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Amts- !»>i> MiMt für den Erscheint 1 I I Abonnement -SLS- 0yk» dks Lmkgmchk LMmkock ZAZ- sertionspreis: die klemsp. teil, soivic bei allen Reichs- und dessen Hlmgebung. Berantworklicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 42. Jahrgang. - VA. Dienstag, den 28. Ältai 18VL Paulig. Verordnung, die Revision der Wahllisten für die LandtagWahlen betreffend. Mit Rücksicht auf die im laufenden Jahre vorzunehmenden Ergänzungswahlen für die 2. Kammer der Stänoeversammlung werden alle nach 8 23 des Wahlgesetzes vom 3. Dezember 1868 (Ges.- u. Verordn.-Blt. S. 1369) mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Juni jeden Jahres einer Revision zu unterziehen sind und zu Anfang bezeichneten Monats die in 8 H der Ausführungsverordnung zu dem er wähnten Wahlgesetze, vom 4. Dezember 1868 (Ges.- u. Verordn.-Blt. S. 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Dresden, am 18. Mai 1895. M I II t st k l l U IN dts I II II k l II. v. Mctzsch. Bekanntmachung. Die diesjährige Grasnutzung der im Rehmer Grunde gelegenen, vormals Hirschberg'schen Wicsen-Parzellen Rr. lo3, 1u4 und 159 ist zu verpachten. Ange bote werden bis zum !». Jnnt in der Rathsregistratur entgegengenommen. Eibenstock, am 24. Mai 1895. DclRllthdelStlldt. I»r. Körner. Graupncr. Die Hteviston der Soziakgesetzgevung. Wie für die Unfallversicherung, so ist auch für die In validität«- und Altersversicherung bekanntlich eine Revision in die Wege geleitet. In erster Linie würde eine solche Re vision von allen Interessenten dann mit Freuden begrüßt werden, wenn dem Gesetz mit Recht der -käme des „Klebe- Gesctzes" entzogen werden müßte, weil eben die unangenehme Klcbcrei aushörte. Allerdings sind bi« jetzt kaum annehmbare Vorschläge bezüglich eine« Ersatzes der Beitragsmarken und der durch dieselben ermöglichten Kontrolc gemacht worden. Nebenbei mag hier bemerkt werden, daß jüngst Fürst Bismarck in einer seiner Ansprachen die Vaterschaft der Klebe-Einricht- ung entschieden abgcleugnet hat. Bei der Altersversicherung wird natürlich auch die Frage der Herabsetzung der Altersgrenze zum Bezüge der Alters rente vom 70. auf daS 65. Lebensjahr, welche schon bei der Berathung de« ersten Gesetzentwurfs eine Rolle gespielt ha», wiederum erörtert. Bei einer solchen Herabsetzung würben zwar mehr Versicherte als bisher in den Genuß der Alters rente treten, aber auch die Kosten sehr erheblich anwachscn. Im Anschluß hieran ist in einer Reichstagskommission regier ungsseitig darauf hingewiesen, daß cs wohl noch andere Leist ungen gebe, bei denen eine Erhöhung oder Erleichterung, sofern eine solche überhaupt beliebt werden sollte, als zweck mäßiger angesehen werden könnte. Auch bei dem neuerdings in Schweden vorgelegten Entwurf eines Arbeitcr-Versicher- ungSgesetzcS, welches vielfach an die deutschen Einrichtungen anknüpst, sei da« 70. Lebensjahr als Altersgrenze für den Bezug einer Rente ohne gleichzeitigen Nachweis der Erwerbs unfähigkeit angenommen worden. Wenn hiernach bei einer Revision des deutschen Gesetzes auch wirklich an der Altersgrenze 70 sollte festgehalten werden müssen, so würde doch sicherlich weiter erwogen werden, ob nicht wenigstens die jetzigen UcbcrgangSbcstimmungen gemil