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K 2L. Censurbuch und Ertbcilung von Ccnsurcn. Nach vorausgegangener Berathung in der Synode sind, kurz vor diesen Prüfungen, in den einzelnen Elaffen die nach dem Schema L. h. 62. der Verordnung vom 9. Juni 1835 eingerichteten Elaffen- und Eensurtabellen von dem Elasscnlehrer auszufüllen, und ist davon zu Ostern eine Abschrift dein Localschulinspector zur Einsen dung an die König!. Superintendentur zuzustellen. Außerdem ist bei der öffentlichen Osterprüfung jedem Schulkinde eine schriftliche Hauptcensur über Fleiß, Fort schritte und sittliches Betragen von dem betreffenden Elasscnlehrer zu ertheilen und vom Director mit zu un terzeichnen. H. 22. Schulfeierlichketten. 1) Freitags vor der Oster- und Michaelisconsirmation erfolgt Vormittags 10 Uhr durch den Director im Beisein der Schuldeputation und sämmtlicher Lehrer die feierliche Entlassung der Consirmanden, zu wel cher die Eltern derselben durch besondere Bekannt machung cingeladen werden. 2) An denselben Tagen geschieht Nachmittags 2 Uhr die feierliche Ausnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder (ß. 16). 3) Am Geburlsfeste Sr. Majestät des Königs wird in den beiden obersten Knaben- und Mädchenclasscn unter besonderen Feierlichkeiten der^ Bedeutung des Tages gedacht, um dadurch die Liebe zu dem ange stammten Fürstenhause in den Herzen der Kinder zu nähren. Der Director hat übrigens bei Veranstaltung dieser Feierlichkeiten im Einverständniß mit dem Lo- kalschulinspector und beziehendlich unter Mitwirkung desselben zu handeln.