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in Vigilts Festorum gehalten werden, lauter deutsche Ge sänge von Luther gebraucht und die Determination, welche Gesänge zu gebrauchen, dem Primarius überlassen, zu dem Ende das Leipziger Gesangbuch in die Kirche geschafft wer den soll . . . (Wir befehlen), daß ihr euch allenthalben dar nach gehorsamst achtet, das Singen beim Gottesdienste zu Lauban nach dem gemessenen Chnrf. Befehl alsofort ein richtet und dem P. prim, beim Gebrauch der deutschen Lie der keinen ferneren Eintrag thut." Gründer, dessen Chronik wir diese Verfügung entnehmen, fügt hinzu: Am 20. Oktober wurde diese Verordnung von der Kanzel abgelesen und nachher mehr und mehr in Anwendung gebracht, bis 1689 in der Karwoche der lateinische Gesang fast gänzlich außer Gebrauch kam und auch das Tenebrae wegfiel. — Daß trotz der kurfürstlichen Entscheidung der literarische Streit noch jahrelang weiterging, zeigen die Jahreszahlen der oben- angeführten Schriften. Im Anschluß an diese ausführliche Darstellung des Kampfes um den lateinischen und deutschen Gesang seien noch einige Notizen über den Ktrchengesang in Lauban zu sammengestellt. Am 23. April 1654 wurde beim Brandfest das Tcdeum vor der Predigt lateinisch, nach der Predigt deutsch gesungen. Der Einfluß des Auftretens von Mus- covius zeigt sich am besten in der Festordnnng zur Ein weihung der Kreuzkirche am 28. Oktober 1706, die Gott fried Hoffmann mitteilt. „Tags vorher um 1 Uhr zu Mit tage ward in der Pfarrkirche eine musikalische Vesper ge halten. Am Festtage selbst ging man in Prozession zur neuen Kirche. Unter solchem Hingange wurde gesungen: Es woll uns Gott gnädig sein — Item: Vater unser im Himmelreich —. In der neuen Kirche nahm der Gottesdienst den Anfang mit dem Liede: Komm, Heiliger Geist, Herre Gott. Darauf folgte das Kyrie, und von dem neuen Pre diger dieser Kirche, dem Herrn Mag. Joh. Neunherz, ward vom Altar das Gloria intoniert; alsdann ward die Missa fortgesetzt, das Lied „Allein Gott in der Höh —" und nach diesem vor dem Altar eine zu dem gegenwärtigen Vorhaben eingerichtete Collekte gesungen und hierauf von dem Chore weiter musizieret und der Glaube gesungen." — Am 3. Mai 1713 wurde eine neue Begräbnisordnung eingeführt. Darin heißt es u. a.: „Mit der Vtertelschule macht das Begräbnis 14 Ggr.; davon erhält der Primarius 1 Ggr., der Diakonus 1 Ggr. 6 Pfg., der Kantor 1 Ggr. 6 Pfg., der Glöckner bei der Pfarrkirche 2 Ggr. 8 Pfg., der Begräbnisglöckner fürs Bestellen 7 Ggr. und der Kreuz träger 4 Pfg." — Am 23. Sonntage n. Trin. 1714 wurde der Gesang „Wir glauben all an einen Gott" zum ersten Male mit der Orgel begleitet. — Am 24. Juni 1722 wurde von Malzan-Ottendorf ein Johannis-Gottesdienst gestiftet; der Kantor erhielt ans der Stiftung 3 Rthlr. 4 Gr., der Musikdirektor 3 Rthlr., der Präcentor 12 Gr., der Organist 16 Gr. — Am 12. Januar 1749 wurde ein neues Gesang buch eingeführt; gleichzeitig wurden in der Kirche Lieder tafeln angebracht und der letzte Rest des lateinischen Sin gens fiel. — Am 25. Mai 1828 wurde das neue Gesangbuch des Past. prim. Leonhardt eiugeführt. — 1836 wurde der Gregorius-Umgang und der allgemeine Umgang des Kan tors abgelöst mit 70 Thlrn aus der Kämmereikasse. 3. Verschiedenes. Unter dieser Überschrift wollen wir verschiedene Nach richten zusammenstellen, die sich auf die außerkirchliche Musik beziehen. Da ist zunächst einer Druckschrift Erwäh nung zu tun, die sich in der Bibliothek der Oberlaus. Ge sellschaft der Wissenschaften unter Lus. 2.70 befindet, betitelt: „Leg es Eines Hochlöbl. Collegii Philomusici in Lauban." Es heißt in diesen Gesetzen, denen leider die Jahreszahl fehlt, die aber wohl ans dem 18. Jahrhundert stammen: „1. Wer ein Membrnm dieses unsers Collegii werden will, derselbe muß sich durch eiue willkürliche An lage einkauffen. 2. Muß Er sich mit tüchtigen Instrumen ten, absonderlich mit Violin und Flautdouce versehen. 