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Flortheiler für Vorspinnkrempeln von Gustav H. Lamparter in Reutlingen. D. R.-P. No. 60741. (Aus der Patentschrift.) Die Theilung des Flors erfolgt bei dem in der Abbildung dargestellten Flortheiler ohne Anwendung von Riemchen und Stahl bändern durch zwei rotirende, cylindrische, gleichgrosse Scheibenwalzen an, deren Wellen einander so nahe gerückt sind, dass die ein zelnen, gleich breiten, auf der Welle ange ordneten gusseisernen Scheiben a der einen Walze abwechselnd in die ebenfalls gleich breiten Zwischenräume der anderen Walze tief eingreifen, den durch den Hacker von der Kammwalze abgenommenen Flor bei dem Schnittpunkte x auf ihre Mantelflächen auf nehmen und beim Weitertransportiren in Bänder theilen. Die letzteren werden nach oben und unten weitergeführt und zur Rundung und Verdichtung behufs Bildung von Vorgarnfaden durch Frottirwerke geleitet. Um die Mantelfläche der einzelnen Schei ben a jeder Theilungswalze zur Aufnahme des Flors geeignet zu machen, sind diese Scheiben mit Kratzenringen bezogen, welche mit feinen niedrigen Zähnen dicht besetzt sind, die den Flor, indem er in seiner ganzen Breite durch die Zuleitungswalze q den einzelnen Scheiben a dargeboten wird, in sich aufnehmen und fest halten, vom Kreuzungspunkte x aus nach oben und in entgegengesetzter Richtung aus einander ziehen und so in Bänder theilen, die der Breite der einzelnen Scheiben a entsprechen. Die in die Kratzenringe eingedrückten Flor- bänder werden dann durch die Aushebe walzen gg, welche ebenfalls mit Kratzen be zogen sind, ausgehoben und durch die beiden Leitwalzen hi den Frottirwerken mkl zuge führt, von wo aus die einzelnen Vorgarnfäden nach den Vorgarnspulen geleitet werden. Die Zuleitungswalze q erhält dieselbe Umfangsgeschwindigkeit wie die beiden Theil- walzen und muss dicht an die letzteren heran gestellt sein. Ausserdem müssen Walze q und Aushebewalzen gg äusser der rotirenden noch eine langsame hin- und hergehende Bewegung erhalten, wodurch die Walzen immer rein gehalten werden. Zur Sicherung gegen das Wieder ver mischen je zweier benachbarter Florbänder, wenn solche die Kreuzungsstelle y der beiden Theilwalzen passiren, sind zwischen den ein zelnen Scheiben a dieser Walzen Messer e aus dünnem Stahlblech eingeschoben, welche für die einzelnen Florbänder als Scheidewände dienen. Diese Stahlblechmesser sind in einem ge meinschaftlichen Rahmen r befestigt und er halten eine langsam schwingende Bewegung, wobei aber die Spitzen der Messer nur inner halb des durch die Peripherien der beiden Theilwalzen gebildeten Körpers sich bewegen dürfen. Patent-Anspruch: Ein Flortheiler, bei welchem die Theilung des Flors durch zwei in einander greifende, aus Scheiben zusammengesetzte und in ent gegengesetzter Richtung rotirende Theilwalzen geschieht, deren einzelne Scheiben mit Kratz ringen bezogen sind, die den zugeführten Flor transportirend in Bänder theilen. 'Web©r© Die Schützenfänger-Preisausschreibung des Vorstandes der Sächsischen Textil- Berufsgenossenschaft. Der Vorstand der Sächsischen Textil- Berufsgenossenschaft schrieb im Jahre 1889 einen Preis von M. 1000 aus für die zweck mässigste und billigste, allenthalben an wendbare Vorrichtung zur Verhütung von Unfällen durch Herausspringen der Schützen an mechanischen Webstühlen. Veranlasst ward das Ausschreiben durch die Wahrneh mung, dass die Mehrzahl der Unfälle durch herausspringende Webschützen so geartet war, dass schwere Belastung der Genossenschaft durch Dauerrenten drohte. Von insgesammt 29 Verletzungen