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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-08-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188308175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830817
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830817
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1883
-
Monat
1883-08
- Tag 1883-08-17
-
Monat
1883-08
-
Jahr
1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1883
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4112 Tue »«». ve»ekto»U. Das Bayrische Vier» welche- man in der Aeftaurati»» der Lützsche»«er Brauerei i» Ala» IL bekommt» ist manchem Echten vorzuziehrn. ». «. Besten- empsehl. wir den guten, kräsl.Privat- «itt-g-tilch in d.Peter-ftr. 14,111. M.Theiln. IVo ftnnkt man «rknltea« xetraseue, vi« »uck neo« Erste Bedingung. Eia Jüngling kam gegangen Zu einer holden Maid, Sein Herz brennt voll Verlangen» Sr liebt sie lauge Zeit. Die Seine sollt' sie werden Gleich ans den ersten Blick, ES sehlt ihm sonst aus Erden Sein längst geträumte- Glück. Er sagt: „Rur Du alleine Sannst hier beglücken mich! O werde bald die Meine» Ich bitt' Dich inniglich!" - „Soll ich", — spricht sie — „im Leben Al- Weib Dir solgen schier, Musit da- Versprechen geben, Daß Du'S erfüllest hier!" — „Du mußt, soll ich Dir'- sagen — Die Worte wohl jetzt merk', — Nur allzeit Stiesel» tragen vom Rachsalger Arirvrich Staerk!" „Ich thu' wie mir gerochen!" Rust freudig er und lacht, Kaust Stiefel» — Schuh' im Laden Nur Gerberftratze 8. krieäried StLerkklLedkolxer, 8 Gerberftratze 8» Reinwollene Kleiderstoffe, Cachrmtre re. in den neuesten Farben, sowie eine Partie reinleinene Spitze» kaust man zu Fabrik- preise» Frcgestraße Nr. 1ä, 1. Etage links. Empfehlung. Da- Spreial-Magazin sär KüriUilSll Dr»a«rviUtrei> ... „LmU LsvLsrt" ThamaSktrchhof, Ahlemaun's Hau», wird bei Vebarf empfohlen. -Iteirouaiilutei u -l »»i,il»ne, xatr. j -(»»rckorod« isci.^rt »ret» am biilisareu? Lei: L. Lolalinrckt, Ileicbmtr. 3, IH. Vrmva Mrlbarth's Largmagazin, Münrqaffen-Ecke und Albertstratze. liefert Särge au- erster Hand, rechnet die übl. Proc. b. Leichenfrau Jederm. selbst zu gute. Vas LIckss Volirmblls. i»t Mein Wasch, und W> ingmaichnienlager in größter AuSwabl empfehle in solidester Waare K. H. Ehser, Gencralagentur, Davidstraße 3 u. 14. 6e8äNLvei'eln kkünlx. Uebnug-abenb Freitag. Pünctl. Erscheinen aller Damen nothwendig. Merkur. Heute 10V, Uhr Hauptprobe (Gewandhaus.) «. «k. ^VL»üross. Parthie nach Grimma. Sonutag, lO.August. 8 Uhr srüb, per Extrazug. BilletS bei 8. ltittriek, Halleicht Straße 4. viril» 0» ekereke «neore quolque« Ivanen pen, pour preockr« puit ä un elud kraaynl» aal »« röualr» ckeux ko!» par nemniae, a« 8d10b. cknnolr. K'aürossor b äl. klelseddauer, pusunxo Eurlüleaw. ff Iinülitn-Mcljnlhlkn. Die Verlobung meiner Tochter Helene mit Herrn Caesar Sonnenkalb, Sccondc. Lieutenant derRescrve imK. Lächs. 8. Ulanen- Regiment Nr. 18, beehre ich mich hierdurch aiizuzeigea. Leipzig, im August 1883. Antonie verw. Frli? V V V V V V >P"Y^»"V * W Meine Verlobung mit Herrn Earl Schmidt erkläre ich hiermit für auf- ^ gehoben < Flora Snrusrl in Reudnitz. «artba Graft Arthur Schaorschmibt Verlobte. Leipzig, den 15. August 1883. Waldemar Ggrrt Alire Ggert geh SyrntschSck Vermählte. Leipzig, den IS. August 1883. Die glückliche Geburt eine- kräftigen Suaden zen hocherfreut an '«ipzig, Id. August 1883. Franz Mcschke und Frau geb. Heymann. zeige. Am 16. August früh 3 Uhr entschlief nach längeren Leiden in Folge von Lungenlävmung unser innigstgeliebtec Vater und Broßuater, Herr Franr Albrecht, Herzog!. Anhaltischer Semiuardirector a. D.» in seinem 77. Leben-jahre. Leipzig, Altona. Hohnsdorf, Magdeburg. Die Hinterbliebene«. Die Beerdigung findet Sonnabend Nachm, d Uhr von der Friedhos-halle au- statt. Heute Morgen V.5 Uhr entschlief saust unser innigstgeliebter herzensguter Batte und Vater, der Restaurateur Varl Lwtl vldtrlol» ahren. Tie- hiermit kannten zur traurigen im Alter von 39 allen Verwandten und Nachricht. Reudnitz, den 16. August 1883. Die trauernde Familie Dietrich. Die Beerdigung findet Sonntag Nachm. 