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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 09.01.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19140109018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1914010901
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1914010901
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-01
- Tag 1914-01-09
-
Monat
1914-01
-
Jahr
1914
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Sette 2. nr. 14. »mryen-nusyaoe. Leipziger Tageblatt. Irettag, 9. Isnusr 1914 stistungen zu ergängen und fortzubiüden. Vvi dieser Gelegenheit werden verschieden« Unklarheiten und U »Zuträglichkeiten ausgeglichen. Der dritte Teil de, Enttvetche» fchtäUt eine Aenderung der «inschlagenden Stempel« und Kostenvorschrtften vor, di« die Neuordnung des materiellen Rechts der Familienfideikommisse und Familienstiftungen notwendig -«macht Hot. Außerdem bringt dieser Teil Einführurrgsvorschriften sowie ein Verzeichnis der wichtigeren Gesetze und Ge- setzesbestimmungen, die durch da, neue Recht aus« gehoben werden. Dem Entwürfe ist neben der allgemeinen Begrün dung noch eine 270 Seiten starke besondere Be gründung beigegctnn sowie Anlagen über Stand und Bewegung der Fideikommisse m den Jahren 1896 bis 1912, über den Umfang und die Verteilung der Fideikommisse am Schlüsse des Wahres 1912, über die Zahl und den Umfang der Fideikommisse nach Größenklassen -u Ende de» Jahres 1912. Ferner ent halten die Anlagen Uebersichten über die Ver teilung der Fideikommisse aus die einzelnen Fideikommitzinhaber in Preußen am Schlüsse de, Jahre» 1912 und Uebersichten über die Zu- und Ab gänge von Fideikommissen. Aus diesen Anlagen seien folgende Zahlen wiedergogebcn: Von der Ge samtfläche Preußens entfielen Ende 1912 auf Fidei kommisse 2119 225 Hektar oder 7 Prozent der Ge samtfläche des Staates. Die Gesamtzahl der Fidei kommisse betrug zu gleichem Zeitpunkte 1277, die ! Zahl der Fideikommitzinhaber 1160, hiervon waren I 2S Mitglieder regierender Häuser. Obnst M Rk'itkk M dm KckMlicht. (Fortsetzung aus der gestrigen Abendnummer.) sich Oberst von Reuter die Exekutivgewalt angemaht habe, läßt sich nicht aufrecht erhal« ten. Ich beantrage daher in diesem Punkte die Freisprechung. Anders steht cs mit der Anklage wegen Straßburg, 8. Januar. Leutnant v. Forstner sagt aus, er habe gehört, wie Major v. Rave von einem Gendarmen die Antwort erhalten habe: „Wir dürfen nicht energisch eingreifen, der Kreisdirektor hat es verboten." Hauptmann Schotte erklärte, der Oberwacht- meister habe auf ihn einen eingeschüchterten Eindruck gemacht. Den Befehl über die Gendarmen führt immer der Oberwachtmeister. Don der Tätig keit der Polizei in Zabern habe di« Gendarmerie eine sehr geringe Achtung gehabt. Kreisdlrektor Mahl erklärt, er habe den Oder, befehl selbst übernommen und sei immer aus der Straße gewefen. Die Gendarmen j«>en, wre er wüßte, gern bereit gewesen, sich den Anordnungen des viel älteren Polizeiwachtmeisters unterzuordnen. Als zur V e r e i d i g u n g geichritten wird, gab Genüarmenetvachtmeister Schmitt II die Er klärung ab, daß sie im Auftrage der Orts polizei gehandelt hätten. Di« Gendarmen ver sicherten wiederholt, daß sie vom Kreivdirektor in keiner Weise beeinflußt worden seien. Gendarmeriewachtmeister Schmitt II erklärte noch ausdrücklich, die Polizei habe nicht aus gereicht. Rach Verlesung verschiedener Artikel des „Zaberner Anzeigers" vom November wirb um ^12 Uhr die Beweisaufnahme geschlossen. Nach einer kurzen Pause ergreift htriegsgerichtörat Dr. Oslander das Wort zur Begründung der Anklage und führt aus: Seit zwei Monaten