Volltext Seite (XML)
84 8«. Joyrg Den Konfirmanden. Stiller Ernst im Vaterbau«. Und di« Mutterhiind« beben, Deutsche Juaend »setzt bina»« ZukunftsglSubi« in da« Leben i Nein da« Her» und bell der Blick Und die vnrft voll beil'aem Wollen Grüßt ibr «uae ftol, »„rück Zu der Heimat Ackerschollen. Und ibr Ginn weiß nicht« von Leid. Will der Alten Ernst beschämen. Alle Kräfte sind bereit, Froh den Kampf nun auf»unebm«n. Und di« Geele hungert säst. Selbst sich einmalzu bewähren, Und die Träume ohne Rast Fliegen ans zu Sieg und Ebren. ... Lieb« Juaend, »ieh binan«, Grub und Handschlaa dir beim Scheiden, Unser Gegen soll »»bau« Deine LebenSfahrt begleiten! Und ein Wort noch laß vorm Geh n Tief dir in di« Geele schreiben: Willst du fest im Leben stehen, Mußt du selbst getreu dir hleiben! Wabr' dein Herz dir frei und rein, Wie'« im Elternbau« «frwesen. Deutsch soll deine Seele sein Und ahn' Falschheit all dein Wesen) Laß dir auch in Not und Leid Nie der Mutter beil'gen Glauben, Laß dir nie die Seligkeit Heißen Bete» Können« rauben! Stürm hinaus, — wie einstmals wir. Zukunftsgläubig, reich an Mut, Doch vergiß nie, daß in dir Deutschlands ganze Zukunft ruht!! Felix Leo Göckerltz. MM Kl MW» WlMMW. Am S. April 1V27 tagte in Dresden unter dem Borsitze von AmtShauptnrann Dr. Schulze, Dresden di« Hanptver, sammlnng des BerdandeS der Siichs. BezirkSverdände. Bon den behandelten geschäftlichen Angelegenheiten ist vor allem die Neuwahl des Verbandsvorstandes zu erwähnen, die sich nach Neuzusammensetzung der Hauptversammlung infolge der letzten Bezirkstagswahle» nötig machte. Im gegensei» ttge« Verhältnisse der einzelnen Parteigruppen im Vor stände Haden sich dabei Aenderungen nicht ergeben. Dem geschäftlichen Teile folgte ein Bortrag des Ber- bandsgeschäftsftthrers Dr. Gnba über »Die Entwicklung »er Bezirksoerbänd«". in dem neben anderen Problemen ins besondere das Verhältnis zwischen BeztrkSverband und Be zirksgemeinde und die Finanzlage beider eingehend behan delt nmrben. Im Anschluffe hieran nahm die Hauptver sammlung einstimmig folgende «ntschlietznng an: Die zunehmende Verschlechterung der Finanzlage er füllt BezirkSverdände und Bezirksgemeindcn gleicherweise mit schwerer Sorg«. Zwangsläufigen Steigerungen der Ausgaben, insbesondere auf dem Gebiet« der Wohlfahrts pflege und des »ommuntkationswegebaues, stehen zum Teil außerordentlich einschneidende Minderungen der Ein nahmen infolge der Neufestsetzung der Rechnungsanteile an den UebcrweifungSstruern gegenüber. Entlastungen, die Her» Gemeinde« auf anderem Gebiet« schon leit langem in 1. «rileze «iefeer «onnaden». ». A»ril i«S7. eben»» gruppe, sowohl der Gewerkschaften wie der einzelnen Wirt schaftszweige. Der Angeklagte hat einen außerordentlich schweren Vorwurf erhoben, und er hat bisher «icht de» Schatte« eines Beweises erbringe« könne«. Oberregierungsrat Göbel hat hier als Zeuge eine überaus traurige Rolle gespielt. Ihm wäre die bevorstehende Veränderung seiner Verhältnisse wohl erspart geblieben, wenn ihn nicht der Angeklagte Müller als Zeuge genannt hätte. 