4 Uhr vom Trauerhause au« statt. Am IS. d. Mts. entschlief sanft im Alter von 87 Jahren unser geliebter Gatte, Later, Großvater und Urgroßvater Herr I. P. R. Reinecke. Leipzig, den 16. August. In, Name» der Hinterbliebenen Carl Rritircke, Capcllmeister. Heute Morgen V,12 Uhr verschied nach langen schweren Leiden unser guter Gatte, Vater, Sohn, Bruder und Schwager, der Schuhmacher Friedrich Herma»» vryer. Um stille- Beileid bitten die trauernden Hinterlafitne». Leipzig u. Kleinzschocher, den 16. August. Am 8. August verschied meine liebe Frau Lonltanje GrSfnrr im Alter von 40 Jahren. Die- zeigt allen Verwandten und Bekannte» tiefbetrübt an Leipzig, den 16. August 1883. S. Gräfner, Gärtner in Tompow, Rußland. Nach lange» schwere» Leiden entschlief heute Morgen 4'/« Uhr unsere iuniggeliebte gute Mutter und Großmutter, Frau Friederike verw. Brauer geb. Wartman». im 70. Leben-jahre. Verwandten u. Freun. den zeigen diesen schmerzlichen Verlust nur hierdurch tiefgebeugt an Gohlis und Leipzig, am 16. August. Cmil Brauer, Gufta» vra»er, Ada Seit«»«« geb. Brauer. Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß unsere liebe Taute. Schwester und Schivägerin Henriette Gläuzel Mittwoch Abend 9 Uhr plötzlich und unerwartet sanft entschlafen ist. Die Beerdigung findet Freitag Nachmittag 4 Uhr vom Friedhof au« statt. Die trauernde» Hinterlafieue«. Alle» Verwandten und Freunden die Trauer- künde, daß Donnerstag, den 16. August. Nach- mittag» d Uhr unser« herzensgute Schwester, Tante, Großtante und Schwägerin. Fräulein Friederike Emilie Helfer, im 83. Leben-jahre »ach 17 Monate langem Krankenlager saust verschieden ist. Um stille Theilnahme bitten die Hinter bliebenen. Leipzig, München, Dre-den, Flen-burg, den 16. August 1883. vr. meä F. W. Helfer nebst Angehörigen. Herzlichen Dank allen lieben Freunden und Bekannten für die liebevolle Theilnahme und den reichen Blumen schmuck bei dem schweren Verlust unseres lieben Sohne- und Bruder- Dtt» Berger. Auch sagen wir dem Herrn Pastor vr. Hartung sür die am Grabe gesprochenen trostreichen Worte unser» aufrichtigsten Dank. Leipzig, den lö. August 1883. Die trauernde Familie Berger. Dank. Für die un» bei dem Tode unsere- lieben Galten und Vaters, Bruders und Schwagers Herrn F. A. Bcischold bewiesene Theil- nähme, sowie sür den reichen Blumenschmuck sagen Allen unsern verbindlichsten Dank. GohliS, lö. August 1883. Die Hinterbliebenen. Für die vielen Beweise herzlicher Theil nahme bei dem schmerzlichen Verluste meiner lieben Frau und unserer guten Mutter hier- mit den wärmsten Dank. Otto Treptow und Kinder. ür die vielfachen Beweise liebevoller Theil- nähme beim Verluste ihres lieben Kinde- sagen hierdurch innigsten Dank Leipzig, 17. August 1883. Carl Dietrich und Frau. Für die vielen Beweise der Liebe »nb Theilnahme bei dem Tode und Begräbnisse unsere» lieben Kinde- sage» hierdurch Allen herzlichsten Dank Leipzig, den 16. August 1883. Bug. Aung»iitkl und Frau. Herzlichen Dank allen Freunden und Be kannte», welche den Sarg unsere- Kinde- so reich mit Blume» schmückten. Ltto Bichl nebst Frau. Berlobt: Herr Gustav Fleischhauer, Kaufmann in Merseburg, mit Frl. Antonie Flcrl in Saaz. Herr Oswald J-rael, Säusm. in Eibau b. Zittau, mit Frl. Emma Stöckert in Plaue». Herr Adols Gotiwald, Kausm. in Markneukirchen, mit Frl. Helene Schuster daselbst. Herr Paul Eulitz in WildenselS i. S. mit Frl. Pauline Stein in Grünau. Herr Amtsrichter Bockwitz in Plauen i. B. mit Frl. Luise Böhler dal. Herr Hugo Lunze, Lehrer in Dresden, mit Frl. Selm» Bollrath in Löpitz. Herr Rudolph Uhlmann in Eibenstock mit Frau Helene verw. Rockstroh geb. Mcnnel daselbst. vermählt: Herr Adolph Mattersdorff in Dresden mit Frau Rosalie verw. Böhm geb. Roth das. Herr Traugott Ackermann in Meerane mit Frl. Henriette Riehle au- Dresden. Herr Edmund Franke in Lhemnitz mit Frl. Margarete Krapp« aus LciSnig. Herr Theodor Friedrich in Beierseld mit Frl. Selma Friedrich