sei Zabern aktuell geworden und seit fünf Wochen würden Uber die dortigen Vorgänge die widersprechendsten Meldungen und Ansichten verbreitet. Fest gestellt sei, datz am 8. November eine brüllende Menge vor dem „Karpfen" gestanden habe. Oberst von Reuter Hube Len Leutnant o. Forstner herausgeholt. Typisch lej nun die Aussage der Wtrtin, „der Oberst sei gekommen, wie ein Engel vom Himmel". Sicherheitsbeamt« wären nicht dagewesen. Der Oberst habe eine Ansprache an die Menge ge richtet, die aber vom Volke ganz anders aufgefatzt worden sei, als sie gemeint gewesen wäre. Es seien vielmehr Schimpfwort« wie „Schwob" gerufen worden. „Auch ein Beitrag zur Harmlosigkeit und Friedfertigteit der Bevölkerung," fügt« der Anklage vertreter hinzu. Bezeichnend seien die Aussagen der Zeugin Görke betreffend die Vorgänge am folgenden Sonntag. Sie sprach von „Horde", „das Bild werde ihr unauslöschlich sein". Sie habe es nicht für möglich gehalten, datz auf deutschem Boden deutsche Offiziere in dieser Weise belästigt und angegriffen werden könn ten. Es bestehe also die Tatsache, datz ohne jeden Grund aus der Stratze zwei Offizier«, Leutnant von Forstner und Sanitätsoffizier Vogt, von einer großen schreienden Menge in der gröblichsten Weise belästigt und mit etwa zwanzig Steinen beworfen worden wären. Der Auszug habe sich abends in der Hauptstratze fortgesetzt. Nachmittags habe es aus gesehen wie beim Karneval. Alan habe sich auf Kosten des Leutnants v. Forstner amüsiert. Während Janus am Tage sein heiteres Gesicht zeigte, habe er mit dem Eintritt der Dunkelheit sein energischster Ge. sicht zur Schau getragen. Der Anklagevertreter schildert sodann in eingehender Weile die Vorgänge an den folgenden Tagen. Es ergab sich nun die Frage, ob die Maßnahmen des Kreis direktors genügten »der nicht. „Ich möchte", so sagte Dr. Ogander, die Frag« bejahen unter der Voraussetzung, daß eine Kontrolle über die Polizei ausgeübt wurde und sie auch ihre Pflicht und Schuldigkeit in vollem Matze er füllt e." Der Anklagevertreter kam nun auf die Haltung des „Z a b e r n e r A n ze t g e r «" zu sprechen. Er sei überzeugt, datz den Redakteur Wiebecke ein großer Teil der moralischen Schuld für die Dor- kommntsse in Zabern treffe. Er sei gleichsam der Regisseur der Verhandlungen gewesen. Al» der Oberst, der am 12. November beurlaubt war, am 17. November die Führung des Regiment» wieder übernahm, hätten die hetzerischen Artikel wieder ein- gesetzt. Der Pöbel, fuhr der Anklagevertreter fort, machte sich erneut bemerkbar. Ich sage mit Abbau Pöbel, weil ich die gute Zaberner Bevölke rung nicht für fähig gehalten habe, sich an derartigen Demonstrationen zu beteiligen. Es waren meist halbwüchsige Burschen, die Freude am Spektakel hatten. Bisher war von feiten der Offiziere nichts geschehen, um sich der Schmähungen zu erwehren. Man mutz sich aber fragen: Hatte denn die Bevölke rung ein Recht, sich an den Offizieren in dieser Weise auszulassen? Waren denn die Offiziere vogelfrei? Weder durch die Polizei noch von der Gendarmerie wurden sie geschützt. Au, allem, was wir horten, schließe ich, daß System in der Handlungsweise der Unruhestifter war. War nun da, Einschreiten de« Militär« berech« tigt? Hat diese Hauptverhandlung darüber Klar- beit geschaffen? DiHe Frage hab« ich h«ut« dem Gericht vorzukeaen. Der Redner würdigt dann ein gehend die einzelnen ZeugenauHagen. Der An klagevertreter kommt zu dem Schlüsse: Nachdem die Polizei versagt hatte war Oberst Reuter der vollen lleberzeugung, daß e, Pflicht und Ehre gebiete, die angegriffene Ehre und da, ge schädigte Ansehen der Offizier« wieder herzu stellen. Er