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L r r. k^iu.6» r. r. o. 51t.»ö a. 6. Grschet-t täglich früh 6'/. Uhr. Ne*««», ni» <w«5Vt«, JvhcuunSgafie SS. »Msch-mits, 5« vormittag- 10—12 Uhr. Nachmittag- 4—6 Uhr. -«ULhme der für die nächst. Plombe Nummer bestimmten te an Wochinta-en di« Nachmmags. an Sonn- »u» tzesttag« früh bi« '/.«'Uhr. >, »e, «Mal,, fik Z»s. Zuuahm«: kt» Riem«. UniverfiUltsstr. 22, t»»i< Lösche, üatbarinmstr. 18,p. nur bi« '/H Uhr. KipMer Jagrlilall Anzeiger. IL,SL«. 2l»»»n»r»t»Prrt» viertelt 4'/,Mk. mcl. Brinaerlohn S Mk, durch die Post bezogen « ML Jede einzelne Nummer 30 P Belegexemplar 10 Ps- Gebühren für Extrabeilagen «hnr Postbesbrdcrung SS Mk. mit Postbefvrderuug 4L Mk. Zujerei« 4aesp. BouraroiSz. 2ü Pf. Gröbere Schriften laut unsere» Organ für Politik, Lvcalgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Satz nach höherem Tarif. Lectame« »utrr » »r»arli««ßrich die Svaltzeile 4v Pf. Inserate find stets and. re»e>ttt«» zu sendm. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prasanwaiancko oder durch Pvstvorfchuß. M 259. Sonntag den 16. September 1877. 71. Jahrgang. ? 51000». > 1» !100,< Ü. Bekanntmachung. Rach erfolgte« Ableben Ihrer Majestät der verwtttwcten Königin Marte sind in Gemäßheit de« Mandate- vom 16. April 18S1, sowie hoher Verordnung vom 14. d. Mt- jede Musik, alle tffenllichev Lnstbarkeiten, Schaustellungen »vd die Vorstellungen in den Theatern für die Zeit vom 15. bi- mit 19. d. MtS. eivzustellen. Leipzig, dev lb. September 1877. Der Nath der Stadt Leipzig vr. Georgi. Mrfierschmidt. Bekanntmachung. Rachstchende zwei Regulative und zwar 1) über die Lager««, vo« Mineralöle« »»d andere« fe«ergesührltche« Stoffe« anster de« Spirituose», 2) über dt« Lager««, vo» Sptrtt«ose«, welche wir aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt aufzustellen »nS bewogen gefunden haben, dringen wir hiermit zur öffentlichen Kmntniß und geben un- dabei der Erwartung hin, daß den getroffenen Bestimmungen von allen Betheffigt« genau nachgegangen wird. Beide Regulative gelten von dem am 12. diese- MonalS erfolgenden erstmaligen Abdruck an al- bekannt gemacht und treten daher vo« 2S. Oktober 1877 a» in allen Stücken in Kraft, »ährend die fchriftlichen Anzeigen in Gemäßheit von tz. 6, Lbf. 2 de- oben snd 2 gedachten Regulativ- dts längste«- ,«« 27. September 1877 zu bewirken sind. 9. September 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemavn. Leipzig, den »de. Regulativ die Lager»«g vo« Mineralöle« ««d a«dere» se»ergesührltche» Stoffe» I n. L dr u. 6. > 1» , du n. k. ! 6. >. kca! > 6. ko.L m.k Ip.1.^.prL'! f > 1« u. 6. r u. 8. . 6. l. außer de» Sptrtt«ose«. Ueber di« Lagerung von Mineralölen und anderen feuergefährlichen Stoffen außer den S ! t»ofen haben wir im Hinblick auf die den Ort-polizeibehörden nach §. 2 der Verordnung, 1e«.I Spiri- die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen betreffend, vom «. Juli 1867 Vorbehalten« und sonst r,fleh«d« Befuguiß, sowie unter Aufhebung der die-fall- schon durch Bekanntmachung vom 22. August 18K5 erlassenen Vorschriften, nach Gehör der Herren Stadtverordneten folgende polizei liche Bestimmungen für den diesigen Stadtbezirk getroffen. 