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GegrLn-ek 18S6 Sie Behandlung -es Beuthener MM Segen BeMtreiknng »er Adesnrleile zu »en VerwwUen »er Serurütlten vrabtwolckung nnearar Smlinar SvbrUUoUnng 28. Aug. Der nach Beuthen entsandt« Sonder berichterstatter des nationalsozialistischen „Angriffs* teilt über die Personalien -er Verurteilten aus einem Ge spräch mit deren Frauen noch folgendes mit: Gräupner ist seit zehn Fahren verheiratet. Aus seiner Ehe sind fünf Kinder entsprossen. Er ist von Beruf Grubenhüuer und war zuletzt arbeitslos. Sein« Frau erklärte: ,Hch kann mit meinem Menschenverstand nicht verstehen, -aß hier wegen eines polnischen Insurgenten so viel« Todesurteil« gefallt Xvurden* Die Frau des zum Tode verurteilten Lachmann erklärt«, daß ihr Mann 4X Jahre an der Front gewesen sei und wegen seiner deutschen Gesinnung aus Polen habe flüchten müssen, wodurch er Beruf und Eigentum verloren habe. Währen- der Zeit des Polenausstandes habe ihr Mann im Dienst der Heimat gestanden. Seit 1918 habe sie unter den ärmlichsten Verhältnissen immer wieder, von Polen be drängt. in Ställen und Scheunen Unterkunft suchen müsse«. Erst 1925 sei «S ihrem Mann« gelungen, «in« neue Existenz aufzubauen. In Potempa sei er alsbald Gemeindevorsteher, Schösse und SchiedSmann beim Gericht geworden, außerdem Vorsitzender vom Krieger- und Landeöschützenverei«. Er sei niemals das Scheusal gewesen, zu -em mgn ihn jetzt stempeln wolle. Di« Frau de» verurteilten SA.-Manne» Müller erklärt«, daß ihr Mann wegen der beständigen Verfolgungen und Anschläge -er Kommunisten von seinem Wohnort FriedrichSwille nach BroSlawitz zu seiner GA.-Be- reitschast hätte flüchten müssen. Gin Aufruf Wolf Hitlers München, 28. August. Adolf Hitler verösfentltcht im »Völkischen Beobachter* einen Ausruf, in dem es unter anderem heißt: »Ucber 800 niedergemetzelte, ja ost buchstäblich avgeschlach. tete Parteigenossen zählen wir als tote Märtyrer. Zehn tausende unL abermals Zehntausend« sind verletzt, und viele unter ihnen bleiben ihr Leben lang Krllvpel. Der büraer- ltche Rechtsstaat nahm kaum davon Notiz. Erst in dem Augenblick, da endlich da» Maß zum Ueberlaufen voll war und der Terror der roten Mord- und Bervrecherorgant- sationen unerträglich wurde, schwang sich die Regierung v. Papen blitzschnell zu einer Handlung auf. Am selben Tage fast, an dem di« Mörder und Peiniger unserer Ohlauer Parteigenossen mit geringen Strafen davonkamen, obwohl wir bet diesem einen Ueberfall zwei Tote und 27 Schwer verletzt« zu beklagen hatten, haben di« Gericht« d«r Regt«, rung des Herrn v. Papen fünf Nationalsozialisten zum Tode verurteilt. Deutsche BolkSgenvsseni Wer von Euch ein Gefühl für den Kamps um die Ehre und Freiheit der Nation besitzt, wirb verstehen, weshalb ich mich weigert«, in diese blirger- liche Regierung einzutreten. Die Justiz de» Herrn v. Papen wird am End« viele Tausende von Nationalsozialisten zum Paderborn, 28. August. Da» Sondergertcht Paderborn das gestern zum ersten Male zu einer Sitzung zusammentrat, verurteilte den arbeitslosen Elektrotechniker Flohr au» Herbram, der wegen versuchten Totschlags vor Gericht stand, wegen gefährlicher Körperverletzung und un befugten Waffenbesitzes zu zwei Jahren zwei Monaten Ge fängnis. Der Angeklagte hatte vor einiger Zeit in, Arbeitsamt Paderborn mit der Pistol« ans «ine« Beamte« geschaffen. Ferner verurteilte das Gericht den früheren National sozialisten Lückert aus Lippsprtnge, der