Volltext Seite (XML)
662 18) so. 44.) Die Ecnsur Cato'S, wenn schon streng, hat gewiß die gesetzmäßi ge» Befugnisse in keiner Hinsicht überschritten. So also zuerst die willkürliche Besteue rung der LuxuSgcgenstände, Fraucnschmuck und Lieblingssklaven, sowie die dreifache Bcsteurung des so geschätzten Vermögens. Ueber das Einzelne ist zu bemerke», daß die Lage der Neptunischen Gewässer unsicher ist, aber aus jeden Fall in Rom gesucht werden muß, ferner, daß die Steinbrüche Lautnmiä, wenn schon sonst das StaatSgefäugniß an der Nordostseitc des Capitols so genannt wirk, 8. oben 37, 3, 8, doch auch ei» Theil der Stadt so genannt worden sein muß, wenn doch dort Hallen und Kaufläden waren, und die Basilica Porcia gebaut wurde. Uebrigenz stieß die Bafilica Porcia an die Curia. S. ^.806N. Lrxuin. iu Llilon. §. 9. l?lutaroü. V. Eaton. o. 19. Ueber die Gründung von koloatia. S. klin. H. U. 3, o. 11. kompon. blvla II. o. 4. Dieselbe ist südlich von Ancona zu suchen und heißt heutzutage Polcnza. Pisaurum zwischen Ancona und Rimini, das heutige Pesaro. Wenn übrigens von Einigen »odi- lio ß. 9 ist berüchtigt übersetzt worden, so ist dieß durchaus unrichtig, es kann höch stens als rox mockia gelten, merkwürdig oder denkwürdig,bemerkens werth. 19) so, 45 §. 7.) Volksversammlung z ur W ahl des Augurs. Da bekanntlich die Wahl der Augur» durch das Volk erst durch die I,ox vomitia 149 ge setzlich festgcstellt wurde, so scheint hier LiviuS sich einenAnachroniSmuS haben zu Schul den kommen lasten. Denn daß er eine unbekannte oder unrichtige Ausdrucksweise ge braucht, und ctioa oomitia für die oooxtatio collogil gebraucht habe, ist wegen der Genauigkeit des Ausdrucks in dem Folgenden nicht denkbar, denn bei dem kontiksx >aa- ximu» wird auf's Bestimmteste zwischen der VolkSwahl und der Cooptation durch das Colegium unterschieden; die Aufnahme in das Collegium der Pontifiker stand de» Mit gliedern desselben zu, die Wahl des Vorstehers des 1'ont. mar. war ei» Recht des Volks. Offenbar hat also hier LiviuS von einer wirkliche» Volkswahl auch der Auguren ge redet. Also entweder hat sich LiviuS geirrt und schon damals die Wahl auch der Augur» als ein Recht des Volks betrachtet, oder eS müßte wirklich angenommen werden, daß damals die Augur» ebenfalls vom Volke gewählt worden waren, wofür freilich auch nicht ein Schatten von Beweis kann angeführt werden. ES muß also ganz einsach ein Jrrthum des LiviuS angenommen werden. 20) so. 49 §. 1.) Huam dootos xotodant, in vutu inigua oto. So die Hand schriften mit einer offenbaren Lücke, denn das vorausgegangene aä praoocouxanäam Eoronoa erfordert »othwendig ein Verbum der Bewegung, ein praogrosoui,, xsigon-, oder der Art, welches wegen der Aehnlichkeit des Anfangsbuchstabens von dem Abschrei ber überseheu worden ist, daher ich auch poigvus vorziehen würde; atguv idi ein Zu satz von Hertz ist ganz überflüssig, ja das idi ist sinnwidrig. Die Schwierigkeit der Stelle wird durch Madvig nicht vermindert, welcher nach oaxitur ein volles Punlt setzt. 21) so. 50 z. II.) Der Tod PhilopömcnS, für den Achäische» Bund ohne Zweifel ein höchst bedeutungsvolles Ereigniß, wenn auch für den Gang der Geschichte überhaupt von keiner Wichtigkeit, ist für die genauere Bestimmung der römischen Chronologie nicht unwesentlich, wenn doch einige römische und griechische Schriftsteller seinen Tob in das gleiche Jahr gesetzt hatten, in welchem auch Scipio und Hannibal ihr Leben sollte» geendigt haben. In wie fern nun jene Schriftsteller Glauben verdienen, ist um so weniger anzugebcn, als wir eben iiber ihre Persönlichkeit im Zweifel sind und nicht