hielt sich berechtigt, am 28. November an Stelle der aurfftändigen Zioilgewalt zu treten. Damit füllt da, Bewußtsein der Rechtewidrigkeit. L» galt, dem tatsächlich unwürdigen Zustand« ein Ende zu bereiten. Daß Mißgriff« in der Au,- rührung der Befehle voraekommen sind, ist angeficht, der Ettuattsa »«„«tlltch. vt« «n«a», da» Freiheitsberaubung. Hier beantrage ich sieben Tage Gefängnis. Der Angeklagte durfte die Sistierten nicht innrer zurückhalten, nachdem ihm Regierungsamtmann Grotzmann bestimmt versichert hatte, daß er weiter hin mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln 'ür die Aufrechterhaltung der Ordnung sorgen werde. Der Oberst hatte jetzt nicht mehr dl« Gewalt in den Händen. Degen Leutnant Schadt beantragte der An klagevertreter drei Tage Gefängnis, weil er es für erwiesen halte, datz Leutnant Schadt den Zeugen Kormann aut die Backe ge schlagen hat. Von der Anklage der Freiheus- beraubüng und des Hausfriedensbruches sei Leutnant Schadt freizusprechen. Berteidiger Rechtsanwalt Grossart führt in längerer Rede aus. datz dem Obersten von Reuter großes Unrecht geschehen sei. Man müsse lebhaft beklagen, datz der Zaberner An gelegenheit eine politische Note gewalttätig aus gedrängt worden sei und im Reichstage niemand Mann genug gewesen sei, mit dem Reichskanzler zu sagen: Wartet ab. cs steht Aussage gegen Aussage, das Gericht wird die volle Aufklärung bringen. Die Mahnrufe des Reichskanzlers und des Kriegsministers seien in dem Wut geschrei der Parteien verhallt. Was in Zabern vorgekommcn sei, sei nicht von den guten Elementen ausgegangen, sondern von Leuten, die nicht Frieden schaffen wollen und nur ihr eigenes Jntercge im Auge haben. Man werde jetzt aufatmen, und jeder intelligente Elsässer werde sich sagen, datz es nur infolge derinfamcn Aufbauschung und Entstellung des wahren Sachverhaltes, gestützt auf die Artikel des „Zaberner Anzeigers , soweit kommen konnte. Es sei ein Schimpf für Zabern, datz am Hellen Tage auf offener Stratze Offiziere der deutschen Arme« in der kränkendsten Weife beleidigt und belästigt worden seien. Der Verteidiger vertritt auf Grund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmun gen und militärische« Dienstvorschriften den Stand punkt, datz der Oberst v. Reuter nicht nur sub jektiv, sondern auch objektiv, zu seinen Maßnahmen berechtigt war. Er war auch im Recht, als er die Verhafteten zurückbehielt, da es galt, den Tatbestand einwandfrei festzustellen, was bisher nicht möglich gewesen sei. Der Oberst sei nicht der wildgewordene Soldat, der sich auf das Bürgertum stürzt, sondern nur in ehrlicher Ueber- zeugung bestrebt, die Ordnung wiederherzustellen, di« in unverantwortlicher Weise gestört worden war. Freilich war das Verhältnis zwischen Oberst und Kreisdirektor nicht so wie es sein soll, doch ist die Person des Herrn v. Reuter in jeder Weise einwandfrei. Der Oberst sei ein Mann, vor dem man Achtung haben müsse, man dürfe einen so verdienten Offizier, der seit 35 Jahren seinem Kaiser tadellos gedient habe, nicht ins Gefängnis stecken, weil er glaubte, berechtigt zu sein, das Ansehen der deutschen Armee zu wahren. Der Verteidiger berührt in Kürze den Fall Kormann. Dieser Zeuge behauptet, von Leutnant Schad geschlagen worden zu sein und einen Backen zahn verloren zu haben. Von dem Vorfall habe nie mand etwas gesehen, und Behauptung stehe gegen Behauptung. Der Redner rst über zeugt, datz die sogenannte „öffentliche Mei nung" nach dem Ergebnis de, Prozesses um- schwenken werde. Der Verteidiger beantragt die vollständige Freisprechung des Angeklagten v. Reuter, wie auch des Angeklagten Schad, der nur