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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.10.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-10-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188310284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18831028
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18831028
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1883
-
Monat
1883-10
- Tag 1883-10-28
-
Monat
1883-10
-
Jahr
1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.10.1883
- Autor
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Kiefernadeldampfbtder. ür»«i )ÜIsten8leln, Leipzig, Schletterstr. 5, Nähe d. Bayer Bahnhof. Durch taufendsache An- erkeanunoen bestätigt: Sicherste Hilfe bei Rheu matismus, Gicht, Zahn-, .Hüsten- u.RüctenIchmerz, ^Hämorrhoidal-, Nerven-, Drüscn-.Mageilleiden »c. Einreibungen hicrzugrat. Kitternadel-Aelher allein echt zu Hab. ä Fl. 50 -4 SopIÜM-vLÜ. «mlnokiv u. tt«uvl»o-11ettt. FürHerrc» von 9-'/,1 u.4-9 Uhr. Damenv. 1-4 UhrtägliL. Wannen- u. Hansbäder zu ieder Tageszeit. Ei ««>»»»»»» ararl»» fIFHO Damen: Dienst., Donnerst, u. Lonuab. v. '/,9- '/,11U. Montag. Miltw.. Freitag v. '/,2-bUhr. un»«t FodruwL-vLÄ t» »»»«InerntrLnn« GS. V«rl«r 11 uttorlnu^eu - »udonnln. 1 Kilo Lndemttx lat gleiak 4 l-iter Kuttar- lanxe. die mit 1 80 -4 baaadit Wird, vedsrrasck. oalmoll« Wirkung bei «rv- plwlüa. l-eideu, rbaulnut.. Xllsetioaeoete. l<«?tt. 7^. 50?kd. 4X. WUHd.H 4 Pastttratze 7. Lägt, geöffnet von Morgens bi- Abends. Sonntags /HNt.»>SNISVILN, l,j- Mittags. Wannencurbäder genau nach ärztlicher Verordnung. Grffentl. Verhandlungen der Stadlverordnrten vam LS September 1888*). (Aus Grund des Protokolls bearbeitet und mitgetheilt.) Die Sitzung findet unter Leitung des Herr« Vorstehers Rechts anwalt vr. Schill statt. Anwesend sind 39 Stadtverordnete, sowie als Vertreter des NatheS die Herreu: Oberbürgermeister vr. Georgi, PokUeidircctor Bretschneider, SladlrLthe Schmidt, Sil hlmaun, Fiedler, Dietel» vr. Messerschmidt und Dürr. Bon der Einladung des ständigen Ausschusses de» sächsischen Spar- casjeniageS zu dem 3. Oktober er. in Dresden abzuhaltenden zweite» sächsischen Tpareasseulage nimmt man Keumnisi und legt die derselbe» beigefügten Programme aus, wahrend man es bei dem Dank-, resp. Glückwunschschreiben des RalbcS. dir Niederlegung des zweiten Bicevorfteher-AmteS Seiten des Herrn Gumpel und di« Wahl des Herrn Gcibel zum zweite» Bicevorsteher betr., bewenden läßt. Iu dem Rathsschreiben, Mwollziehung der mit Frau veno. Hersurth. Herrn Buch händler Hirt» Frau verehel. vr. Gensel, Herrn Reckst», anwalt vr. Langbein (Rechtsnachfolger des Herrn Arck>itekt Planer) und Herrn Architekt Härtel über die Bauplätze Nr. 1 bis 5 des zwischen der ViSmarck-, Hiller-, Sebastian Bach-und Hauptmannstraße gelegenen Baublocks abgeschlossenen Kaufverträge beweisend, bemerkt der Herr Vorsitzende, dost er diese Verträge aus Grund der ihm ertheiltrn generellen Ermächtigung milvollzogen habe. Räch Eintritt in die Tagesordnung beantragt zum ersten Gegenstände: Wahl eine- Mitgliedes des Wahlausschusses aus der Elaste der Unansässigen, Herr Herrman«: Herr» Seeretair Herzog durch Acclamatio» als Mitglied deS Wahlausschusses zu wähle». Da aber hiergegen Widerspruch erhoben wird, must die Wahl durch Stimmzettel erfolgen, wobei Herr Börster aus Ersuchen des Herrn Vorsitzenden als Wahlgehülse sungirt. ES sind 38 Stimmzettel abgegeben und eben so viel Mitglieder deS Collegiums anwesend. Wie sich das Bureau überzeugt hat, sind 37 Stimmen aus Herrn Seeretair Herzog, 1 Stimme „ Ruschpler gefalle». Von Verlesung der einzelnen Stimmzettel wird abgesehen. Herr Seeretair Herzog ist somit zum Mitglied« de» Wahb auSschusteS gewählt und nimmt die Wahl an. Nachdem Herr Vorsteher vr. Schill den Vorsitz an Herr« Vier- Vorsteher vr. Fiebiger übergeben, reserirt er selbst für de« Ber- TastangSauSschi,tz über polizeiliche Bestimmungen wegen Ablagerung von Schutt, Kehricht. Schlamm, Asche und HaaSabsällen aller Art. Der VersastungSauSschust brautragt: Pi« Vorlage im zustimmenden Sinne zu begutachten, »«« der Herr Referent noch bemerkt, daß die Wahl der Plätze wesentlich mit nach sanitären Rücksichten zu erfolgen haben wird, daher also wohl möglichst entfernte und voraussichtlich uicht von derEsbauung getroffene Plätze zu wählen sein werden. Der AuSschustantrag findet einstimmige Annahme. Hieraus reserirt Herr Vorsteher