1) Rasfiatrtes amerikanische- Petroleum darf io Privatgrundstücken gelagert werden ». ohne jede beschränkende Bestimmung in Qualitäten bi- -00 Kilogramm oder 2 Faß, d nur unter Beobachtung der in tz. 7 der Ministerial-Verorduuna vom 6. Äult 1867 enthaltenen Vorschriften, soweit diese bauliche Einrichtungen betreff«, t» Mengen bts zu 750 Kilogramm oder 5 Faß, . . . . ^ > K ,,» > " e größere Quantitäten nur unter besouderer Senchmkgürtg de- Raths, wen» der Lager- rau» tu einer in Eement gemauert«, mit Cement geputzt«. wmigstms l Meter unter de« Niveau de- betreffenden Grundstück- liegenden Grube besteht, welch« von benachbarten oder bewohnt« Gebäude» durch eine über dieselben hinau-ragende Brand mauer isoltrt und von diesen, sowie von Brunn« mindest«- L Meter entfernt ist; außerdem ist die Grude mit Bohlmdeckm zu versehen, die mit einem schwer entzünd- lichen Material, wie Dachpappe, Blech und dergl. zu beschlagen sind. Ausgenommen von den hier unter e bezeichneten Beschränkungen sind bereit- bestehende Petro- leumlagerbaffinS .insofern dieselben auf Grund besonderer fiadträttzlicher Genehmigung schon bisher «r Lagerung größerer Quantität« rasfivirtm Petrol««« beuutzt werden durften. 2) r«rpe»ti«öl »«d Rte«öl , k.kdu.u ) r.r.l.äM- 1 0. ) n. i ?. i. !«.> birg. ko.Lu.6 »ie sie für Petroleum unter d. bezüglich ,»ihrer baulich« Einrichtung« gedacht sind; in Verkauf-- i levalm find nur bi- 5 Kilogramm auszubewahren gestattet. A) Schwefelk»hle»ffoff nur tu ganz gesondert« Privatlaaerräum«, welche kühl smd und nie mit Licht betreten werden, ! i» Quantität« b» 25 Kilogramm ausbcwahrt werden, tu BerkausSIocalitätm kein Quantum davon. S) Schwefelst her «»d Petrole«mLther iß in Privattagerräumm, sowie verkauf-local« nur in Quantität« bis 10 Kilogramm aufzu- lrvahre» gestattet, wenn dieselben sich in Flasch« nicht über je 2»/, Kilogramm befind«. «) Pho-pho» bvs in Private Lumm nur gelagert werden tn Quantität« bi- 25 Kilogramm, und zwar in solch« ßüchsm verpackt, der« flüssiger, dm Phosphor bedeckender Inhalt aus einer Mischung von Wasser mb Spiritus besieht; in Verkauf-localen darf nicht über »/, Kilogramm ausbcwahrt werden. 7) K««ll,»eckfilber »erf nur bi- 50 Tramm in Lagerräumen ausbewahrt werden. u« bi- S Kilogramm aus« 50 6. 50 r. 8) Fenerwerk-kSrper io Lagerräumen, dagegen t» verkauf-local i dürfen sich nur »ngeMlte Form« befinden mg im sreMHandelsverkehr in jeg- find nur bi- 25 Kilogramm Mbewahreu; in Schaufenstern dürfen sich nur ungefüllte K S) Mit Oel »her Fett getränkte , ! «ls: Putzwolle. Spinoereiabfälle und dergl., sind von der Lagerung licher Quantität au-geschloffm. Alle vorstehend- unter 1—9 aufaeführten Waarm sind, wenn sie di» bei einer jeden angegebenen Quantität überschreit«, in dem zur Lagerung feuergefährlicher Güter bestimmt« städtischen Schuppen Verhältnissen und Waarmmmgm entsprechenden Quantität vorriithig zu halt«, welchm unter Um- «re ständen ExtincteurS zu substituirm gestattet werden kann. 10) Hobelfpäne Traglörbe von gewöhnlicher beschwert in geräumigen Hofl find, wmn ihre Menge mehr al- drei Traakvrb« von gewöhnlicher Größe beträgt, au- dm Werkstatt« zu entfernen und mit Stein« beschwert tn geräumigen Hoflocalm aufzubewahrm. 