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Riesaer H Tageblatt Drahtanschrift Tageblatt Mesa. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. LL Postscheckkonto: Dresden 1580. Sirokass«: Riesa Nr. 5L. und Anzeiger (Elbeblatt u«r A«Mger). Da« Riesaer Tageblatt ist da« zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Großenhain. deS Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, de« RateS der Stadt Ries«, der Finanzamts Mela und des Hauptzollamt» Meißen behördll^-'tfftS bestimmt« Blatt. 147. Sonnabend, 25. Juni 1982, abends. 85. Jalirg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends '/,» Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 «inschl. Postgebühr lohne ZustellungSgebühr). Für den Fall des Eintretens oon Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir un» dar Recht der Preis erhöhung und Nachforberung vor. 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Verantwortlich für Redaktion: F. Teichgräber, Riesa: iür Anzeigenteil Wilhelm Ditt-üch, Riesa. m , > > ,» MUSS.'» - > W M MAMW M WM WWW Während dir dentsclen Vertreter in Lausanne sich zu den bisher wirbligsten Verhandlungen der ganzen Kon- ferenz mit den französischen Delegierten zusammensehlcu, trat in München das Bayerische Kabinett zusammen, um über eine gleirbsalls für Deutschland lebenswichtige Frage zu beraten. Man dar) den Zusammenhang dieser beiden Konferenzen nicht beschönigen. So grundsätzlich bedeutsam der Ausgang der Lausanner Verhandlungen für uns ist, so grundsätzlich entscheidend ist auch die Klärung der Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Reich nnd den Ländern. Es ist ein Jammer, daß bei der obneuin schon zugespihten deutschen Lage beide Fragen zur gleichen Zeit zur Behandlung kommen müslen. Es hat sich immer als ein Fehler heransgestellt, wenn derartige wichtige Probleme gehäuft austnuchtcu und allzu abrupt und plötzlich gelöst werden sollen. Als am Mittwoch die Konferenz der Innenminister der deutschen Länder mit dem Reichsinnenminister Frei herrn bon Gahl staltsaud, war schon ans der Länge der Verhandlungen zu ersehen, daß man nur sehr schwer und mühsam die gegensätzlichen L-tandpunktc vereinen konnte. Man wollte in drei «tunden fertig sein. In Wirklichkeit dauerte die Konferenz über sechs stunden. Ein Ergebnis wurde jedoch auch daun nicht erzielt. Das Reichsinnenmini- stcrium hoffte am Schluß der zum Teil sehr bewegten und scharfen Debatte, daß die freimütige und offene Aussprache wenigstens die schlimmsten spitzen beseitigt und eine Art von Kompromiß möglich gemacht hätte. Der besonnene und an die Regie von Verhandlungen gewöhnte Freiherr von Gayl war auch unzweifelhaft den opponierenden Län dern ein ganzes Stück Wegs eutgegengekommen, indem er auf die Verhängung des Ausnahmezustandes dnrch das Reich Verzicht leistete und allein eine begrenzende und die Länderrechte einschränkende Reichsnotvcrordnung in Aus sicht stellte. 'Aber wenn man noch 24 Stunden nach der Konferenz hoffte, daß damit das Schlimmste vermieden worden wäre, so wird man durch die heutigen Beschlüsse der baherisclen Regierung doch eines anderen belehrt. Die bäuerische Regierung scheint entschlossen, keinen Schritt nachzugeben, sondern die Fehde mit dem Reich bis zum Ende durchzukämpsen. Die Rcichsregierung steht damit in ihrer Kabinettsbcratung am Sonnabend vor einer neuen Situation. Sie muß leider mit Folgen ihrer An- ordnungen rechnen, die sie vermeiden wollte. Die von ihr geplante Rotverordnung vertagt und mildert nicht den Konflikt. Sie gießt Oel ins Feuer. Der Führer der Bäuerischen Volkspartei, Staatsrat Schäffer, der schon in den letzten Tagen einmal durch eine ungewöhnlich scharfe Rede gegen die Reichsregierung von Papen auffjcl, hatte auch jetzt wieder eine Rede ge halten, die den bäuerischen Standpunkt unverhüllt wie- dergab. Er betonte: „Es war bisher im Reich nicht üb lich, daß man in 30 stündiger Frist die Unterwerfung unter ein Gebot verlangt hat. Wir haben das Recht und tonnen dieses Recht beanspruchen, daß wir gehört wer den, wenn man von nationaler Konzentration spricht". Aber er setzte zugleich