8 18V bringt ein Strafmaß, das als wirksamer Schutz der bedrohten Ehre kaum gilt. Wohin svll es führen, wenn man ungesühnt einem Mann einfach die Ehre abschneiben kann, einem Mann, der die Ehre Deutschlands im Anslande zu vertreten hat? Nimmt ma« diesem Mann die Ehre, so «immt ««an auch Deutschland die Ehre. Auge nm Ange, Zabu «m Zabu. Ehre «m Ehre. Als zweiter Vertreter des Nebenkläger» spricht dann Instizrat Schnricht. Er betont, der Begriff der öffentlichen Beleidigung des Klägers sei objektiv erfüllt. Ter Wahrheits beweis sei widerlegt, Verdachtserscheinungen seien zwar vor handen gewesen, sie hatten ihre Begründung in den damali gen Verhältnissen. Ans dem persönliche« Verkehr mit Litwin könne Stresemam« keinerlei Borw«rs gemacht werde«. Wenn -er Angeklagte nur die Hälfte der Zeit, die er für sein Ent- lastungsmatcrial «rufgewandt hat, benutzt hätte, um seinen Gewährsmann aus seine Zuverlässigkeit zu prüfen, dann wäre dieser Prozeß erspart geblieben. Das Wort erhält dann die Verteidigung, und zwar zu nächst Rechtsanwalt Rietzsch, der anSführt: Es liegt eine grobe Gefahr darin, daß immer die besonderen Qualitäten des Nebenklägers in den Vordergrund gerückt werden. Ich behaupte, der hier gestellte Antrag ist ungültig. Das ganze Verfahre« ist ungülti« und es mutz mit Eiaftell««g «noiae«. Dieses bedenkliche Verfahren wird noch einer juristischen Nachprüfung bedürfen. Zur Prüfung Les Wahrheitsbeweises muß sestgestellt werden, was der Angeklagte überhaupt be hauptet hat. Dazu muß der ganze Schriftverkehr zwischen Dr. Müller und der Plauener Ortsgruppe der Deutschen VolkSpartet herangezogen werden. »««sicht gestellt worden sind, werde« «tcht t« de« ermar» teteu Umsauge etntrete«. 4a vor allem die Entlastung durch Einführung der Arbiett«loseuversicherung und die damit verbunden« Befreiung der Gemeinden und BezirkSvrr» bände von der Aufbringung eine» Neuntel« der Koste« für die Erwerbslosenfürsorge zu weseutstchen Teile» wieder ausgeglichen wird durch di« Belastung mit einem viertel des Aufwandes der Krisensürsorge von der S7, Woche der Erwerbslosigkeit an. Di« am S. April 1VS7 abgehaltene Hauptverfammlung de» verbände» der Sächs. BeztrkSver- bände bittet daher die sächsische Regierung dringend, im Anschlntz an da» Reichsgesetz über den vorläufigen Finanzausgleich für di« Rechnungsjahre 1VS7 und 1V28 ein« Aenderung de» sächsischen LandeSftnanzauSgletches vom Jahre 1S2S in der Weise vorzunehmen, datz di« An» teile der vezirksgemeinden und vezirkSverbände den veränderten Verhältnisse« entsprechend erheblich erhöht sowie datz zu Lasten des StaatsantrtleS dem LaftenauS- gletchSstock wieder wesentlich höhere Anteile zuaeführt werden und diese Mittel mehr al» bisher nach dem ve» dürfntsgrade der einzelnen Gemeinde ober des einzelnen Bezirksverbandes verteilt werden. WMMMlUUMWM LMl ff Leipzig. Der erst« Strafsenat des Reichsgericht» verhandelte gestern unter dem Vorsitz des Reichsgerichtsrat» Buff als RevisionSinstanz über den Morbprozetz Do««er. Durch das Urteil de» Schwurgericht» Dresden waren der Gärtner Krönert «ab Frau Donner »eg«« gemeiuschastltcher Ermord««« des Assessors