vr. Schill weiter für den BerfaffangS- und Fjnanz-AuSschuh über den Entwurf de» Regulativs über die polizeiliche Au- und Ab Meldung, di« Anstellung von 10 neuen Schutzmännern (welche mit 4 Mann aus die erste und mit je 3 Mann auf die zweite »nd dritte Clafse verthcilt werden sollen) und Berwilligung eine» Berechnung-gelbes von 500 ^l zur erstmaligen Ei» richtung der Bezirksmeldcstellen. DaS zur Begutachtung dem Tollcginm vorgelrgte Regulativ lautet, -wie folgt: Negulatt», -die polizeiliche An- und Abmeldung der Einwohner und Fremden in der Stadt Leipzig betreffend. An Stelle der bisher für die Stadt Leipzig bestandenen, in der Bekanntmachung drs Polizeiamtes vom 7. Mai 1872 zusammen gestellten, die An- »nd Abmeldung der hiesigen Einwohner, Gewerks- gchilfe», Lehrlinge, Dienstboten uud Fremden, die Einreichung der Legitimationen und die Erholung der Anmeldescheine betreffenden Bestimmungen treten vom 1. Dccember 1883 «n die nachstehenden Vorschriften diese» Regulativs: ä. Die Einwohner betr. 8-1. Jeder, welcher in Leipzig onzieht, »m hier sich bleibend niedcr- zulassen, ist, so weit nicht der in 8. 4 dieses Regulativs vorgesehene Ausiiahmesall vorüsgt, verpflichtet, seinen Aufenthalt und die Wohnung, die er genommen, beim Meldeamt des Polizeiamt», Abtheilung I, anznzeigen nnd sich hierbei aber seine Reichs- und Staatsangehörigkeit, >owie über sein Verhalten vor seiner Ueber- siedelung nach Leipzig in gehöriger Weise, wie durch Reffepaß, FührungSzengniß, Verhaltschein, Abzugsattest oder auch durch andere seine Berechtigung zum hiesigen Aufenthalte ergebende Legitimation» Papiere, wie Bürgerschein, BestallungSdecret. Bvcation, Geburt», schein, Taufzeugniß re. auSzuweisen. Militairpflichlige, bezw. den Mannschaften deö BcurlaudtcnstandeS nugchörige Personen haben die in Len eiuschiagenden Militairgcsesetzc» vorgeschriebencn Nach- weise beiznbringcn. 8- 2. Die Anmeldung Hot innerhalb einer Frist von drei Tagen, vom Tage der Niederlassung oder des Beziehen» der ermiethcten Wohnung an gerechnet, persönlich oder durch Ausfüllung und Ab gabe des beim Meldeamt, sowie bei allen Polizeibezirkswachen uncnigeldlich zu erlangenden Meldesormulars zu erfolgen. Z. 3. Tie Anmeldung ist zugleich mit aus diejenigen Faniiliengliedkr, wie Ehefrauen, leibliche, adoptirtc oder sonst angenommene Kinder, welche mit dem Familie,ihaupte zusammen wohnen uud eigen« Selbstständigkeit noch nicht erlangt habe», zu erstrecken. Die Meldepflicht bezüglich dieser Personen liegt dem Familien Haupte ob. ß. 4. Active Militairversonen, welche hier in Gebäuden Wohnung nehmen, die dem Militair-Conimando unterstehen, sind von der §. 1 gedachte» Meldepflicht befreit. 8 5. lieber jede erjolgte Anmeldung wird ein WohnungS Meldeschein gegen eine Gebühr von 50 -4 ausgestellt. Der einem Familienhaupte ausgestellte Meldeschein erstreckt sich zugleich ans die in 8. 3 gedachten Familienglieder. Habe» Letztere durch Berheiraibung oder Ergreifung eines eigenen Berns» oder Gewerbes eine selbstständige Lebensstellung erlangt, so sind dieselben gehalten, sich einen aus ihre Person lautenden besonderen Melde- schein zu lSlen. Mir Abforderung solch-r Gebühren zu verschonen sind Almosen- tiiipsänger und notorisch Arme. 8. 6. Jede später in dem Aufenthalte hiesiger Einwohner «iu- tretende Veränderung ist gleicksall» innerhalb einer Frist von drei Tagen, und zwar der gänzliche Wegzug a»S hiesiger Stadt beim Meldeamt Abth. I, der bloße Wohnungswechsel innerhalb der Sladt aber dann, wenn die ausgegcbene Wohnung in der inneren Sladt gelegen, bei cbengedachtcr Stelle, andernsalls bei derjenigen Polizeiwache, zu deren Bezirk diese Wohnung gehört, durch AuSsüllmig und Abgabe der an dielen Stellen uuentgeldlich zu habenden Meldesormulare und unter gleichzeitiger Urberreichung deS anSgestelli gewesenen WohmnigsanmeldescheineS durch den Meldepflichtigen anzuzeigen. tz. 7. Im Falle eines Wohnungswechsel» innerhalb der Stadt ist für die Anmeldung der neuen Wohnung eine Gebühr von 25 >4 zu entrichten. Befreit von dieser Gebühr sind die in 8- b, Abs. 9, genannten Personen. - Die bloß« WohnungSabincldung im Falle de» Wegzüge» von hi«, mtl der also eine neue WohnungSanmclduug «icht verbuodcn Ist, «rfvlgt gebührenfrei. K 8. Die WohiimigSanmeldeschcine der hiesigen bleibenden Eia- wohn« sind von den zur Lösung derselbe» verpflichteten Personen auf Verlangen sowohl dem Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter, als