11) L«»te, F«»erschw«mm, Schwefelfäde«, Schwefelßölzche«, Znader, Strelch- zändßölzche» ««h Streichzllabschtpamm dürfen in groß«, dm täglich« Bedarf zum Detailverkauf überschreitenden Quantität« nicht ander-, a!S in mit Blech auSgescdlagen«, gut fchließmdm Kisten aufbewahrt werden. 12) Schießpulver a»d Schteßbanmwnlle dürfen nur di- zu 2 Kilogramm in wohlverfchloffenm Räum« unter leicht«, von Mmfchenwoh- nungen mtferntm Bedachung«, und zwar in dem oberst« Theile derfelbm, aufbewahrt werden. 18) ANtroglyeert« ««d SNtroglycerinpräparate, z. B Dyuamit re. kann in Gemäßheit der Mintsterial-Lerordnung vo« 30. März 1872 nur dann, wenn da- Fabrikat behufs eine- gewerblich« Betrieb-zur unmittelbar« Verwendung gelang« soll, und auch hier nur nach vorgängiger ort-polizeilicher Genehmigung und unter Beobachtung der in der gedacht« .Ver ordnung geordnet« Vorsichtsmaßregeln, im Stadtbezirk ausbcwahrt werden. Zuwiderhandlung« gegen eine der vorstehend« Bestimmung« werden mit Geldbuße bis zu 500 oder Haft bi- zu fech- Wochen bestraft. Da- gegenwärtige Regulativ tritt mit Ablauf von sich- Wochen nach feiner erstmalig« Be kanntmachung tn Kraft Leipzig, den 8. September 1877. Der Nath der St«dt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. D Regulativ «der die Lager««« vo« Spirtt«»se«. 8- L. Spirituosen von mehr als 50 °/o Tralles dürfm in Quantität« über 20 Hektoliter nur in massiv überwölbt« Kelle« oder zu ebener Erde belegen«, au- massive« Mauerwerk gebildet« und massiv überwölbt« Speichcrräumen gelagert werden. In ein und demselben Raume dürfm Spirituosen in Fässern »der Reservoiren nur in Quan titäten bis -so LMoltler lagern. Bet neu« Einrichtungen sind nur eiserne Reservoir« anzuweudeu. 8» d. Sowohl die Außmeingänge zu d« Lagerräumen (8 1), als auch die inner« Verbindung-« thüreo der letzter« müssen au- Eisen hergestellt sein und muß der Fußboden de- Lagerräume» mindest«- 0 ,L Meter tiefer lieg«, als da- Niveau de- den Rau« umgebend« Terrain». Die Fenster sind mit Drahtgitter zu versehen, so daß von außen nicht» hinetugeworfeu werden kann; der Verschluß derfelbm, sowie der Thür« ist von Eis« und so zu covstruirm, daß dieselben von außm geöffnet und geschlossen werden können. 8. ». * Die Lagerräume find mit fortwährend starker Ventilation zu versehen. 8- 8. Die Erleuchtung der Lagerräume darf nur durch mit Late«« umschlossenen Flamm«, die außerhalb angebracht find, geschehen und da- Licht durch Wandöffnungen einaesührt werden, welch« mit mindesten- t.b Emttmrter starken, fest einaelaffmen Glasplatten verschloss« sind. Da- Tabakrauch« in den Lagerräumen ist nicht gestattet. 