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Nr. 21 GberlauflhetHelmatzettung 516 Städte- und Familienwappen, für Gemeindesiegelbilder usw. Es ist aber bei der von der Regierung für jede Neueinsüh- rung eines Siegelstempels angeordneten Revision darauf zu achten, daß die Bilder heraldisch richtig stilisiert sind. Der Reiher im Markersdorfer Siegel ist nicht gut gebildet, sieht mehr wie eine Gans mit langem spitzen Schnabel aus. Was der runde Fleck vor der Schnabelspitze darstellen soll, ist aus dem schlechten Bilde nicht zu ersehen: eine Kugel kann es nicht sein, die würde der Bogel nicht so halten können; ein angespießter Kloß kann es auch nicht sein, das wäre lächer lich und deshalb für das Ortssymbol unschicklich. Ich nehme nach sonstigen heraldischen Darstellungen an, daß die runde Scheibe eigentlich ein Ring sein soll, der nur schlecht ent worfen ist. Das neue Bild habe ich daher in der beifolgenden Skizze von dem amtlich beschäftigten Wappenmaler ent werfen lassen. Die Gemeinde wird jedenfalls mit dieser besseren Darstellung einverstanden sein. Bei der Erklärung Ihrer Zustimmung ist diese Skizze wieder mit zurückzu schicken. Ich lege diese neue Form (d. h. das alte Bild in besserer, richtiger Darstellung) dem Ministerium befürwor tend zur Erteilung der Genehmigung vor. - Direktion des Haupt staatsarchioes Dr. L. Der neue Entwurf fand die Zustimmung der Gemeinde- Verordneten und das Ministerium des Innern gab durch Verordnung vom 4. Februar 1925 die Genehmigung zur Führung dieses Siegels. So kam also Markersdorf zu einem neuen Gemeindesiegel mit einem Sinnbilde. Einige Zett nachher sand Verfasser dieses bei Durchsicht der Schöppenbllcher, deren die Gemeinde Markersdorf vier besitzt, im 2. Buch folgende Eintragung: „Demnach (: Tit:) der Hoch- und Wohlgebohrene Herr Johann Haubold von Einsiedel etc. aus hoher Gnade hie siger Gerichts-Stelle mit einem Gerichts-Siegel, welches zum Zeichen einen Kranich, so in der rechten Pfote einen Steinhält, führete, milder Umschrift wie solches beygefügter Abdruck deutl. zeiget, beschenket hat. Solches Siegel aber ist Ao: 1717 nebst den Steuer- und Renthen-Quittungs-Büchel, den damahligen Richter Hannß I Christoph Kleinerten, Nächtlichen auß seinen Tisch-Kasten, diebischer Weise entwendet und gestohlen worden, daß also solchengestalt die Gemeine nicht allein das Gerichts-Siegel verlohren, sondern zugleich umb die Quittungen, so sie über die abgesührten Königl. Steuern und Herrschastl. Renihen- abgaben erhalten, gäntzlich gekommen. Als haben hierauf die Gerichten an den HErrschaftlichen Wirthschafts Verwalter (: Tit:) H. George Hürnig Ansuchung gethan und gedeihen, er möchte ihnen doch die Gutheit er zeigen, und antdentie vor einem Hoch Löbl. Ambte aus sagen, ob die Gemeine Marckersdorff an Königl. Steuern und Herrschaft!. Renthenabgaben noch etwas schuldig sey oder nicht, damit es wegen unserer entwendeten Quittungen künftighin seine Richtigkeit haben möchie, welches Er auch hierauf willig getan, und vor einem Hoch Löbl. Ambte in prsesent des H. Ambts-Lanzler (:Tit:) H. Licent: Johann Heinrich von Lanckisch ausgeredet, daß soviel ihnen bey seinen guten Gewissen wissens wäre, die Gemeine Marckers dorff weder an Steuern noch an Herrschaft!. Renthenabgaben biß zur Zeit, nichts schuldig sey. Woraus gedachter Herr Ambts-Canzler nicht allein ttz gethane Aussage Registrtret und ins Protocol Fol. 340 eingetragen, sondern auch also- bald die Verordnung gethan, daß wiederum!) ein Steuer- und Renthen-Quittungsbüchel angeschafft würde, und über ¬ gab auch denen Gerichten wieder ein neu Gerichts-Siegel, doch in etwas gegen den Vorigen geändert neml. daß der Krainich den Stein im Munde hält. Dieses ist zur Nachricht der lieben ?08l6ritÄ6l in das hiesige Schöppen buch eingetragen worden." So hat also unser Gemeindesiegel ein eigenes Schicksal gehabt und mehrfache Wandlungen durchgemacht. Im 17. Jahrhundert zeigt es einen Kranich, der emen Stein in der rechten Pfote hält. Es wurde dem Richter diebischer Weise entwendet, ohne jemals wiederherzuzukommen. Im 18.Iahr- hundert hat der Kranich den Stein im Schnabel. Das Siegel wird abgedankt oder gerät in Vergessenheit und schläft wäh rend des 19. Jahrhunderts einen Dornröschenschlaf unter alten Schriften in der Schöppenlade. Erst im 20. Jahrhundert feiert es seine Auferstehung, Aber der Kranich hat sich aus gemausert in einen stattlichen vorwärtsschreitenden Reiher, der einen Ring im Schnabel hält. Möchte dies die gute Bor- bedeutung für unsere Gemeinde haben, daß sie unter diesem Zeichen einer besseren, goldenen Zukunft entgegengehe, die wie der Ring kein Ende mehr habe! Dyvin-Hryantasie Von O. Walter l^einkold.Zwickau Des Oybins (Zipfel sckweigen, Oer Vollmond ziekt kerauk — sslus Len Ruinen steigen vis vebelgeistsr auk. va stekn in Sckutt und krümmer Vie Kloster der alten Zeit, Ls lsucktet im Mondenscbimmer ver Lausitz Vergangenkeit. Vock zieken bock zu I^osss Vie Witter das Lai entlang, Und aus dem Selsenscblosse Dringt lieblicber läarkenklang. Oer Waid ist so voll (Zespenster — F 8WWM Vock triedlicd ist die Welt, Vie buntbemalten Neuster Des Klosters sind erkellt. löier wandeln in düsteren Sälen Vie Möncbe im tZüherkleid — — Des Oybins Drummer erzäklen ver Lausitz Vergangenkeit. Ums Spreewehr ort, wo es ins Lausitzer Land hineingeht, liegt Bautzen, das alte Budissin. Einst führte eine uralte Handelsstraße dort vorüber. Mit Thü ringer Waid bis hoch hinauf beladen, ächzten schwere Planenwagen in Rädern und Rungen, wenn es — bergauf, bergab — nach Görlitz ging, der großen Tuchmacherstadt. Kaufmannszüge kamen von der Elbe her über Großenhain und Kamenz. In Bautzen wurde Rast ge halten, und dann ging es weiter, nach Schlesien und Polen hinein. Iahlhundertalte Wirtshäuser, verwitterte Steine am Wege wissen aus jener Zeit zu erzählen von lustigem Leben und blutigen Fehden. Heute führt die Eisenbahn von Dresden her durch die Lausitz, geradewegs nach Schlesien hinein. Wo sie auf hoher, vielbögiger Brücke die Spree überschreitet, tut sich einem ein Blick auf, so malerisch schön, wie es dergleichen nicht allzu- viele in unserem Sachsenlande gibt. Da liegt vor einem eine alte Stadt mit Toren und Türmen und eseuumrankten Gie-