auch den etwa rcvidirenden Polizeibeamten jederzeit vorz«zeiz«n. * Liagegangen bei der Redaction am 9. Oktober. tz. 9. Die Lermiether von Wohnunge» oder Quartter zeber sind in alle« Fällen sür die pünktliche Wohuungs-A». «nd Ilbmeldung ihrer Abnnetber, sowie aller derjenigen Personen, welche zum Hausstand« derselben zähle«, mit veroutwortlich «nd haben dieselben nöthigeusall« hierin zu vertrete«. Kann der Bcrmiether von dem Abmiether den Nachweis über die erfolgte Anmeldung »icht erlange», so genügt Erster« der ihm obliegenden Verpflichtung. wenn « hierüber binnen drei Tagen von Ablauf der dreitägige« Meldefrist an beim Meldeamt Anzeige macht. L. Die Fremden betr. ß. 10. AIS Fremde in Leipzig sind im Allgemeine» alle Dieienlgen zu betrachten, welche sich zwar längere oder kürzere Feit hier aushalten, nicht ab« ihren wesentliche» Wohnsitz hier haben. E» sind daher außer den Gasthaus- und Herbergtsremde», den Meßfremde» und den sogenannten DekuchSsremden namentlich hierher zu rechne»: Besucher von Unterrichtsanstalten. Conservatoristen, Stndenlcu und sogenannte HSr« an der Universität, Erzieherinnen, Bonnen, Kindergärtnerinnen, Gesellschafterin»«» und dergl. ß. N. Jeder in einem Gasthvse oder in einem mit Herbergs- bereclitigung versehenen ähnlichem Etablissement einkehrend« und über Nacht bleibende Fremde ist vom Gastwirlh oder Quartiergeber und zwar falls er vor 3 Uhr Nachmittags ankommt, «och am Tage der Anknnst, andernsalls aber am folgenden Morgen spätestens bis lO Uhr beim Meldeamte de» PolizeiamlS Abth. II schriftlich mittelst des vorg. lchriebencu und für jeden Fremden besonders »uszusüllendeii FormnlarS aiizumelden. Befinden sich in Begleitung deS Fremden Fainilieiiinitglicdcr, Dienerschaft oder sonstige Personen, so sind dieselben aus dem nämlichen Zettel mit z» verz-ichi,e». Zugleich mit diesen täglichen Anmeldungen ist auch die Ab meldung der inzwischen abgercisten derartigen Fremde» zu bewirken. 8- 12. Tie Inhaber von Gasthösen oder mit HerbergSberechtigung verletze»«» Etablissements habe» nach einem bestimmten Schema Fremdenbücher, welche vem Polizeiamt zu entnehmen sind, zu führen, auch dafür Sorge zu tragen, daß die bei ihnen einkehrenden Fremde» in denselben ordentlich eingetragen werden. Der Eintrag in die Freindeubücher hat von de» Wirttzen oder deren Stell vertretern, und zwar vor Abgabe deS Meldezettels an das Melde amt zu geschehen. Die Meldezettel der in de» Gasthäuser» einkehrenden Fremden sind von den Letzteren eigenhändig au-znsüllen und z« diesem Behufe von den Wirtbe» den Fremden vorznlegen. Den revidirenden Polizcibenmten ist die Einsicht in die Fremden bücher jederzeit unweigerlich zu gestatten, und sind insbesondere die in de» soaenannten Herbergen zu haltenden Fremdenbücher alltäglich ein Mal der betreffenden PolizeibezirkSwache znr Einsicht nähme mitzntbeilk». 8. 13. Die in Privathäusern absteigenden Fremde«, sog. Besuchs fremd. . sind, sobald sie läng er als drei Tage hier verweilen, spätes. .>S am vierte» Tage von erfolgter Ankunft an vom Onartierwirth beim Meldeamt Abth. kl oder der betreffenden Polizei- bezirkswachc mündlich oder schriftlich mittelst de- vorgcschricbenen Formulars anzni,irlbe». Bei de» etwa in Privathäusern Quartier nehmenden Meßfremden jedoch ha» diese Anmeldung in jedem Falle, auch wen» sie »Nr eine Nacht hier bleibe», und zwar binnen 24 Stunden vo» der Ankunst an zu geschehen. In gleicher Weise ist die Abmeldung binnen drei Tagen, bei M eß fremden binnen 24 Stunden von erfolgter Abreise des Fremden oder etwa erfolgter WohnuiigSveründtruug an zu bewirken. 8- 14. Beabsichtigt ein Fremder länger als drei Lage hier zu verweilen, so bedarf eS dazu eines für die Zeit des Aufenthalt- vom Meldeamt Abth. II ausgestellten Meldescheins. Nach Ab lauf der aus dein Meldeschein bemerkten Gültigkeitsdauer ist, dasern der Fremde noch weiter hier verweilen will, beim Meldeamte um Prolongation »achzusuchen. Ohne einen solchen Meldeschein darf dem Fremden von seinem Wirkh der fernere Aufenthalt eben sowenig als nach Ablaus der Zeit, ans welche der Schein erthtilt worden, gestattet «erden, lk« liegt daher dem Wirthe ob, bei der Ailsnaliine eines Fremden sich davon zu überzeugen, ob derselbe eine» Meldeschein besitze oder nicht, und erstrrensalls, ob « »och gültig sei. 8 15. Insbesondere bedürfen eines solchen Meldeschein- die in Z. 10 aufgesuhrten, längere Zeit hi« bleibenden Fremden. ES leiden auf letztere Kategorien von Fremden die Bestimmungen in 8- 6 analoge Anwendung. 