8- S. Bei Räum«, welch« abgesondert und von ander« Gebäudm so entfernt lieg«, daß im Kalle einer Entzündung der Spirituosen eine Wetterverbreitung de- Feuer- nicht zu befürcht« ist, sowie bei solch« Lagereivrichtuvgm, welche, obgleich von dm vorgeschriebeve» abweichend, doch zur Er reichung der beabsichtigten Feuersicherhett geeignet erscheinen, kann auf besonder« Antrag der Be- theiligten von dm obige» beschränkend« Bedingung« ganz oder theilweife abgesehen werden. k « Räume, in dm« Spirituosen von »ehr al< 50»/» Tralles in Quantitäten über 20 Hectoliter gelagert werden soll«, dürfen zu diesem Zwecke nicht eher beuutzt werdm, al- bi- die Erlaubuiß de- Raths dazu ertbetlt ist und unterlieg« jederzeit amtlicher Revision. ' Bon dem Besteh« bereit- vorhandener Lagerräume ist dem Rathe innerhalb vierzehn Tag« nach dem Tage der Bekanntmachung diese! Regulativ- schriftliche Anzeige zu mach«. 8. 7. die vorstehend« Bestimmung« werden »tt Geldbuße bi- zu 500 bestraft. 8 «. Das gegenwärtige Regulativ tritt, abgesehen von dem tn 8 6, Absatz 2 angegeben« früheren Termine, mit Ablauf von 6 Wochen nach feiner erstmalig« Bekanntmachung in Kraft. " ' 8. Sept " ----- oder Haft bis zu st Leipzig, dm 8. September 1877. De* -Uattz der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Wangemau». gemäß« und bemerHMoerth« Aussatz Lu der Feder de! bekusgDm Staat-recht-lehrer- Profeffor Vr. BluntschK« Heidelberg. Der be rühmte Gelehrt« hebt asm Zweiflern »od Geg? udrn gegenüber abermals dt« eminent friedliche Bedeutung dieses Bunde- hervor, wie sich dieselbe auch tnder gefährlich« Krisis de- Ost«- gut dewähtt Hute. Hab« wi» -s doch ihm zu ver- dauktzn, daß der orientalische Krieg auf die Leid« Reiche Rußland und Türkei beschränkt geblieben und daß die «ropMche StaatmweU de- Frieden» »och genießt. Höchst wahrscheinlich werde es dem Eiuverständnlß der drei Kaffer auch geling«, d« endliche» Fried« zwischen de« russischen und dem »»«anischeu Reiche zu fördern und die neue christ lich« Staatenbildung tu den Donauländern und am Aegäischen Meere tu zettgemäßer, für diese Ration« fruchtbarer und für Europa nützlicher — hinaus, uud «» mit de» wir gestern 2b? SO 0 so k. Leipzig« 15. September. Der vielbesprochene Trinkspruch de» Kaiser» 8mu» Loses auf den Lzar« aller Reußm war Telegraphen nicht ganz genau wieder-«»« MN«. De» -G-rreichffche Kaiser hat nur sein« ..-mm, Freund-, E Dm» -Verbündeten" ««lass«. Im WesenAch« kom»en beide -affonam aus denselben i »lubt bet dem Tommevtar diel Der wich« in Erinnerung gebrächt (die »N. Fr. Pr." M«tt das eine „EntbM»rg" u»d ist ,«»geheuer Aerrascht" davon), daß et» Dretkatserbund Acht »Ud »ach wie vor de« AuSbruch de» Kneocs in voller straft besteht. Eine neue Be- Aeluva wird dieser Bund tu der demnächst »evo,stehe»de» Begegnung de- Fürst« Bismarck »tt de« Gras« Andrafiv erbalt« 6. ^altlg« rlluug, welche die Letztere zwtschm Rußland einutmmt 4er betd« titelnd« St« Asterreich und Rußland einutmmt. auch das Eüwerruh«kn dieser betd« Staat« fördern »ad M «rbaltuug des Weltfriedens i« Sinne Ve rbundes sichersten«. Ueber die Tendenz ^ --mde- lesen mir im neuest« Hefte der f*««ychm Revue" ein« gerade