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5. Der Schiedsspruch. § 29. Das Schiedsgericht fällt seinen Schieds spruch auf Grund des gesamten mündlichen und schriftlichen Vorbringens der Parteien und des Ergebnisses etwaiger Beweisaufnahmen. — Das Schiedsgericht kann über einen Teil des geltend gemachten Anspruchs vorweg entscheiden. Ein Schiedsspruch kann auch gefällt werden, wenn keine der Parteien im Verhandlungstermin ver treten gewesen ist. Die Abstimmung erfolgt nach dem Alter der Schiedsrichter in der Weise, daß der jüngste Schiedsrichter zuerst stimmt. Alle Entscheidungen des Schiedsgerichts erfolgen nach einer Mehrheit von mindestens drei Stimmen. — Der Schiedsspruch braucht nicht ver kündet zu werden, er soll aber in jedem Fall den Parteien sofort schriftlich mitgeteilt werden. § 30. Der Vorsitzende hat den Schieds spruch schriftlich festzustellen, mit Gründen zu versehen und unter Angabe des Tages der Ab fassung — d. i. desjenigen Tages, an welchem die Einigung über den Inhalt des entscheidenden Teiles des Schiedsspruches zustande gekommen ist — von sämtlichen Schiedsrichtern unter schreiben zu lassen, auch selbst zu unterzeichnen. — Ein Schiedsspruch über einen Anspruch, dessen streitiger Teil einen Wert von weniger als 100 Mk. hat —■ Zinsen und Kosten aller Art nicht eingerechnet — braucht nicht mit Gründen ver sehen zu werden. § 31. Der Vorsitzende hat dafür Sorge zu tragen, daß eine allen Erfordernissen des § 30 dieser Ordnung entsprechende von ihm vollzogene Ausfertigung des Schiedsspruches — d. i. eine Abschrift des Schiedsspruches einschließlich der Gründe und der Angabe des Tages der Abfassung nebst abschriftlicher Wiedergabe der Unter schriften der Schiedsrichter, versehen mit dem Vermerk: „Ausgefertigt zu am “ und vom Vorsitzenden eigenhändig unterzeichnet — den Parteien durch den Gerichtsvollzieher zuge stellt und unter Beifügung der Beurkundung der Zustellung auf der Gerichtsschreiberei des nach § 5 der Ordnung zuständigen Gerichtes niederge legt wird. Die Zustellung und Niederlegung des Schiedsspruches soll spätestens innerhalb Mo natsfrist nach dem letzten Verhandlungstermine erfolgen. § 32. Im Schiedsspruch ist zugleich über die Kosten des Verfahrens und über die etwaige Erstattung der der obsiegenden Partei er wachsenen notwendigen Auslagen zu ent scheiden. Die Höhe der zu entrichtenden Kosten des Vcrfahre'ns und der der obsiegenden Partei zu erstattenden notwendigen Auslagen kann entweder im Schiedsspruch oder nachträg lich, auch ohne Gehör der Parteien, vom Vor sitzenden allein durch Beschluß festgesetzt wer den. Eine vom Vorsitzenden unter Angabe des Tages der Abfassung unterschriebene Ausfer tigung des Beschlusses ist den Parteien durch den Gerichtsvollzieher zuzustellen und unter Bei fügung der Beurkundung der Zustellung auf der Gerichtsschreiberei des nach § 5 der Ordnung zuständigen Gerichts niederzulegen. 