das. Geboren r Herrn Georg Rotier in G-bri-ri . Pillnitz eine Tochter. Herrn Apotheke! b. Pillnitz eine Tochter. Herrn Apotheker Kubig i» Lolditz ein Sohn. Herrn ?. Franz Bcmmanu in Röhrsdors b. Sbemnitz eine Tochter. Herrn Franz Schnute in Jena ein Sohn. Herrn Bürgerschullehrer Pester in Wurzen eine Tochter. Herrn Richard Gentzsch in Altenburg eine Tochter. Herr» I. Märker, k. in Grünberg b. Herm-dorf b. Dresden eine Tochter. Gestorben: Frau Johanne Christiane verw. Israel geb. Lorenz in Eibau. Herr Martin Scherer, Hosphotograph in Dresden. Frau Direktor Marie Stolz in Dre-den. Frau Auguste Louise Schulze geb. Rachlitz in Bautzen. Herr Johann Ernst Rämsch in Bautzen. Herr Richard Rehme, Restaurateur in Chemnitz. Herrn Richard Berthold'S iin Chemnitz Sohn Arthur^ Frau verw. Her- Erfurt. Herr Friedrich Graube in Erfurt. Herr Andrea» Baumana in Reichenbach. Herr Friedrich Hildisch in Lam-dors. Herr Friedr. Aug. Beischold in Wurzen. Herrn Johann Morlock'S in Zwickau Sohn Max. Herr Ehregott Gey, Gutsbesitzer in Mosel. Herrn Hermann Hergert'« in Plauen Zwillings- tochter Elise. Herrn Heinrich Lindner'S in OelSaitz i/B. Sohn Max. Frau Emilie Pohle geb. Seiserth in Altenbnrg. Herr Michael Schade in Nöthnitz. Frau Franziska verw. Keller geb. Hübner in Werdau. Herr Adolph Wilhelm Strudel! in Schandau. Deutscher Krieger-Verein siir Reudnitz und Amgegeud. Heute früh ö Uhr verstarb unser seit Gründung de- Verein- im Vorstände und seit 8 Jahren al- Eassircr unermüdlich thätige Kamerad Owrl Lmll IdtvHlvI». Die Beerdigung findet Sonntag, den 19. d., Nachmittag» 4 Uhr statt und werden sämmtliche Kameraden gebeten, an derselben thcilzunehmen. — Versammlungsort: 8el>I»»»lr«II«r, 3 Uhr Nachmittags. vor Voonwmtrorotnnck. SvdwIwwüllstLlt. klsvI>sriwnulK8drtck Leiiiperatur »es Aaffers 16". Sopdten-vLÄ. L4a»»I»ol»e Iitnoti - n»1sol»« u UorieliS-ttttel. Für Herren von 8-'/,1 u. 4-9 Uhr. Damen v. 1-4 Uhr täglich. Wannen- u. HanSbäder zu jeder Tageszeit. Uie» «roäl» Damen: Dienst., Donnerst, u. Sonnab. v. v,9- LllLLLL»0»oSKLLV.llU.Mvniag.Mlilw., Freitag v.',,2-'/,5Uhr. SS »Ittokerstrt»»«« SS. Wannen- u. Cur-Bäder. Saubere elegante Einrichtung. tl doftftratze 7. Tägl. geöffnet von Morgens bi» Abend-, Sonntag» hjz Mttagz. Wannencurbader genau nach ärztlicher Verordnung. 8ek»1mmda,8ln NUO T- LI»a>KLa,»I»a,rL, nnck 1VeUe»b»ck Lu . 'I, 11. Moniag.Mittwoch. Freitag' ',.ö. Tpeisranft. I. «. II. Sonnabend: Nudeln mit Kalbfleisch. L. V. Jentsch, v. Schindler. Einrichtungen und Schuhvorkehrungeu Av Ti«I»er»ng gegen Gefahre» für Lebe« und efuudheit der i» gewerbltehen EtabliffementS beschäftlgten Arbeiter. Bon dem durch seine trefflichen Aussätze in diesen Blättern rühm- lichst bekannten königlich sächsischen Fabriken-Jnspector, Herrn K. Morgenstern in Leipzig, die allgemeinen Anklang und die wohlverdiente Anerkennung in den betreffenden Fachkreisen, wie weit über dieselben hinan» gefunden haben, ist soeben in I. M. Geb hardt'» Verlag allhier ein Handbuch in zwei Theilen erschienen, welche« die neuesten „Einrichtungen und Schutzvorkeh- ruagen zur Sicherung gegen Gefahren für Leben und Gesundheit der in gewerblichen Etablissement- beschäs- tigten Arbeiter" in eingehendster Weise beleuchtet, besveicht und benrtheilt. Da» Buch, mit 286, die Einrichtungen und Schutzvorkch- runge» veranschaulichenden Abbildungen versehen und von der Verlags- buchbandlung sehrwürdig ansgestattet,ist in erster Linie sür Fabrikbesitzer, Betriebsleiter, Constructeure, Techniker, überhaupt sür alle Jndu- striellen und Gewerbtreibenden und deren Perional, dann aber auch für Justiz, und Berwaltungsdehörden, sowie für die mit der Beaus- sichtigung der Fabriken betrauten Staatsbeamten bestimmt und dürste keiner der Genannten die Unterweisungen, die Lehren und Rath- schläge, ohne sein eigenes Interesse, wie Leben und Gesundheit seiner Mitmenschen zu schädigen, unberücksichtigt lassen können, ohne sich großer Fahrlässigkeit schuldig zu machen. Durch den so außerordentlich verbreiteten und ausgedehnten Maschinenbetrieb, wie