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Preis 15 Pfg. Nr. 34 — Erscheinungsort Dresden für die deutsche Bevölkerung Freitag, 29. Juni 1945 Statuten der Vereinten Nationen angenommen Auf der Konferenz in San Francisco San Francisco (TASS). Die Plenarsitzung der Konferenz der Vereinten Nationen in San Fran cisco, die im Gebäude der Oper am 25. Juni er öffnet wurde, nahm einstimmig die Statuten der Vereinten Nationen und die Statuten des Inter nationalen Gerichtshofes an sowie das Dokument über die Schaffung einer Vorbereitenden Kom mission, die bis zur ersten Sitzung der General versammlung fungieren soll. Der Delegierte des Vereinigten Königreiches, Halifax, der den Vorsitz führte, schlug vor, daß die Mitglieder der Delegationen in An betracht der historischen Bedeutung d%r Konfe renz nicht durch Heben der Hände, sondern durch Aufstehen abstimmen sollten. Als die Delegatiöns- führer sich einstimmig für die Annahme der drei endgültigen Dokumente der Konferenz aus gesprochen hatten, erhoben sich alle Delegierten sowie über 2500 andere im Saale anwesende Personen von ihren Sitzen und begrüßten die Annahme dieses Beschlusses mit begeistertem Beifall. So wurden die Statuten endgültig angenom men, die den Grundstein für eine Organisation des Friedens und der internationalen Sicherheit legen, nachdem sie- in fast neunwöchiger an gespannter Arbeit in San Francisco und viel wöchiger Arbeit in Dumbarton-Oaks formuliert worden sind. Die endgültigen Dokumente der Konferenz werden, nachdem sie durch die Dele gierten unterschrieben und ratifiziert worden sind, in Kraft treten. Die Statuten werden nach der Ratifizierung durch die fünf ständigen Mit glieder des Rates und durch die Mehrheit der übrigen mitzeichnenden Staaten In Kraft treten. Bs wurde offiziell bekanntgegeben, daß die Juni Juni um um Unterzeichnung am Morgen des 26. 9 Uhr lokaler Zeit (das heißt am 27. 7 Uhr Moskauer Zeit) stattfindet. Vor der Abstimmung über die Annahme dar Statuten auf der Plenarsitzung der Konferenz wurden Berichte der vier Kommissionen ver lesen, die die Resultate der Arbeit dieser Kom missionen zusammenfassend darlegten. Der Berichterstatter des leitenden Komitees, der Delegierte von Kuba, Beils, berichtete über die Annahme eines Dokumentes, das die Schaffung der Vorbereitenden Kommission vor sieht,' welche nach Abschluß der Konferenz bis zur endgültigen Konstituierung der Vereinten Nationen fungieren wird. Dieser Beschluß wurde von der Plenarsitzung gulgeheißen. Beils brachte gleichfalls eine Resolution ein, die die Ver dienste Stettinius* hervorhob, und würdigte kurz die Verdienste der drei anderen Vorsitzenden der Konferenz. Zuvor hatte der Berichterstatter der Mandaten- kommission, der Delegierte Luxemburgs, d e Halle, über die Einzelheiten der Aufnahme der Gründungsmitglieder der Konferenz und über die spätere Zulassung der Delegationen von Argentinien, Bjelorußlands und der Ukraine berichtet sowie über Aenderungen, die in dem Bestände der Delegationen im Verlaufe der Kon ferenz stattfanden. Nach der Annahme der Statuten und der anderen Dokumente erhoben sich alle Dele gierten und das Publikum von ihren Plätzen und brachen in einen minutenlang andauernden Bei fall aus. Gromyko, Stettinius, Halifax und Coo befanden sich auf der Tribüne als Vertreter der Regierungen der Organisatorenmächte. Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowiefs derUdSSE über die Verleihung des höchsten militärischen Ranges „Generalissi mus der Sowjetunion“ an den Obersten Befehlshaber aller Streitkräfte der UdSSR, Josef Wissarionowitsch Stalin Dem Obersten Befehlshaber aller Streitkräfte der UdSSR, Josef Wissariono witsch Stalin, wird der höchste militärische Rang „Generalissimus der Sowjet union“ verliehen. Der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR M. Kalinin Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR A. Gorkin Moskau, Kreml, am 27. Juni 1945. Die Statuten der Vereinten Nationen San Francisco (TASS). Die Statuten der Ver einten Nationen, die auf der Konferenz in San Francisco angenommen und auf der nachfol genden Plenarsitzung der