8- 10. Bei de» nur einen Monat oder weniger sich hier auf ballenden Fremden bedarf eS in der Regel der Produktion oder Niederlegung einer Legitimation nicht, doch bleib» der Fremde jeder- zeit verpflichtet, sich aus amtliche- Erfordern über seine Persönlichkeit anszuweiseii. Fremde, welche länger hier verweilen wollen, haben sich in d« Regel in ähnlicher Weise zu legittmire», wie dies in 8- 1 bezüglich der Einwohner vorgeschriebe» ist. 8- 17. Für Ausstellung eines Meldescheins ist eine Gebühr von 50 für die Prolongation eines solchen die Gebühr von 25 -4 zu entrichten. Im klebrigen erfolgen die An- und Abmeldungen der Fremden gebührenfrei. 8. 18. Für rechtzeitige An« und Abmeldung der Fremden haften nicht nur diese selbst, sondern auch die betreffenden Quartier wirthe, welche Fremde bei sich ausnehmen. 8 19. Die Slndirenden der Universität, soweit dieselben beim königlichen UniversitätSgericht iinmatriculirt sind, sind von der Verbindlichkeit zu weiterer Ännieldiing beim Meldeamt befreit, eS liegt vielmehr die Verpflichtung z» dieser Anmeldung bezüglich der Genannten lediglich de» betrefsrnden Quartierwirthen ob. 6. Die Gehilfen und Lehrlinge des Handels« uud Gewerbestandes betr. 8- 20. Für die Gehilfen und Lehrlinge de» Handels- »nd GewerbestandeS. welche hier in Beschäftigung treten nnd nicht etwa als durchreisend« Fremde den Bestimmungen «ad 8 unterliegen, besteht eine besondere Abtheilung des Meldeamts (Abth. IN). Im Allgemeine» und so weit nicht nachstehend etwas Besonderes bestimmt ist, leiden auch aus diese Personen di« Vorschriften and L analoge Anwendung. 8 21. Zugereiste, hier Arbeit suchende GewerbSgehilsen sind verpflichtet, sobald sie länger als 24 Stunden hier verweilen wollen, und zwar in der R-gel unter Production ihrer Legitimation«. Papiere, einen Meldeschein zu lösen. Haben sie in hiesig« Stadt Arbeit gefunden, so haben sie dies nebst Angabe der Wohnung im Meldeamt Abth. Ul anzuzcige» und zwar binnen 24 Stunden. Binnen gleicher Frist hat die Anmeldung etwaigen Wohnung- oder LonditionSwechselS, sowie die Abmeldung im Falle deS gänzlichen Verlustes der Arbeit oder deS Wegzuges zu geschehen. g. 22. Die Ouartierwirthe sind für Einhaltung obiger Be stimmungen in jedem Falle verantwortlich; insbesondere sind sie verpflichtet, die bei ihnen einkehrenden fremden Gcwcrb-gehilsen ohne Anmeldeschein nicht länger als 24 Stunden bei sich zu vulden. v. Die Dienstboten betr. 8. 23. Jeder Dienstbote, welcher hier onzieht» ist ver pflichtet, seinen Aufenthalt und Dienst beim Meldeamt Abth. IV onzvzeigen und sich hierbei in ausreichender Weise über seine Persvn und sein Verhalten vor seinem Hrrzuge auSzuweisen. Besitzt der Dienstbote bereit- ein Dienstbuch, so hat er dasselbe bei der An meldung za producireu. Der Dienstbote bat die Anmeldung innerhalb einer Frist von drei Tagen vom Dienstantritt an gecechnet, persönlich und «nt« Beibringung einer von der Dienstherrschaft auszustellenden Dienst, antrittsbescheinigung zu bewirken. Der angeineldete Dienstbote erhält einen Anmeldeschein aus- gesertigt, für welchen «ine Gebühr von 50 ^ zu entrichten ist. 8 24. Verändern Dienstboten ihren hiesigen Tienst ob« Aufenthalt, so haben sie solche« gleichfalls und zwar, wenn ihr bSbeeiger Aufenthalt in der inneren Stadt gewesen, beim Melde amt Abth. IV, andernsall» bei der betreffenden Bezirkspolizei wache anzuzeigen. Im Falle gänzlichen Wegzüge« au« hiesiger Stad» ist die Abmeldung ausschließlich beim Meldeamt selbst zu bewirken. Auch diese Anzeigen haben binnen dreitägiger Frist von d« geschehenen Veränderung an und zwar »nt« Rückgabe des Melde» schein« und unter Production deS Dienstbuchs, »nvie im Falle Mlderwelter Vermittlung auch «kirr neuen Dienst«ntrtktSbrschttnigung zu geschehen. 