durch die Anwendung schädlicher und gcsähr- licher Stoffe der verschicdensten Art in Industrie und Gewerbe, wird Gesundheit und Leben der Arbeiter in nicht geringem Grade bedroht, wie die vielen, wir möchten sagen in geometrischer Proportion wach senden und von der Statistik registrirten Unglückssälle beweisen, die nicht allein vom Humanitären, sondern auch vom materielle», national- ökonomischen Staubpuncte die vollste Beachtung aller direct wie indirect hetheiligten Kreise, ganz bcionder- aber auch der Regierung »nd Behörden verdienen. ES ist daher nicht nur im Interesse der Arbeiter, sondern auch der Arbeitgeber gewesen, leider von diesen nicht immer nach Gebühr gewürdigt worden, daß in neuerer Zeit gesetzliche Bestimmungen getroffen worden sind, die den Arbeitern in den gewerblichen Etablissement- einen umfangreicheren Schutz gegen Gesahrcn und Schädigung von Körper und Gesundheit, als die- bisher der Fall gewesen ist, bieten sollen und durch die die Gewerbeunternehmcr verpflichtet werde», bei ihren Betrieben alle diejenigen Einrichtungen herzustellen und Vorkehrungen zu »reffen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht aus die besondere Beschaffenheit de- Gewerbebetriebe- und der Betriebsstätte zu thunlichstcr Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr sür Leben und Gesundheit nothwendig sind. Durch diese Bestimmungen, nachdem ferner im deutschen Reiche die Anstellung von besonderen Beamten — Fabriken-Inspectoren — angeordnet und durchgesührt worden ist. die ausschließlich oder neben den Polizcibebördcn die Aussicht über die Ansiührung und Einhaltung der sabrikgesetzlichen Vorschriften der Gewerbe ordnung zu führen haben, hat sich in den Fabriken, Dank der Thätigkeit. der erwähnten Fabriken-Inspectoren und daß man in Folge davon immer mehr zu der Einsicht der segensreichen Wirkung der bezüglichen Verordnungen gekommen ist, ein« aus- gebreitete Thätigkeit entwickelt, weiche mit Eifer dahin strebt, den Arbeiter vor solchen, aus dein Gewerbetricb hervorgehenden und mit diesem verbundenen, Leben und Gesundheit bedrohenden Ge fahre», soweit als thuiilich, zu schützen, und diejenigen Vorkehrungen n»d Einrichtuligen zu beschaffe», mit deren Hülfe der nöthige, be ziehentlich erwiiujchlc Schutz erzielt werden kann. Wenn nun auch aiizucrkennen ist, bemerkt Herr Fabriken- Juspcctor Morgenstern, daß es eine Anzahl Fabrikbesitzer giebt, die nach dem riihmenSwerthen Vorgehen der Mühlhauser Gesellschaft zur Verhütung von Unfälle» den Ursachen vorkommender, aus dem Gewerbebetrieb resullirender Verletzungen der Arbeiter nachspüre», die weder Mühe noch Kosten scheuen, „m durch Herstellung noth- wendiger oder erwünschter Schntzvorkehrungen und Einrichtungen die Gefährlichkeit ihrer Betriebe aus ein Minimum zu reduciren, und die nach jeder Richtung hin auf da- Wohl ihrer Arbeiter bedacht sind; wenn es ferner noch viele Fabrikanten und Gewerk treibende giebt, die, in voller Würdigung ihrer Pflicht, sür die Sicherung ihrer Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit Sorge zu tragen, gern und willig Mängel ihrer Etablissements beseitigen und Schutzvorkehrnngen anbringen, soscrn sie nur aus dieselben wie durch vorliegend« Erfahrungen bewiesene Nutzen aufmerksam gemacht beziehentlich zur Schaffung geeigneter Einrichtungen angeregt werden, so giebt eS doch noch Gewerbtreibende, welch« die Nothwendigkeit des den Arbeitern zu bietenden Schutzes »och nicht begriffen haben und in vollständiger Berkennung ihrer Pflichten, wie ihrer eigenen Interessen für Beseitigung der Leben und Gesundheit ihrer Arbeiter bedrohenden Gefahren nicht oder nur »«gern sorgen, Arbeitgeber, die nicht beachten, daß sie sich hierdurch »ater Umständen empfindlichen pccuniären Verlusten uno anderen erhebliche» persönlichcn Rackithcilen aussetzcn können. Ja Ansehung dieses dürste eS angemessen sein, auch hier auf die Schwer« der Verpflichtung hmzuweisea, die de» Gewerbtreibenden «it der Vorschrift des 8 120. Abs. 3 onserlegt worden ist, eine Verpflichtung, deren