dort einen Kom munisten erschossen hatte, wegen Körperverletzung mit Todeserfolg und Vergehens gegen -aS Schußwasfengesetz zu einem Jahr sieben Monaten Gefängnis. Der Staats anwalt hatte fünf Jahre Zuchthaus wegen Totschlags be antragt. Tode verurteilen. Glaubte man, dieses von Blindheit ge- schlagen«, da» ganze Volk herausfordernde Vorgehen auch mit meinem Namen decken zu können? Die Herren irren sich! Ich wünsche dem nationalen Deutschland den Steg und seinen marxistischen Zerstörern und Verderbern die Ber- nichtung. Zn« Henker der Freiheitskämpfer des deutsch«« Volkes aber eigne ich mich nicht. Mit dieser Tat ist unsere Haltung diese« nationalen Kabinett gegen, über endgültig vorgezetchnet. Es mag der Himmel über uns Qualen über Qualen schicken. Unsere Bewegung wird auch mit dieser Regierung der Hin- richtung unserer Mitkämpfer fertig werden. Herr v. Papen kann ruhig solche Bluttribunale über unser« Bewegung setzen. Die Kraft der nationalen Erhebung wird mit diesem System so sicher fertig, wie st« den Marxismus trotz dieser Versuche zu feiner Rettung dennoch beseitigen wird. An gesichts dieses ungeheuerlichsten Bluturteils gibt eS für uns erst recht nur einen einztgen Lebensinhalt: Kampf und wieberKampf. Wir werden den Begriff »national* be freien von dieser Umklammerung durch eine Objektivität, deren wirkliches innerliches Wesen das Urteil von Beuthen gegen das nationale Deutschland aufpeitscht. Der Kamps um das Leben unserer fünf Kameraden setzt nun «in* Wn rümmmm m »it «rmtMm München, 2L August. Die Pressestelle der NSDAP, teilt nachstehendes Telegramm au di« in Benthe« verurteilten Rattonalsozialifte« mit: Mein« Kameraden! Angesichts dieses ungehenerlichsten BlutnrteilS fühle ich «ich «it ench in ««begrenzter Treue »erb««den. Eure Freiheit ist von diese« Augenblick an eine Frage «userer Ehre, der Kampf gegen eine Regierung, ««ter »er dieses möglich war, unsere Pflicht. gez. Adolf Hitler. Der Aufruf Hitlers und sein Telegramm an die in Beuthen zum Tobe verurteilten Nationalsozialisten bildet, wie unsere Berliner Schrtstlettung meldet, zur Stunde Gegenstand von Erörterungen der RetchSregierung. ES ist damit zu rechnen, daß -er Reichskanzler auf die in so zu gespitzter Form gemachten Vorwürfe alsbald antworten wird. In der Wilhelmstrabe wird von zuständiger Stelle heute erneut unterstrichen, daß die RetchSregierung sich bet der Beurteilung der Beuthener Todesurteile keinesfalls einem politischen Druck zu beugen willens sei und daß für sie lediglich rechtliche Gesichtspunkt« in Frage kommen. StatMcs -Mm im Auttcag Stilett in Berlin vradtmolcknng nnooror Sarllnar SoürllUoUno» Partei stehen müssen, und daß diese selbstverständliche Auf fassung mit rigorosen Mitteln wteberhergestellt werden muß, wenn eine einzelne Partei sich nicht nur mit dem Volk, son dern auch mit dem Recht verwechselt. Der »Börsen.Eonrier* ist der Auffassung, daß «ege« die Vollstreckung ber Urteil« ei« «icht ««ter- drückbares Meuichengesühl spreche. Die „Deutsch« Zeit««-* schreibt: „Formaljurtsttfch ist gegen keines der beiden Urteile von Beuthen und Bries etwa» ein zuwenden. Und dennoch ergibt sich aus der Gegenüber stellung der beiden Fälle die Wahrheit de» alten lateinische« Spruche-: „Summum jus summa injuria*, zu deutsch: „Größte» Recht ist^ugletch größte» Unrecht!