Konferenz am 26. Juni 1945 unterzeichnet wurden, bestehen aus 19 Kapiteln, diese teilen sich In Artikel und letztere in Paragraphen. Der einleitende Teil der Statuten lautet: „Wir Völker der Vereinten Nationen, erfüllt von Entschlossenheit, den künftigen Generationen die Leiden des Krieges zu ersparen, der zweimal im Laufe unseres Lebens der Menschheit unfaßbares Ujlglück gebracht hat, und den Glauben an die fundamentalen Menschen rechte, an die Würde und den Wert der mensch lichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und an die Rechts gleichheit der großen und kleinen Nationen zu festigen, und Bedingungen zu schaffen, unter denen die Ge rechtigkeit und Achtung der Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen und anderen Quellen internationalen Rechts ergeben, gewahrt werden können, und zum sozialen Fortschritt und zur Besserung der Lebensbedingungen bei größerer Freiheit bei zutragen und zu diesem Zwecke Duldsamkeit zu geigen und gutnachbarlich in Frieden miteinander zu leben und unsere Kräfte zu vereinen, um den Frieden der Welt und die internationale Sicherheit zu erhalten, durch die Annahme von Grundsätzen und durch Festsetzung von Methoden zu gewähr leisten, daß die bewaffneten Kräfte nicht anders verwendet werden als im eigenen Interesse, und den internationalen Apparat zu benutzen, um zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker beizutragen, haben beschlossen, mif vereinten Kräften nach der Erreichung dieser Ziele zu streben. Demgemäß haben unsere entsprechenden Regierungen durch ihre Vertreter in der Stadt San Francisco nach Vorlage ihrer Vollmachten und nachdem deren .ordnungsmäßige Ausstellung festgestellt worden ist, vereinbart, die vor liegenden Statuten der Vereinten -Nationen an zunehmen und gründen mit Vorliegendem eine internationale Organisation unter dem Namen .Vereinte Nationen*."' Kapitel 1 der Statuten trägt den T*tel: „Ziele und Grundsätze." In Artikel 1 dieses Kapitels heißt es: „Die Vereinten Nationen haben folgende Ziele: 1. Wahrung des Friedens und der internatio nalen Sicherheit. Zu diesem Zwecke werden effektive, gemeinsame Maßnahmen getroffen, um die Gefahren, die dem ' Frieden drohen, abzu wenden und jede Aggression oder andere Ver letzung des Friedens zu unterdrücken, Beilegung oder Entscheidung mit friedlichen Mitteln gemäß den Prinzipien der Gerechtigkeit und des inter nationalen Rechts von internationalen Streit fragen oder Situationen, welche zu einer Ver letzung des Friedens führen können, 2. Förderung freundschaftlicher Beziehungen swischen den Nationen auf der Grundlage des Gleichberechtigungs- und Selbstbestimmungs prinzips der Völker sowie andere entsprechende Maßnahmen zur Festigung des allgemeinen Friedens, v 3- Verwirklichung einer Zusammenarbeit der Völker bei der Lösung internationaler Probleme wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und huma nitären Charakters sowie bei der Förderung der Achtung der Menschenrechte und der grund legenden Freiheiten für alle, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache und Glaubens- bekenntnisj F*. n Zentrum zu sein für die Koordinierung der Tätigkeit der Nationen zur Erreichung dieser gemeinsamen Ziele." Artikel 2 setzt die Grundsätze fest, nach denen die Organisation und ihre Mitglieder sich richten,, um die in Artikel 1 angeführten Ziele zu erreichen, er lautet: „1. Die Organisation ist begründet auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder, 2. Alle Mitglieder der Organisation erfüllen gewissenhaft alle _ ihnen durch vorliegende Statuten auferlegten Verpflichtungen, um ihnen allen- am ganzen die Rechte und Vorrechte zu sichern, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Mit glieder der Organisation zukommen, 3. Alle Mitglieder der Organisation schlichten ihre internationalen Streitigkeiten durch fried liche Mittel in solcher Weise, daß daraus keine Gefahr für den Frieden, die internationale Sicherheit und Gerechtigkeit entsteht, 4. Alle Mitglieder der Organisation enthalten sich in ihren internationalen Beziehungen von jeder Bedrohung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unverletzlichkeit