dem Befehl gemäß gehandelt hab«. In einem Schlußwort tritt der Angeklagte Oberst von Reuter dafür ein, daß bei allem, was oorgekommen, nur i h n, nicht seine Offiziere, Unteroffiziere und Mann schaften, die volle Verantwortlichkeit treffe. Auch heute noch habe er den Eindruck,datz er gezwungen gewesen sei, so zu handeln, wie er tat, und daß er genau nach den Vorschriften gehandelt habe und in bitterer Notwendig, kett. Auch gesetzlich gerecht sei sein Handeln ge- wesen, denn hätte er die Leute au, dem Keller an jenem Abend noch freigelassen, so wären Ruhe- störungen und vielleicht Blutvergießen sicher gewesen, und das sei so verhütet worden. So hab« er in dieser Hinsicht seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Leutnant Schadt betont, daß er getan habe, wa, er für recht hielt und für notwendig, um die Ruhe herzu- strllen. Die Verkündung des Urteils wird ausgesetzt und wogen der notwendigen Prüfung verschiedener schwieriger Rechtsfragen erst am Eonnabendvor- mittag um 10 Uhr erfolgen. Um 1 Uhr 45 Minuten wird di« Sitzung ge schlossen. k*oliMetie Ueberlicttl Sesuch -es Durften von Neuß j.L. In Vresöea. Am Donnerstag nachmittag 3 Uhr traf auf dem Hauptbahnhof in Dresden Fürst Hein rich XXvII. von Reuß j. L. zum Besuch amKöntgl. Sächs. Hofe ein. Er wurde vom Prinzen Friedrich Christian, dem Kam- mandierenden General d'Clsa und dem mit der Wahrnehmung der Geschäfte de- Stadtkom mandanten beauftragten Generalleutnant Frei herrn von Lindemann am Bahnhof emp- fangen und nach dem Königsschloß geleitet, wo der Fürst vom König, sowie von den König!. Prinzen und Prinzessinnen begrüßt wurde. In der Begleitung des Fürsten befanden sich Ober hofmeister Dr. Freiherr von der Heyden-Rynsch, Flügeladjutant Rittmeister von Bülßingslöwen und Ordonnanzoffizier Hauptmann Toussaint. Als sächsischer Ehrendienst waren kommandiert Oberstleutnant von Obstgarten, Kommandeur des Jägerbataillons M. 13, und Oberleutnant Blohm von demsel'en Bataillon. Abends S Uhr fand im Residenzschlotz Gala- täfel statt, an dar teilnahmen: der König, der Fürst von Reuß, Prinz Friedrich Christian, die Prtn- zessinn«« Mathilde und Johann Georg und der hier studierend« Sohn de« Fürsten Reuß Erbprinz Heinrich. Kerner hatten Einladungen erhalten: die Staatsminister, der Kommandierende General des 12. Armeekorps d'Elsa, Ser Polizeipräsident u. a. Im Verlaufe der Tafel hielt König Friedrich August folgenden Trinkspruch: „Eure Durchlaucht heiße ich in meinem Lande und in meiner Residenzstadt herzlich willkommen und danke Eurer Durchlaucht für vielen Besuch, in dem ich die Absicht erkennen darf, die freund nachbarlichen Beziehungen fortzu setzen, die unsere Käufer und unsere Länder kett vielen Generationen verbinden. Sind wir deutsche Vundesfürsten durch die Verpflichtung, für des Deutschen Reiches Wohl und Sicherheit einzustehen, auf da» engst« verbunden, s» sind meine und meines Landes Beziehungen zu Eurer Durchlaucht besonders innige- infolge der mannigfachen wirt, schaftlichen Berührungspunkte der Bevölkerung unserer Länder. Diese Berührungspunkte legen unseren beiderseitigen Regierungen die Ver pflichtung auf, bei den Bedürfnissen des eigenen Landes zugleich auch den Bedürf nissen des Nachbarlandes Rechnung zu tragen. Die freundnachbarlichen Beziehungen unserer Länder zu pflegen, wird mir stets eine besonders angenehme Aufgabe sein. Um aber auch die versönlichen Beziehungen, welche Eure Durch laucht mit mir und meinem Heer verbinden, zu festigen, hob« ich mir erlaubt, Eurer Durchlaucht mein 2. Jägerbataillon Nr. 13 zu oer- leihen, das Ihren in Gott ruhenden, von mir hochgeschätzten Herrn