Gewicht noch desonders hervortritt, wenn man berücksichtigt, daß der Arbeitgeber sür die Folgen einer vermeidbaren Gefährdung seiner Leute verantwortlich gemacht wird und daß es §er»er nach einer Entscheidung des obersten deutschen Gerichtshofes bei richtiger Auslegung der Vorschriften des 8> 120, Abs. 3 der ReichSgewerbeordnung sür eine vorkommende Gesährdung und durch daraus folgende Verletzung der Arbeiter eine- Gcwerbeuuter- nehmcrS im Wesentlichen gleichgiltig ist, ob die Gesährdung durch unterlassene Anbringung einer bestimmten Schutzvorrichtung oder durch Nichtreparatur eines Werkzeuges eintritt, ob der jGewerb» treibende sachkundig oder nicht sachkundig ist, und ob er einen tüch tigen Betriebsleiter hat oder nickt und daß ferner der Gewerb- treibende auS dem Gesetz hastet, sobald das objektiv zu thunlichstcr Sicherung der Arbeiter mit Rücksicht aus die beiondere Beschaffenheit de» Gewerbebetriebe» und der Bciriebsflätte gegen Geiahr sür Leben und Gesundheit Nothwendig« nicht besteht und nicht etwa besonder« Umstände vorliegen, deren Würdigung ergabt, daß dieses objektive Bestehen zur Zeit eine- Unfälle» auch bei Bethatigung aller Sorg falt und Sachkunde, welche ei» ordentlicher Gewerbtrcibendrr besitzen soll, nicht verwirklicht sein könnte. Hiernach wird bei Eintritt nneS Unfalles, der in dem Mangel einer Schutzvorrichtung seine Begründung findet, dein Besitzer des betreffenden gewcrbtichc» Etabli>jements leicht eine Verschuldung nachzuweiscn sein, die ermöglicht, daß derselbe von dem Verletzten beziehentlich von dessen Angehörigen nach Maßgabe der eivil- rechtlichen Bestimmungen zur Schadenersatzleistung herangezogea werden kann. Berücksichtigt man ferner, daß der Fabrikbesitzer nach Maßgabe de- sogenannten Hastpflichtgejetzes vom 7. Juni 1871 auch sür die Verschuldung anderer i» seinem Geschäft als Betriebsleiter, Meister. Werksührcr und dergleichen mehr thäliger Personen zu hasten und Schadenersatz zu leisten hat, beachtet man ferner, daß die unterlassene Herstellung von Schutzvorrichtungen auch zur Fahrlässigkeit werden kann, die als solche bei Verletzung und Tödlung eines Arbeiters, herbeigesührt durch mangelnde Schutzvorrichtungen, entiprechend geahndet wird, so ist ersichtlich, daß hiermit die aus 8> 120, Abs. 3 der ReichSgewerbeordnung sür Gewcrbeunternehmer rejultirenden Obliegenheiten »och erheblich erweitert worden sind. In Ansehung dieser schweren Verpflichtungen der Arbeitgeber und unter Beachtung der Folgen, die eine Beriiachläisigung dieser Pflichten nach sich ziehen kan», wie unter Berücksichtigung dessen, daß manche Mittel und Wege, die sich bei maschinellen Betrieben al» brauchbar zur Beseitigung oder Verminderung solcker Leben und Gesundheit der Arbeiter bedrohenden Gesahrcn erwiesen haben, nicht genügend bekannt sind, muß das erwähnte Weil des Herrn Fabriken-InipertorMorgenstern, wie ein solche» bisher in unserer Literatur nicht vorhanden gewesen ist, allseitig aiS ein durchaus zeit gemäßes begrüßt und willkommen geheißen werden, zumal eS ferner schweren Aulgabe durch eine» reichen Inhalt, der aus einer umsaffenden Kenntniß und gewissenhaften Prüjuna und Bcurtheilung de» vor handenen Materiale- beruht, in der bestmöglichen Weise gerecht wird. So hat nun der Bersasscr aus Grund eigener gründlicher Er- fohrungen, die er sich mit Hilfe einer zwölsjährigcn Praxis als Tech niker und Dirigent verschiedener Fabriken und in seiner nunmehr zehnjährigen Dienstzeit al» königlicher Fabriken-Inspcctor, ferner in seiner Thätigkeit al» Sachverständiger lür Amts- und Landgericht« in einer großen Anzahl sogenannter Unfall-oder Hastpflichtgefttz« er worben, wie auch aus Grund zuverläisiger fremder Mittheiluugen unter Benutzung einzelner in den osficirllcn Jahresberichten der mit der Beaufsichtigung der Fabriken des Reiches betrauten B«. amte», wie in einige» techniichen Zeitschriften angrsührten Schutz vorrichtungen in dem erwähnten Werke eine Zusammenstellung von Einrichtungen und Schutzvorkehrnngen in Wort und Bild gegeben, deren