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Nr. IV.] SONDERNUMMER DER LEIPZIGER MONATSCHRIFT FÜR TEXTIL-INDUSTRIE. 21 will. Bei der Berechnung der allgemeinen Veränderung im Lohnniveau muß man da gegen ausgehen von der gesamten Arbeiterzahl in jeder Periode. Eine solche Berechnung führt zu dem Ergebnis, daß der durchschnitt liche Stundenverdienst in den von vorstehen der Tabelle erfaßten Industriezweigen (mit Ausnahme des graphischen Gewerbes) seit dem Jahre 1914 bis zum April-Quartal 1917 um 28 Prozent und von 1914 bis zum April- Quartal 1918 um 53 Prozent gestiegen ist. Absolut genommen liegt der Stundenverdienst für fachkundige Arbeiter im letzten April- Quartal im allgemeinen zwischen 1—1,25 Kronen, für gewöhnliche Arbeiter zwischen I 0,75 und 1 Krone. Der Stundenlohn für : Textilarbeiter bleibt somit hinter diesen i allgemeinen Lohnsätzen nicht unerheblich j zurück. Bemerkt sei hierzu noch, daß die j Lohnsätze des diesjährigen April-Quartals durch die sogenannte August-Regulierung eine weitere allgemeine Erhöhung erfahren haben. Ausfuhr schweizerischer Jaumwollwaren nach Deutschland und den nordischen Staaten. Von orientierter englischer Seite wird der ,N. Z. Z.“ geschrieben: Bekanntlich bestehen große Schwierigkeit ten in der Ausfuhr schweizerischer Baum wollwaren nach den nordischen Län dern. Diese Hemmungen sind dem schwei zerischen Expoteur fast unerträglich geworden, denn Deutschland verhindert oder beschränkt systematisch den Transit schweizerischer Wa ren durch deutsches Gebiet nach Holland, Nowegen, Schweden, Dänemark, und unter bindet dadurch den Export der Schweiz nach den genannten Ländern. Gleichzeitig wird aber auch viel über die Erschwerung des Stickereiexportes nach Deutschland von Seiten der Alleiierten geklagt. Untersuchen wir nun einmal die Ausfuhr der St. Galier Stickereien im Verkehr mit den Zentralmächten. Die folgende Tabelle bringt eine Übersicht der Quantitäten gewisser St. Galier Waren, welche im zweiten Vierteljahr 1918 nach den Zentralmächten ausgeführt wurden: Apri> Mouchoirs . . . 24,621 Non (Blouses . — contin- ] Kols . . ■— Kent« 5 « ( Dentelles 6,757 Total 31,378 3Ö/J35 20,118 "82,442 Kontingent accorde 25 25 25 75 300 Tonnen per Jahr. Die Zahlen zeigen, daß während der drei Monate April, Mai und Juni 82 Tonnen der früher unter den auf nichtkontingentierter Ba sis geführten Artikel A, B, C und E tatsäch lich ausgeführt wurden. Da laut Vereinbar ung mit den Ententestaaten jährlich 300 Tonnen ausgeführt werden dürfen, würde die vierteljährliche Quote 75 Tonnen aus machen. Mai Juni^i-^ in Tonnen 23,733 13,480 61,825 632 632 — 977 977 7,202 5,029 18,988 Folgende Tabelle orientiert über die Mengen gewisser St. Galier Waren, welche unter der Abteilung 10 C 4 nach den Zen tralmächten im Vierteljahr April, Mai, Juni ausgeführt wurden: April Laizes brodäes et plumetis 60,491 Bandes et Vo ¬ lants . . . 10,884 Khemises . . Articles confec- tionnds . . 8,969 Mouchoirs de tdte ... — Plumetis tissds 17,118 Total 97,462 ., . T .Im ganzen Mai Jum vier « eljahr in Tonnen 3,749 17,112 81,352 4,144 6,140 21,168 154 1,376 1,530 62 1 9,032 493 5,095 22,706 8,602 29,724 135,788 Kontingent accorde 44,444 44,444 4 1,444 133,333 400 Tonnen in 9 Monaten. Das zugelassene Kontingent für diese Waren während der Monate April bis 31. Dezember betrug 400 Tonnen, also 130 Ton nen vierteljährlich. Tatsächlich wurden 138 Tonnen ausgeführt. Eine dritte Gruppe betrifft diejenigen Waren, welche unter den „Trafic de Perfec- tionnement autrichien“ stellte sich wie folgt: April Trafict de perfect autrichien . . . 