Vater als seinen Chef dank bar verehrt hat und hoffe, datz Eure Durchlaucht diesem Bataillon, das stolz darauf ist, Eure Durch laucht schon seit vielen Jahren zum Mitglied seines Offizterkorps zählen zu können, auch ferner hin Ihr geneigtes Wohlwollen schenken werden. Ich wünsche Eurer Durchlaucht eine recht geseg nete Regierung und trinke auf das Wohl Eurer Durchlaucht, der Fürstin und des fürstlichen Haukes. Seine Durchlaucht, der Fürst, Ihre Durch laucht, die Fürstin und das gesamte fürstliche Haus, leben hoch! hoch! hoch! Hierauf erwiderte Seine Durchlaucht, der Fürst van Reuß: Eure Königliche Majestät wollen meinen tief gefühltesten Dank entgegennehmen für die gnädige Ausnahme in Hochdero schönen Residenzstadt, sowie für die mich beglückenden herzlichen Worte der Be grüßung. welche Eure Majestät soeben an mich ge richtet haben. Ich empfinde es mit dankbarer Freude und Genugtuung, datz Eure. Majestät der schon so lange bestehenden freundnachbarlichen Be ziehungen zwischen dem erlauchten Königshause und dem meinigen sowie -wischen unseren Ländern in so anerkennender und für die Zukunft verheißungs voller Weise Erwähnung getan haben, und ich darf es wohl auch meinerseits yervoryeben, datz die Be rührungspunkte zwischen dem Königreich Sachsen und den reußischen Ländern in wirtschaft licher und kultureller Hinsicht sowie auf dem Ge biete des Verkehrs immer zahlreicher ge worden sind und datz, was an mir liegt, ich alles tun werde, um diese erfreulichen Beziehungen zu fördern. Die 26orte Eurer Majestät über die Pflich ten der deutschen Bundesfürsten für des Deutschen Reiches Wohl und Wehe Haven iw>meinem Herzen ein lebhaftes Echo gefunden, und ich versichere hier, mit, daß Eure Majestät mich bet diesen Bestrebun gen stets an Ihrer Seite finden werden, denn in den jetzigen sehr ernsten Zeiten haben sich die Ausgaben der deutschen Fürsten neben der Sorge für das eigene Land auch für das protze deutsche Vaterland noch erweitert und vergrößert und erfordern die Einigkeit, welch« Eure Majestät erwähnt und in deren Betätigung mit Eurer Majestät mich eins zu fühlen, ich mich glücklich schätze. Und nun liegt es mir noch ob, Eurer Majestät aus tiefbewegtem Herzen zu danken für die hohe Ehre, welche mir dadurch zuteil geworden ist, daß Ture Majestät Vie hohe Gnade gehabt haben, mich zum Chef Allerhöchst Ihres schönen 2. Jägerbatatllons Nr. 13 zu ernennen als Nach folger meine, in Gott ruhenden Vater», nachdem ich schon seit vielen Jahren die Uniform dieses ruhmgekrönten Truppenteil» habe tragen dürfen. Meinem tiefgefühlten Dank für diese neue Ehrung und meiner unbegrenzten Verehrung für Eure Majestät bitte ich Ausdruck geben zu dürfen in dem Rufe: Seine Majestät, der König und das ganze königliche Haus leben hoch! hoch! hoch! Nach der Tafel fand Cercle statt. Dann be suchten die hohen Herrschaften das Königliche Schau spielhaus, wo Bernhard Shaws „Pygma- lion" gegeben wurde. Kronprinz Georg ist durch Unpäßlichkeit ver hindert. an den Empfangsfeierlichkeiten teilzunehmen. Vie Thronkan-i-atur -es Prinzen zu wie-. Al» die ersten Nachrichten von dem Putschversuch Izzet Paschas in Valona einliefen, knüpften verschie dene Blätter hieran die Vermutung, datz hierdurch die Thronkandidatur des Prinzen zu Wied gefährdet werden könnte. Gegen diese Vermutuna wendet sich ein offenbar offiziös inspiriertes Berliner Tele gramm der „Leipziger Zeitung": Prinz Wilhelm zu Wied hält, wie von gut unter- richteter Seite verlautet, seine Kandidatur für den aloanischen Thron ausrecht. Der in Valona versuchte, aber sofort niedergeschlagene Putsch gibt dem Prinzen keine Veranlassung, auf