durch ausspringende Web schützen in der Zeit vom 1. October 1885 bis Ende 1888 waren 22 Verletzungen des Kopfes und davon 10 solche des Auges. Die Auf stellung vom 1. October 1885 bis dahin 1891 ergiebt neuerlich insgesammt 46 Unfälle durch ausgesprungene Webschützen. Von den Ver letzungen waren dabei solche des Kopfes 33, anderer Körpertheile 13; insbesondere Verletzungen des Auges 15, „ der Nase und Stirn 9, „ sonstiger Theile des Kopfes 9, „ der Arme 3, „ der Hände u. Finger 8, „ des Rumpfes 1, „ der Beine u. Füsse 1. Hatten von all diesen Unfällen auch nur 5 eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 13 Wochen zur {Folgejund waren nur zu entschädigen je ein Mal Verlust des Auges mit 33°/ 0 , Beeinträchtigung der Sehkraft mit 2O°/ o , 10°/ n n r » IQ) Gehirnerschütterung und verbliebenes Nervenleiden mit 33 1 / 8 °/ 0 (bisher mit insgesammt M. 1318,40 bis 30. Sep tember 1891 und fernerhin mit einer z. Zt. M. 316,20 betragenden Jahresrentenlast), so darf keineswegs darauf gerechnet werden, dass die Zahl der Entschädigungsfälle so günstig im Verhältnisse zur Unfällzahl bleiben wird. Der ausfliegende Schützen zielt mit erschrecken der Sicherheit nach dem Kopfe und insbe sondere auf das Auge! Von der Gewalt, mit der er trifft, geben namentlich 2 Fälle Be weis, in deren einem der Anprall den Bruch des Nasenbeins, in deren anderem er den Bruch des Unterkiefers herbeiführte. — Die seit der erfolgten Preis-Ausschreibung eingegangenen Unfallanzeigen bestätigten nach dem Gesagten die Wahrnehmungen der ersten Jahre über die Gefährlichkeit ausspringender Webschützen. Das grosse Interesse, welches aus dem Kreise der Weberei-Besitzer, -Beamten und -Arbeiter dem diesseitigen Vorgehen ent gegengebracht ward, konnte weiter den Vor stand nur bestärken in der Anschauung, dass ein Bedürfniss vorhanden sei, die gestellte Aufgabe möglichst einer Lösung zuzuführen: Eine grössere Anzahl zur Genossenschaft ge höriger Webereibesitzer übergab dem Vor stande die Summe von M. 2350 zur Ermög lichung der Gewährung einer Mehrzahl von Preisen; eine beachtliche Zahl von Weberei- Beamten und -Arbeitern hat in ihren Arbeits stätten Versuche gemacht, die Aufgabe zu lösen, hat zum Theil um den Preis sich mit beworben, hat auch ohne Eintritt in den Wett bewerb ihre Erfahrungen und Anschauungen dem Vorstande mitgetheilt. So ist es ein rechtes Zusammenwirken aller Interessenten bisher gewesen und wird es hoffentlich bleiben bis zur Lösung, die von heute auf morgen nicht erwartet werden konnte, nachdem sie seit vielen Jahren schon vergeblich erstrebt worden. — Der Frage ward durch die Aus schreibung nur neue Anregung gegeben und die Ergebnisse des neuen Anlaufs haben dem vom Vorstand gewählten Prüfungsausschüsse in ca. 100 Bewerbungen vorgelegen. Die erste über 65 Fänger sich erstreckende Prüfung ward nur von Mitgliedern der Sachs. Textil - Berufsgenossenschaft bewirkt. Zur zweiten Prüfung mit wesentlich gesichtetem Material waren Vertreter der übrigen Deutschen Textil-Berufsgenossenschaften als Mitglieder des Prüfungsausschusses geladen und aus der Norddeutschen und der Süddeutschen Textil- Berufsgenossenschaft erschienen. Das Kgl. Sächs. Ministerium des Innern hat von Anfang an sein Interesse bekundet durch Ernennung eines sachverständigen Regierungsvertreters bei den Prüfungen. In besonders dankens- werther Weise hat die höhere Webschule zu Chemnitz zu Proben und Prüfungen ihre Ein richtungen geliehen und der damalige Lehrer der höheren Webschule Herr Ingenieur E. Stoll, jetzt Kaiserl. Regierungsrath im Patentamte zu