3. Soll ein jeder gehalten seyn, Sich Mittwochs und Sonn abends praecise von 1 biß 2 Uhr, auf dem dazu bestimmten Musaes etnzustellen, widrigenfalls soll Er vor eine jede Viertel-Stunde 3 Pf., vor die gantze Stunde aber 1 Sgr., wofernc nicht erhebliche Ursachen seyn, zahlen. 4. Soll keiner unter währendem Collegio einen strepitum erwecken, wid rigenfalls aber willkührlicher Straffe gewärtig seyn. 5. Wenn extraordinaire Verrichtungen einfallen, soll ein jed weder ausf geschehene Citation sich unverzüglich einstellen, wiedrigenfalls aber in der Herren Interessenten Straffe verfallen seyn. 6. Was an Straff-Geldern einkommt, soll ein jedweder mit zu geniessen haben. Gegeben zu Lauban in Loco Exercitationis, in Beyseyn sämmtlicher Herren Interessenten." — Neben dieser ältesten Nachricht von einem Liebhaber-Orchester besitzen wir auch ein altes Zeugnis von einem Gesangverein: Gottlieb Hiller erzählt in seiner „Reise durch einen Teil von Sachsen", daß sich am Anfänge des 19. Jahrhunderts in Lauban eine Harmonie-Ge sellschaft von 120 Mitgliedern befunden habe, in der viel gesungen worden sei. — Der „Lausitzischen Monats schrift" verdanken wir die ältesten ausführlichen Theater berichte aus unserer Heimat. Im Jahrgang 1797 be findet sich ein Bericht aus Lauban, nach dem die Fallerschc Truppe im Februar im Rathause außer Stücken von Jsf- land, Kotzebue u. a. auch ein Lustspiel mit Gesang: „Der Bettelstudent" v. D. Albrecht gespielt hat. Eine Bemerkung des damaligen Laubaner Berichterstatters, die heute noch zeitgemäß ist, möge hier folgen; sie wendet sich gegen das „größere Publikum", das sich nicht zu benehmen versteht, da in Lauban seit 20 Jahren keine Schauspieler mehr ge wesen sind und lautet: „Es lacht gerade da, wo Rührung bezweckt wird, und zeigt durchaus eine Geschmacklosigkeit, die den zuschauenden Kennern ebenso unbehaglich und lästig, als für den Schauspieler im leidenschaftlichen Zustande widerlich und störend sein muß." Auch der Zusatz des Herausgebers Anton zu diesem Bericht verdient, der Ver gessenheit entrissen zu werden: „Es ist eine auffallende Er scheinung, daß die Schauspielliebe der Deutschen in dem Grade zunimmt, wie der echte Geschmack und sowohl die dramatische und theatralische Kunst ins Abnehmen ge raten. Die mehrsten neuesten Schauspiele, musikalischer und rezitierender Gattung, sind wahrlich! nicht aus die Ver besserung sondern auf die Verschlimmerung des Geschmacks berechnet, und gerade diese mehrsten finden fast auf allen Bühnen Teutschlands den mehrsten Beifall, füllen die Schauspielhäuser und bereichern die Direktionskassen." — Im Jahre 1799 spielte vom 20. August bis 11. Oktober in Lauban die Meddox'sche Gesellschaft; diesmal spielten die Singspiele und Opern eine größere Rolle im Sptelplan. Die „Laus. Mon.-Schr." zählt folgende Stücke dieser Art auf: „Das rote Käppchen", „Hieronymus Knicker", „Dok tor und Apotheker", alle drei von Dittersdorf; „Die ver wandelten Weiber oder der Teufel ist los" von Joh. Ad. Hiller; „Die Zauberflöte" von Mozart f2 mal gegeben); „Die beiden Antone" von Schack; „Der Geisterseher" und „Der Alte überall und nirgends", beide von Wenzel Mül ler; „Rübezahl oder echte Liebe" von Schuster, in der Be arbeitung des Landesältesten von Nostiz, 2 mal gespielt; „Die Zigeuner", Lustspiel mit Gesang und Ballet. — Die nächste Theaternotiz, die ich gefunden habe, stammt ans dem „Görl. Anz." vom Jäher 1834; darnach spielte die Fallerschc Gesellschaft im September n. a. „Donanweibchen" von Knauer, „Robert der Teufel" von Meyerbeer, „Mau rer und Schlosser" von Auber. — 1857 veranstaltete das Görlitzer Stadtvrchester unter seinem Dirigenten Großmann in Lauban mehrere Abonnements-Konzerte, und 20 Jahre später bildete sich in Lauban selbst eine neue Stadtkapelle unter dem Kapellmeister Capito. jGörl. Anz. 1857 und 1877.) über die aus Lauban gebürtigen Musiker- Habe ich an anderer Stelle jOberl. Heimatzeitung 4, Nr.