dert werden könnten, indem der Nachweis einer regelmäßigen BcrnfSthätigkcit innerhalb der letzten drei vorgesetzlichen Ka lenderjahre erleichtert wird. Ueber die eventuellen Mittel der Versicherungs-Anstalten zur Gewährung von Mehrleist ungen wurden von derselben Regierungsstelle interessante Mittheilungen gemacht. Demnach ist von den Versicherungs- Anstalten innerhalb der ersten drei Jahre nur 3,« Prozent weniger gezahlt worden, als nach dem Voranschläge zu er warten war. Von 1894 ab wird sich aber eine zunehmende Abweichung Herausstellen, weil die Praxi« crgicbt, daß bei den jetzigen Bestimmungen des Gesetze« jährlich weniger Jn- vaiidenrentncr neu zugehen, und daß auch mehr Invaliden rentner sterben, al» bei den Voranschlägen hatte angenommen werden können. Es ist wohl möglich, daß sich infolgedessen für die Ge- sammtheit der Versicherungsanstalten am Schluß der ersten Beitragsperiode, also am Ende de« Jahre« 1900, ein das Deckungskapital nebst Reservefonds übersteigender Ueberschuß Herausstellen wird; derselbe wird vielleicht nicht einmal gering sein. Immerhin aber lassen die bisherigen Erfahrungen durchaus noch keinen sicheren Schluß zu. Außerdem wird sich der voraussichtliche Ueberschuß ganz ungleichmäßig auf die einzelnen Versicherungsanstalten vcrthcilen und eS ist keines wegs ausgeschlossen, daß ein Ueberschuß bei einzelnen Trägern der Versicherung einem Fehlbetrag bei anderen gegenübertrcten wird. Unter diesen Umständen ist bei Auserlegung von Mehr leistungen jedenfalls Vorsicht geboten. Al« bet der gesetzlichen Einführung der Unfallversicher ung die „BerusSgenosscnschaften" eingerichtet wurden, geschah die« mit der Absicht, die letzteren zu Trägern der gestimmten Arbeilerversichcrung zu machen. Diese Absicht hat sich nicht verwirklichen lassen; die BerusSgenossenschaften bestehen aber trotzdem für den einzigen Zweck der Unfallversicherung und Unfallverhütung weiter und vielfach ist die Klage, daß sie zu theuer arbeiten. Ob es nun möglich sein wird, auch die Invalidität«- u. Altersversicherung den Berufsgenossenschaftcn zu übertragen oder aber die Unfallversicherung den BcrusS- genossenschasten abzunehmen und damit die Versicherungsan stalten zu betrauen, — das ist eine Frage, die schon oft an geregt, offenbar aber noch nicht spruchreif ist. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die Reichstagssession ist am Freitag nach ncunundneuuzig öffentlichen Sitzungstagcn gc schlossen worden. Der Reichstag, der wochenlang beschluß unfähig war, zeigte noch an seinen letzten SitzungSIagcn einen stärkeren Besuch, da die 'Novellen zum Branntwein- und zum Zuckersteuer-Gesetz zur entscheidenden Abstimmung standen. Außer diesen beiden Entwürfen und dem Reichshaushalts-Etat für 1895/96 hat der Reichstag nicht« von Bedeutung zu Stande gebracht. Obwohl die Zucker- und Branntweinsteuer -Novellen zweifellos der Landwirthschaft zu gute kommen, erhob Graf Kanitz doch in einer Rede über da« Ergcbniß der Session bittere Beschwerde gegen die verbündete» Negierungen, die der Landwirthschaft nicht zu der geforderten Erhöhung der Getrcideprcisc habe helfen wollen und sich darauf beschränkt habe, das Almosen der Branntwein- und Zuckerprämien her zugeben. Mit ganz besonderem Unmuth gedachte Gras Kanitz