6. Schlußbestimmungen. § 33. Diese Ordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Berlin, den 25. September 1907. Die Kommission der Textilindustriellen: von Beckerath-Krefeld; Dierig-Ober langen- bielau; Haasemann-Bremen; Marwitz- Dresden; Eduard Meyer-Aachen; Emil Nusch-Greiz; Max Pinkus - Neustadt i. Schl.; Probst-Immenstadt; Schlumberger- Mülhausen i. E.; Semlinger-Bamber g; Tie- mann-Bielef eld ; Tröger-Plauen; Vogel- Chemnitz; Wiede-Chemnitz. Die Kommission der Textilindustriellen und Abnehmerkreise: Hermann Gollop-Char- lottenburg; Adolf ,Levin - Berlin; Georg Marwitz-Dr esden; Aug. Meisemann-Ber lin; Eduard Meyer - Aachen ; Eugen Neu- barth-Forst; H. Semlinger-Bamberg; Ja mes Simon-Berlin; Ludwig Sommerfeld- Berlin; Oskar Tietz-Berlin; Hermann Vogel-Chemnitz; Georg Wiede-Chemnitz; Werner Wildt-Berlin. technisch-wirtschaftliche Betrachtungen. [Nachdruck verboten.] Die Beziehungen der Anlagekosten zu dem Ge fälle gehen aus einer Mitteilung des Dr.-Ing. O. v. Miller hervor in seinem Aufsatze: „Die Wasserkräfte am Nordabhange der Alpen“ Z. d. V. d. I. 1893 S. 1002 u. f., welcher Interessenten zum näheren Studium wärmstens empfohlen sei. Die auf S. 1006 angegebene Zusammenstellung möge hier in Übersicht III folgen, da wir diese Re sultate zu weiteren Folgerungen und Berechnungen benutzen können. In dieser Übersicht wurden zur bequemeren Berechnung der Jahresbetriebskosten (Übersicht IV) für einen täglichen Betrieb von 10 bis 12 Stunden die Zeilen (Positionen) a und b ad diert und die Summen in der Position c hinzugefügt. Aus dieser Übersicht HI ergibt sich, daß die Gesamtanlagekosten für 1 PSe von 180 Mk. bei einer Gesamtleistung von 9000 PSe bis auf 1000 Mk. bei einer Leistung von 240 PSe steigen; auch daß bei derselben Gesamtleistung von 240 PSe (Rubrik 1, 2 u. 3) mit steigender Gefällshöhe von 1,5 m auf 2 m und 3 m die Anlagekosten fallen von 1000 Mk. auf 800 Mk. und 650 Mk. für 1 PSe, Auch bei den gleich starken größeren Kräften von 4000 PSe (Ru brik 5 u. 6) sind die Anlagekosten für 1 PSe 425 und 325 Mk., also um 100 Mk. für jede PSe verschieden, und zwar fallen diesmal die niedrigeren Anlagekosten mit geringerem, durch Aufstau im Flusse selbst ge wonnenem Gefälle zusammen. Interessant ist noch, daß für die Anlage in Rubrik 5 mit höherem Ge fälle die eigentlichen Baukosten zur Konzentration desselben 1280000 Mk. erfordern und die Anlage des Turbinenhauses und der Turbine nur 420000 Mk., also in Summa 1700000 Mk.; daß dagegen die Kosten für die Anlage in Rubrik 6 durch den Auf stau nur 560000 Mk., diejenigen für das Turbinen haus und die Turbinen aber 740000 Mk. betragen, sodaß sich die Summe von 1200 000 Mk. um 400 000 Mk. niedriger stellt, als bei der Anlage mit höherem Gefälle. Es folgt aber hieraus, daß sich allgemein giltige Angaben über die Kosten von Wasserkräften nicht geben lassen, sondern daß in jedem Einzelfalle sehr genaue Erhebungen und Untersuchungen erforder lich sind, um die schließlichen Kosten möglichst zutreffend feststellen zu können, und daß hierzu auch ein nicht zu kurzer Zeitraum zur Verfügung stehen muß. Der v. Millerschen Übersicht III über die An lagekosten von Wasserkräften ist nun eine Berech nung der Betriebskosten (Übersicht IV) angeschlossen worden, zu welcher folgendes zu bemerken wäre. Für die Gesamtsumme (Zeile e) sind 5 Proz. Zinsen berechnet worden. Für Amortisationen der Kanal bauanlagen sind 2 Proz. und für die Unterhaltung derselben ebenfalls 2 Proz., in Summa also 4 Proz. von den Bausummen (a £.) in Zeile c angesetzt Worden. Da fernerdie Herstellungskosten der maschi nellen Anlage von denen des Turbinenhauses nicht (Von Professor