Do««er ,«« Tode verurteilt wor. dem Die «egen das Urteil eingelegte Revision macht« in materieller Hinsicht gelten», da» Schwurgericht hab« die Tat» fache, datz zwei Ein» und AuSschüff« im Schädel Donner» ge funden wurden, zu ungnnsten des Angeklagten Krönert nicht richtig gewürdigt. Bei überlegtem Mord unter Vortäuschung eines Unglücksfalles dürfte nur ein Schutz fallen. Der zweite Schutz laffe daher auf «in« Affekthandlung schließen. In formeller Hinsicht rügte dir Revision daß da» Urt^l de» Scknvurgerichts eine stenographische Niederschrift der Zengin Helm über das polizeiliche Geständnis drS Angeklagten Krö nert verwertet habe, ohne daß diesem Gelegenheit gegeben worben wär«, sich bazu zu äußern. Im übrigen hätte, da «S sich nm kein offizielles Protokoll, geschweige denn um ein richterliches Protokoll handelte, diese Niederschrift überhaupt nicht verwertet werden dürfen. Di« vom Verteidiger der Frau Donner eingelegte Re vision wandt« sich besonders dagegen, datz da» Schwurgericht Mittäterschaft bei einem als eigen« Tat gewollten Mord« an genommen habe. Frau Donner aber habe niemals einen Mord gewollt und die Tat auch nicht als beabsichtigten Mord erkannt. Sie sei der Meinung gewesen, daß die Männer sich in einer Art Duell auSeinandersetzen würden. Sie hab« um das Leben KrönertS gezittert, woraus zu schließen sei, datz sie wirklich an ein Duell mit gleichen Nassen glaubte. Der Vertreter der Reichsauwaltschast beantragte be» ka««tlich di« verwerf«»« beider Revisionen. Tas Revision», gerilR habe keine tatsächliche Feststellung zu treffe«, son dern nur zu prüfen, ob das materielle Recht, gemessen an de» durch das Schwurgericht festgestcllten Tatsachen, verletzt wurde und ob da» Schwurgericht Verstöße gegen da» formelle Recht begangen habe. I« beide» Be,ieh«uge« sei aber i« Ginne des Schwurgerichts ,« entscheide». Die Aussage der Stenotypistin Helm sei keine Verlesung eines Protokolls ge wesen, jondern eine Zeugenaussage, gestützt aus eine Nieder schrift. Krönert habe im Anschluß an die Zeugenaussage Gelegenheit gehabt, sich dazu zn äußern. Di« Tatsache der beiden Schüsse zu beurteilen, sei Aufgabe des Tatrichter» gewesen. Im übrigen ändere der Umstand, daß Krönert «in zweites Mal abgedrückt habe, nichts an der Feststellung, daß der Angeklagte mit dem Willen znr Tat den ersten Schuß abgegeben habe. Was die Revision der Fra« Do««« betreff«, so genüg« für die Mittäterschaft nach der ständigen Rechtsprechung deS Reichsgerichts schon die geistige Mitwirkung, die Erteil««« oo» Rat «nd Stärk«na des verbrecherisch«» Willens. Fra» Donner aber habe viel «ehr getan. Sie habe den Revolver tausch vorgenvmmen, dem Täter Unterschlupf gewährt und alles getan, nm die Tat zn vertuschen. Di« Entscheid»»« des Schwurgerichts sei in keiner Weise tatbestandswidrig sorge»»«»»«» »orde». Aus allen diesen Gründen seien die Revisionen z« verwerfe». Nach längerer Beratung wurde, wie schon gestern ge meldet, folgendes Urteil verkündet: Die Revision beider A«-, geklagte« wird verworfen »nd das Todesurteil wird bestätigt. . Ter Barnrat-Prozetz. vdz. Berlin. Im