die bittere Drohung hinzu: „Es kann sein, daß der bäuerische Staat, wie in den Tagen der Einwohnerwehren appellieren muß an seine jungen Löhne. Wenn dieser Ruf kommt, dann wollen wir uns alle zusammenfjndcn, für den Staat, für das Recht und für die Freiheit." Aus bäuerischen Rcgierungskrcisen kam zugleich die Erläuterung dieser ungemein scharfen Stellungnahme. Wenn das Reich, so betonte man, auf dem Erlaß seiner neuen Politischen Notverordnung beharrt, so gibt es für Bauern nur zwei Möglichkeiten: Die Anrufung des Staats gerichtshofes, die im Augenblick an der Auswirkung der Reichsnotverordnung nichts ändern würde, oder die andere: Die Verhängung des Ausnahmezustandes über Bauern, durch die das bäuerische Ministerium nicht nur die Macht über die Polizei behalten, sondern zugleich auch über die militärische Macht in Bayern nach seiner Auffassung ver fügen würde. Dieser letztere Ausweg, der ein Ausweg in die offene Austragung des Konfliktes ist, würde frei- lich bedeuten, daß unter Umständen die Reichsregierung mit der Verhängung des Reichsausnahmezustandes gegen den bäuerischen Ausnahmezustand angeht. Er würde ferner die Gefahr einer Reichsexekution in Bayern in bedrohliche Nähe rücken. Man braucht diese Konseguenzen nur auszusprechen, um auf das Dringendste an alle beteiligten Stellen zu appellieren, sich nicht in ein solches innerpolitisches Va-- bangue-Spiel hineintreiben zu lassen. Gewiß steht die Rcichsregierung unter einem schtveren Druck der National sozialisten und unter einem ebenso schweren Druck ihrer eigenen Absichten und Ziele. Die Frage: Hie Reich, hie Länder, darf aber niemals zu einer militärischen Macht frage werden, solange noch die geringste Hoffnung auf eine friedliche, staatsrechtliche Lösung offen bleibt. Es wäre verhängnisvoll, wenn sich die Mehrheit des deutschen Volkes in die schroffe Verkündung von ausschließlich nord deutschen oder süddeutschen Gesichtspunkten hineintreiben ließe und darüber das einigende Band der deutschen Vater- landsgesinnung vergessen würde. Wenn die Frage Reich und Länder nicht bis zuni Sonntag erledigt werden kann, dann muß sie vertagt werden, inuß sie Anlaß zu einer er neuten eingehenden und sachlichen Verhandlung zwischen den Kontrahenten werden. Ein Bruch darf weder vom Reich noch den Ländern willentlich herbeigeführt werden. Er würde den Bürgerkrieg bedeuten und unter Umständen den Untergang de» Reiches. Das kann niemand wollen! MW M «MW M SMKM« O. München. (Fnnkspruch.s In der heute zur Ent gegennahme einer Negiernngserklärung einberufenen Voll sitzung des Bayerischen Landtages gab Ministerpräsident Dr. Held die Erklärung ab, daß das bayerische Gesamt ministerium einstimmig beschloßen habe, es sei nicht in der Lage, dem Ersuchen des Neichsinnenministers, daß allge meine bayerische Uniformverbot auszuheben, zu entsprechen, und zwar aus rechtlichen und sachlichen Erwägungen. Recht lich sei auf Grund der Polizeigemalt der Länder das Recht das Länder nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestim mungen unbestritten. Tatsächlich sei das Ersuchen des Neichsinnenministers auch nicht aus rechtlichen sondern aus politischen Erwägungen begründet. sHört, Hört-Nuse.s Der Ausschluß der Parteiunisormen in Bayern habe sich als Mittel zur Ansrechterhaltung der Ruhe und Ordnung be währt. Die bayerische Regierung weise den Vorwurf weit von sich, daß sie mit politischen oder polizeilichen Verbote« eine nationale Bewegung unterdrücken möchte. Der weit aus größte Teil der bayerischen Bevölkerung, der an seiner nationalen Gesinnung nicht deuteln laße, wolle aber keine Austragung politischer Gegensätze ans der Straße. Die Verantwortung zu Entschlüßen, wie sie die Reichs regierung verlange, sei so schwer, daß sie die bayerische Staatsregierung demjenigen überlaßen müße, die aus der Durchführung solcher Beschlüße bestehen wollen. Zum Schluß der Regierungserklärung gab der Minister präsident bekannt, daß er dem Reichspräsidenten heute die Stellungnahme Bayerns in einem besondere» Schreiben mitgeteilt habe, in dem betont wird, daß die bayerische Staatsregierung ans dem Boden