Benutzung und Anwendung geeignet ist, eine Verminderung der au» dem Gewerbebetriebe resultirenden Verletzungen der Arbeiter herbeizusühren, u»d dieselbe» im Sinne de- 8- 120 der Gewerbe ordnung zu schützen, wosür ihm Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im hohen Grade verpflichtet sind und was sie ihm hoffentlich Dank wrsftn werden. Ta ferner die Beschaffenheit der Arbeitsräume bezüglich de« Wohlbefindens der darin beschäftigte» Leute von großer Bedeutung ist, so ist auch dieser die erforderliche Ausmcrkiamkeit gewidmet worden und haben betreffs der Arbeiterlocale diejenigen Einrichtungen und Vorkehrungen eingehende Behandlung gesunden, welche geeignet sind, in Fabriken und anderen gewerblichen EtabliffementS den gesundheitlichen Zustand der Arbeiter zu heben und die Möglichkeit der Verletzungen zu mindern. Da es endlich genügend bekannt ist, daß eine Beseitigung aller au» dem Gewerbebetrieb« hervorgehenden und mit diesem verbundenen, die Arbeiter bedrohenden Gefahren nicht möglich wird, und daher nicht alle die Unfälle, welche insbesondere bei maschinellen Einrich »ungen Vorkommen, vermieden werden können, dieftlben aber anderer, seit« auch mit dadurch aus ein Minimum zu reduciren sind, daß die Arbeiter bei ihrer Thätigkeit die erforderliche Vorsicht gebrauchen, die ihnen durch Verhaltung-regeln, Regulativ« und dergleichen mehr anempsoblen, beziehentlich vorgeschriebe» werden kann, so sind auch in dem Werke ewige derartige Verhaltung-regeln u. s. w., die sich in der Praxi» bewährt haben, an den entsprechenden Stellen mit an- geführt worden. Bei der überaus großen Fülle des Stoffes können wir unmöglich aus den Inhalt de- Buches hier weiter cingeken. obgleich derselbe, wie aus dem vorerwähnten ersichtlich ist, gleiche- Interesse und gleiche Dich tigkeit sür Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat. und beschränken wir un« nur noch darauf, zu erwähnen, daß der erste Theil des Werke« die Einrichtungen der Arbeitsräume und Arbeitsstätten, sowie de- Zu- behör« derselben, ferner Dampfkessel, Koch-, Tamps- und Trocken- apparate, welch« mit einer Spannung arbeiten, die den Atmosphären- druck übersteigt, weiter Motoren un» Transmissionen besvricht, während der zweite Theil sich mit den verschiedenen Maschinen im Allgemeinen nnd Speciellen, mit den verschiedenen Schutzvorrichtungen und mit Allem, wa» darum »nd daran bängt, sowie mit den Arbeiten mit explosiblen und feuergefährlichen Stoffen und mit heißen und ätzenden Flüssigkeiten, mit Giften, beziehentlich mit Materialien, die viel Staub entwickeln, beschäftigt. Bei der Gemeinnützigkeit und Tragweite aller der hier in Rede stehenden Fragen, wie bei der Wichtigkeit sür das Gemeinwesen, dürste da- Werk auch in weiteren als den direct bei der Sache betheiliglen Kreisen, namentlich aber bei Behörden Jntereffe errege», weshalb w>r nicht unterlassen wollen, aus diesen Umstand noch ganz besonders aufmerksam zu machen. Entscheidungen des Reichsgerichts. (Abdruck ohne Angabe der Quelle wird gerichtlich verfolgt.) Einen eigenthümlichea Fall de- 8- 210' der LoncurSordnung behandelt das Urtheil de» R.-G., 111. Strafsenat, vom 2. April d. I. in der Straffache wider die Kauflcute Gebrüder F. zu G. Dieselben hatten im Jenu-ir 1882 unter der Firma: Gebrüder F. al» offene HündelSgeftllschail ein kaufmännisches Geschäft eröffnet, welches aber nur wenige Monate bestand, da schon am 16. Juni 1882 der Loncur- über dos Vermögen der Angeklagten eröffnet wurde. Da- Landgericht har nun die Angeklagten auS 8- 210' der LoncurSordnung bestraft, weil sie unterlassen haben, bei Beginn ihres HandelSgewerbeS zu G. ei» Jnveniar auszunchmen und aus Grund desselben die LrössnungS-Bilanz zu errichten. Hiergegen führen die Angeklagten in der Revision aus, die Straf- androhung des 8- 210 Nr. 3 Lonc.