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Erscheint täglich MH 4'/. Uhr. »chms»» «uö »rprömo, Jahannisgafi« 38. Lpregstunbr» der »rdaNi»« Vormittags I»—12 Uhr. Nachmittags 4—6 Uhr. U »nähme der für dir uiichit- ^laende Nummer bcstimunru Inserate an Wochentage» vis 8 Uhr Nachmittags. an S-n«- und Festtagen früh bis V»9 Uhr. z» »t, Fütalka für I-s.-^nnabme: Otto Klemm, UiiiversitLtsstr. 22, U»niS Lösche,.Naldarincnstr. 18.». nnr vis '/«3 Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. X* 124. Fveitag den Mai 1877. Auflage 15,250. Lt>oa,r»«attprri» viertel). 4*/,VS?- iiul. «ringerlohn b Mk. durch di« Post bezogen t> Mt Jede einzelne Nummer 36 Pf Belegexemplar 16 M Sebübren für Extrabeilagen »hne Postbesörderung 36 Mt mit Postbesörderung 4ö Mk Zosrratk 4gesp. BouraeoiSz. 26 hü Größer« Schnfteu laut unserem PreiSverzeichniß — Tc-bellanico-r Satz nach höherern Tanf Nerlame« »ater dem Urdarttonollnn die Spaltzetle 46 Ps. Inserate sind stets au d. SeprdMr , zu senden. — Rabatt wird mcb gegeben Zahlung proonnmonmit. oder durch Postvorscduh 71. Jahrgang. I« Monat April INI erhielten >err Schröter, Emil Max, Kaufmann. « Liuke, Ludwig Moritz, Productenhändler . Neu meyer, Friedrich Robert Carl, Ge schäftsführer. - Trier, Friedrich Wilhelm, Schmiedemstr. « Brandt, Friedrich Gottlieb, Scher.kwirth - Meiuhardt, Johann Friedrich. Haus besitzer. « Hildebrand, Friedr. August, Schutzmann. « Hochheim, Paul Gustav, Beamter der Leipziger Bank. « Schütz, Friedrich Wilhelm Robert OSkar, HandlungSprocurist. - Hebler, Emil, Kaufmann. « Staub, Heinrich Hermann, Fleischwaaren- händler. » Krähl, Franz Felix August. Seilermeister. « Martin, Johann GotlUeb Lcberechl, Haus besitzer und Privatmann « Schulze, Rudolph Otto. Kaufmann « Kleber, Gustav Adolf, Gesanglehrer. - Jacob, Hug» Maximilian, Lehrer. » SipS, Carl Eduard, Hausbesitzer und Seifensieder. « Geher, Johann Georg, Schuhmacher. - Kanin, Marcus, Kürschner. - Hoaenforst, Johann Martin Bernhard, Kaufmann. - Friedrich, Emil Gustav, BahnhosS-Jn- spector - Pörsch, Albi« Otto, Kaufmann. - Meyer, Carl August Bruno, Oberpost- derectionSsecretair. Herr das hiesige Bürgerrecht: Schröter, Franz Marlin, vr. pbil. und Oberlehrer. Bieweger, Friedrich Hermann, Kaufmann. Bin ding, Lorenz Ludwig Carl, vr. jar. und Professor. Franke, Goltfned, Dekorationsmaler. Krewert, Carl Friedrich Adolph, Buch händler. Pafchi, Johann Gottlieb. Schuhmacher. Kretschmer, Gustav Adolf.Rathsreferendar. Pfalz, Ernst Atbert, Procurist. Albrecht, Christian Herrn., Restaurateur. Brommer, Friedrich Alban Otto. Executor beim königl. Bezirksgericht. WerSke, Ferdinand Wilhelm Friedrich, GaSanstaltS Expedient. Müller, Johann Carl, Georgenhaus- Aufseher. Neiße, Max Gust., AppellationSgerichtSrath. Rein, Friedrich Wilh, Bezirksgerichtsraty. Knoth. Friedrich Richard, BezirlSgerichts- «siestor Engel, Eduard Max, vr. zur. und BezirkS- genchtS-Referendar. Hildedrand, Heinrich Rudolf, vr. pbil. und ordentlicher Profesior. Giesel, Karl Franz, Profesior und Schul« Direktor. Kräpelin, Carl Matthias Friedrich, vr. pbil. und Oberlehrer. Harr Witz, Paul Julius, RathSreferendar. Reiber, Wilhelm August Rudolf, Canzlist bei der Universitätsbibliothek. Im Monat April find vom Stadtrath angefirlt worden als Expedi«t bei der Stadtsteuer-Einnahme: Carl Alfred Böhme; alS Boten bei derselben: Carl Robert Winter, Ernst Gotthold Wilhelm Hellmuth und Friedrich Wilhelm ElemenS Weber; alt Expedient beim Statistischen Bureau: Carl Heinrich Alexander Freiherr von Keller. Bekanntmachung. Die diesjährige Oster»effe endigt mit