* Gerade diese beiden Fälle liefern den Beweis für die Un haltbarkeit ber Bestimmung, baß für Sondergerichte nur die Tatbestände allein maßgebend sein dürfen. Der ^Vorwärts* hebt hervor: „Eine Begnadigung sei gleichbedeutend mit einem Todesurteil Uber die Notverordnungen vom 9. August. Diese Verordnungen dürsten nicht gegen link» angewendet werden, wenn man — au» Gründen, für die die Sozial demokraten al» Gegner ber Todesstrafe an sich Verständnis haben — von ihrer Anwenbung gegen recht» »urückschrecken sollte!* * Der nationalsozialistische „Angriff* richtet heute einen Appell an den Reichspräsidenten. Zwar habe, so schreibt das Blatt, der Reichspräsident formell in diesem Falle kein Begnadigungsrecht, da aber die Preußenregierung gewissermaßen nur eine Filiale de» Reiche» darstellt und die Herren von Papen und Dr. Bracht lediglich durch die Autorität Hindenburg» sich im Amte befinden, wurde es selbstverständlich nur «ine» Worte» de» greisen Marschalls bedürfen, damit da» geschieht, wa» die National sozialisten verlangen: Vorläufige Aussetzung jeglicher Vorbereitung zu einer Urteilsvollstreckung, sorgsamst« Prü- fung einer Möglichkeit de» Wiederaufnahme« verfahrens und gegebenenfalls Begnadigung der Verurteilten schon au» -em Gesichtspunkt heraus, -aß sie anderthalb Stunde nach Erlaß Her verschärften Be stimmungen für die Sonbergerichte zur Tat geschritten sind, zu einer Zeit also, wo sie von den Möglichkeiten, denen sie sich juristisch aussetzten, noch gar keine Kenntnis haben konnten. Bktttre PresiesUmmen Berlin, 28. August. Di« Todesurteile de» Beuthener SondergerichtS werben von den Berliner Blättern aus führlich besprochen und mit dem Urteil über die Mordtaten in Oh la« verglichen, baS von dem Sondergertcht tn Brteg gefällt wurde. Die „Börsen,eitrcng* schreibt unter anderem: „Soweit wir entfernt sind, die Untat von Potempa entschuldigen zu wollen, so sehr müssen wir doch annehmen, daß das Urteil von Beuthen in dieser Härte nicht vollstreckt wird — in einer Zeit, in her Raubmörder mit Samthandschuhe« ««gefaßt werde« imd Reichsbannertotschläger «it ver- hältniSmäßig k«rze» Freiheitsstrafe« davonkomme«.* Die „DAZ.* hebt hervor, eine Begnadigung werde um so eher ausgesprochen werben können, je weniger die Hitler- Bewegung den Versuch mache, die zuständigen Instanzen unter politischen Druck zu setzen. Der .^Lokalanzetger* be tont, die Urteile tn Bries und in Beuthen hätten «inen Unterschied im Ausmaße ber Strafe gebracht, ber für das Volksempfinden nur schwer zuertragen sei. Die „«off. Zelt«««* hält eS für da» Unheilvollste, das sich vor- stellen ließe, wenn jetzt ein politischer Druck auSgeübt würde, um die Vollziehung der Urteile zu verhindern. Unerträglich wäre e», wenn Leute, die nicht nur Anhänger einer Todes strafe seien, sondern sogar Anhänger einer individuellen Gewaltanwendung zur Terrorisierung, ber Gerechtigkeit in die Arme fallen wollten. Der Preußische Pressedienst der NSDAP. erklärt: ,HSenn man dies ungeheuerlich« Strafmaß mit dem milden Strafmaß gegen die Ohlauer Morbbuven sReichSbannerj vergleicht, ««ß «an sich a« de« Kops »reife« ««d frage«, wie so «was überhaupt möglich ist.