des Umstandes, daß die Börsenreformvorlage nicht an den Reichstag gelangt wäre. Die unerledigt gebliebenen Aufgaben de« Reichstages sind durch den Schluß aufgcschoben, nicht aufgehoben. Es ist selbstverständlich, daß sic in der nächsten Session wicdcrkehren, und zu wünschen bleibt, daß die« zeitig genug geschehe, um auch ihre Erledigung in der einen oder andern Weise zu ermöglichen. — Friedrichsruh, 24. Mai. Fürst Bismarck em pfing gestern Mittag etwa 1.500 Bewohner der Stadt Leip zig, die über Hamburg gegen Mittag in Friedrichsruh ein getroffen waren, um dem Fürsten ihre Anhänglichkeit zu bekunden und eine große Anzahl künstlerisch auSgeführter Ge schenke darzubringen. 'Nachdem ein Sängerchor das „Deutsche Hecrbannlied" vorgetragcn hatte, hielt Geheimrath WiSliccnuS eine herzliche Ansprache an den Fürsten, die mit einem jubelnd aufgcnommcncn Hoch auf den Fürsten schloß. Der selbe erwiderte in längerer Rede. Er erinnerte ar. seine mehrfachen Beziehungen zur Stadt Leipzig, daß seine Vor eltern mütterlicherseits in Leipzig ansässig waren und daß er schon als Minister wiederholt eine liebenswürdige Aufnahme in Leipzig gesunden habe. Trotzdem Leipzig nicht an einem schiffbaren Fluß liege und nicht Residenz sei, habe cs doch große Bedeutung erlangt. Anknüpfcnd an die Völkerschlacht bei Leipzig, wo zum ersten Male Deutsche aus Preußen und Oesterreich Schulter an Schulter fochten, erinnerte der Fürst an die auf dem „Drci-Monarchcn-Hügcl" geschlossene heilige Allianz, die gegen die gewaltige französische Eroberungspolitik nothwcndig gewesen sei. Er empfahl sodann die Pflege guter Beziehungen zu Rußland, mit dem Deutschland keine zwingen den Interessen zu theilen habe. Nothwendig sei auch der Friede der monarchischen Staaten untereinander im Interesse der Aufrechterhaltung von Gesetz und Frieden gegenüber den revolutionären Bestrebungen. Der Fürst schloß, sein Hoch gelte dem König Albert von Sachsen, der einer der geschick testen Pfleger der friedenerhallenden Politik sei. Die Ver sammlung stimmte begeistert in das Hoch ein. — Der Sänger chor trug hieraus da» altniederländische Volkslied „Gebet" vor. Nach dem Empfang lud der Fürst eine größere Anzahl der Festthcilnehmcr zu einem Imbiß zu sich in da« Schloß. Gegen 5 Uhr verließen die Leipziger mittelst SondcrzugeS Friedrichsruh. — Da« Befinden de« Fürsten Bismarck bezeichnen die .Hamb. Nachr." al« zufriedenstellend, nur wird der Fürst wieder mehr al« bisher von seinem alten Leiden der Gesichts schmerzen heimgesucht, da« ihn sehr belästigt und ihm nament lich die Nachtruhe stört. Fürst Bismarck wird im Juni in Kreuznach erwartet. — Ueber die bedingte Verurthcilung in Sachsen schreibt inan der „Köln. Ztg.": Während das Neichsjustizamt und das preußische Justizministerium sich gegen die Einführung der bedingten Verurtheilung ablehnend verhalten, hat man im Königreich Sachsen, Ivo verschiedene strafrechtliche Re formen zuerst praktisch cingeführt wurden, mit der Anwendung derselben einen Versuch in großem Umfange gemacht, dessen Ausfall für das ganze Reichsgebiet von weitreichender Be deutung werden wird. Das sächsische Justizministerium hat, wie schon mitgethcilt, die Staatsanwaltschaften angewiesen, zunächst bei den jugendlichen Verurthcilten die bedingte