die Kan- didatur zu verzichten. Die Großmächte haben auch keinen anderen Kandidaten. Sollten sich der Ein setzung des Prinzen Wilhelm Schwierig- kerten entgegcustellen, sv würden Oesterreich- Ungarn und Italien sie zu überwinden wissen. Die albanisch« Abordnung ist bereit» in Italien etngetroffen und wird nach Deutschland weiter reffen. Ihr Empfang durch den Prinzen dürfte in Neuwied erfolgen. Wenn Griechenland bi» zum 18. d. M., der von den Mächten gesetzten Endfrist, die Räumung Südalbanien» ausgesührt haben wird, pivd sich der Prinz alrbald nach Dura--» be gebe». Diese» Telegramm findet eine Ergänzung in der Meldung, die eine« Berliner Mittagsblatt zugeht: Rom, 8. Januar. Me <m zuständiger Stelle mitgeteilt wird, dürfte der Putsch Izzet Paschas in Valona, da man aus die Treue der provisorischen Regierung Albaniens zählen könne, keine andere Folge haben, als daß die Organisation der bereits vorzüglich bewährten albanischen Gendarmerie mit aller Energie de- trieben und datz der Prinzzu Wied veranlaßt werden wird, seine Thronbesteigung zu be schleunigen. Die Großmächte sind einig und entschlossen, eine Wiederholung ähnlicher Air- lchläge im Interesse des allgemeinen Friedens zu verhindern. Wie wir hierzu von unserem Wiener Mit- arbeiter erfahren, ist der Prinz zu W'.ed in der Tat aufgefordert worden, seine Thronbesteigung zu beschleunigen: Wien, 8. Januar. Oe st erreich-Ungarn und Italien haben dem Prinzen Wilhelm zu Wied den dringen den Rat erteilt, sofort nach Albanien ab- z u r e i j e n. Deutsches Reich. * Als sächsischer Gesandter an den thüringischen Höfen ist an Stelle des zum Gesandten in München ernannten Geh. Legationsra es v. Stieglitz der Geh. Legationsrat im Ministerium des Acußeren v. Leipzig in Aussicht genommen. * Der Verba d Sächsischer Jndust iekler veran staltet für oie in der Kreisliauptmannschafi Lresoen wohnenden Mitgl eder am 20. Januar 1911, abends * .8 Uhr im großen Saale öes Hotels Bri lol, Dres den, B-smarrkplatz 7, einen Avttrag, an dem Ober- verwalrungsgerichtsrat Blüher über das Thema: „Der Wehröeitrag und seine Veran lag u na" sprechen wird. Zu dem Vortrag werden Karten ausgegeben, die, soweit Platz vorhanden ist, auch an Nichimitgiieder abgegeben werden Nach dem Vortrag findet Diskussion statt, in der Gelegen heit gegeben ist, etwa bestehende Zweiiel über ein zelne Bestimmungen des Gesetzes durch Anträgen zu beheben. 2m Interesse einer raschen Abwicklung der Diskussion ist vorherige schriftliche Einsendung der Fragen erwünscht. * * Der Kronprinz hat am Mittwoch dem Reichs kanzler einen längeren Besuch abgestattet. * In der Angelegenheit der »ronprinzentele« gramme glaubt dre „Tägliche Rundschau" fepstellen zu können, datz nur e i n Telegramm ergangen sei, und zwar aus Danzia-Langfuhr, an den Obersten von Reuter gerichtet. Es enthalte eine Zustimmungs erklärung des Kronprinzen zu dem energischen Vor gehen des Regiments-Kommandeurs. Alle anderen Lesarien seien falsch. An den General von Deim ling sei kein kronprinzliches Telegramm gegangen. * Der Bundesrat hat einer Vorlage betreffend Prägung von Denkmünzen anläßlich der Silberhoch zeit des HerWpaares von Anhalt zugestimmt. Ferner wurde die Wahl der Beisitzer der Berufungskom- mission für da« Ordnungsverfahren wegen verbotener Börsentermingeschäfte in Getreide usw. vollzogen, und der Entwurf des Besold»ngs- und Pensionsetais für die höheren Beamten der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf das Geschäftsjahr 1911 und die Vorlage betreffend Festsetzung der von privaten Ver sicherungsunternehmungen zu erhebenden Gebühren für das Jahr 1913 sowie betreffend