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Sächsische Volkszeitung : 07.06.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-06-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193906078
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19390607
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19390607
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1939
-
Monat
1939-06
- Tag 1939-06-07
-
Monat
1939-06
-
Jahr
1939
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 07.06.1939
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Der Internationale Landwirtschastskongreß (Fortsctzung von Seite 1) sunden Staatswesens sei. Wenn heute der Landwirt wieder mehr gilt als vor einigen Jahrzehnten, so ist das zum Teil auch aus die Arbeit dieses Verbandes zurückzusiihren. Der Minister wünschte deshalb dem Internationalen Ver- band der Landwirtschaft für die Zukunst weiteren Erfolg und wies die ausländischen Gäste auf alle Arbeiten hin, die in Deutschland während der letzten Jahre zur Lösung jener Pro bleme geleistet worden sind, die der Kongretz behandelt. „Wir haben in den Jahren seit der Machtübernahme durch den Na tionalsozialismus die Hände nicht in den Schatz gelegt, wir haben unsere Agrarpolitik auf völlig neue Grundlagen gestellt und unsere Wissenschaft ist mit wahrem Feuereifer an die Meisterung wichtiger und schwieriger Probleme herangegangen. Die Reichsnährstands-Ausstellung In Leipzig ist ein beredtes Zeugnis sür diese Arbeit. Es würde mich freuen, wenn sich Ihre Arbeit hier beim Kongretz mit einem möglichst eingehenden Studium der Verhältnisse unseres Landes ver binden würde. Wenn ich zum Schlutz meiner Ausführungen Ihrem Kon. gretz einen erfolgreichen Verlauf wünsche, so möchte ich dabei auch die Hoffnung ausdrüchen, datz diese internationale Zu sammenarbeit hier in Dresden das gegenseitige Verstehen för dern möge, und datz damit der friedlichen Entwicklung der Völker gedient werde." Nach Reichsminister DarrS sprachen -er Präsident -es In ternationalen Landmirtschaftsinstitut» in Rom, Baron C. Ace r- b o. und -er Vizepräsident de» Wternationalen Verbandes der Landwirtschaft, Professor Dr Laur (Schweiz). Baron C. Acerbo (Italien) erklärte, die gegenwärtige Lage — reistliche Ernten, schwieriger Absatz, verstärkte Lager bildung und überstürztes Sinken -er Weltmarktpreise — erin nere an die Anzeichen, -le sich zu Beginn -er letzten Agrar krise im Jahre 1029 zeigten. In denjenigen Ländern, in denen das Innere Prcissystem frei von den äutzeren Einflüssen und in denen die staatliche Einflussnahme am stärksten vorangctrie- ben sei, hätten die Preise für landwirtschaftliche Erzeugung keine Senkung erfahren. Diese Länder hätten den Anprall der Krise nicht in demselben Matze wie die anderen erlitten. Professor Dr. Laur (Schweiz) sprach Uber die Ziele und Aufgaben des Internationalen Verbandes der Landwirtschaft, wobei er auf die hohe Bedeutung der Landwirtschaft für die Wohlfahrt der Völker hinwics. Dann fuhr er wörtlich fort: „In Ihrem Bauersührer R. Walther Darr6, dem ich heute ehrerbietigen Grutz entbiete, haben Sie den Mann gefunden, welcher der deutschen Landwirtschaft durch die Organisation von Produktion und Absatz, durch neue rechtliche Grundlagen, insbesondere durch die Erbhöfe und durch die Förderung der landwirtschaftlichen Technik ein starkes Fundament für ihr Ge deihen'und ihre Entwicklung geschaffen hat. Mit Dank dürfen wir feststellen, datz auch unsere Bestrebungen bei Minister DarrS immer besonderes Verständnis und wertvolle Unterstützung ge- sunden haben." Das letzte Ziel, so betonte Prof. Dr. Laur weiter, sei nicht die Einschränkung der Produktion, sondern die Ver mehrung des Verbrauchs. Dabei sei die Verbesserung der Lage des Bauern ebenso wichtig wie die der übrigen Bevölkerung. Das grotze Problem bleibe auch sür die Zukunft ein gerechter Ausgleich zwischen dem Einkommen der Bauern und dem der anderen Volksteile. Werde es nicht gelöst, so lasse sich die Abwanderung -es Bauernstandes In den Industriestaaten nicht mehr aufhalten. Hinter dem