9,660 Kontingent accordd 20,83 250 Tonnen Das jährlich zugelassene Kontingent be trägt hier 250 Tonnen oder 62 1 / 2 im Viertel jahr. Die obigen Zahlen zeigen, daß von die sem erlaubten Kontingent tatsächlich nur 20 Tonnen ausgeführt worden sind. fallen; ihr Export • T Im ganzen Mal Junl Vierteljahr in Tonnen 4,299 6 148 20,107 20,83 20,83 62,5 Von gut unterrichteter Seite erfahren wir, daß während des ersten Vierteljahres 1918 bei der S. A. Z. in St. Gallen Ausfuhr ¬ gesuche für die Ausfuhr von Stickereien (Broderis et Plumetis) nach den Zentral- mächten im Betrage von 127 Millionen Fr. eingereicht wurden. Von diesen Ausfuhrge suchen wurden Exporte im Betrage von 84 Millionen Fr. bewilligt. Nehmen wir nun einen Durchschnittswert von 60 Fr. per Kilo gramm an, so erhalten wir eine nachgesuchte Menge von 2100 Tonnen, wovon 1400 Tonnen bewilligt wurden. Bei einer Betrachtung der Statistik stellt sich weiter heraus, daß ein großer Unterschied zwischen den Ex portmengen des ersten und des zweiten Vierteljahrs besteht, und zwar aus folgenden Gründen: 1) Am 1. April 1918 traten die neuen einschränkenden Vereinbarungen mit der Entente in Kraft und infolge davon mußte die Quantität der ausgeführten St. Galier Waren sich den vertraglich festgesetzten Zah len anpassen. 2) Während des zweiten Viertel jahres verhandelte die Schweiz mit der deut schen Regierung über die Durchfuhr schweize rischer Waren durch Deutschland nach Holland, Norwegen, Schweden und Dänemark, und da der Verlauf dieser Verhandlungen für die Schweiz nicht befriedigend gewesen zu sein scheint, so wurden vielleicht auch deswegen in jenem Zeitraum weniger St. Galier Waren nach Deutschland exportiert. Die Ausfuhrstatistik der S. A. Z. für den Monat Juli 1918 den Verkehr mit Kategorie 1 Artic-f Mouchoirs . les I Blouses . . A, B, | Kols . . K, E. 1 Dentelles . ^fötär 97833 zeigt folgende Zahlen für Deutschland: Juli Aug. Sept. c 1 Vierteljahr in Tonnen 5,107 2,192 1,002 1.582 Kategorie II Laizes brodöes et plumetis Bancb. - < t ki- lansj. . . Khemises . . Art. confect. Mouchairs de tete . . . Plumetis tisses 25 17.167 2,911 9,116 372 1,480 Total 31,046 Juli Aug. Sept. Im ganzen Vierteljahr in Tonnen Kategorie III 44,444 44,444 44,444 133,333 400 Tonnen per 9 Monate. Trafic de Perf. autrichien . . 1.583 — — Kontingentparmois 20,83 — — — In der ersten Kategorie sind also von dem erlaubten Ausfuhrkontingent von 25 Tonnen nur 9,883 Tonnen tatsächlich aus geführt worden. In der zweiten Kategorie wurden statt des erlaubten Ausfuhrkontingents von 44,44 Tonnen tatsächlich nur 31 Tonnen exportiert, in der dritten Kategorie statt der erlaubten 21 Tonnen tatsächlich nur 1,583 Tonnen. Es dürfte nun die schweizerischen Ex porteure sehr lebhaft interessieren zu erfahren, daß zurzeit Verhandlungen zwischen England und Frankreich einerseits und der Schweiz andererseits im Gange sind, um Transporterleichterungen für Baumwollwaren und Stickereien im Transit ajjs.der Schweiz über Frankreich und Eng land nach Holland, Norwegen, Schweden und Dänemark in die Wege zu leiten. Wie man hört, liegen im Bezirk St. Gallen für 60 bis 70 Millionen Fr. Ware im Gewicht von 1000 Tonnen versandbereit. Verschiedene einzelne Firmen sollen je für über 2 Millionen Fr. Waren zur Verschickung fertig liegen haben, die wegen der erschwerten Durchfuhr durch Deutschland nicht exportierbar sind. An geblich sollen gewisse Berliner Firmen den Versuch gemacht haben, im Namen der deutschen Regierung den gesamten Vorrat der in St. Gallen aufgestapelten Waren, welcher für den Versand nach Holland und den nördlichen Ländern bereit liegt, aufzu kaufen. Dieses deutsche Konsortium war bereit, die Kaufsumme in bar auszubezahlen und die Ware nach Möglichkeit abzutrans portieren; sofern dies nicht möglich gewesen wäre, hätten sie vorläufig auch in der Schweiz gelagert werden können. Dieser aus Deutsch land stammende Vorschlag wurde aber von den schweizerischen Firmen in St. Gallen nicht angenommen. Es liegt auf der Hand, daß die schweizerischen Firmen nunmehr entsprechen den Vorschlägen der Ententestaaten entge gensehen und es begrüßen, wenn die Ver handlungen zwischen England, Frankreich einerseits und der Schweiz andererseits be ¬ treffend die Transporterleichterungen für nach Holland, Norwegen, Schweden, Dänemark in Transit durch Frankreich und England bestimmten Baumwollwaren einen guten Fort gang nehmen. Sie lassen, wie wir erfreu licherweise zu versichern in der Lage sind, einen für die Schweiz befriedigenden Ab schluß erwarten.