der Reichsverfaßung sei und bleibe, wie sich auch die bayerische Bevölkerung von keinem anderen Reichsteil in der Treue zum Reich über treffen laße. Das Haus nahm danu in Abwesenheit der ausgeschloße nen Nationalsozialisten und der der Sitzung serngebliebeueu deutschnationalen Abgeordnete« mit allen gegen die Stim men der Kommunisten eine von dem Äbg. Wohlmuth ^Bayerische Voltsparteis verlesene Entschließung an, die ausspricht, daß der bayerische Landtag die Staatsreqierung mit aller Entschiedenheit in dem Bestreben unterstützt, den inneren Frieden zu gewährleisten. Ter bayerische Landtag billigt es, daß die bayerische Staatsregierung an den von ihr erlaßenen Verboten sesthält, sich gegen Eingrisfe des Reiches mit dem Ziel der Aufhebung dieser Verbote wendet und daß sie entschloßen ist, Terror und Gewalttaten mit allen Machtmitteln abzuwcnden. Lie knWkßlW des baMln LMages. tErgänzungsmelbung.) München. lFunksprnch.) Die bereits gemeldete Entschließung des Landtages unterstreicht, daß das ober polizeiliche Verbot politischer Aufzüge und des Tragens von Parteiunisormen weder mit einem Reichsgesetz, noch mit einer Reichöverordnung im Widerspruch steht. Ein Eingriff des Reiches, der diese Schutzmaßnahmen zerschlagen würde, wäre weder vom Standpunkte des Rechtes aus zu begrün den, noch würde er der staatlichen Verpflichtung entsprechen, Unruhe nnd Gefährdung von Menschenleben zu verhindern. Die Begründung eines solchen Eingriffes könnte nur in Rücksichten aus parteipolitische Wünsche einer einzigen Gruppe gesehen werden, die höher eingeschätzt würden als das polizeiliche Hoheitsrecht der Länder und als ihre Pflicht, für den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicher heit zu sorgen. Der Landtag billigt es, daß die bayrische Staatsregierung an den von ihr erlassenen Verboten fest hält, sich gegen solche Eingriffe wendet und entschlossen ist, Terror und Gewalttat mit allen staatlichen Machtmitteln abzuweuden. Ae WSrW -er bGWn Staatsregierung. München. sFunkspruch.i In der bereits gemeldeten Erklärung, die Ministerpräsident Dr. Held in der heutigen Landtagssihung namens der bayrischen Staatsregierung abgab, heißt es unter anderem: Die Rechtsgrundlage der bayrischen Anordnungen ist un bestritten. Die Verordnung des Reichspräsidenten vom 18. Juni 1932 hat sich daraus beschränkt, das bisherige reichsrechtliche Uniformverbot und die mit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 schon früher ge schaffene besondere rcichsrcchtliche Grundlage für landeS- rcchtliche Unisormverbote auszuheben. Damit wurde reichs rechtlich der Zustand wieder hergestellt, wie er bis zu der genannten Verordnung vom 28. März 1931 bestanden bat. Mit keinem Mort kommt in der neuen Verordnung vom 14. «. 82 eine Millcnsmeinung des Herrn Reichspräsidenten als Notgcsetzgeber dahin zum Ausdruck, daß mit dem In krafttreten seiner Verordnung landcsrechtliche Unisorm verbote ausgeschlossen sein sollten. Nach den früheren wie dem jetzt wieder geltenden Nechtszustand war und ist man gels einer cntgegenstehcnden reichsrechtlichen Regelung die Berechtigung der Länder ans Grund ihrer Polizeihoheit nach Maßgabe des Landesrechtes für das Tragen von Uni formen zu erlaßen, in keiner Weise zweifelhaft. Die Verhältnisse sind in den einzelnen Reichsteilen sehr verschieden. Von allen ruhig und ohne Voreingenommen heit Denkenden aus den verschiedenen politischen Lagern in Bayern mutz zugegeben werden, daß es der bayrischen Ne gierung in den letzten acht Jahren gelungen ist, trotz der Zuspitzung der politisch Gegensätze Gewalttaten in größe rem Umsauge zu verlZ n, nnd »o>. allem auch die Straße als öffentliches Verletz ..nt-El in'- alle von größere» Aus schreitungen nnd Ordnvngsstörungen frei zu Helten. Als besonders wirksames Mittel zur Aulrechterhaltung der Ordnung nnd zur Vermeidung von Ausschreitungen hat sich in Bauern der Ausschluß der Parteiunfform aus der Oefsentlichkeit bewährt. In kaum einem anderen Gebiete des Reiches sind dank der Maßnahmen der bayrischen Staatsregierung so wenig blutige Zusammenstöße vorge kommen, wie gerade in Bayern. Tie bayrische