8- 25. Für dir beim Dienstwechsel den Dienstbote» auszustellende» anderweiteu Meldescheine ist eine Gebühr von 85 >4 zu entrichten. Für Dieiistabmeldunge« im Falle de« Wegzug- von hier «der bei gänzlicher Ausgabe de» Dienstverhältnisse-, als» ohne Ans tellung eine« neuen Meldeschein-, wird keine Gebühr erhoben. tz. 28. Die Dienftherrschasteu sind sür die rechtzeitige An- und Abmeldung der Dienstboten mit verantwortlich Dieselben können an Stelle der Letztere» die Anmeldung, sofern der Dienst- bote nicht zum erste» Male in hiesiger Stadt zur Anmeldang kommt, sowie die Abmeldungen selbst bewirken. K. 27. Dienstboten, welche nach Beendigung des einen Dienstes nicht sofort einen neuen Dienst aotreten, aber bis zum Antritt eines solche» in hiesiger Stadt sich aufhalten wollen, habe» bei der Abtheilung IV de« Meldeamt- eineu besonderen Wohnuu^gS- meld «schein gegen eine Gebühr von 25 -4 z« lSsrn. Dergleichen Dienstbote» ohne einen iolcheu Meldeschein bei sich aufzunehmea, «ft Jedermann untersagt. Dienstboten, welche in hiesiger Sladt über- >aupt noch keinen Dienst gehabt habe», sondern hierher kommen, um sich erst eine» Dienst zu suche», unterliegen bis zum Antritt des ersten Dienstes den bezüglich der Fremde» gültigen Meldevorfchristeo. tz. 28. Verhetrathete Dienstboten, welche hier eine» eigenen tzansftaud führen, unterliege» überdies de» Bestimmungen »ud H dieses Regulativ«. L. Schlnßbesttmmniige». ß. 89. Eine Niederlegung nnd Zorückbehnltuug der Legitimottonsvopiere beim Meldeamte findet in der Regel nicht tatt. Doch ist das Polizeiamt befugt, in Fälle«, wo ihm dies au« esonderea Gründen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nö«hia erscheint, von dem Anmeldrudea eiae solche Deposition der Papiere zu verlangen. 8. 90. Ziiwiderhandluugea geg« die i» diesem Regulativ enthaltenen Vorschriften werden mit Geldstrafe bis z» 50 oder entsprechender Haststrose geahndet. Da, wo für die An- oder Abmeldung gleichzeitig mehrere Personen verantwortlich sind, schließt die Bestrafung einer dieser Personen die der andern nicht aus. Leipzig, de» Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. Der Verfassung«, und Finanzausschuß beantragen hierzu: 1) da- erbetene Gutachten über das Regulativ wegen der polizeilichen An- und Abmeldung im zustimmenden Sinne abzugeben, hierbei jedoch 2) Folgendes zu beanlragen: ». zu 8 '>: daß an jeder Wache und zwar außen ein Ber- zeicbniß der zu der betreffenden Wache gehörigen Straßen ,» geeigneter Weise angebracht wird, d. ß- « »u streiche», c. die beiden letzten Sätze des 8- 14 und den Nachsatz in 8 22 zu streichen und beiden Paragraphen am Schluffe eine Fassung, daß auch die Wirthe für Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich bezw. mit verantwortlich sind, zu geben, d. in 8 16 dar Wort „Production" und in alle» übrigen Paragraphen, wo sich dasselbe wiederholt, zn streichen und dafür ..Boriegung" oder „Vorzeigung" zu setzen, in 8- 89 an Stelle de« Wortes „Depositiou" „Nieder, leguiig" einzusügen; 3) die RnthSvorlage bezüglich der Anstellung von 10 neuen Schiitziuäiinern und de« geforderte» BercchnungSgeldeS von 500 zu genehmige«. Der Herr Referent verlas die Rathsvorlage, schilderte aus Grundlage de» derselben beigefügtcn Polizeiamt« - Schreiben- die projectirte Einrichtung der BezirkSmeldestelieu und bemerkte, daß, wenn im RathSschreiben nicht ausdrücklich um Berwilligung des BercchnungSgeldeS ersucht werde, dies woh nur aus einem Versehen beruhe. Im Allgemeinen ist man mit dem Regulativ einverstanden. Im Einzelne« werden einige Aenderungen beantragt. Antrag 2» empfehle sich der leichteren Information halber an» ZweckmäßigkeitS gründen. Man wolle ferner keine höheren bezw. neuen Gebühren »nd war daher auch gegen 8- 7 (vergl. Antrag 2d). Die Majorität erachtete die dort projectirte Gebühr als beschwerlich für Minderbemittelte, fürchtete auch, daß Umgehungen deS Gesetze- herbeigesührt werden könnten, um die Gebühr zu sparen. Die Minorität dagegen hielt die Gebühr in 8- 7 sür recht und billig, weil auch die Dienst- mädchrn bei Umzügen eine Gebühr zahlen, und weil in der Gebühr de« 8. 7 ein Ersatz geboten werde für drn Wegsall der Gebühren sür Prolongation der Fremdenscheine. Die Majorität habe aber hiergrgen aiigrsührt, daß die Gebühr der Dienstboten lhatsächlich meist von den Dienstherrschaften gezahlt werde »nd konnte auch an» dem obengrdachten principielleu Grund« »icht für 8- ? stimmen. Bei S. 9 nahm man in den Ausschüssen von gewisser Seite an, daß sür die Befolgung der Vorschriften schlechterdings nur di« Haus besitzer mitverantwortlich seien. Man habe aber nach 8- 9 an- zuukhmen, baß alle Vermiether, d. h. jeder, der einen Miethvcrtrag abgeschlossen Labe, hier in Beiracht kommen In 8- 14 wollte man von gewisser Seite eine Belästigung der Fremden erblicken, welcher Ansicht aber die Mehrheit nicht beb pflichten konnte, da die Fremde» sich nicht selbst an Polizeiamt« stelle nnzumelden brauchen, sondern nur sich im Gasthvse rin- zuschreiben