-O. beziehe sich nicht aus die Eröffnungsbilanz, weil jene Borjchrist mit de» Worten „wenn die Schuldner eS unterlasftn haben, die Bilanz ihres Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit zu ziehen" erkennen lasse, daß sie sich nur aus die späteren Bilanzen beziehe, indem gemäß Artikel 29 de» Handelsgesetzbuch» die Eröffnungsbilanz an keine Frist gebunden sei. Weiter wird geltend gemacht, auch der Zweck de- 8- 210 Nr. 3 beziehe sich nicht auf die Eröffnungsbilanz, welche nur für den Kaufmann selbst von Erheblichkeit sei, um den Erfolg seines Geschäftes beurtheilen zu können, während die späteren Bi lanzen sür die Loustatirung der Zahlungssahigkeit des KausmannS erheblich sei. Da» R.^8. hat die Revision verworfen, denn in ihren Ausfüh rungen liegt eine völlige Verkennung der Bedeutung der Eröffnungs bilanz sür den Kaufmann im Allgemeinen und insbesondere sür die in Absatz 3 Artikel 29 de» Handelsgesetzbuches ausdrücklich genannten Handelsgesellschasteiy Diese Bilanz bildet nämlich sür jeden Kauf- mann die Grundlage» ohne welche die Vuchjührung über die während des Betriebe- gemachten Geschäft« ihren Zweck, daß außer den Handelsgeschäften auch dieVermögen«laae daraus zu er- sehen ist (Artikel 28 Absatz 1a. a. O ), gar nicht erfüllen kann. Da- mit übereinstimmend ist vom Landgericht sestgestellt, daß wegen de- Mangel- der Eröffnung-bilanz di« an sich ordnungsgemäß geführten Handrlsbücher die Lage de« Vermögen« nicht genügend übersehe» ließen. Die Handelsgesellschaften anlangend, wurde die Vorschrift des Abs. 3 Artikel 29 de- Handelsgesetzbuchs: „Für Handelsgesellschaften kommen dieselben Bestimmungen in Bezug aus das Gesellschastsver- mögen zur Anwenduug", ausgenommen „al- Lonsequenz der über da» Gesellschaft-Vermögen gefaßten Beschlüsse". Nach Artikel lll, 119 flg. de- Handelsgesetzbuchs ist nämlich bei der offenen Handel», geftllschast da- Gesellschaft-Vermögen gesondert von dem Privat- vermögen der Socirn und ebenso verhält es sich mit den anderen Handcl-gesellschasteu. Daraus folgt, daß gerade bei Handels- gesellschasten die Eröfsnungsbilan» unentbehrlich ist, um doS Gesellschaft-vermögen zu constatiren. Auch der Ein wand ist nicht zutreffend, daß der ß. 210 Nr. 3 eine Frist sür die Bilanzziehnng vorausietze, wa» nur sür die späteren Bilanzen, nicht aber sur die Eröffnungsbilanz paffe. Denn die Er« össnungSbilanz ist von Artikel 29 des Handelsgesetzbuch- zeit lich nicht in da- Belieben des Kaufmann- gestellt, sondern sie muß „bei dem Beginne des Gewerbe-" ersolge», und vieler Zeitpunct war sür die Angeklagten eingetreten, als sie im Januar 1862 ihr kaufmännische- Geschäft zu G. eröffnet haben. Königliches Landgericht. Ferien-Ltr«fk«m»cr L. * Leipzig, 16. August. I. Der noch im jugendlichen Alter stehende Karl Robert Andrea- Freiberg au« Neustadt wurde wegen ve» in 8 176, 3 de- R.-St.-G.-B. angegebenen Verbrechen-, unter Annahme mildernder Umstände, zu 9 Monaten Gesängniß ver- urtheilt. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffeul- lichkeit statt. ll. Der hiesige Markthelfer Johann Heinrich Bau mann, welcher, während er in einem hiesigen kaufmännischen Geschäft de- dienstet war, sich in zwei Fällen der rechtswidrigen Aneignung fremder Sachen schuldig gemacht hatte, erhielt 4 Monate Gesängniß zuerkannt, während er von der weiteren Anklage der Unterschlagung sretgeiprochen würbe. Ter Gericht-lwl bestand au- den Herren LandgerichtSräthen Ja-pi- (Präsid.), Vieler, Adam. Hallbauer und Assessor v. Sommerlat»; die Anklage führte Herr Staatsanwalt HLntzjchel, dir Vertheidigung zu I. Herr Rechtsanwalt vr. Erdmann. Nachtrag. * Leipzig, 16. August. Nach den Steucr-Ein- scbätzungs-Ergebnissen im Königreich Sachsen hat sich im Jahre 1832 unter Andern» folgende- Resultat heraus- qcstellt: Zn Dre-den betrug da- durchschnittliche JahreS-Einkommen eines Eingeschätzten 1489 in Leipzig 1809 in Chemnitz 1272 in Plauen 1017 in Zwickau 1428 in Freiberg 1194 -4k. in Zittau 1071 -4k. in Meerane 898 -4k, in Glauchau 930 -4k. in Crininiitschau 859 in Bautzen 1215 in Reichen bach 1010 in Meißen 970 -4k, in Werdau 832 in Annabcrg 1065 -4k. in Döbeln 912 -4l, in Pirna 1086 -4k. in Großcnbain 1075 -4k, in Frankenbcrg 874 -4k, in Wurzen 970 -4k, in Miltweida 593 -4k, in