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29 Es wurde beschlossen rul I. ß 1. Der „allgemeine deutsche Lehrerverein" hat zum Zweck: a) Verbrüderung aller Lehrer der verschiedensten Schulen Deutschlands. b) Herstellung und Fortbildung eines geordneten Schul- und Erziehungs wesens zur Förderung national-deutscher, sittlich-religiöser Volksbildung. (Die Festsetzung dieses Zweckes erfolgte nach vierstündigen: Redeturnier. Mächtig Platzten die Geister aufeinander. Während auf der einen Seite betont wurde, „Zweck des Vereins müsse sein, eine echt deutsche National oder Jugendbildung herzustellen, getragen vom christlichen Geiste," wurde auf der anderen geltend gemacht, daß der Ausdruck „christlicher Geist" schon zu vielen Mißverständnissen Veranlassung gegeben habe, daß mit der Nationalbildung die christliche Bildung schon gesetzt sei, daß christlicher Geist sich von selbst verstehe, daß christliche Bildung sich auf die Grundsätze wahrer Humanität stütze. Eine große Herzlichkeit herrschte jedoch bei der Debatte: Christen und Israeliten, Geistliche und Lehrer nannten sich „Brüder" und „Freunde". Es ist in dem engen Rahmen, der diese histo rischen Erinnerungen umgiebt, unmöglich, die Ausführungen der einzelnen Redner nur zu skizzieren; lediglich um die Regsamkeit der Debatte zu charakterisieren, um ferner einigermaßen zu zeigen, woher sich die Teil nehmer rekrutierten, und welche und was für Männer für diese „großartige Idee" sprachen, seien die Disputanten namentlich aufgeführt: Direktor vr. Ledebur-Magdeburg, vr. Mücke-Berlin, Oberlehrer Müller-Nürnberg, Rektor Jul. Kell-Leipzig, Fincke-Plauen, vr. Fricke-Leipzig, Götz- Annaberg, Steglich-Dresden, Hintze-Berlin, Berthelt-Dresden, vr. Clemen-Kassel, Rabbiner Heidenheim-Sondershausen, Elze-Dessau, Thilo-Erfurt, Pfarrer Wurm aus Württemberg, Köhler-Dessau, Ecker mann - Hamburg, F e l d n e r - Hainichen, B r ö s i n g - Zittau, K ö h l e r - Breslau.) Z 2. Der Verein wird gebildet durch den Zusammentritt der Landes vereine. 8 b. Jeder Landesverein begreift unter sich die Lehrervereine eines Landes oder einer Provinz, welche durch einen Ausschuß — Landes ausschuß — verbunden sind, und hat übrigens nach eigenem Ermessen sich zu gestalten und zu ordnen. Z. 4. Die allgemeine Lehrerversammlung wählt von einer allgemeinen Versammlung zur andern einen Vorort, dessen Ausschuß an der Spitze des Gesamtvereins steht und zunächst nur mit den Landesausschüssen zu Verkehren verpflichtet ist. (Mittel zum Zweck.) ß 5. In der Regel wird alljährlich eine „all gemeine deutsche Lehrerversammlung" gehalten, über deren Zeit und Ort auf motivierten Vorschlag des leitenden Ausschusses die vorhergehende Versammlung entscheidet. In Vereinsangelegenheiten haben nur die Ab geordneten Stimmrecht. In dringenden Fällen hat der leitende Ausschuß das Recht, sofern die größere Hälfte der Landesausschüsse ihm beistimmt, eine allgemeine Versammlung auszuschreiben. all II. Z 6. Eine „allgemeine deutsche Schulzeitung" bildet den stehenden Mittelpunkt aller Vereinsangelegenheiten, Z 7. Der Vorort fordert zur Deckung der laufenden Kosten von Zeit zu Zeit zu freiwilligen Beiträgen auf.