haben. Die ßß 14 und 22 könnten auf den ersten Blick so oufgesaßl werden, al« ob die Bermicther nach drei Tagen, wenn der Melde- schein nicht beschafft sei, sich ohne civilrechiliche Verantwortung von den eingegongeiieu Verpflichtungen des MiethverhältnisseS loSl'agen konnten. Diese», Mißverftändniß vorznbeugen, werde Antrag 2o gestellt. Soweit thunltch, und wo e» dem Verständnis nicht schade, wünsche man Fremdwörter zu vermeiden, daher die Anträge 2d und o. AuS der Zustimmung zum Regulativ im Princip ccgiebt sich auch der Antrag 3. Der Herr Referent verlas sodann noch die in der gegen wärtigen Angelegenheit ergangene, der RathSvorlage beigesügte Vcr- orbnung der königlichen KreiShauptmannschast und bemerkte, daß die Ausschüsse nach reiflicher Erwägung der Ansicht waren, daß man einsaey von der Verordnung Kenntniß zu nehmen und danach die Verantwortung zu bemessen habe, sodaß also bei derartigen polizeilichen Regulativen nicht mehr der Rath, statt dessen aber da« Polizeiamt dem Collegium gegenüber die Verantwortung haben werde Herr Polizridtrcctvr Bretschneider dankt dem Ausschuß und dem Herr» Vorsitzenden für die wohlwollende Beurtheilung der Vorlage. Die bei Antrag 2» beantragte Einrichtung sei wohl nicht in» Regulativ aufzunehmen. WaS die Einrichttmg selbst betreffe, so bemerk Herr Redner, daß er dem entsprechen werde, auch eia von ihm schon ausgestellte- Tableau der BezirkSeintheilung drucken uud event. auch an den Plaeatsäulcn anschlagen lassen wolle. Dem Anträge 2» sagt Herr Redner, ebenso wie 2d und o, Br» rücksicknigulig zu. Für 8- 7 spreche die Gleichmäßigkeit, da auch die Dienstboten bei Dienstwechsel» Gebühren bezahlen. Wenn man ansühre, diese Gebühren würden von den Herrschaften bezahlt, so treffe die- in der Mehrheit der Fälle nach angestellrc» Erörterungen »ich! zu. In Dresden und Chemnitz werden ebenfalls Gebühren, wie »ach 8. ? prvjertirt, erhoben; in Chemnitz sogar 30 -4- An sich würde bei Wegfall dieser kleinen Gebühren sogar Arbeit erspart; aber die Sache habe auch ihre finanzielle Seite. Die Gebühren würben incl. der Dienftdotengebührea ca. l 1,000 einbnngen. Bei Wegfall von 8 7 würden ca. 7 bi« 8000 weniger eingehe». Durch Ab schaffung der ProlougattonSgebühr sür Frcmdenscheine sei schon eine Einnahme weggefallen, diese Gebühr habe sich nach dem Freizügig- keit-gcsetz nicht mehr aufrecht erhalten lassen. Der Ausfall jener Prolongationsgebühren betrage 3000 bi» 3t00 .F. Hiergegen solle durch 8- ? «in Ersatz geschafft werden, wnS Herr Redner um so mehr gewünscht Hot, weil da- Polizeiamt im nächsten Jahre ei» erheblich höhere« Budget ausweisen werde. Zum Schluß bemerkt Herr Redner, daß der Druck der Formulare »nd die Anlernung der betreffenden Schutzleute noch einige Zeit beanspruchen würde; sobald al« mSglich solle aber die Einrichtung in« Leben treten. Herr Referent aiebt zu, baß, wenn die Dienstboten allerdings die Gebühren meist selbst tragen, wie Herr Polizeidirector Bret- schueider ansühre, hiermit eia Hauptgrund sür da« Majorität«. Votum falle. Sollte man etwa auch sür Aushebung der Dienst boten gebühren sein, so wcrde sich da- nicht so kurzer Hand be- schließen lassen, vor Allem müßte dabei, weil der Hanshaltsvlan berührt werde, doch auch der Rath gehSrl wrrden. Selbst die Mit wirkung der Regierung könne wegen de« za contribnirenden Anthttl« an dem Polizriauswand« tu Frage komme». Wenn kein Drnck au Minderbemittelte geübt und ß. 5 freier gehondhabt werde, also nicht erst scrupliISse Erörterungen »ad namentlich keine Erecntionen statt- finden, dann würde Herr Reserent »nter dieser Ved «gung event. für 8 7 sein. Herr Poli-ridlreetor Bretschneider sagt die« zu und tritt hierauf Herr Referent persönlich von feinem Votum gegen g. 7 zurück. Herr Finanz«sseffor vr. Fischer wünscht, daß vo» den Errungen- schaffen der Steuerocganilalion des MelLewesent nun and) aus giebiger Gebrauch bei Ansstellung der Wahllisten gemacht werde. Ausschußaiitrog 2>, wird mit 23 gegen 13 Stimmen abgefeimt, damit ist 8- 7 des Regulativs im zusttmmenden Sinne begulach'.el; die übrigen Ausschußanlräge finden einstimmige Annahme. (Schluß folgt.) Graf üalnokl) über die Lage. In dem Ausschüsse der ungarischen Delegation sür dir auswärtigen Angelegenheiten erklärte am Freitag »u Wien der Minister des Auswärtigen, Kalnoky, nach der »nnmkhr erfolgten Ratification der Eiienbahnconvcution stehe die Frage des Ausbaues der Eisenbahnen im Vordergründe, in