Rückgang des Bauernstandes ober stütze das Sinken der Geburtenhäufigkeit, das Ueb^raltern des Volkes, der Niedergang der Energie und Leistungsfähigkeit, das Welken der Blüte der Nation. Kein Volk dürfe ungestraft seinen Bauernstand verderben lassen. Mit den führenden Männern der Weltlandwirtschaft nah men als Ehrengäste eine Anzahl von diplomatisci)en und konsularisck-en Vertretern fremder Staaten, Vertreter des Staates, der Partei, der Wehrmacht, Wissenschaft und Wirtschaft teil, an ihrer Spitze Staatssekretär Backe mit leitenden Män nern des Reichsernährungsministeriums, der Kommandierende General dcs IV. Armeekorps. General der Infanterie von Schwedler, der sächsische Minister für Wirtschaft und Arbeit, Lenk. Landesbauernführer Körner, Regierungspräsident SA- Obergruppenführer Schcpmann, die SS-Gruppenführer Berkel mann und Koppe, Generalarbeitsführer von Alten, der Kom mandant von Dresden, Generalmajor Mchnert, und Bürger meister Dr. Kluge. VeWfiigmig don «der 6S-jL-rigen Ein neuer Erlab des Relchsarbeltsministers sür den öffentlichen Dienst Während nach der Allgemeinen Tarifordnung sür den öffentlichen Dienst die Weiterbeschästigung von Gefolg- schastsmitglicdern, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, nur unter bestimmten Voraussetzungen (8 18 Abs. 2) erlaubt ist, hatte der Reichsarbeitsministcr bereits die vorgesetzten Dienstbehörden ermächtigt, über Anträge von Gcsolgschastsmitgliedcrn auf Wei- terbeschästigung zu entscheiden. Im Hinblick auf den zur Zeit herrschenden Mangel an Arbeitskräften ermächtigt der Minister nunmehr die Erweiterung seiner bisherigen Be stimmungen die Gcfolgsckastsführer bzw. Betriebsstellen- leiter allgemein, ausnahmsweise tarifliche Angestellte und Lohn empfänger auch dann über das 65. Lebensjahr hinaus bis zu drei Jahre» weiter zu beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 nicht gegeben sind. Diese Weiterbeschäftigung darf jedoch nur erfolgen, wenn sie einem dienstlichen Bedürfnis entspricht und das Gefolgschaftsmitglied mit der Weiterbcschäfti- gung und dem Abschlutz eines besonderen Dienstvertrages ein verstanden und geistig und körperttch ausreichend rüstig ist. Die Dienstverträge sind befristet für je ein Jahr abzuschlictzen. Da bei -er Lage dcs Arbeitseinsatzes auf die Mitarbeit von noch einsatzfähigen Angestellten über 65 Jahre» nicht allgemein ver zichtet werden kann, ist der Minister damit einverstanden, datz in Ausnahmefällen, soweit geeignete Kräfte unter 65 Jahren nicht vorhanden sind, auch Bewerber über 65 Jahre — jedoch nicht über 67 Jahre — neu eingestellt und bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrcs beschäftigt werden, sofern si« körperlich und geistig ausrciä-end rüstig sind und nach ihrer früheren Tä tigkeit für die in Aussicht genommene Besänftigung geeignet erscheinen. Beamte, d>e das 65. Lebensjahr überschritten haben, aber noch voll leistungsfähig sind, können gegebenenfalls als Angestellte oder Lohnempfänger bis zur Vollendung des 68. Le bensjahres weiter beschästigt werden, sofern hierzu ein dienst liches Bedürfnis besteht. Großseuer bel Teplitz-Schönau Umfangreich« Lagerräume einer Glasfabrik zerstört Teplitz-Schönau, 7. Juni. Am Dienstagabend brach in den Glas-Raffinerien und Hohlglasfabriken der Firma Inwald AG. <n Kosten bei Teplitz-Schönau ein Grotzfeuer aus, dem umfang reiche Lagerräume mit bedeutenden Glasvorräten zum Opfer gefallen sind. In Anwesenheit von Vertretern der Behörden und der tschechischen Fllegerverbände faick hier eine Beratung statt, In der die Gründung eines nationalen tschechischen Aeroklubs be schlossen wurde. Der neue Klub wird die einzige tschechische Flugorganisation darstellen und im Einvernehmen ml» den deutschen Stellen sich auf dem Gebiete des Sportsluges be tätigen. Oer Wortlaut -er Nichtangriffsverträge Aus io Jahre «»geschloffen Der Nichtangrlsfsvertrag zwischen Deutschland und Lettland hat folgenden Wortlaut: Der deutsche Reichskanzler und der Präsident der Nepu- blik Lettland, sestentschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Lettland