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2 S70 Gberlaufltzer Helmatzeitung Nr. 24 d 1 i! k k c r v b > l l! r t N S d ti t e i! t b 9 f k s ! r l! 1 r C a n u S h L r s Kerbhölzer, auf denen durch Einschnitte die Zahl der Ter mine bezeichnet war, an welchen das bei Käufen schuldig gebliebene Geld bezahlt werden mußte. Bei jeder erfolg ten Zahlung wurde ein Stück des Holzes mit einer Kerbe (Einschnitt) abgeschnitten. In den Händen des Käufers wie des Verkäufers befand sich ein solches Holz, sodaß ohne Irrungen, „wyn die kerptheuliger" nachwiesen, die Zah lungen auch später von den Erben geleistet werden konn ten. W—l. r a e schnittene Schuh". Statt des Baretts sollte ein Hut oder eine Kappe getragen werden. Gleiche Verbote bezogen sich auf die Kleidung der Bauersfrauen, die damals „Schlager mit guldinen leisten, güldene, silberne und seidene Gürtell, Perlen und Seiüengewaudt" getragen haben müssen. Höchstens wurde ihren erwachsenen Töchtern ein seidenes oder silbernes Haarband, „Schlecht vergoldet nach altem Brauch", anzulegen gestattet. In Zittau mußten 1548 und 1567 besondere Kleiderverbvte erlassen werden, und die im letztgenannten Jahre daselbst erschienenen Statuten sagen ausdrücklich, daß in der Stadt in wenigen Jahren Pracht und Hoffahrt in übermäßiger Kleidung „mehr denn je in anderen umliegenden Städten, die doch viel vermögender und reicher seien, überhand genommen hätten." Besonders sei die Unsitte unter den Frauen zu finden, „also, daß die Armen denen Reichen nichts bevor geben, sondern an Pracht und Stolz denen, die es im Vorrath wohl ver mögen, in Allem gleich sein, groß und schön tun wollen, wodurch manch Mann um das Seine kommt, daß er, was er zur Beförderung seiner Nahrung bedürfte, auf die schändlichste Hoffahrt seines Weibes wagen muß." In den angeführten Statuten war auf das Tragen von Goldstücken, Edelsteinen und goldenen Armbändern eine Geldstrafe gesetzt,' „Korallen und unvergoldeter Silber schmuck, desgleichen ein ziemlicher Schmuck von einer gül denen Borden, mit Perlen und ziemlichen Geflitter behaft, soll beides ehrlichen und wohlhabenden Bürgers-Jung frauen und Frauen auf dem Haupte zu tragen zugelassen und vergönnt sein." Außerdem wurden besonders Vor schriften darüber gegeben, wie sich die „Dienstmägde, das Nähtergesinde und die Töchter hausarmer Leute" tragen sollten, da sich dieselben unterstanden hätten, „denen staat lichen Bürgerstöchtern gleich zu gehen". Allen Ornat auf dem Haupte sollten die Mägde durchaus meiden weißen Schuh und Stiefel sowohl Kittlicheu und ausgenähte, verzünkelte selben, wie dem Bauernvolk, also auch Dienst ind Arbeit nach, zu tragen sich len ihnen durchaus verboten sein!" Ungehorsam sollte mit 2 Mark oder mit einer achttägigen gefänglichen Haft be straft werden. Als bemerkenswerte Sitte mag hier noch angeführt werden, daß damals die Frauen, sie mochten jung oder alt, reich oder arm sein, nicht mit unverüecktem Munde in die Kirche gehen durften. Den Jungfrauen war jedoch solches erlaubt, „damit eine Jungfrau von einem Weibe unterschieden werden mag". In mehreren Kirchen der Lau sitz sind uns auf alten Grabsteinen noch solche Frauen gestalten mit verhülltem Mund erhalten worden. Nicht nur die Kleiöertracht, sondern auch im Essen und Trinken, besonders bei Kindtaufen und Hochzeiten, war der Aufwand außerordentlich. Arme suchten es den Reichen gleich zu tun und gerieten dadurch nicht selten in tiefe Schulden. Daher war es eine nicht unnötige Bestim mung, wenn es 1616 heißt: „Ein stattlicher Bürgersmann, der in gutem Vorrath sitzt, mag (bei Hochzeiten) zu sechs, ein gemeiner Bürgersmann zu fünf, ein Handwerksmann oder der, so nicht ein Bierhof hat, zu vier und ein bloßer Hausgenoß zu zwei Tischen Gästen einladen." Vorgeschrie ben war dabei die Zahl der