Konstantinopel sei bereit- eine Offerte gemacht worden und auch in Bulgarien sei eine Offerte zu gewärtigen. Eine materiell« Garantie daiür, daß drr Vertrag erfüllt werde, sei nicht vorhanden, aber der Vertrag selbst biete die Mittel zur Realisirung derselben. Der Minister bemerkte weiter, auch er sei der Ansicht, daß Bulgarien besser Ihun würde, wenn eS einen Theil der Ausgaben für sein Heer aus die Schleifung drr ^eftungen verwende, er habe sich auch in diesem Sinne an maßgebender gelle geäußert, auch mit der Bezahlung de« Tribut- an die Pforte iri Bulgarien im Rückstände, gleichwohl hoffe er, daß Bulgarien seinen Verpflichtungen Nachkommen wcrde, wenn schon die Kosten sür di« Schleifung der Festungen keine geringfügigen seien. UebrigenS iuter- esfire diese Frage keine einzelne Macht speciell, sondera all« Mächte inSgesainmt und da« Ergreifen der Initiative sei jedenfalls Sache der Türkei. WaS dal eiserne Thor anbelonge, so werde die technisch« AuSsührung sammt drn Kosten von Ungarn übernommen, Ungarn werde nach den Bestimmungen deS Londoner Vertragt auch den loll einheben. Loa Serbien seien die betreffenden Arbeiten unter- tützt worden, «in gleiches Vorgehen sei auch von Rumänien zu erwarten. Der Minister gab sodano noch Ausschlüsse über di« Reform der öfterreichisch-ungarischen Eonsulatr. Die Hauptschwierigkett liege in Rumänien, wo Personen, die der österecichisch-migarilchen Monarchie nicht angehörten, von den Ssterrrichisch-ungarischen Consulaten Schutz ihrer Interessen erwarteten. Er habe sich darüber mit dein rumänische» Ministerpräsidenten Bratiauo besprochen und steh« eine einvi-rstäiidliche und baldige Beseitigung der Uebelstände in Aussicht. Der Minister erklärte ferner aus da« Entschiedenste, daß das Lerhältuiß z« Italien in jeder Beziehung ein befriedigendes sei und daß die bereits im vorigen Jahre von ihm augedeulcle freundschaftliche Aunähermig wirklich zu Stande gekommen lei. Der Minister verwies dabei aus die nn ungarischen und im italienische» Parlamente ertheilten Aufklärungen. Daß bis jetzt nicht jede Partei in Italien diese Situation accepttre, liege in der Natur der Lache, aber die überwiegende Mehrheit der italienischen Nation sehe ein, daß da» zwischen Oesterreich-Ungarn und Italien bestehende sreuud- Ichastliche Verbältniß vom GesichiSpunct de- allgemeinen Frieden« und der Jntercllen Italiens au« wichtig und wünschenSwerth sei. Er hoffe, dieses herzliche Verhältniß werde auch künftig aufrecht erhalten bleiben, wobei eS sich von selbst verstehe, daß das Bündniß zwischen Oesterrcich-Ungaru und Italien ebenso, wie daß Bündniß mit Deutschland ausschließlich aus Erhaltung de« Friedens gerichtet sei. Der Berichterstatter Falk verweist auf die s. Z. durch die Blätter gegangenen Nachrichten und Enthüllungen über das deutsch-öster- reicknsd»« Bündniß uud fragt, ob eine Krisis bestanden habe und weiches die Ursache» derselben gewesen seien. Gras Kalnoky erklärt aus da» Bestimmteste, daß da« Cabinet jenem wüsten Lärm sowohl betreffs seine« Ursprungs als seine- Wesens vollkommen fern gestanden Hab«. Seitdem er die auswärtigen Angelegenheiten leite, sei daS zwischen der Monarchie und Deutschland bestanden« intime sreuadschaftliche Verbältniß noch nicht einen einzigen Augenblick lang getrübt worden, er könne nur bedauern, daß diese Beunrnhung Hab« entstehen können, und ohne den Quellen derselben nachzusorfchen, könne er dieselbe als vollständig unbegründet erNäreu. Er könne kein Labinet nennen, welchen, aus dieser Beunruhigung Nutzen hätte erwachsen können. Bezüglich der Stabilität diese- Bündnisses erklärte der Minister nochmals, könne man nubedingt und vollständig beruhigt sein. In Beantnwrtitng mehrerer au ihn gerichteter Anfragen erklärte ferner Gras Kalnoky, bei seinen Besprechungen mit dem rnmä- iiiich-n Ministerpräsidenten Bratiano sei beiderseits der feste Ent schluß ausgedrucki worden, zu den früheren freundschafttlchen Ver- dältniffen znrückznkehren. Mnkhtar Pascha sei btt seinem Besuche tu Wien zu Bereinbaruuge» über concrete politisch« Fragen nicht beauf tragt gewesen, habe sich aus solche auch nicht eingeiaffen. Die guten Beziehungen zur Pforte seien ununterbrochen aufrecht erhalten und durch nicht« getrübt worden. Rußland aulangend, so leie» die Be dungen der beiden Herrscher zu einander die herzlichsten und auch da« Berhältniß der beiden Regierungen sei ein normales. Die russische Presse allein sei