20 § S8. Legate. Außer der allgemeinen Schulcassc bestehen hier fol gende Legate, alS: 1) FünfhundertThaler Bod em er's Stiftung, wovon die jährlichen Zinsen nach Höhe von 20 Thlr. zur An schaffung von Schulbüchern für arme und würdige , Schulkinder nach der Stiftungsurkunde vom 26. Mai 1851 verwendet werden. 2j Sieben und siebzig Thalec 2 Ngr. 5 Pf. Donath- Oehme'schc Stiftung, deren Zinsen im Betrage von 3 Thlr. für die l- Knabcnclasse nach Ermessen deS Directors verwendet werden. 3) Hundert Thaler A u g u st O eh m e'sche Stiftung, deren Zinsen (5»/o) zu Anschaffung von Gesangbüchern für arme Consirmanden nach der Stiftungsurkunde be stimmt sind. Von dem den Lehrern zu gewährenden Unterhalte und -en ihnen obliegenden Pflichten insbesondere. § 3» Gehalte der Bürgerschullehrer. Zur gehörigen Versorgung des zweckdienlichen Un terrichts bei der Bürgerschule sind zur Zeit 8 ständige und 2 Hilfslehrer angestellt. Hierüber aber crrhcill der jetzige Lehrer der Bode- mer'schen Fabrikschule Arno Böhme wöchentlich aus hilfsweise 6 Stunden. Ein jeder dieser Lehrer erhält, außer den zu Folge des cklirchendicnstes und sonstiger ihnen zustehenden, nor- mieten und an die Stelle gebundenen Emolumenten, eine festbesiimmte Besoldung in Geld, welche in monatlichen Raten vom Sladtcassirer regelmäßig postnumernncko aus zuzahlen ist und gegenwärtig in folgenden Gehalten be steht.