E. Pfuhl, Wirklicher Staatsrat.) (Fortsetzung.) Übersicht III. Die Anlagekosten von Wasserkräften. Bezeichnungen Rubriken Kleine Leistungen Mittlere Leistungen Große Leistungen Mäßige Relativgefälle, kleine absolute Gefälle Günstige Relativgefälle, mittlere absolute Gefälle, Ausnutzung verschieden großer Wassermengen Mäßige Relativgefälle, Konzentrierung des Ge fälles Sehr günstige Relativ gefälle, große absolute Gefälle a) mittels Kanals b) durch Aufstau im Flusse selbst 6 1 2 3 4 7 8 Ort, Gefälle und sekund liche Wassermenge, Leistung iu PSe Saale bei . Dorndorf Amper bei Dachau Mangfall bei Darching Mangfall bei Rosenheim kl. Rhein bei Straßburg | Isar bei Landshut Sill bei Matrei Wattensbaeh bei Wattens 1,5 m; 16m s 240 PSe 2 m; 12 >><’ 3 in ; 8 m* 3,4 in ; 1(5 di '' 4,8 m : 8 5 Dl 3 3,5 di ; 120 di 3 80 di ; 7,5 di 3 300 di : 240 PSe 240 PSe 540 I ><■ 4000 PSe 4000 PSe 6000 PSe 9000 PSe im pro im pro im pro im pro im pro im pro im p ro im pro Anlagekosten Ganzen PSe Ganzen PSe Ganzen PSe Ganzen PSe Ganzen PSe 1 Ganzen PSe Ganzen SPe Ganzen PSe Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. a) Vorarbeiten , Wasser- rechte, Grunderwerb, ausschl. der vorhande nen Bauten 24000 100; 18000 75 16000 67 30000 55 80000 20 (50000 15 30000 r. 80000 9 b) Wehr- und Kanalan- - lagen, einschl. Rechen, Schützen, Behälter, Druckleitungen, Wege und Zufuhrstraßen und einschl. der vorhande- neu Bauten ... 110000 4(50 90000 375 80000 333 150000 280 1200000 3n< 500000 125 850000 141 121X1OOO 134 c) Summen a-j-b . • 134000 5601108000 450 96000 400, | 180000 335 1280000 320 560000 1 iu 880000 146 1280000 143 d) Turbinenanlage, Tur binenhaus mit Laufkran, Turbinen mit Regula- toren, Werkstattein ¬ richtungen usw. . . . 10(5000 1 10 84000 350 60000 250 100000 185 420000 105 | 740000 185 320000 54 340000 e) Gesamtsumme (a-f-b-f-d) der Anlagekosten 240000 1000. 192000 800 156000 650 280000 520 1700000 425 11300000 325 1200000 200 1620000 180 Übersieht IV. Berechnung der Jahresbetriebskosten in Mark für 10 -12stündigen Betrieb. — 1 ——w——— —————.. Für PSe 240 240 240 540 4000 4000 6000 9000 Rubriken 1 * 3 1 5 6 7 8 5°/ 0 Zinsen von Position e ....... 12 000 9 600 7 800 14 000 85 000 (55 000 (50 000 81 000 4"/ 0 Amortisation und Unterhaltung von Pos. c 5 3(50 4 320 3 840 7 200 51 000 22 400 35 200 51 200 5°/ 0 Amortisation und Unterhaltung von Pos. d 5 300 4 200 3 000 5 000 21 000 37 000 16 000 17 000 Bedienung, Regulierung, Reinigung .... 2 200 2 200 2 200 3 700 6 ooo 6 000 9 800 12 000 Öl, Putzmaterial und Reparaturen. .... 2 000 2 000 2 (MX > 3 000 (5 000 6 000 9 000 12 000 Wassersteuer und kleine Nebenausgaben . 300 300 300 500 1 000 1 000 2 000 3 000 Jahresausgabensumme 27 160 22 620 19 140 33 400 170 000 137 400 132 000 176 200 Fuhrwerk im Jahr 7 000 7 000 7 000 8 000 10 000 10 000 12 000 15 000 Jahresausgaben mit Fuhrwerk 34 160 29 620 26 140 41 400 180 000 147 400 144 000 191 200 Die Jahreekosten für 1 PSe { ohne Fuhrwerk 1 mit I' uhrwerk 113,17 142,09 ‘.»1.2.-» 123,42 79,75 108,92 61,85 76,66 42,50 45,00 31,35 88,00 24,00 19,56 21,24 Die Jahresausgaben ergeben 1 , r , . . folgende Prozente von de. J ? hrwe [ k Anlagekapitalien \ mit F ul >rwerk 11,32 14,24 11,80 15,43 12,27 16,75 11,93 14,82 10,00 10,60 10,57 11,34 11,00 12,00 10,88 11,80