* Die „Germania* kommt zu dem Schluß: „Ganz gleich, wer von den ersten SonbergerichtSurteilen betroffen worben ist — Unschuldige jedenfalls bisher in keinem Fall —. e» ist die höchste Zett, baß den verhetzten BolkSmasien nach langem Schweigen der Justiz exemplarisch zum Bewußtsein gebracht worben ist, baß Slaak und. Recht über jeber politischen Berlin, 28. Aug. Am Dienstagvormittag traf der Stabschef der SA., Hauptmann Röhm, als besonderer Ab gesandter Hitlers in Berlin ein, um in Sachen -er Beuthener Todesurteile beim Reichskanzler persönlich Vor stellungen zu erheben. Im preußischen Justizministerium fanden Len ganzen Vormittag über Beratungen unter dem Vorsitz des Gnadenreferenten -es preußischen Justizministe riums statt. Ein Gnadenantrag der Verteidigung der in Beuthen Verurteilten ist bisher noch nicht eingelaufen, doch zweifelt man nicht daran, daß die» alsbald erfolgen wird. Da der Oberstaatsanwalt tn feinem Beuthener Strafantrag schon andeutete, daß nach seiner Auffassung das Urteil ber „Gnade und -em Verständnis der StaatSregie- vung anhetmzustellen* sei, rechnet «an «it eine« alsbaldige« Snadeuantrag au das preußisch« Staatsministerin«, l« de« die U«wandl««g der Todesstrafe in ein« lebensläng liche oder mehrjährige Zuchthausstrafe erbet«« wird. Die Abwicklung der ganzen Angelegenheit wird übrigen» nicht so kurzfristig vor sich gehen, wie es gestern unter dem Eindruck de» Beuthener UrtetlSspruchS den Anschein hatte. SS stellt sich heraus, daß man zunächst auch an den amt lichen Stellen die gesamt« BegnadtgungSfrage allzusehr unter dem Gesichtspunkt des Standrechts angesehen hatte, während die Notverordnung -och tn dieser Beziehung daS ordentliche Gnabrnverfahren nicht antastet. Da» Urteil muß jetzt zunächst einmal schriftlich formuliert und mit Begründung fertiggestellt werden. Im preußischen Justizministerium rechnet man damit, dgß dies innerhalb von zwei bis drei Tagen erfolgen wirb. Hierauf müsseq sich zu einem Gnadenantrag zunächst drei Instanzen äußern, einmal der Beuthener OberstaatSaUwalt, zum anderen der Vorsitzende des SondergerichtS, das das Urteil fällte, und »Um dritten ber für Gnadensachen bestimmte RechtSanivalt des Landgerichts Beuthen. Liegen dtese drei Aeußerungen vor, dann werden sie alsbald dem Gnaden referenten beim preußischen Justizministerium zugeleitet, der ein Referat ferttgstellt und sein eigenes Urteil dazu ab gibt. Dieses Dokument geht dann zur letzten Entscheidung an das preußische StaatSmtntstertum. Zrvar ist vorge sehen, daß diese Gnadensach« mit größter Beschleuni gung erledigt werden müsie, aber man nimmt im preußischen Justizministerium an, daß der ganze Vorgang mindestens 14 Tage in Anspruch nehmen wird. Vt» Serkidiom« «kllmgi WittrrmfmAme Gleiwttz, 28. August. Von feiten ber Verteidigung wirb über die zu ergreifenden Maßnahmen erklärt, baß sofort alle Schritte beim preußischen Staatsministerium getan wer de« würben, um «ine Vollstreckung ber am Montag tn Beuthen gefällten Todesurteile zu verhtndern. In der Praxis sei mit einer Entscheidung darüber vor Ablauf dieser Woche nicht zu rechnen. ES sei erst einmal die Ab- kassung beS Urteils erforderlich, was einige Tag« in An- spruch nehmen werde. Auf Grund dieser schriftlichen Nieder legung des Urteils und eines gleichfalls vorgeschriebenen Berichtes ber Staatsanwaltschaft habe LaS StaatSmini- sterium zu entscheiden. Da «egen Urteil« des SondergerichtS keine Rechts, «ittel, als» Ber«s««g «nd Revision, »«lässig sind, »erd« vor alle« ber Weg des Wiederaufnahme« »erfahrens beschrttte« «erde«. DaS Wesen de» Kurzversahren», daS da» Sondergericht bar. stellt, mache es leicht, neue Beweismittel und Tatsachen geltend zu machen, aus Grund deren die Wiederaufnahme de» Verfahrens zulässig sei. Möglich sei außerdem noch die Ablehnung ber Richter wegen Befangenheit, die au» Tatsachen erfolgen könne, die die Angeklagten erst nach, trägltch tn Erfahrung brachten.