Regierung weist den Vorwurf weit von sich, daß sie durch polizeiliche Verbote eine nationale Be wegung unterdrücken möchte. Der weitaus größte Teil der bayrischen Bevölkerung will aber in der jetzigen schwere» Zeit von dem Austragen der politischen Gegensätze aus der Straße nichts wißen, weil dadurch Leben und Sicherung der Staatsbürger gefährdet, die politische Zerrissenheit des deut schen Volkes vertieft, das Wirtschaftsleben noch schwerer er schüttert und die Not der Maßen noch mehr vergrößert wird. Aus diesem Grunde müßen von allen politischen Richtungen gewiße Opfer bei der Betätigung und dem Be kenntnis ihrer Gesinnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen gebracht werden. Die Gelahr eines gewaltsamen Umsturzes, durch den bas Reich in seiner schweren Lage tödlich getroffen werden müßte, könnte sonst auch gegen den Willen der politischen Führer herau'beschworen werden. Tie Verantwortung für Entschlüße, wie sie die Reichs regierung verlangt, ist vor dem Gewißen nnd vor der Ge schichte außerordentlich schwer, so schwer, daß sie die bayri sche Staatsregierung ausschließlich densenigen überlaßen muß, die ungeachtet der von last allen Ländern geäußerten schweren Bedenken aus der Durchführung solcher Entschlüße bestehen wollen. Wie immer auch die Entscheidung der Reichsregierung aussallen wird, möchte ich doch darüber keinen Zweifel aus kommen lassen, daß die bayrische Staatsregierung, auch wen« sie die Verantwortung für die beabsichtigte» Maß nahmen des Reiches ablehneu muß, entschloßen ist, im Rahmen der Ncichsversaßung und des Reichsrechtes mit allen Mitteln und mit aller Schärfe gegen jeden Bruch der Rechtsordnung nnd insbesondere gegen alle Versuche einzu schreiten, die öffentliche Ordnung nnd Sicherheit zu ge« sährden. ?ie daMe Msmtli zur Lage. München, 25. Juni. Zu den Beratungen des bayerischen Ministerrates schreibt die parkeiofsiziöse Bayerische Volkspariei-Korrespon. denz: Der Konflikt, der zwischen Bayern und der Reichsre- gicrung entstanden sei und der von der Presse Hitlers und Hugenbergs als bayerische Separalion und bayerische Reichs- feindlichkeit hingeslellt werde, beruhe im wesentlichen darin, daß die Bayerische Staatsregierung mit bestem Willen sich nicht den politilchcn Aufsassungen der Reichsregierung an- schließen könne. Man sei in Bayern, wo bis jetzt Ruhe und Ordnung herrschte, voll der ernstesten Besorgnis, daß die Politik der Reichsregierung mit Eilschritten auf eine bür gerkriegsschwangere Situation hinlreibe. Dazu komme für die Bayerische Staatsregierung noch der Rechtsstandpunkt hinzu der es grundsätzlich nicht erlaube, der Reichsregierung so tief in die Polizeihohcit eingreifende Maßnahmen zuzugestehen, die im Deutschen Reich verfas sungsmäßig nun einmal der Staatsgewalt der Länder zu stehe. Bei dieser ttesgehcnden politischen und rechtlichen Mei nungsverschiedenheit zwischen Reichsregierung und bayerischer Staatsregierung werde niemand überrascht sein, wenn der bayerische Minislerrat, der sich am Ireitagvormillag und auch am Abend des gleichen Tages mit der Abfassung de: Antwort an die Reichsregierung bejahte, zu einem du > ablehnenden Standpunkt gekommen ist. wenn die Reichsregierung sich der Stimme Bayerns ge genüber völlig taub zeigen wolle, dann müsse man wohl da mit rechnen, daß das Reichskabinett zu Maßnahmen greifen werde, die man in Bayern als einen Akt der Vergewaltigung und der Willkür betrachten würde, auch wenn sie in eine zunächst gültiges Reichsrecht schafjeude Rsch.ssorm geUeidet würden. * Die PMebW her MemtMten. tu. Berlin. Tie ReichSreaieruna bat die süddeutsche» Länder wißen laßen, daß sie die Antworten auf die vom Relcksinnenminister auf der Länderkonserenz voraebrachien Wünsche erst für Montag abend erwartet. Wie dazu von der DAZ. von »uterrichteter Seite verlautet, bat e« di« Vordringlichkeit der anßenvolitischen Probleme der Reiche- regierung gestattet, den Ländern Gelegenheit zu geben, di« verabredete Frist bis ,nm Eingang der Antworte» zu ver- liinarrn. Die KabinettSsihung am heutiqen Sonnabend wird sich nur mit den Lausanner Vorgängen belchästigen