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senden und mit dem SrhrcrcoUegio zu berathenden voll- ständigcn Unterrichtsplane anzugeben. Die Vertheilung der wöchentlichen und täglichen Lehrstunden an die einzelnen Lehrer und Elasten erfolgt nach den von der Königl. Supcrintendentnr Marienberg entworfenen und von der Künigl. Kreisdirecrion unterm 13. Januar 1858 verordneten Leclionsplänen. Später nörhig werdend« Modifikationen derselben oder Entwerfung neuer Lectionspläne ist Sache des jedes maligen Schuldirektors. ',!? u-!r>ti,<n Utiam snn !tLU,tz S § 2<». Schulprüfung. So lange die zweimalige Evnsirmation und somit auch zweimalige Schulentlassung im Jahre fortbesteht, findet unter Anordnung und Leitung de- Direktors, mit Uebereinstimmung des LocalfchulinspeckorS, auch jährlich eine zweimalige Schulprüfung statt, und zwar: 1) eine öffentliche Prüfung aller Elasten kurz vor Ostern, zwischen den Sonntagen l-ütrue und t'nlm-num. Liese Prüfung wird in einem dazu geeigneten Schul locale im Beisein der Schuldeputation und sämmt- licher Lehrer vorgenommen, und sind die dazu be stimmten Tage Sonntags vorher in der Kirche be kannt zu machen. Außerdem werden durch Bekannt machung im Local-Wochenblatts und nach Befinden, mittelst einer besonderen Schulschrift die städtischen Behörden,', Eltern der Kinder und sonstige Einwoh ner von dem Dircctor dazu cingcladcn. 2) Zu Michaelis wird kurz vor der Eonsirmahion in den gewöhnlichen Unterrichtslocalen der einzelnen Elasten, Behufs der Translocalivn im Beisein des Direktors und des Elastenlehrers der nächst höheren Elasten eine kurze Prüfung gehalten, welche vorher vom Direktor dem Localschulinspector und der Schul deputation zu beliebiger Teilnahme anzuzeigcn ist.