dem 8. Mat. An diesem Tage sind die Buden und Stände auf den Plätzen der innere» Stadt biS 4 Uhr Nachmittags vollständig zu räumen und LiS spätestens 8 Uhr Morgen- deS 6. Mar zu entfernen. Die auf dem Angnstnsplatze und auf den öffentlichen Wegen und Plätzen der Borfladt befindlichen Buden und Stände sind biS AbendS 8 Uhr deS b. Mai zu räumen und deren Abbruch und Wegschaffung von und mit Sonntag, den K biS mit 9. Mai, jedoch lediglich während der Tagesstunde» von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends, auch, soviel die Buden auf der Nordseite deS LugustuSplatzes anlangt, nicht vor dem k Mai zu bewirken. ES bleibt auch dieSmal nachgelassen, die Schandude« noch am 8. Mai geöffnet zu halten. Dieselbe«, woferu sie auf Schwellen errichtet, ingleichen die CarrouffelS und Zelte, sind b,S AbendS 10 Uhr deS 8 Mai, diejenigen Buden aber, rücksichtlich deren daS Emgraben von Säulen und Streben gestattet und eine längere Frist zum Abbruch nicht besonder- ertheüt worden ist, bis läng sten- den 12. Mai 8 Uhr Abend- abzubrechen und von den Plätzen zu entferne«. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, für welche beziehentlich auch die betreffenden Bau handwerker oder Bauunternehmer verantwortlich sind, werden mit Geldstrafe biS zu LTV Mark ober entsprechender Haft geahndet werden. Ueberoies haben Säumige auch die ObngkeitSwegen zu verfügende Beseitrguug der Buden rc. zu gewärtigen. Leipzig, den 2. Mai 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. vr. Reichel. Bekanntmachung. Di« Aor»«lare I, II, III, IV. V, deren allet« sich diejenigen Herren Aerzt«, welche Impfungen vornehmen, je nach Verschiedenheit der Fälle zu bedienen haben, liegen aus dem Rath haufe, 2. Etage, Zimmer Nr 18, zum Abholen bereit. Ueber die a»Sg« führten Impfungen haben die Herren Merzt« für jeden Ort, in welchem sie solche Impfungen vornehmen, eine befoader« Liste nach dem Formulare V und zwar vollständig ufzustellen, sowie biS zum Schluffe de- Kalenderjahre- ohne jede weitere Aufforderung an die zu ständige Behörde, also für die in Leipzig aufhältlichen Impflinge anher (RathhauS, 2. Et., Zimmer Kr. tk) einzureichen, widrigenfalls sie nach tz. 15 de- ReichS-JmpfgesetzeS vom 8. April 1874 mit Geldstrafe biS zu 1V8 Mark bestraft werden würden Auch «eise« wir diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre Kinder und Pflege- bffohlenen durch Privatärzte impfen lasten, darauf hin, daß eS ebenso in ihrem eigenen Interesse liegt, darauf zu achten, daß die ärztliche« Zengniffe u«d Impfscheine «ach de» odbe zeichnete« Formulare» ««-gestellt werven, va von ihnen der erforderliche Nachweis bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe eben lediglich mittels der vorgeschriebe««» Bescheinigungen zu erbringe», eine andere Form deS Nachweise- aber als genügend «tcht zu erachten ist. Leipzig, am 28. April 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndtin. vr. Reichel. Bekanntmachung. Die Grd- «ad Ma«rerarbette«, die Stetnmetzarbeite«, die Gifenconstrnett»»«- arbette«, d,e Zimmerarbeiten des Baues der VI. Bürgerschule und der VI. Wezirks- schiile an der Arndtstraße sollen mit Vorbehalt der AuSwahl unter den Bietern an den Mindest- sordernden vergeben werden. Jede der vier genannten Gruppen von Arbeiten soll einzeln vergeben werden und können die Gebote a«s eine Gruppe einer Schule oder beider Schulen erfolgen. Bedingungen, AuschlagS- sormulare und Zeichnungen sind bei Herrn Architekt Moritz (Weststraße 80, 2. Etage) en,- zusehen. Die Gebote sind versiegelt und mit einer Aufschrift, welche