Barmat-Prozeß beschäftigte sich da» Gericht am Freitag mit der Kreditaugel«ge»heit Barmat — De»tsche Girozentrale. Der A»geklagte I«li«S Barmat führte ans, Lange-He- qcrmann hätte ihn mit dem damaligen Postminister Höfle bekannt gemacht. Nach verschiedenen Zusammenkünften habe die Girozentrale Barmat einen Zehumillivnen-Kredit be willigt. Da sie einen solchen hoben Betrag nicht flüssig hatte, erhielt sie Has Geld durch Vermtlrliing Höftes von der Post. Der Bankier Fabian habe für seine Vermirtlungslätigkeit SVVVV Mark erhalten. Der als Zeuge vernommene Bankier Fabia« erklärte, Barmat habe ihn gebeten, die Verhandlungen mit der Giro zentrale zu führen: er habe dafür 25 MV Mark Provision er halten und zwar bei -em ersten Kredit von 2^4 Millionen. Bei der Erhöhung des Kredits auf 10 Millionen, hat der Zeuge von Barmat ohne sein Zutun wiederum 25 MV Mark Provision bekommen. Hösl« habe er wohOerst durch Barmat kenuen gelernt. Genau könne er sich daran nicht mehr erinnern. Der Staatsanwalt bemerkte. Laß man sich so etwa« doch merke, der Zeuge habe doch nicht jeden Tag Reichsminister kennen gelernt. Auf Frage des Staatsanwalts bestätigte -er Zeuge, daß er die Provision von insgesamt SO MV Mark lediglich für die Einführung Barmats bet der Giro-Zentrale erhalten habe. Bei seiner Vermittlung bat Fabian mit jenem bekannten Expose operiert, das die gesamten Barmat- Unternehmungen in hellsten Farben schildert. Ter Zeuge gab an, dieses von Barmat erhalten zu haben, was Barmat energisch bestritt. Der hierauf vernommen« Direktor der Girozentrale, Müler, führte aus, er habe Barmat bei der Staatsbank ken nen gelernt und machte Ausführungen, wie er mit Höfle und Lange-Hegermann znsammenkam. Seine Aussagen stellten im wesentlichen «ine Wiederholung der von Fabian und Bar mat gemachten Angaben dar. Er bekundete weiter, Höfle habe für die Girozentrale einen Postkrrdit »»gesagt, dabei aber bemerkt, daß Varmat von der Girozentrale besonders berücksichtigt werden solle. Tie Deckung habe er als hin reichend angesehen. Der »»mite Direkt»« b«r Girozentrale. Gehrke, hat erst mitverhaudelt bet der Erhöhung des Kredits auf 10 Millio- nen. Die als Decknna angebotenen Effekten und Verträge der Garantie-Bank wurden bei der Nachprüfung von -en Juristen der Girozentrale als gut befunden. Ueber die Höhe der Deckung beständen bei der Zentrale keine Vorschriften. Lange-Heaermao» hab« ihm aeiaat- datz Varmat eins« MW PeN«»-Mo»ko«. 5 ! f cki a f t LNstamsiert sich allmählich folgender »"Afiand heran«: Da» Gebäude der russischen Sowjet- botschaft in Peking befindet sich nicht im Chinesen viertel, sondern Innerhalb des Gebote» der unter der Berwal- «u^a, der VertragtmLchte stehenden Ausländerstadt. Poli- »etltche Aktionen der Chinese» find Innerhalb diese» Ge- mete» untersagt. In Au»nahmesäll«n kann allerdings der chinesischen Polizeibehörde gestattet werden, einzelne Aktionen, di« sich nicht vermeiden lassen, durchzusühren. Es stellt sich nunmehr auch heran», datz nicht die (siesamt- hrit der au»länd,schen Diplomaten, in Peking Tschang- ttolin kn« Erlaubnis