12 s 23 Location und Translocation. Die Beränderung des Platzes (Location) der einzel nen Schüler in derselben Classe nach Maßgabe ihrer Würdigkeit, so wie die Hauptversetzung aus einer Elasse in die andere (Translocation) der Schüler, die das Klassenziel erreicht und die nöthigen Borkenntnisse und Fähigkeiten erlangt haben, erfolgt, unter Leitung des Di rectors, zu Ostern und zu Michaelis am Sonnabend vor der Eonsirmation. btt.''' K'chulfrric Aeit. K. 24. Ordentliche Schulferien. Als ordentliche Schulferien sind, außer den Mitt wochs und Sonnabends ausfallenden Nachmiltagsstun- den und den durch einzelne Festtage herbeigeführten ganz- und halbtägigen Unterbrechungen des Schulunterrichts, folgende festgesetzt: 1) Ein schulfreier Tag zu Fastnacht; 2) die jedesmaligen zwei wirklichen Jahrmarktstage; 3) die Osterferien, vom grünen Donnerstage bis Mitt wochs nach dem Feste; 4) die Psingstferien, welche mit Sonnabend vor dem Feste anfangen und mit Sonnabend nach dem Feste zu Ende gehen; 5) acht Tage Ernteferien in der ersten Woche des Au gust; 6) acht Tage Michaelisferien wahrend der Kartoffel- ernte; 7) ein schulfreier Tag nach dem abgehaltenen Examen; 8) die Weihnachtsfericn vom 24. Dezember bis 1. Ja- nu ar. Wegen cinfallender gewisser Leichenbegängnisse wer-