oder politische Unabhängigkeit irgendeines Staates, ebenso von der Anwendung irgendwelcher an derer Mittel, die im Widerspruch zu den Zielen der Vereinten Nationen stehen." Im § 7 dieses Artikels' heißt es: „Die vor liegenden Statuten geben in keiner Weise der Organisation der Vereinten Nationen das Recht, sich in Angelegenheiten einzumischen, die nach ihrem Wesen der inneren Zuständigkeit des be treffenden Staates zustehen, und fordert nicht von den Mitgliedern der Organisation, solche Angelegenheiten auf Grund vorliegender Sta tuten zur Entscheidung vorzulegen, dieser Grundsatz bezieht sich jedoch .nicht auf die An wendung von Zwangsmaßnahmen auf Grund des Kapitels VII." Mexiko gegen Fianco- Spanien San Francisco (TASS). Auf einer öffentlichen Sitzung der Kommission Nr. 1 protestierte der Delegierte Mexikos, Quintanilla, gegen die Zulassung Franlco-Spaniens zur Organisation der Vereinten Nationen. Quintanilla erklärte: „Im Namen der mexikanischen Delegation teile ich mit, daß Mexiko dem Wortlaut des § 2, Kapitel 3, beistimmt in der Annahme, daß die be siegten Regierungen der Achsenmächte oder an J ~ ; ■ iviu;»uuiiis una aie jLuitwane rntiers empting, der dere de facto bestehende Regierungen, die auf., eigentliche Grund dafür ist, daß die spanische iraend eine Weise vnn rfen A n__- ... ' . . . kurz vor seiner Niederlage steht, so ist es eipe durchaus vernünftige Forderung, daß _es keiner de facto bestehenden Regierung, die* von den Achsenmächten eingesetzt wurde, gestattet sei, an der Konferenz oder an der Organisation der Vereinten Nationen teilzunehmen. Es ist eine historische Tatsache, daß die mili tärische Hilfe, die Franco durch die, Legionen Mussolinis und die Luftwaffe Hitlers empfing, der irgend eine Weise von den' Streitkräften der Achsenmächte eingesetzt wurden, keinen An spruch auf die Mitgliedschaft in der neuen inter nationalen Organisation erheben dürfen. Wir denken hierbei nicht nur an die Marionettenregie rung von Mandschukuo, sondern an eine Regierung, die uns spanisch sprechenden Re publiken bedeutend näher steht — die Regie rung Spaniens. Herr Vorsitzenderl Es ist nachgewiesen, daß die Streitkräfte des faschistischen Italiens und Nazideutschlands durch offenes Eingreifen Franco an die Macht gebracht haben. Und weil dieser Krieg ein Kampf für die endgültige Ver nichtung der letzten Reste der Achse ist, von der schon zwei Teilnehmer zerschlagen und Japan Regierung heute hier nicht vertreten ist." Quintanilla zitierte weiter eine Reihe von Er klärungen, in denen Franco den italienischen Faschisten für ihre Einmischung in den Kampf gegen die Demokratie dankte, und fügte hinzu, daß Franco mit dem gleichen Eifer auch an Hitler seinen Dank für die militärische Unterstützung des spanischen Faschismus ausgesprochen habe. Quintanilla führte ein Telegramm Francos an Hitler an, in dem er Hitlerdeutschland den Sieg wünschte, und sagte zum Schluß: „Herr Vorsitzender! Die Delegation Mexikos besteht darauf, daß die Stimme Francos, der jene Worte gesprochen, nie in der internationalen Or ganisation gehört werden soll, die sie hier, meine Herren, zu schaffen im Begriff sind." Auch Sowjet-Delegierte protestieren San Francisco (TASS). Auf einer Abend sitzung der Kommission Nr. 1 hat eine Reihe Delegierter dem Vorschlag des mexikanischen Delegierten beigepflichtet, der dahin geht, daß die Vertreter Franco-Spaniens als Mitglieder der künftigen Organisation der Vereinten Nationen nicht in Frage kommen. Rede Palladins Das Mitglied der Delegation der Ukrainischen SSR, Palladin, erklärte: * „Nfir ein solcher Staat kann Mitglied der internationalen Organisation sein, welcher voll und ganz die Richtlinien und Ziele der Organi sation teilt, d. h. diejenigen Ziele und Grund sätze anerkennt, die während des Krieges die fried- und freiheitsliebenden Nationen mit einander verbanden. Natürlich kann ein Staat, der die Grundsätze der Vereinten Nationen mit Füßen trat, nicht Mitglied der Organisation sein. Franco bewaffnete und entsandte nach der UdSSR — als Hilfe für die deutschen Truppen — die spanische ,Blaue