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222 Beilage C. KUrzes,e Ronte Eine das Publicum zwar weniger direct berührende, aber viel berechtigtere Forderung, als die Einheitlichkeit der Sätze, finden wir in der Instradirung nach der virtuell kürzesten Route. Es ist dies eine der wesentlichen Bedingungen, um das Maximum des Beinertrages des vater ländischen Gesammtnetzes zu erzielen und den garantirenden Staats schatz zu entlasten. Leider stehen ihr die Sonderinteressen einzelner Bahnverwaltungen entgegen. Letztere werden sich aber früher oder später daran gewöhnen müssen, ihre Bahnnetze nicht als Selbstzweck, sondern als integrirende Bestandtheile des nationalen Gesammtnetzes zu betrachten. Wir haben im Vorstehenden immer stillschweigend vorausgesetzt, dass das Erwerbsprincip die Kichtschnur des Bahnbetriebes bilde. GebMirenprincip Nun lesen wir aber, dass, wenn einmal alle Landestheile gleich- mässig mit Eisenbahnen ausgestattet sein und das Baucapital der Bahnen ganz oder grösstentheils getilgt sein werde, alsdann das Er werbs- oder Unternehmungsprincip dem Gebührenprincipe zu weichen haben werde. Mit dem Inslebentreten des Gebtihrenprincips wäre dann auch der Moment gekommen zur Einführung des Staatsbetriebes auf den Haupt- und Nebenbahnen, mit Ausschluss der Localbahnen, welche im Privatbetriebe zu verbleiben hätten. Man steht solchergestalt vor einer Theorie, welche dem Staats betriebe sowohl, als auch dem Privatbetriebe seinen Platz anweist, einer Theorie, welche dem letzteren eine freilich noch sehr lange Dauer vindicirt, aber doch auch den Vertretern des Staatsbetriebes einen, wenn auch fernsichtigen Wechsel einhändigt. Diese Theorie mag also für Viele etwas Bestechendes haben, scheint uns aber trotz dem auf keinem festen Boden zu stehen. Kimn der Staat auf Man denke sich, die Concessionen seien abgelaufen, der Moment das Enverbsprmcip ge j ^a w0 (j ag österreichische Aerar in den lastenfreien Besitz der verzichten? Bahnen mit einem Beinertrage von jährlich — sagen wir — 60 Mil lionen Gulden zu treten habe. Glaubt man ernstlich, der österrei chische Finanzminister, der österreichische Beichsrath würden sofort irgend einem Principe zulieb erklären, dass sie auf diese Einnahmen verzichten ? Würden sie nicht glücklich sein, damit das Deficit im Staatshaushalte zu decken, und falls an Stelle des Deficits schon ein Ueberschuss getreten wäre, würden sie sich nicht zweimal besinnen, ob nicht, ehe sie die eingelebten Bahntarife herabsetzen, besser vor her das Lottogefällw aufzuheben und die Grundsteuer u. s. w. zu mil dern wäre ? Die in Bede stehende Theorie wäre allenfalls auf ein reiches Land, auf Oesterreich aber gewiss nicht anwendbar. Der öster reichische Staat müsste wohl, wenn auch das gesammte Bahnnetz an denselben überginge, doch fortfahren, das Erwerbsprincip zur An wendung zu bringen. Auch in Bayern, in Sachsen geschieht nichts