unter aNen Umständen aufrechtzucrhalten, find llbereingekommen, diesen Entschluß durch einen Staatsver trag zu bekräftigen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt: Der deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen Herrn Joachim von Ribbentrop: der Präsident der Repu blik Lettland den Minister für Auswärtige Angelegenheiten Herrn Nilhelms Munters, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die folgenden Be stimmungen vereinbart haben: Artikel 1. Das Deutsche Reich und die Republik Lettland werden in keinem Fall« zum Kriege oder zu einer anderen Art von Gewalt anwendung gegeneinander schreiten. Falls es von selten einer dritten Macht zu einer Aktion» der in Abs. 1 bezeichneten Art gegen einen der vertragschlletzcn- den Teile kommen sollte, wird der andere vertragschließend« Teil eine solche Aktion in keine, Weise unterstützen. Artikel 2. . Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsurkun den sollen so bald als möglich in Berlin ausgctauscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikations urkunden in Kraft und gilt von da an für eine Zett von zehn Jahren. Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem der vertragschließenden Teile gekündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Das gleiche gilt für die folgenden Zcitperiodcn. Der Vertrag bleibt jedoch nicht länger in Kraft als der heute unterzeichnete entspreci-cnde Vertrag zwischen Deutsch land und Estland. Sollt« der Vertrag aus diesem Grunde vor dem sich auf Abs. 2 ergebenden Zeitpunkt außer Kraft tre ten, so werden die deutsche Regierung und die lettische Regierung auf Wunsch eines Teiles unverzüglich in Verhandlungen Uber die Erneuerung des Vertrages etntreten. In Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet. Ausgefertigt in doppelter Unterschrift, in deutscher und lettischer Sprache, in Berlin am 7. Juni 1939. von Ribbentrop. V. Munters. Zelchnungsprotokoll. Bei der heutigen Unterzeichnung des deutsch-lettischen Ver trages ist das Einverständnis beider Teile über folgendes fest- gestellt worden: Eine Unterstützung durch den nicht am Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 des Vertrages liegt nicht vor, wenn das Verhalten dieses Teiles mit den allgemeinen Regeln der Neutralität in Einklang steht. Es Ist daher nicht als unzulässige Unterstützung anzusehen,! wenn zwischen dem nicht an dem Konflikt beteiligten vertrag schließenden Teil und der dritten Macht der normale Waren-! austausch und Warentransit fortgesetzt wird. l Berlin, den 7. Juni 1939. Gez. Joachim v. Ribbentrop. Gez. V. Munters. Der Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und Estland hat folgenden Wortlaut: Der deutsche Reichskanzler und der Präsident der Republik Estland, fest entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Estland unter allen Umständen aufrechtzuerhalten, sind llbereingekommen, diesen Entschluß durch einen Staats vertrag zu bekräftigen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt der deutsche Reichskanzler den Reichsmtnister des Auswärtigen. Herrn Joachim von Ribbentrop, der Prä sident der Republik Estland den Minister für auswärtige An gelegenheiten, Herrn Carl Selter, die nach Austausch ihrer In guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben: Artikel 1. Das Deutsche Reich und die Republik Estland werden in keinem Falle zum Krieg oder zu einer anderen Art von Ge waltanwendung gegeneinander schreiten. Falls es von selten einer dritten Macht zu einer Aktion der in Abs. 1 bezeichneten Art gegen einen der vertragschlie- tzenden Telle kommen sollte, wird der andere vertragschließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unterstützen. Artikel 2. Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsur kunden sollen sobald als möglich In Berlin ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikations urkunden in Krast und gilt von da an sür eine Zeit von zehn Jahren. Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor» Ab lauf dieser Frist von einem der vertragschließenden Teile ge kündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Das gleiche gilt für die folgenden Zeitpcrioden. Der Vertrag bleibt jedoch nicht länger in Kraft als der heute unterzeichnete entsprechende Vertrag zwischen Deutsch land und Lettland. Sollte der Vertrag aus diesem Grunde vor dem sich aus Abf. 2 ergebenden Zeitpunkt außer Kraft treten, so werden die deutsche Regierung und die estnische Re gierung auf Wunsch eines Teiles unverzüglich in Verhand lungen über die Erneuerung des Vertrages eintreten. In Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmäch tigten diesen Vertrag unterzeichnet. Ausgefertigt in doppelter Urschrift, in deutscher und est nischer Sprache, in Berlin, am 7. Juni 1939. Gez.: Joachim von Ribbentrop. Gez.: Carl Selter. Das dem Vertrage mit Estland beigesügtc Zeichn ungs« Protokoll entspricht sinngemäß völlig dem des mit Lett land geschloffenen Vertrages. ,/Mitiimal-e-ingurigen" -er Sowjetunion Vritisch-fowjellusflscher Kuhhandel mlt den Interessen der haltlschen Staaten „prawda" lüstet -le Maske Moskau, 7. Juni. In einem offiziösen Artikel nimmt die sowjetrussische „Prawda" zum ersten Male seit der Rede Molo tows vom 31. Mal wieder zu dem gegenwärtigen Stand der britisch-sranzösisch-fowjetrussischcn Paktverhandlungen Stellung. Offenbar um die bisher beobachtete Reserve möglichst wenig lüf ten zu müssen, verfällt die „Prawda" aus den Kunstgriff, die sowjetischen Forderungen durch sorgfältig ausgewählte Zitate aus der englischen und französischen Presse vorbringen zu lassen. Für diese Sekundantendienste eignen sich die bekannten Pariser und Londoner Einkreisungsblätter allerdings auch vorzüglich. Der „Prawda"-Artikel formuliert dann die „Minimal- bedIngungen", die Moskau mit seiner Antwortnote zur Schaffung der „Verteidigungsfront" in Europa übermittelt habe, folgendermaßen: 1. Abschluß eines Esfektivpaktes zum gegenseitigen Bei stand gegen die Aggression zwischen England, Frankreich und der Sowjetunion. 2 Hilfeleistung seitens der Sowsetunion für die fünf Län der, die bereits durch das englisch-französische Unterstützungs versprechen „garantiert" seien (gemeint sind Polen, Rumänien, die Türkei, Griechenland und Belgien). 3. Garantie der Hilseleistung seitens Englands. Frankreichs und der Sowjetunion für „die drei bekannten baltischen Staaten" (Estland, Lettland und Finnland). 4. Abschluß eines „konkreten" Abkommens über die Me thoden, Formen und Ausmaße der Hilfeleistung (gemeint sind natürlich militärische Abmachungen). Damit ist durch die offizielle „Prawda" zum ersten Mol« der Inhalt der Sowfetantwort, die in London und Paris so gro ßes Kopfzerbrechen verursacht hat, klar ausgesprochen. In einer für di« Engländer recht peinlichen Wels« spielt also Moskau setzt die geforderte „Garantie" sür die baltischen Staate» gegen seine Mitwirkung an der eventuellen Unterstützung sür die bereits „garantierten" englisch-französischen Schützlinge aus. plamnMae AMnümna der Voll-deutschen Sderschleflens vom Mtterlande Der kleine Grenzverkehr nahezu völlig unterbunden. Kattowitz, 7. Juni. In der letzten Zett werden von feiten der polnischen Behörden in Ostoberschlcsien die Möglichkeiten für Volksdeutsche, im kleinen Grenzverkehr dxn reichsdcutschen Teil Oberschlesiens zu besuchen, in rücksichtsloser und brutaler Weise eingeschränkt. Diese Einschränkung erfolgt seit einiger Zeit völlig planmäßig durch Ablehnung der Ausstellung neuer Grenzausmeise und dem Entzug der Grenzkarte aus völlig nichtigen Gründen. Das gegenwärtig zutage tretende System gibt den Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Ostober schlesien nur In ganz besonderen Ausnahmesällen die Möglich keit, in den Besitz einer Grenzkarte zu gelangen, so datz schon heute der grötzte Teil der Volksdeutschen vom klei nen Grenz verkehr ausgeschlossen ist. Rücksichts los setzen sich die polnischen Behörden über alle familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen der Volksdeutschen, die durch die seinerzeitige Zerreißung Oberschlesiens nach Ver sailler Muster besonders zahlreich und vielseitig sind, hinweg. So