die Gruppe der Arbeiten und den Namen der Säule nennt (z. v. „Steinmetzarbeiten der VI. Bürgerschule") versehen bis znm 18. Mat 1877 Abends 8 Uhr a«f de« Baua«te he» Rathe» einzureichen. Leipzig, am 1. Mai 1877. Dt« Baudepntatto» des Raths. Bekanntmachung. Die von Herrn Armenpfleger LSehrde bi-her verwaltete 2 Pflege de- XIV Distrikte- ist von de« Friseur und Barbierstuben - Inhaber Herrn IZwotnv Vlnall I-Iae»!», Grimma'scher Eteinweg Nr 11/12. die von Herrn Armenpfleger Stör««* biSber verwaltete l. Pflege de- XVI. Distriktes von de« Kaufmann Herrn Mvloelrlol» Aodovl tzEtttm»»»», Dresdner Straße Nr. S8, übernommen worden Leipzig, den 2. Mai 1877. Das Armendlrectorinm. Schleißner. Hentschel. Bekanntmachung. Unter HiuweiS auf die Vorschriften deS ReichS-JmpfgesetzeS vom 8. April 1874 und nach Maßgabe der hierzu erlassenen königlich sächsischen AuSführungS-verordnung vom 20. März 1875 machen wir hierdurch Folgende- bekannt: 1) Die Stadt Leipzig bildet einen selbstständige« Jnipfbezirk, für welchen der Stadtbezirksarzt Herr Medicinalrath Profesior vr. Sonnenkal b als Jmpfarzt, so wie die Herren vr mock. Richter, Militairarzt a. D. Kraft und Wundarzt Marx als Assistenten verpflichtet worden sind 2) DaS Impfloeal befindet sich im alten Nicolaifchnlgebände (Nicolaikirchhof 12). 3) Daselbst finden die öffentlichen Impfungen von hier aufhältlichen Kindern jede» Mitttooch vo« 8 bis 8 Uhr Nachmittag» »»« 8. Mai ab bi» Gabe September 1877 unentgeltlich statt Daselbn find auch die Impflinge je an dem darauffolgenden Mittwoch zur Revifio» »orznflrlle». 4s I« Laufe dieses Jahre» sl»d der Impfung z« «»terziehe«: I) Diejenigen Kinder, » welche im Jahre 1876 geboren worden, h. welche iu den Jahren 1874 oder 1875 geboren sind und i« Jahre 1876 der Jmpfpflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos geimpft oder wegen Krankheit nicht geimpft); II) Diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatschulev, ». welche im Jahre >865 geboren sind, d welche in den Jahren 18KS oder 1864 geboren sind und im Jahre 1876 der Jmpfpflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos wiedergeimpft oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft). 5) Alle hiesigen Einwohner sind berechtigt, ihre, wie zu 4) unter I. » uud d bemerkt, tmpfpflichtige« Kinder dort ««entgeltlich impfen zu laste«. Ebenso wird «»bemittelte» hier wohnhaften Personen, deren Kinder vor dem Jahre 1874 gebore«, aber noch nicht oder nicht mit Erfolg geimpft sind, die nnent- geltltche Impfung dieser Kinder in den vorerwähnten Impfterminen hiermit aa- geboten. 6) Für jede- Kind, welche- zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu Über geben, aus welchem Name, Geburtsjahr u»d Geburtstag des Kindes, famie Name», Sta«d und Wohnung de» Dater», Bstegevaters oder Vormunde» bez. der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Ettern der im laufenden Jahre impfpsttchttge» Kinder «erden daher hier durch unter ausdrücklicher Verwarnung vor den im tz. 14, Abs. 2, de- JmpfgesetzeS angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren Kindern in den anberaumten Impf- und Revisionsterminen behusS der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Be freiung von der Jmpfpflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nachzuweisen. Die nur ge- - dachten Zeugnisse sind iu den Impfterminen auszuweisen. 