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122 Europa unter Bonapartischem Einfluß. r. Di« Hel. oetische Republik. rung gebracht wurde, welche die schroffe Centralisation lockerte, die föderalistische Staatsforin der vereinigten Provinzen mit den alten Namen hcrstclltc und die scharfe Parteiung im Geiste der Versöhnung und Toleranz zu ermäßigen suchte. Dem gesetzgebenden Körper in Paris wurde die Veränderung als ein freier Akt des Volkswillens dargestellt, aber die holländische Nation hatte sich schon lange gewöhnt, ihr politisches Leben nach den Vorschriften der französischen Regierung einzurichten. Zugleich wurde die französische Besatzung auf 10,000 Mann ver ringert. Der Friede von Amiens, bei welchem die batavische Republik durch ihren trefflichen Staatsmann Schimmelpennink vertreten war, brachte eine kurze Erholung, während welcher Handel und Schiffahrt wieder auflebten, wenn gleich manche werthvolle Besitzungen, vor allen das wichtige Ceylon mit seinem Zimmtmonopol, seinem Perlen- und Elfenbeinhandel verloren gegangen waren. Aber der Aufschwung dauerte nicht lange. An das rollende Rad der französi schen Kriegspolitik geknüpft, mußte die kleine batavische Republik neben den eigenen Landtruppcn von 16,000 Mann ein französisches Bcsatzungsheer in der Stärke von 18,000 aus Staatskosten erhalten und fünf Linienschiffe und eben so viele Fregatten für den Dienst Frankreichs bereit stellen, eine Verpflich tung, die dem holländischen Staat eine Zeit stillen rühmlosen Leidens schuf, da Steuerdruck, Schulden und zerrütteter Staatshaushalt unerträgliche Nothstünde erzeugten. > Wie die batavische Republik, so erfuhr auch die helvetische unter Napo- leon's Einwirkung durch das Schweizer Volk selbst eine politische Umgestaltung im Sinne einer Ausgleichung und Versöhnung der Parteien. Die Schweiz blu- icte aus tausend Wunden, als der Staatsstreich vom 18. Brumaire ein neues Frankreich schuf. Nicht nur daß der Krieg seine Schrecken und Verheerungen weit über das Land getragen, das innere Staatsleben selbst litt an bürgerlicher Zwietracht und Parteiung. Die Anhänger der alten Cantonalverfaffung und die Freunde der neubegründeten Einheit und Untheilbarkeit standen einander feindselig gegenüber, und gaben sowohl den Franzosen als den Coalitions- mächten Gelegenheit genug, die Hebel der Jntrigue und Aufstachelung in die klaffenden Wunden einzuseßen. Der Frieden von Luncville stellte auch für die Schweiz das Recht fest, sich diejenige Regierungsform zu geben, welche sie für angemessen erachte. Auf Grund dieser Bestimmung wurde von einer Notabien versammlung eine der französischen nachgebildcte republikanische Staatsform ausgearbeitet, worin der Einheitsgcdanken mit der Cantonalunabhängigkeit vcr- * söhnt werden sollte. Wie in der alten Eidgenossenschaft sollten die Abgeordneten der einzelnen Kantone sich alljährlich zu einer Tagsatzung vereinigen, die in sechs größeren Städten abwechselnd die oberste gesetzgebende und richterliche Gewalt üben und deren erster Beamter als „Landammann" zugleich das Oberhaupt der Gesammtregierung darstcllen sollte. Diese Verfassung, obwohl wie in Bala- vien durch Volksabstimmung angenommen, wobei man die Nichlslimmenden