priratmeldungen von so vielen und namhaften Erfolgen der Buren berichten hört, so wirr man die Krieg«- Müdigkeit der Engländer und ihre Bereitwilligkeit, an Friedens verhandlungen zu glauben, wohl verstehen. Hat doch Lorr Kil- chener selber gemeldet, daß durch seine Vermittelung ein Mein ungsaustausch zwischen den Burenführern und dem Präsidenten Krüger im Haag (oder Schcveningen) stattfinde; legte man doch der Reise der Frau Botha die Bedeutung bei, sie wolle Krüger für den Frieden günstig stimmen. Aber au« Brüssel verlautet mit aller Gewißheit, Krüger lehne jede Verantwortlichkeit für einen Fricdenrschluß ab, der nicht die Unabhängigkeit der Buren staaten sichert, und Frau Botha hat entschieden verneint, eine politische Mission an Krüger zu haben. In englischen parlamentarischen Kreisen behauptete man, die Regierung warte nur noch auf ein angeblich nahe bevor stehende« Manifest Krüger« an die Buren und vielleicht an ganz Europa, in welchem die Gründe für die eventuelle Einstellung der Feindseligkeiten in Südafrika klargclegt werden sollen, um dann ihrerieit« mit weitgehendem Entgegenkommen, betreff« zu künftiger Selbftregierung der Burenstaaten, Amnestie für die Kaprebellen, Entschädigung für niedergebrannte Farmen :c. hervor- zutreten. Hat bei der cngli'chen Regierung wirklich eine solche