8) wegen der Anberaumung der Impf« und Revision-termine zur Wiederimpfung bez Controle der oben unter 4) II. ». und d. gedachten impfflichtigen Zöglinge wird an die Schulvorsteher besondere Weisung ergehen. S) Diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1877 impfpfllchtigen bez wlederimpfpflichtigen Kinder und Pflegebefohlenen, wie ihnen freigt- stellt ist, durch Privatärzte der Impfung unterziehen lasten wollen, werden hierdurch ausgesordert, noch im Lause dieses Jahre« die erforderlichen Impfungen au-führen zu lasten, sowie jedenfalls läagflenS am 31. December 1877 die vorgeschriebenen Bescheinigungen darüber, daß oie Impfung bez Wiederimpfung erfolgt oder auS einem gesetzliche» Grunde unterblieben ist, auf dem Rathhause, 2. Etage, Zimmer Nr. 16 vorzutegen, widrigenfalls sie sich ohne jede weiter« Aufforderung Geldstrafe biS zu 88 Mark oder Haft bis zu vret Tage« zu gewärtigen haben würden Leipzig, den 28. Avril 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. , vr. Tröndlin. Vr. Reichel Bekanntmachung. Im öffentlichen Interesse haben wir bestimmt, daß bei ne» anzulegenden Straßen ebenso wie bei Herstellung von GranittrottoirS in bereit- bestehenden Straßen vor den Einfabrten und Eingängen in die anliegenden Grundstücke in der Regel Granitplatten zu legen sind: die Pflasterung der Fußwege daselbst aber nur ausnahmsweise, auf ausdrückliche- Ansuchen, und wo die Trottoirlegung nach unferm Ermessen nicht zweckentsprechend erscheint, gestattet werden wird, endlich, daß in diesem Falle die Fußwege vor Einfahrten und Eingängen in die anliegenden Grundstücke in gleicher Höhe und Lage mit dem Trottoir glitt auSzupflastern sind, eine hohe, mit öer vordern Kante der Granitplatten fortlaufende Kante an der Grenze mit der Fahrstraße ru er halten haben, und daß in daS scharfkantig abgearenzte Gerinne ein dreieckig gearbeitete-, dem Profil de- Gerinne- entsprechende« Stück Holz während deS Ein- oder AuSfahrenS einzulegen, diese- Holz aber außerdem wegzunehmen ist. Wegen der allmäligen Beseitigung und Abänderung der bereit- vorhandenen Pflasterungen auf den Fußwegen vor Grundstücks-Eingängen und Einfahrten behalten wir »n« weitere Ver fügung vor. » Leipzig, am 11. April 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit die Kleine Burggaste neu zu pflastern und ergeht de-halb an die Besitzer der angrenzenden Grundstücke und bez an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, die bezeichneten Straßentracte berührende Arbeiten an den Privat-GaS- und Wasserleitungen und Beischleußen ungesäumt und jedenfalls vor der Neupflasterung auSzuführen, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eine- guten StraßenpflasterS dergleichen Arbeiten während eine- Zeiträume- von 5 Jahren nach beendeter Neupflasteruug in der Regel nicht mehr zugelasien werden Leipzig, am 27. April 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. Waldgras - Verpachtung. Die diesjährige Grasnntzvng im Burgau«>r Revier soll Arettag de« 11. Mat ». e. in einzelnen Parcellen gegen sofortige Grlegnng des Pachtzinses »ach de» Anschlag« und unter den im Termine noch näher bekannt zu machenden Bedingungen an den Mnstdietenden verpachtet werden Z»sa»»e«k«nft: Vormittag- 9 Uhr an der verschlossenen Brücke uud »/,I1 Uhr an der Leutzsch-Wahrener Brücke. Leipzig, am 2. Mai 1877.^ Des Raths Forfl Depntatlo». Waldgras - Verpachtung. Die diesjährige Grasnntzvng im Rosenthal Revier soll Arettag den 11. Mat d. I. i« einzelnen Parcellen gegen sofortige Grlegnng des Paedtzinses «ach »«»Anschläge und »uter den im Termine noch näher bekannt zu machenden Bedingungen an de» Meistbietenden verpachtet «erden A»fa»»e«k«nft: Nachmittags r,,4 Uhr am reuen Wehre der Gohliser Miible. Leipzig, am 2. Mai 1877. Des Raths Aorfl-Depntatio».