Ver urtheilung anznwcnden, ausnahmsweise jedoch kann sie auch bei Erwachsenen angewandt werden; der Erlaß der Strafe durch die Begnadigung ist bei gutem Verhalten innerhalb der Bewährungsfrist in Aussicht genommen. Dieses Ver fahren ist srei von allen rechtlichen Bedenken, da die Art und Weise der Vollstreckung der erkannten Strafen Sache der Bundesstaaten ist, so lauge nicht da« Reich den Straf vollzug durch Gesetz einheitlich geregelt hat. Sachsen war auch derjenige deutsche Staat, der die bedingte Entlassung einführte, die später bei der Berathung des Strafgesetzbuch« für den Norddeutschen Bund durch gesetzliche Vorschrift in dem ganzen Bundesgebiete Eingang sand. Auch bei dieser Maßregel war zunächst der Gnadenweg gewählt worden, bis dann aus einer Gnadensachc eine Rechtssache wurde, deren Voraussetzungen und Wirkungen gesetzlich bestimmt sind. Eine ähnliche Entwicklung scheint die bedingte Verurtheilung zu nehmen trotz aller bureaukratischcr Hindernisse, die der wohl- thätigen Reform noch in den Weg gelegt werden. Das sächsische Ministerium wird vielleicht Anlaß nehmen, die Staatsanwaltschaften insbesondere auf die Anwendung dcS Strafaufschub« gegenüber minderjährigen weiblichen Verur- Iheilten hinzuwciscn, da bei diesen Personen fast dieselben Er wägungen zu Gunsten der Maßregel in Betracht kommen, wie gegenüber den Bcrurtheilten unter achtzehn Jahren. Die Justizverwaltungen der übrigen Bundesstaaten werden sich nun auch ihrerseits zu der Frage gedrängt sehen, ob nicht mit der bedingten Verurtheilung bei Jugendlichen ein Versuch zu machen sei, und es duldet kaum einen Zweifel, daß die Erörterung zu einer Bejahung führt. Der Haupteinwand der Gegner, daß die in Frankreich, England und Belgien ge machten Erfahrungen nicht vollwcrthig seien, wird zum großen Theil schon durch das Vorgehen Sachsen« widerlegt. Denn Sachsen ist gewiß nicht der Staat, der sich auf das Gebiet gefährlicher strafrechtlicher Versuche wagt; auch ist von ihm nicht zu erwarten, daß cs ohne Bedenken die Bedeutung der Strafe abschwächen möchte. DaS sächsische Justizministerium darf cS sich zum Ruhme nehmen, zuerst in Deutschland die Grundlage für die praktische Erprobung der Maßregel gegeben zu haben, die nun so lange schon auf der Tagesordnung steht. Begierig darf man darauf sein, ob die preußische Justizver waltung durch dieses Vorgehen in ihrer Stellung zu der Frage berührt werden und sich entschließen wird, einen segensreichen Reformgedanken praktisch zu erproben, der in die bureaukratischcn Uebcrlieferungen allerdings wenig zu passen scheint. - Rußland. Brest-LitewSk, 23. Mai. Die Zahl der bei der furchtbaren Brandkatastrophe um» Leben gekom menen Personen ist viel größer, als Anfangs angenommen wurde. Nach amtlicher Feststellung wurden nicht weniger als 150 verkohlte Leichen au» den Trümmern hervorgezogen. In ganz Rußland werden Sammlungen für die Abgebrann tcn, die sich auf gegen 32,000 beziffern, veranstaltet und sind bereits viel Geld und Kleidungsstücke an das hiesige Comitü eingegangcn. Man baut hier vorläufig Baracken. Die är mere Bevölkerung wird in Volksküchen, deren mehrere in Eile errichtet wurden, gespeist. — Italien. Au« Neapel wird gemeldet, daß seit dem 24. d. Morgen« der Vesuv sich in außergewöhnlicher