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864 Statthalterschaften; die Völker des diesseitigen Spanien? wühlten den Markus Cato und den Scipio, die des jenseitigen den Lucius Paulus und Gallus Sulpicius zu Anwälten. Vor die Schiedsmänner wurde von den diesseitigen Völkern Publius Furius Philus, von den jenseiti gen Cajus Matienus geführt. Jener war unter den Consuln Spurius Postumius und Quintus Mucius vor drei Jahren, dieser zwei Jahre vorher unter den Consuln Lucius Postumius und Markus Popillius Prätor gewesen. Beide wurden unter den schwersten Beschuldigungen angeklagt und ihre Sache vertagt; da sie sich noch einmal vertheidigen sollten, wurden sie Beide damit entschuldigt, daß sie zum Behuse der Auswanderung die Stadt verlassen hätten. Furius ging nach Prä neste, Matienus nach Tibur in die Fremde. Es ging das Gerücht, sie würden von den Anwälten gehindert, Vornehme und Mächtige zur Rede zu stellen, und diesen Verdacht vermehrte der Prätor Canulejus, weil er mit Hintansetzung dieser Sache anfing, eine Aushebung zu halten und dann plötzlich in seine Statthalterschaft abging, damit nicht Mehrere von den Spaniern geplagt würden. Nachdem also diejeni gen, welche mit Stillschweigen übergangen wurden, in Vergessenheit gekommen waren, wurde dennoch vom Senat für die Spanier in Zu kunft gesorgt, weil sie erlangten, daß der römische Beamte nicht mehr die Abschätzung des Getreides haben, noch die Spanier zwingen sollte, die Zwanziger-Abgabe zu verkaufen, so theuer, wie er wollte, und daß nicht Befehlshaber in die Städte geschickt werden, um das Geld zu sammenzubringen. 3. Es kam noch eine andere Gesandtschaft aus Spanien von einer neuen Art Leuten. Ueber 4000 Menschen, welche erzählten, daß sie von römischen Soldaten mit spanischen Frauen, mit welchen kein Eherecht bestünde, erzeugt seien, baten, daß ihnen eine Stadt ge geben werde, in der sie wohnen könnten. Der Senat beschloß, daß sie sich bei dem Prätor melden und ihre Namen und die Namen derer angeben sollten, die sie etwa freigelassen hätten; diese sollten nach Car- teja an den Ocean geführt werden; diejenigen von den Cartejern, welche in ihrer Heimat bleiben wollten, denen sollte erlaubt werden, unter die neuen Ansiedler gezählt zu werden und Land angewiesen erhalten. Es solle dies eine latinische Pflanzstadt sein und die der Freigelasse nen heißen.