jährliche feste Besoldung auS der Schulcasse für Schulgeld, Licht, Dinte und Singumgänge, 20 Thlr. 25 Ngr- — Pf. Besoldung aus der Kir- chencassc als Terlius, 17 Thlr. 10 Ngr- — Pf- aus der Kirchcncasse als Organist, 24 Thlr. 14 Ngr. 9 Pf. Besoldung aus der Stadt- casse, 18 Thlr. 27 Ngr- — Pf. für 3^ Klaftern weiche Scheite zur Heizung der 3(en Knabenschulstube aus der Stadtcasse. 4.) Der Quartus empfangt Zweihunderlsechszig Thaler (260 Thlr.) feste jähr liche Besoldung unter gleichen Verhältnis en wie «0 3 10 Thlr- 8 Ngr- 3 Pf. Besoldung aus der Kirchencasse, 10 Thlr. — Ngr-— Pf. Besoldung aus der Stadtcasse, 30 Thlr. 25 Ngr. — Pf. Hvlzgeld, ivovon die Schul stube mit zu Heizen ist, aus der Schulcasse. 5) Der Iste Mädchenlehrer erhält Vierhundert fünf und dreißig Thaler (435 Thlr.) feste jährliche Besoldung, 20 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. Hplzgcld zur Heizung der Schulstube aus der Schulcasse. 10 Thlr. — Ngr. — Pf. jährlich aus dem Kirchen- ärarium. 6) Der 2te Mädchenlehrer erhält Dreihundert fünf und zwanzig Thaler (325 Thlr.) feste jährliche Besoldung aus der Schulcasse für Schulgeld, Licht, Dinte, 20 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. Holzgeld, wovon die Schul stube mitzuheizen ist, aus der Schulcasse. 7) Der 3te Mädchenlehrer empfängt Zweihundert und fünfzig Thaler (250 Thlr.) feste Besoldung aus der Schulcasse für Schulgeld, Licht, Dinte inel. Logisentschädigung. 21 Thlr-—Ngr.—Pf. Holzgeld, wovon die Schul stube mit zu Heizen ist. 8) Der 8te ständige Bürgerschullehrcr erhalt