Hainichen 535 -4k. in Grimma 984 -4k, in Lsckatz 1022 -4k, in Borna 1097 -4k, in Löbau 1157 -4k. in Rochlitz 1022 -4k, in Markneukirchcn 1128 -4k ÜS erhellt hieran- die sür die Bewohner unserer Stadl gewiß erfreuliche Thatsache, daß Leipzig mit seinen Ein- sckätzungvergcbliissen alle anderen Slädle de- Lande- weit überflügelt. Zn einem Orte, in dem aus jcdcni der Einge- sckätzlen, deren Gcsammtzahl 66,196 beträgt, ein durchschnitt liche- ZahreSeinkommen von 1509 -4k entsälll, befinden sich die allgemeinen CrwerbS- und Vermögen-Verhältnisse, wie e- von gewisser Seile zu behaupten beliebt wird, gewiß nicht im Rückgänge. * Leipzig, 16. August. Wir entnehmen der Zeitschrift de- k. sächsischen statistischen Bureau- in Bezug aus die Säuglingssterblichkeit im Königreich Sachsen während de- Zahres 1882 folgende Mittheilungen: Von den 124,951 lebend geborenen Kindern sind 24,810 (13,760 Knaben, 11,050 Mädchen) bereit« im Geburtsjahre wieder gestorben. C- starben demnach von je lOO Lebcndgeborenen 19 86 in dem gleichen Jahre. Zm vorigen Zabre war die relative Sterbcgröße um ca. 1 Procent Höker (20.89 Proc.). die Durchschnitl-zisser der früheren 5 Zabre war, wie im vorjährigen Bericht bereit- angegeben, annähernd überein stimmend mit der diesjährigen (19.95 Proc.). Die im Geburtsjahre gestorbenen Kinder geben aber noch nicht da- vollständige Bild der Säuglingssterblichkeit. ES kommen noch hinzu die bis zum Ablauf de- 1. Leben-jahre- gestorbenen Kinder, welche im Jahre 1880 geboren waren. Deren sind 10,073 (5508 Knaben. 4567 Mädchen) gezählt. Die Ge- sammlzabl der während des Berichtsjahre- bl- zum Ablaus de- ersten Leben-jahre- gestorbenen Kinder beträgt demnach 19,288 Knaben, 15.595 Mädchen, zusammen 34,853. Bei den Unehelichen ist die relative Sterbcgröße sowohl bald »ach der Geburt at- in den ersten Monaten constant beträchtlich höher als bei den Ehelichen. Die zweite Hälfte de» ersten Lebensjahre- findet daher bei weitem weniger noch am Leben, so daß die Sterbegröße hernach etwa- geringer erscheint al bet den ehelich Neugeborenen. Dazu kommt »och, daß durch nachträgliche Legitimirung ohnehin einige Unsicherheit in die Rechnung kommt, wie die- bereit- früher hervorqehoben worden ist. Mit Ausnahme einzelner weniger Bezirke /Zittau, Löbau. Bautzen, Dresden Alt- und Neustadt) war die Säuglingssterblich keit aus dem Lande eine geringere al- in denSlädtcn. aber imAllge- meinen haben dort, wo diese Sterbegrößc überhaupt eine große oder eine geringe ist, sowohl Stadt als Land annähernd gleich sich Verbalken. ES wird auch durch diese beiden Be- ricdt-jahre die Tbatsache bestätigt, daß der östliche Theil der Lausitz, ferner die Chemnitzer und Glauchauer Jnvustriebezirke fortdauernd die Sitze der böchstcn Säuglingssterblichkeit (ink. während die Amt-Ha»ptman»schast Kainenz, der Landbczirk der AliitSbauptmailnschast Großenhain, dann im Gebirge der Bezirk Dippoldiswalde und Manenberg mäßige, im Vogt land aber namentlich die AliitShauptinannschast Oelsnitz eine sehr geringe Sterblichkeit de» ersten Lebensjahre» ausweist. Allerdings ist in den ungünstigen Bezirken die Sterbe lickkeit da« ganze Jahr hindurch erköbt, doch falle« besonder» die Unterschiede zwischen günstige» und un. günstigen Bezirken in der warmen FabreSzeit in- Ge wicht. Ten höchsten relativen Geburtenüberschuß hatten die Städte in den AmtSbauptmannschasten Dre-den-Neustadt, Plauen und Lel-»itz. die Dörfer in den AnitShauptmann- schasten Großenhain, Leipzig. Schwarzenberg, Zwickau. Plauen und Auerbach. Einen nur mäßigen Geburtenüberschuß hatten niedrere Städte in der Krei-Hauptmannschast Bautzen, sebr ungünstig sind dieSmal in Folge gesteigerter Sterblichkeit oder geringer Geburtensrequenz die kleinen Städte der Auilsbaupt- niaiiiischast TreSden-Alstadt und die Städte der Amtsbaupt- mannsckast Freiberg und Cbeinnitz vertreten. Wa- die Törser anlangt, so waren die der Amt-Hauptmannschast Zittau auch dictmal wieder an der ungünstigsten Stelle, sonst sind «och
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