gab, ein« Durchsuchung des russischen Botschaftsgebäudes vorzunehmen , sondern daß lediglich eine Ermächtigung de» Doyen des diplomatischen Korps vorlag, di« eine Hau-suchuug im 8§"lA-^Äsnschen Botschaft freigab. Selbstverständ lich widerspricht diese Ermächtigung auch dann, wenn sie nur von einem Teil deS diplomatischen Korps in Peking aus gefertigt wurde, den allgemein üblichen in- »«nationalen Gepflogenheiten. Diese Ermächtigung ist ein Bruch eine» geltenden Bölker-Rechts. Diese Rechtsv.-r- letzung wird auch dadurch nicht behoben, wenn jetzt, wie man hört, die diplomatischen Vertreter der Mächte, die die fragliche Ermächtigung ausstellten, einen Protest gegen d»e Aktion Tschanätfouns «heben, mit d«r Begründung, daß er seine Befugnisse bei weitem überschritten hab«. Trotz d« Vertuschungsversuche, die diese Mächte jetzt an stellen, steht es ganz außer Zweifel, daß die Ausplünde rung der Sowjetbotschaft in Peking auf Grund eines solidarischen Vorgehen» der ausländischen BertragSmächte in China und der Pekinger Nord-Regierung vorgenommen wurde. Das' dürste Moskau auch daraus Hinweisen, an welche Adressen «S seine Beschtverden über die Pe king« Völkerrechtsvttletzung zu richten hät. Inzwischen hört man, daß sich in Tientsin und auch in Schanghai ganz ähnliche Vorkommnisse abgespielt haben wie in Pe king. Was die Umzingelung des' russischen Generalkon sulats in Schanghai anbetrisft, so wurde diese Aktion nicht, wie man vielleicht irrtümlicherweise annehmrn könnte, von Truppen Tschangkaischeks vorgenommen, son dern von einem sogenannten Freiwilligen - Korps, das erstens mit der Armee Kantons nichts zu tun hat, und zweitens innerhalb der Fremdkonzessionen selbst stationiert ist. Woraus mit Leichtigkeit zu schließen ist, auf welche Veranlassung hin . diese Aktion vorgenommen wurde. Am meisten dürfte die Weltöffentlichkeit interessieren, wie sich Moskau diesen wiederholten Brüskierungen gegen üb« zu verhalten gedenkt. Es ist sehr leicht möglich, daß dr« Sowjet-Regierung auf Irgend welche Aktion gegen Nord-China verzichtet. Sich lediglich darauf beschränkt, die diplomatischen Beziehungen mit Peking abzubrechen, um nunmehr die süd-chineslsche Kanton-Regierung als einzige und höchste staatliche Autorität des chinesischen Volkes anzuerkennen. Effi solcher Beschluß würde auch durch die Tatsache erleichtert, daß sowieso in nächster Zeit alle chinesischen diplomatischen Vertretungen im Aus land ihre Arbeiten einstellcn werben, da auch sie nicht mehr Peking als den Sitz der für sie zuständigen Regie- rung ansehen. PMß StlWMMtt. MM. Plaidoyer deS Staatsanwalts. vdz. In der Freitagsitzung des Plauener Beleidigungs prozesses Stresemann—Müller nahm zunächst Staatsanwalt Scha«f«tz das Wort zu seinem Plaidoyer. Es handclt sich, so führte er aus, um ein Vergehe« gegen I 18« des Strafgesetzbuches, Behauptung ehrenrühriger nicht erweislich wahrer Tatsache«. Der von dem Angeklagten für die Behauptung, daß Dr. Stresemann in ein Strasverfahren gegen Litwin mit dem Erfolge «ingegrifscn habe, daß das Verfahren versandete und daß Dr. Stresemann damit der Korruption