können Kinder ihre Eltern und Eltern ihre Kinder schon eit langem nicht mehr, besuchen, und sogar Männer, die nach ahrelangcr Arbeitslosigkeit in Ostoberschlesien nunmehr endlich m Reich den Segen der Arbeit wieder verspüren, können dell Besuch ihrer Frauen und Kinder in vielen Fällen nicht mehr erhalten, weil diesen von den volnischen Behörden grundlos und unter den nichtigsten Vorwänden Grenzausweise verwei gert werden. Besonders werden von diesen Schikanen die so genannten „Grenzgänger" betroffen, denen die Gefahr droht, datz Ihnen die Grenzkarte entzogen oder nicht mehr neu aus ¬ gestellt wird und sie so Ihren Arbeitsplatz in Deutsch-Oberschle-' sie» wieder verlieren müßten. >'! Diese unberechtigten und brutalen Maßnahmen der unter geordneten polnischen Behörden bedeuten nichts anderes als eine völlige Abschnürung der Volksdeutschen von ihrem Mutterlande, nachdem die geistige und kul turelle Vereinsamung der Volksdeutschen durch das Verbot der deutschen Zeitungen und den Boykott deutscher Filme bereits eine vollzogene Tatsache geworden ist. Mitwirkung der Gemeinden bel Vereinigung des Einzelhandels Nach den ergangenen Bestimmungen über die Beseitigung der Uebersetzung für den Einzelhandel können Verkaufsstellen, Versandgeschäfte und Bestellkontore des Einzelhandels geschlossen werden, wenn der Inhaber oder die mit der Leitung des Un ternehmens betraute Person in der Zeit vom 1. Januar 1937 bis zum Zeitpunkt der Uebcrprüsung des Betriebes mährend mindestens drei, auch nicht zusammenhängenden Monaten Wohl fahrtsunterstützung (öffentliche Fürsorge) bezogen hat, weil aus dem Unternehmen eine selbständige Existenz nicht gewährleistet ist. Nach 8 3 der Ersten Durchführungsverordnung zur Verord nung über die Beseitigungbor Uebersetzung im Ein zelhandel erläßt der Leiter der Wirtschaffsgruppe Einzelhandel dl Anordnungen, die zur Uebcrprüsung aller betroffenen Be triebe erforderlich sind. Der Neichsministcr des Innern har In einem Erlaß an die Nachgeordneten Stellen, ausschließlich der Ostmark und des Sudetengaues, die Gemeinden ersucht, dem Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel oder seinen Beauftragten aus Anfrage die erforderlichen Auskünfte zu er teilen. Verllner Vörse vom 7. Juni Aktien uneinheitlich, Renten ruhig. Die Erwartung, daß sich die am gestrigen Börsenschluß entwickelte leichte Belebung des Aktiengeschäfts auf den heutigen Verkehr übertragen würde, hat sich kaum erfüllt. Die von der Bankenkundschaft erteilten Aufträge waren sowohl zahlen- als auch wertmätzig i wieder nur sehr gering, so daß sich der Ausgleich von An" gebot und Nachfrage meist nur unter Schwierigkeiten vollzog. Sehr ruhig lagen Montanwerte, von denen Klöckner 0,59 Pro zent etnbützten, während Rheinstahl sieben achtel Prozent höher ankamen. Von Braunkohlenaktien blitzten Eintracht gegen letzte Notiz 2, Nicderlausitzer gegen den letzten Kaffakurs 1,75 Prozent ein, während geringer Bedarf in Ilse Genutzscheinen nur zu einem um 1,25 Prozent höheren Kurs befriedigt wer den konnte. Chemische Werte waren knapp gehalten, Farben um ein achtel Prozent auf 149 sieben achtel gedrückt. Fester lagen auch Autoaktien, wo BMW um 0,50 und Daimler um 0,25 Prozent, vereinzelte auch Maschinenbauaktien, von denen Rheinmetall Borsig 0,50 und Berliner Maschinen nach Pause i ein achtel Prozent gewannen. Von Metallaktien sind Deutscher j Eisenhandel mit plus 0,75, von Papier- und ZeNstoffaktien i Zellstoff Waldhof mlt einem gleich grotzen Gewinn zu erwähnen. Im variablen Rentenverkehr zogen Reichsaltbesitz um 7,50 Pf. auf 132,20 an. Am Geldmarkt erforderte Blaneotagesgeld un veränderte Sätze von 2,25 bis 2,50 Prozent. Von Valuten er- ' rechneten sich das Pfund mit 11,68'/», der Dollar mit 2,493 und der Franc mit 6,61. Reichswetterdlenst, Ausgabeort Dresden. Wetter« vorhersage fllr Donnerstag, den 8. Juni: Veränderlicher Wind, vorübergehend zunehmende Bewölkung und ört« , lich schwache Gewitterneigung, sonst heiter und trocken., Weiterer Temperaturanstieg.
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