die Berechnung der nach dem Reichshaushaltsetat von 1911 zur Deckung der Gesamtausgabe de» ordentlichen Etat, aufzubrtngenden Matrikularbetträge angenommen. * Auszeichnungen. Dem Staatssekretär de» Au»« wärtigen Amts von Jagow ist der Kronenoröen 1. Klasse und dem Unterstaatsiekretür im Auswär tigen Amt Zimmermann der Stern zum Roten Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe verliehen worden. * Die Reichstagsdispositionen für die nächste Zeit werden sich folgendermaßen gestalten: Dienstag und Mittwoche Petitionen, am Donnerstag soll der Gesetz entwurf über die Regelung der Sonntagsruhe erst malig zur Lesung gestell werden. Am Mittwoch wird sich der Seniorenkonvent über seinen wetteren Arbeits plan schlüssig werden. * Beantwortete Anfrage. Dem Abg. Werner (Hersfeld) ist aus seine Anfrage folgende Antwort des Staatssekretär» Kraetke zugcgangen: „Auf die Anfrage Nr. 25 vom 19. Dezember 1912 (Nr. 818 der Drucksachen), ob bei einer etwaigen Aenderung der Personalordnung der Reichspost- und Telegrapbenverwaltung eine verschieden artige Behandlung der au» dem Zivil- und der aus dem Militäranwartersiande hervorgcaangencn Be amten der AMentenklasse mit den Verwaltungs grundsätzen in Einklang zu bringen wäre, ist am 1. Januar 1913 geantwortet worden, datz eine Acnde- rung der Personalordnung der Reichspost- und Tele- graphenoerwaltung in keiner Richtung beabsichtigt sek (Nr. 621 der Drucksachen); firner ist hierzu bei der zweiten Beratung des Etats der genannten Verwal tung für das Rechnungsjahr 1918 vom Staatssekretär des Reichspostamts erklärt worden, datz es nicht in der Absicht der Verwaltung liege, weder gegenwärtig noch zukünftig, die Assistenten aus dem Militär- und dem Zivilanwärterltande zu differenzieren (Sten. Ber. S. 3861 v). Dies nifft auch jetzt noch zu; eine andere Antwort kann nicht erteilt werden." * Zur Neuregelung der Sonntagsruhe. Ts waren Zweifel darüber entstanden, ob die von höheren und unteren Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden er lassenen besonderen Bestimmungen über die Hand habung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe durch den 8 18 des dem Reichstage zuaeganoeuen Gesetz entwurfs außer Kraft gesetzt werden sollen, da aus dem Inhalt des genannten Paragraphen nicht klar hervorgina, ob alle diese besonderen Bestimmungen in Wegfall kommen sollen. Auf eine entsprechende Eingave an den Reichskanzler ist die Antwort erteilt worden, daß der Entwurf eines Gesetzes betreffend Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vorsieht, dan alle Sonder- und Ausnahmebestimmungen, also auch die ortsstatutarischen Bestimmungen einer Gemeinde oder eine» weiteren Kommunalverbandes, außer Kraft treten. Demnach würden vor allem auch diejenigen Londerbestimmmrgen außer Kraft treten, die zurzeit günstigere Bedingungen für die Angestellten schaffen. Für Gemeinden, die zurzeit damit beschäftigt sind, derartige Sonderbesttmmungen zu erlassen, empfiehlt es sich nicht, dies vor Verabschiedung des Gesetz entwurfs zu tun. In einzelnen Fällen haben die oberen Verwaltungsbehörden im Hinblick auf die bevorstehende gesetzliche Regelung es adgelehnt, solche Beschlüsse zu bestätigen. * Da» Disziplinarrecht der Reichsbeamten. Der Staat»sekrrtLr de» Innern hat auf Anregung de» Kaiserlichen Diszipltnarhof» die Veröffentlichung einer Auswahl von Entscheidungen dieses höchsten Gerichtshofes veranlaßt, die für die im Reichstage bevorstehenden Beratungen der Vorlage über die Wiederaufnahme eine» Disziplinarverfahren» von B^eütvng ist, weil Ke ekuen Einblick in dir IÜÜ,
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