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VI. der Tages-Ordnung, betreffend die Gründung einer Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. — Die Königlich Bayerischen Verkehrs-Anstalten. Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. Danziger General-Versammlung im Juli 1860. lli. Kommissions-Bericht zu Nr. V. der Tagesordnung, betreffend die Einführung eines einheitlichen Maßes bei den Deutschen Eisenbahnen. Kommission: 1. Dirckzion der a. p. Kaiser-Ferdinands Nord- bahn, 2. Direkzion der Großherzogl. Badischen Verkehrs-Anstalten, ck. dirckzion der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft, 4. Direk- zion der Magdeburg-Wiltenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft, 5. K. Preuß. Direkzion der Niedcrschlestsch-Märkischen Eisenbahn, 6. Ver- waltungsrath der K. K. priv. Ocsterreichischcn StaakS-Eiseubahn-Ge- fellschasl, 7. Direkzion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, 8. K. Preuß. Direkzion der Westphälischen Eisenbahn, 9. K. Wnrttcmber- gische Eiscnbahn-Direkzion. Folgende weitere Mitglieder waren bei der Kommissions-Berathung nicht vertreten und hatten ihr Nichterscheinen schriftlich «»gezeigt: 10. Direkzion der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft, il. Ge- neral-Direkzion der K. Bayerischen Verkehrs-Anstalten, 12. Direk zion der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft, 13. Central-Direk- zion der Main-Weser Bahn, 14. K. Sächsisches Finanz-Ministerium, Ablheilung für öffentliche Arbeiten und Verkehrsmittel. Zn Vollziehung des Beschlusses der Triester General-Versammlung vom 15. September 1858 zu Nr. VIII der Tagesordnung ist auf Einladung der Direkzion der a. p. Kaiser-Ferdinands Nordbahn die oben benannte Kommission hier zusammengetreten, um die Frage wegen baldiger Einführung eines ein heitlichen Maßes einer gründlichen Erörterung zu unterziehen und ent sprechende Anträge zu stellen. Die Kommission war darüber einig, daß sie sich hier lediglich mit der Frage der Einführung eines einheitlichen Maßes für die Deutschen Eisen bahnen zu beschäftigen habe, wenn sie sich auch nicht verhehlen darf, daß da mit die Anbahnung einer allgemeinen Deutschen Maßeinheit verknüft ist und hierauf mit gebührende Rücksicht zu nehmen sey. Die Kommission war ferner über das Wünschens wert he der Einführung eines einheitlichen Maßes bei den Deutschen Eisenbahnen nicht in Zweifel, so wie sie darüber sich leicht verständigte, daß es sich hierbei um ein gleiches Längen-, Flächen- und Körpermaß handle. Die Frage, welche Größe des Längenmaßes als einheitliches Maß ange nommen werden soll, wurde nach allseitiger gründlicher Erörterung zunächst ein stimmig dahin entschieden, daß der Fuß, wie bisher, als Einheit des Längen maßes, und zwar mit zehntheiliger Eintheilung gelte» so«. Dagegen gab sich über die weitere Frage, welche Größe des Fußes anzu nehmen sei, eine Meinungsverschiedenheit insofern kund, als im Wesentlichen zweierlei Fnßmaße in Vorschlag gebracht wurden, nämlich der Preußische oder Rheinländische Fnß, von welchem der Oesterreichischc nicht wesentlich abweicht, und der Badische Fnß (— 0.3 Meter). Für den ersteren wurde hauptsächlich die bereits ausgedehnte Anwendung desselben in Deutschland und die wissen schaftlich genaue Bestimmung seiner Länge, dann die seitherige Zugrundlegung desselben bei de» statistischen Zusammenstellungen des Deutschen Eisenbahn- Vcrcins geltend gemacht, während für den letzteren der Umstand spricht, daß er so ziemlich das arithmetische Mittel zwischen den bestehenden verschiedenen Deutschen Fußmaßen bildet, mithin von keinem derselben sehr erheblich abweicht, mit dem Englischen Fuß beinahe