Division', deren Soldaten gegen die Rote Armee kämpften, und zwar an Seite des Feindes der ge'samten fortschrittlichen Menschheit. Die Delegierten der Konferenz haben mehr fach davon gesprochen, daß die Achtung der internationalen Freiheit und Anerkennung des internationalen Rechtes der Grundsatz der Ver einten Nationen sein muß. Franco erhob die Hand gegen die Volksvertreter, die auf Grund der spanischen Konstitution gewählt waren, und verjagte die Regierungsorgane, die den Willen des spanischen Volkes vertraten. Sind solche Handlungen mit der Teilnahme an einer iriJCT» nationalen Organisation in Einklang zu bringen? , Angesichts aller dieser Tatsachen ist die Delegation der ukrainischen SSR der Ansicht, daß der Zutritt zu den Vereinten Nationen ge schlossen bleiben muß für diejenigen Staaten, welche den Aggressor unterstützt haben, und in erster Linie — für da# faschistische Spanien." Rede Kisselews Der Vorsitzende der bjelorussischen Dele gation der SSR, Kisselew, erklärte in seiner Rede: „Die Franco-Regierung half Hitler, aggressiv gegen die friedliebenden Nationen vorzugehen, und vom ersten bis zum letzten Kriegstage er wies sie Hitler jegliche Hilfe an Kriegsmaterial und Streitkräften. Und jetzt, wo Hillerdeutsch- land und seine Sateliten von den tapferen alli ierten Armeen zerschlagen wurden, hat die Franco-Regierung Spanien in einen Unterschlupf für faschistische Verbrecher verwandelt. Es ist bekannt, .daß eine ganze Reihe faschistischer Politiker Deutschlands, darunter auch — wie be reits in der Presse mitgeteilt — Hitler selbst, unter den Fittichen des spanischen Freundes Aufnahme gefunden haben, um wieder ein Netz von Verschwörungen gegen den Frieden zu spinnen. Die bjelorussische Delegation hält es für not wendig, vor der hohen Versammlung zu er klären, daß das faschistische Spanien sich im Kriegszustand mit dem bjelorussischen Volke befunden hat. Wem ist es wohl unbekannt, daß die Regimenter der spanischen .Blauen Division' aktiven Anteil an den Operationen an der Ost front hatten und teilweise auch auf bjelorussi- schem Gebiet? Von der Hand der faschistischen Mörder fielen viele Tausende bjelorussischer Kämpfer. Besonders herzlos und grausam er wiesen sich die Soldaten Francos gegenüber den bjelorussischen Partisanen und friedlichen Bür gern meines Landes. Deshalb wäre es für das bjelorussische Volk beleidigend, mit Franco- Spanien im Rahmen einer Organisation zusam menzuarbeiten. Die bjelorussische Delegation gibt der Hoff nung Ausdruck, daß der Vorschlag des mexi kanischen Delegierten einstimmig von den Län dern, die der Konferenz beiwohnen, unterstützt wird." Gründung eines russischen Instituts in den USA New York (TASS). Der Rektor der Columbia-Universität, Butler, teilte den Presse vertretern mit, daß die Organisation „Rocke- fellers Fond" eine Summe von 250 000 Dollar für die Gründung eines russischen Instituts an dieser Universität bestimmt hat. Dem Institut wird der Leiter der russischen Abteilung des „Regierungsbüros für Strategische Informationen", Professor ‘Robinson, vorstehen. Die offizielle Eröffnung des Institutes findet am 1. Juli 1946 statt. Seine Aufgabe wird darin bestehen, amerikanische Spezialisten für russische Angelegenheiten zu unterrichten so wie Forschungsarbeiten durchzuführen' zu dem Zweck, ein besseres Verständnis der Sowjet union zu erzielen. Wie Professor Robinson erklärte, soll das russische Institut in der Hauptsache Spezia listen für internationalen Handel, Finanzen, Regierungstätigkeit, Unterricht und Forschungs arbeit ausbilden. Das Studium wird nxht weniger als zwei Jahre dauern. Das Rätsel um Hitler London (TASS). Die Reuteragentur bringt eine Nachricht der Pariser Zeitung „Paris Preß", daß am 29. April Hitler auf einem Unterseeboot La Pallisse, einen Unterseeboothafen an der Westküste Frankreichs, der sich damals noch in deutschen Händen befand, verlassen habe. Hitler sei in La Pallisse in einem Flugzeug eingetroffen und habe nach einigen Stunden inkognito den Ort verlassen, und zwar auf einem Unterseeboot, das einen riesigen Vorrat an Lebensmitteln und Treibstoff mit sich führte.