Vorschub geleistet habe, ist vollständig mißlungen. Die Hauptverhandlung hat keinen Anhalt dafür gegeben, daß Ausfuhr von Kriegsmaterial durch^die Evaporator vvrliegt. Den Aussagen der vom Angeklagten benannten Zeugen kann keine entscheidende Bedeutung mehr beigelegt werden, die Knollsche Aussage ist ohne i«ben Beweiswert. Von dem ihm »ugetragenen Quatsch und Tratsch aiM Schwante will ich nicht reden. Der Brief Dr. StresemanM an den Minister Dr. Scholz kann niemals so gedeutet werden, als würde eine un gesetzliche Aushebung der Beschlagnahme verlangt. Ans der ablehnenden Antwort des Ministers geht klar hervor, daß Dr. Scholz nicht etwa in Stresemanns Brief einen Eingriff in das Verfahren gesehen hat. Dem Zeugen Müller war deutlich anzumerken, datz er feindselig gegen Litwin gesinnt ist. Das vielgenannte Konto „S." Gustav war nicht für Tr. Stresemann, sondern für die Deutsche VolkSpartet bestimmt. Dr. Stresemann hat damals in mehreren wirtschaftlichen Verbänden an führender Stell« gestanden nnd ist wirklich nicht der Mann, der Litwin kür einen AufsichtSratsposten irgendwie dankbar sein mußte. Will der Angeklagte etwa im Ernst behaupten, daß sich ein Parteiführer in persönlicher Ab hängigkeit eines Parteimitgliedes begibt und sich dafür zn unmoralischen Handlungen Hinreitzen läßt» wenn dieses Par. teiüritglied der Partei Zuwendungen macht? Diese Frage stellen, heitzt sie verneinen. Der Versuch des Angeklagten, durch zahlreiche Zeugen zu beweisen. Laß die Evaporator in anderen Beziehungen Schiebungen gemacht habe, ist nicht ge glückt. Aus den Bekundungen hat sich ergeben. Laß Litwin mit dem Gasplatz Brelow kein glänzendes Geschäft gemacht hat, sondern das Reich. All« Bekundungen der Zeugen des Angeklagten haben nicht beweisen können, daß der Ruf der Evaporator so anrüchig war, baß Dr. Stresemann «in« Ver bindung mit ihr hätte ablehne» müssen. Der Staatsanwalt kritisierte dann noch scharf das Verhalten der Zeugen Goebel und Kranz und bemerkt« weiter: Der Angeklagte hat -en Wahrheitsbeweis nicht geführt. Ich beantrage daß«, ihn «ach 8 18» des Strafgesetzbuches »ege» übler Nachrede zu einer Gefängnisstrafe von « Monate« zu »ernrteile». und dem Nebenkläger die Befugnis »uzusprechen, auf Kosten deS Angeklagten das Urteil im »Vogtläudtschen Anzeiger" jPlauens, in den »Leipziger Neuesten Nachrichten" und im ^Berliner Lokalanzetger" zu veröffentlichen. Hierauf nahmen das Wort die Vertret« des Neben« llägerS Dr. Stresemann, Rechtsanwalt Dr. K««z «nd Rechts anwalt Schur icht. Der Vertreter des NeßeaNSrerS Dr. btrefevrmrns R.-A. Dr. der da«» da» Wort «hält, führt auS: Er steh« Stresemann seit Jahre» politisch nahe und kenne die Lauterkeit seiner Handlung en pud Gesinnung. Jeder, ganz gleich welcher Partei, wird darin übereiuftimmen müssen, datz eine ve- »upuna n»d Verwertung von Material, wie wir es bei diesem Progetz erfahre« haben, zu de« verworfenste» Handlungen ge- hört, »le «»tr kennen. Diejenigen, die von dem Material Ge- brauch «««»acht haben, haben sich einer schlimmere» Handlung fchvKch «emkcht, al» diejenigen, die dabei halse». Jeder Ab-