übercinstiinmt und i» einem einfachen be quemen Berhältniß zum Metermaß steht, Eigenschaften welche dieses Fußmaß am ehesten geeignet machen dürften, zum allgemeinen Deutschen zu werden. Eine Stimmeneinhelligkcit in dieser Frage war bei der Kommissionsbe- rathung nicht zu erzielen, es sprach sich aber schließlich eine überwiegende Ma jorität zu Gunsten der Annahme des Badischen Fußmaßes aus. Zuletzt kam noch die Frage zur Erörterung, welche Ausdehnung der An wendung eines einheitlichen Maßes bei den Deutschen Bahnen gegeben werden müßte. Hier war man darüber ganz einverstanden, daß es nur wünschenswerfh seyn könne, wenn diese Anwendung eine möglichst ausgedehnte werde, daß es jedoch den einzelnen Eisenbahn-Verwaltungen werde überlassen bleiben müssen, zu bestimmen, wie weit sie in ihrem Bereich dvs vereinbarte Maß anzuwenden für gut finden. Jedenfalls werde aber das einheitliche Maß bei allen Verhand lungen des Deutschen Eisenbahn-Vereins, also namentlich bei den statistischen Zusammenstellungen, einheitlichen Bestimmungen, gegenseitigen Mittheilungen ,c. Anwendung finden müssen. Auf Grund des Vorstehenden hat die Kommission bei der General-Ver sammlung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen folgende Anträge zu stellen: 1) Es soll die Einführung eines einheitlichen Maßes bei den Deutschen Eisenbahnen beschlossen werde». 2) Als Einheit des Längenmaßes gilt der Fuß von der Länge des Ba dischen, welcher — ist 30 Centimeter. Seine Benennung ist „Vereins- Fuß". 3) Die Eintheilung des Vereinsfußes geschieht in zehn „Vereins-Zoll", des Zolls in zehn „Vereins-Linien" -c. Aufwärts sind zehn Fuß — einer „Vereins-Ruthe", 25,000 Fuß oder 2500 Ruthen — einer „Ver eins-Meile". 4) Den Vereins-Verwaltungen wird die thunlichste Anwendung dieses V e r- eiusniaßcs in ihrem Bereiche anempfohlen und es hat dasselbe bei allen Verhandlungen des Deutschen Eisenbahn-Vereins Anwendung zu finden. Wien, den 3. Mai 1859. Die Kommission: Jos. Stummer, Direkzions-Präses. Klingel. Reuter. Spiel hagen. Malberg. W. Engerth. C. Ruppert. Klein, vr. K. Bätsch. Koch. v. Fraucesconi. Sichrovsky. III Kommissions-Bericht zu Nr. VI. der Tagesordnung, betreffend die Gründung einer Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen. Kommission: 1. Direktorium der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft, 2. Dirckzion der Berlin-Anhaltischen Eisen bahn-Gesellschaft, 3. K. Hannoversche General-Dirckzion der Eisen bahnen und Telegraphen, 4. Direktorium der Leipzig-Dresdener Siscn- babu-Eomvaanie, 5. Direkzion der Mecklenburgischen Eisenbahn- Gesellschaft, 6. Direkzion der Niederschlesischen Zweigbahn-Gesell schaft, 7. K. Württembergische Eisenbahn-Dirckzion. Die K. Hannoversche General-Direkzion der Eisenbahnen und Telegraphen hat die Nothwendigkeit, den Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen in der Tagespreise angemessen vertreten zu sehen, in einem an die geschäftsführende Direkzion gerichteten Schreiben vom 10. Februar d. I. auseinandergesetzt. Die aus den vorstehend bezeichneten Verwaltungen bestehende Kommission des Ver eins ist dem Anträge aus nachfolgende» Gründen einstimmig beigetreten. Während der Verein in der kurzen Zeit seines Bestehens durch das erfolg reiche Bestreben, alle im Gebiete der einzelnen Deutschen Eisenbahn-Verwal tungen durchgeführteu Berkchrserleichterungen zum Gemeingutc zu »rachen, alle Hindernisse, welche dem ungesäumten Uebergange von Personen und Gütern von einer Bahn auf die andere cntgegenstanden, durch ganz Deutschland zu besei tigen; während nicht allein in der Schnelligkeit und Regelmäßigkeit der Be förderung über weite Strecken früher kaum Geahntes erreicht würde; während