jetzt sehr zöt- fassen, über», berzeugeud »a chgemiesm, m. beil'am wte da- Katserbüuduiß, da- mit der sog. heilig« Allianz der zwanziger und dreißiger Jahre auch nicht einmal dm Ramm mehr gemein Hab«, nicht nur durch ' liche Beziehung« der leitend« sondern durch sachliche Interest« ihrer Staat« getragen werde, gelangt er bezüglich des Verhält nisses der drei Kaiserv sühruogeu; irch sreundfchast- Persönlichkeit«, »ölkrr zu folgend« Au»- Die östrrretchffch« Interest« an der Dona» und dm Slawen und Rumänen gegenüber werden viel sicherer t« Etnverfiäodniß mit Deutschland und Rußland gewahrt, al- in einem Kriege mit Rußland, dem Deutschländ wohl kaum lauge Zeit fern bleib« könnte. Die Fortdauer de- Kaffer buude- bedeutet also für Oesterreich Sicher heit, Fried«, Ermäßigung der russischen Ansprüche und der slawischen Wallung«, Achtung und Wahrung der frei« Schifffahrt aus der Donau ins Schwarze Meer, Beachtung der österreichisch« Interest« i« Hinterland« von Dalmatien, in Serbien, Montenegro. Herzegowina, Rumänien. Ganz entscheidend für Oesterreich ist das Verhältnis zu dem deutsch« Reiche. Im Bunde «tt Deutsch, laud ist Oesterreich jeder Gefahr, von welcher Seite sie komm «'möge, gewachsen. Im Widerstreit mit Deutschland ist die Fortdauer Oesterreich- höchst unsicher. Indem Oesterreich auf die Bevormundung «ch die Beherrschung des deutschen Bunde« definitiv verzichtet hat, ist es der frei« Unter- stützung de- deutsch« Reiche- sicher geworden. at ourch dm Fried« von Prag m al- verloren, und Deutschland ft« Wunsch, daß Oesterreich nicht !, sondern gedeih« und glücklich fei. nicht ur oft und zu deutlich sag«: er Politiker tn Deutschland hat l verlang» »ach Ausdehnung deß Reiche« über österreichische Rinder. Oesterreich mehr hat den ilo-s Man kein irgend Wir österreichische es weit vor, daß diese Länder sche bleib«, al- daß sie Theile de« deutschen Reiches werdm. Dir Hab« keine pan- germanischen und keine panteutfcheu Schrullen »uv vor deo.pauslawtschm so weuig Respect, daß wir getrost Oesterreich beistehen würden, wenn es von den Panslawist« bedroht werdm sollte. Auch die zaghaste Furcht vor den Moskowitern, welche von Pest und Wim au» in tausend Angst, »uv Hülferufm sich vernehmbar macht, läßt »ns ruhig »ad nüchtern. Aber es ist »ns doch erwünscht, daß die österreichische Regierung ihre Besonnenheit bewahrt und sich nicht tn eine abenteuerliche Kr.egspolttik läßt. Wir und würdig« lerne, als es scheint, wenn mau der Presse vertraut. Daß Rußland durch dm Dreikafferbuod eine, freilich beschränkte, Frei- heit der Action gewonnen habe, ist klar Ohne denselben hätte es den Krieg gegen die Türkei schwerlich gewagt und keine andere Aussicht auf Erfolge gehabt, als die ein allgemeiner europäischer Weltkrieg mit seiner Verwirrung und sein« Wechsels«!!« ihm hätte bieten können. Der Dreikaisertund legt freilich Rußland bestimmte Verpflichtung« cuff. Es mußte die österreichische Interessensphäre schonend bei Sette lass«, es mußte aus dtrecte Eroberung« tu Suropa ver» zichten. es konnte «un doch, wmn es seiner»