Jungfrauen, d. h. wahrscheinlich der Freundinnen der Braut, welche die Tischgäste bedien ten, und zwar so, daß auf den einen Tisch 2 bis 3 der selben gerechnet wurden. Selbst auf die Brautkränze er streckten sich die nötigen Vorschriften, indem gesagt wird, „daß ein derselben nicht mehr als zwei bis vier Taler, bei bisher dienenden Personen aber garnichts kosten dürfe, da letzteren nur natürliche Blumen zu Kränzen zu nehmen gestattet war." Noch müssen wir einer besonderen, bis in die heutige Zeit des 30 jährigen Krieges vorkommenden Einrichtung bei Kaufverhandlungen hier gedenken, des Gebrauchs der .die die weitärmelichen Schürzen, weil die- dem Gesinde, ihrem nicht geziemen, svl- Banadietrich Oberlausitzer Sagenstoff in einer Siegfried Wagnerschen Oper Es muß jeden Verehrer deutscher Musik mit Freude erfüllen, daß Siegfried Wagner, der erfolgreiche Sohu des Bayreuther Meisters, die Stoffe zu seinen Opernschöpfun gen fast ausnahmslos der deutschen Sagen- und Märchenwelt entnimmt. Wie sein Vater versteht er es in seltener Vollendung, sich in Geist und Wesen der hei matlichen Sagenüberlieferungen zu versen ken und die entsprechende sprachliche Einkleidung derselben in seinen Operndichtungen zu finden. Zu den weitverbreitetsten und mythologisch bedeutungs vollsten deutschen Sagengestalten gehört zweifellos die in den verschiedensten Formen und Namensbezeichnungen auftretenöe Erscheinung des „Wilden Jägers". Sie ist in sofern einer Beachtung wert^ als sich in ihr Züge uralten Seelen- und Dämonenglaubens sowie des einer späteren Zeit entstammenden Wvdansglaubens vereinigen. In unserer engeren Heimat, der Oberlausitz, tritt der wilde Jäger unter dem urdeutschen Namen „Berndietrich" oder dem üeutschslawischen „Pan Dietrich", Banndietrich" oder auch „Banadietrich" auf. Letztere Bezeichnung findet sich sonderbarerweise fast ausschließlich in dem engbenachbarten nördlichsten Böhmen vor. Der zum nächtlichen Spukgeist verwandelte Recke der deutschen Heldensage „Dietrich von Vern" hat dereinst Aufnahme in der wendi schen Dämonenschar gefunden, seinem Namen wurde das slawische „Pan", das heißt „Herr", beigegeben. So er klären sich auch die Formen Berndietrich und Banadietrich. Merkwürdig und einer besonderen Untersuchung wert ist die Tatsache, daß die deutsche Bevölkerung Nordböhmens neben der Bezeichnung Berndietrich wie gesagt auch den Namen Banadietrich kennt. Auf eine solche böhmische Aus gestaltung der „Wilden-Jäger"-Sage und zwar aus dem Gebiete des der Oberlausitz noch zuzuzählenden Warns dorf bei Zittau nimmt das Vorwort zu der uns vor liegenden Wagner-Oper Bezug. Die hier mitgeteilte Sagenüberlieferung stimmt außerdem vielfach wörtlich überein mit der Sage von „Hetdut", dem wilden Jäger der „Pulsnitzer Gegend". Der nach einer Veröffentlichung von „Vernaleken" (Mythen und Bräuche des Volkes in Österreich) von Siegfried Wagner wiedergegebene Sagen berichtet lautet: Es lebte einst ein Ritter, Namens Bana- üietrich. Der war so fromm und tugendhaft, daß ihm ein Engel die Speise brachte und der Wind oder auch die Strahlen der Sonne ihm den Mantel trugen. Der Teufel versuchte all seine Macht, um den Frommen vom Wege des Guten abzubringen, vergebens, es wollte ihm nicht gelin gen. Endlich nahm er zur List seine Zuflucht. Es war eben ein großer Feiertag und Banadietrich betete in der Kirche. Da nahm der Böse die Gestalt eines alten, häßlichen Man nes an und setzte sich, eine Bockshant in den Krallen, vor die Kirchentür, denn die Heiligkeit des Ortes hielt ihn ab, das Innere der Kirche zu betreten. Während der Wand lung nun, da alles mäuschenstill war, biß der Teufel in seine Bockshaut, zerrte daran, ließ sie plötzlich fahren und schlug mit dem Kopfe gewaltig gegen die Kirchtür. Dadurch entstand ein großer Lärm. Banadietrich wandte sich voll