die Ursache der Beunruhigungen. Di« Auffassung, daß Rußland einen Angriffskrieg projerttre, halte er tür unrichtig, »ich: allein wegen der inneren Verhältnisse Rußland«, sondern auch weil bekannt sei, daß Oesterreich-Ungarn einem solchen Angriffe gegenüber nicht allein stehen «erde. Seine persönliche Ucberzeugnng sei, daß weder der Kaiser Alexander persönlich, noch auch seine Regierung an Krieg denke. Er hoffe, daß die jetzige FricdciiSSra noch von längerer Dauer sein wcrde. Im weiteren Verlaus der Sitzung erklärte Gras Kalnoky aus eine Anfrage deS Abg. Karman über die Reise deS Königs von Rumänien und deS MinistciPräsidenten Bratiano nach Wien, daß die Donanfrage uud einige aiidere Episoden da- Verhältaiß zu Rumänien einigermaßen getrübt hätten, der König von Rumänien habe nun dem Kaiser uud der Regierung gegenüber dem lebhaften Wunfche nach besseren Beziehungen Ausdruck gegeben. Nachdem daraus zwischen Bratiano und ihm (dem Minister) erfolgten Mei- nnngöauttausche seien beide Theile zu der Ueberzeugung gelangt, daß ein Conflict der beiderseitige» Interessen »icht vorliege und von beide» Seilen sei der feste Entschluß ausgedrucki worden, zu den frühere» sreundschaftliche» Verhältnissen zurückzukehren. Bon con- cretcn Ergebnisse» lasse sich bisher zwar nichts sagen, wohl aber darüber, daß daS freundschastlichc Vcrhällniß erhalten bleiben wrrde. Aus eine Anfrage über den Zweck der Neffe Mukhtar Pascha« erwiderte der Minister, daß der Sultan, welcher seit langer Zeit zu Deutschland in guten Beziehungen stehe, Mukhtar Pascha zur Theil- nalime an den preußischen Manövern abgesendet habe. Es sei selbstverständlich, daß bei den Besprechungen mit Mukhtar Pascha auch politische Fragen berührt worden seien. Die« sei auch in Wien der Fall gewesen, wo sich Mukhtar Pascha — wie die« dem sreuad- schastlichen und intimen Verhältnisse zwischen Oesterreich - llugar« nnd drr Pforte entspreche — aufgehalien habe. Mukhtar Pascha sei vor Allem Soldat und sei daher zu Vercinbaruage» über concrete völkische Frage» weder beauftragt gewesen» noch habe er sich auch aus solche eingelassen. Ein Telegramm spreche die voll- kommene Desriedigung des Sultan« aus über den Mnkhtar Pascha in Wien zu Theil gewordenen Lmpsang. Die guten Beziehungen zur Pforte seien ununterbrochen aufrecht erhalten und durch nichts irgendwie getrübt worden. Ferner sei er überzeugt, daß die Ge- reizthrit gegen Oesterreich-Ungarn nur aus sehr rüg« Kreise be schränkt sei, er halte die Auffassung für vollkommen unrichtig, daß Rußland «inen Angriffskrieg,'proj«cttre, nicht blos wegen drr inneren verhällnisse Rußlands, sondern weil eS außerdem auch bekannt sei, daß Oesterrc .H-Ungarn, wie schon bemerkt, einem solchen Angriffe gegenüber nicht allein stehen weroe. Er leugne nicht, daß man in Rußland aus militairischem Gebiete sehr thätig sei, man könne aber gegen die im Jnuereu bewerkstelligten Forrificationen keine Einwendungen erhebe». Zum Schluß gab der Minister wiederholt seiner persönliche» Ueberzeugung Ausdruck, daß weder der Kaiser Alexander für sein« Person, noch auch seine Regierung an Krieg dächten, er hoffe, daß in den wiederholt ausgedrückten Wunsch der maßgebenden Kreise wegen Ausrechterholtong deS sreundschasilichen Verhältnisse« sich auch da« russische Volk Hineinsinden werde, somit sei die Hoffnung gestattet, daß die jetzige FriedenSära von längerer Dauer sein werde. Lulherftier im Deutschen Protestantenverein. Der Protestanten verein ist nicht rin lutherischer, sondern ein evangelisch-protestantischer Verein, welcher die Bereinigung aller evangelischen Sonderkirchen aus der gemeinsamen Basis deS Ühristu-glauben« erstrebt. Er kann de-halb bei vollster Hinaabe ein die Luthrrfeier nicht übersehen, daß in densetoen Winter auch die Feier de» vierhundertjährigen Geburtstags Zwingli'- (geb. I. Januar 1484) fällt. Nicht nur deshalb allein, sondern zugleich um die den Tendenzen deS Vereins angemessenste Weise der Lutberfeier selbst zu wählen, beschloß der hiesige Lecalverein, die sSmmtklchen Borträge dieses Winter- einem ChkluS über die Geschichte und Zukunft der resor» matorischen Bewegung seit Luther zu widmen, so daß LlNher ald der mächtigste und ursprüngliche Träger dieser Bewegung in der Zeit der Luthrrfeier gebührend hervortrete, aber zugleich, sicher in Luther'« eignem Sinne, deutlich werde, daß die Reformation im 1k. Jahr»
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