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258S werde» «äffen. Die Gesammtschülerzahl beläuft sich auf SIS und es ist nach 3V Thlr. Schulgeld auf eine Jahreseinnahme von 9480 Thlr. zu rechnen, während bei der von Ihnen bean tragten Herabsetzung desselben diese nur 7535 Thlr., mithin 1945 Thlr. weniger betragen würde. Nun haben sich aber nach der Rechnung auf da- Jahr 1859 die Ausgaben für die Real, schule auf 5580 Thlr. belaufen und zwar ungerechnet der 3046 Thlr. 12 Ngr. 7 Pfg., welche für Schulbedürfnisse, Brennmaterial, Haus- und Schulutensilien, Besoldung für den Schulaufwärter Und Insgemein für die I. Bürgerschule und die Realschule zu« summen verausgabt worden sind. „An laufendem Schulgeld sind in dem erwähnten Jahre 6022Lhlr. 15Ngr. bei der Realschule eingegangen, so daß die nach Abzug der obigen 5560 - — - verbleibenden 462 Thlr. 15 Ngr. durchaus nicht als Gewinn angesehen werden können und zwar umsoweniger, als unter den beide Schulen betreffenden Ausgaben an 3046 Thlr. 12 Ngr. 7 Pf. weder /in MietbzinS für das Schulgebäude noch auch Revaraturkoften für dasselbe enthalten sind, ferner aber auch der Werth der Directorialwohnung nicht in Ansatz gebracht und der Realschule der Directorialgehalt nicht einmal antheilig zur Last geschrieben ist. Nach dem diesjährigen Budget beträgt die Ausgabe bei der Realschule, abzüglich der ersten Post von 375 Thlr., mit Hinzurechnung von 450 Thlr. für dm lateinischen Unterricht, die wöchentliche Stunde jährlich zu 25 Thlr. gerechnet, 7404 Thlr. 20 Ngr. Von diesen Aus gaben gilt jedoch dasselbe, was über die Ausgaben deS Jahres 1859 bemerkt worden ist und es betragen nach dem diesjährigen Budget die gemeinschaftlichen Ausgaben beider Schulen 3083 Thlr. 18 Ngr. 3 Pf. Endlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß die Theilung der III., IV. und V. Classe wahrsch inlich einen größeren Aufwand erfordern wird, als im Budget für Fachunterricht in den Parallel klassen angenommen worden ist, so wie daß die oben berechnete diesjährige Soll-Einnahme des Schulgeldes sich dadurch noch mindert, daß die durch die größere Schülerzahl herbeigeführte und erst mit Ostern d. I. eingetretene Steigerung derselben nicht auf da- volle Jahr berechnet werden kann. AuS dem allen ergiebt sich, daß die Herabsetzung des bisherigen Schulgeldes einen nicht unerheblichen Ausfall verursachen und außerdem noch die Folge haben würde, daß die unteren Classen dergestalt überfüllt werden, daß der Aufwand für Lehrkräfte unverhältnißmäßig steigen müßte. „Dieser Ausfall wäre aus der Stadtcasse zu übertragen, und wir glauben nicht, daß die Stadtrommun, welche bei Volksschulen zur Erleichterung deS Einzelnen Opfer genug zu bringen hat, billigerweise zu Gleichem im Interesse einer Realschule herbei gezogen werden kann. Am wenigsten vermögen wir abzusehen, wie die Stadt Leipzig sich dem zu Gunsten auswärtiger Aeltern unterziehen kann, auf welche die Herren Stadtverordneten nach Ihrem Communicate besondere Rücksicht genommen haben. Der Grundsatz kann wohl in keiner Weise verlassen werden, daß die Mittel jeder Commun nur zum Vortheile ihrer Angehörigen ver wendet werden dürfen, und daß es nicht Sache der Communal- Verwaltung sein darf, auf Kosten der Communcasse Auswärtigen Vortbeile zu verschaffen. „Wir können unS daher in keinem Falle dazu verstehen, von unserm Beschlüsse, das Schulgeld für alle Elassen nach Höhe von 30 Thlrn. zu erheben, abzugehen, und zwar um so weniger, als dieser Satz bereits besteht, also nicht einmal von einer Er höhung die Rede ist, vielmehr die von den Herren Stadtverord neten beantragten Sähe eine Herabsetzung des zeithecigen siin würden, zu der die dermalige Erweiterung der Realschule eine gegründete Veranlassung in alle Wege nicht darbietet." Der Ausschuß sagt hierzu in seinem Gutachten: Angesichts der eingetretenen Umgestaltungen in den Anfor derungen an die Kenntn sse und Fähigkeiten deS GewerbstandeS, denen nur durch einen guten Realunterricht genügt werden kann, hatte der Ausschuß dabei zu beharren, daß eS vor Allem Pflicht der Commun sei, diesen Unterricht nicht zu vertheuern, selbst wenn es mit einem geringen Opfer verbunden sein sollte. Dies würde sich um so mehr rechtfertigen, wenn man den Zuschuß in Betracht zieht, den die beiden Gymnasien bei einer geringeren Schülerzahl als die Realschule hat, au- der Stadtcasse erhalten, und wenn man den Vortheiken billige Rücksicht trägt, welche der Gemeinde durch den Aufenthalt auswärtiger Schüler zufließen und welche selbst ein lm Verhältniß doch nicht ansehnliche- Opfer wohl auf wiegen würden. Dabei ist nicht unbeachtet zu lassen, daß der Schule daran gelegen sein muß, möglichst viele ihrer Schüler im Interesse der Einheit ihres Bildungsganges durch alle Classen durchmführen und daß schon die Förderung diese- wichtigen Zweckes der Annahme eine- zu hohen Schulgelde- entgegentritt. Obgleich man nun andererseits die Ansicht des Rath-, baß, so lange die Schule einen Zuschuß erfordert, kein Grund vorliege, auswärtigen Schülern auf Kosten der Stadtgemeinde zu billigen Unterricht zu gewähren, nicht für ungerechtfertigt hielt, so sah «cm doch von weiterer Ausführung dieses Motiv- gegjrnübkt oen oben geltend gemachten Bedenke» ab u»d beschloß eiasti«»ig, de» Collegium anzurathen, auch jetzt noch auf seinen Beschlüssen bezüglich der Schul, geldersätze zu beharren. Wenn ferner hervorgehoben ward, da- der Rath ungeachtet der noch schwebenden Frage über die Höbe des Schulgeldes nicht allein in den bisher bestandenen vier höheren Classen, sondern auch in den neuerrichteten beiden unteren Classen da- Schulgeld nach 30 Thlr. Höhe ausgeschrieben, so hatte der Ausschuß dies»- Vorgehen nicht als gerechtfertigt anzusehen. Er beschloß daher einstimmig, dem Collegium zu empfehlen, gegen weitere Einhebung des Schulgeldes nach SO Thlr. jährlich Protest einzulegen. Die Anträge des Ausschusses fanden einhellige Annahme. (Schluß folgt.) Leipziger Lunstveretn. Wenn e- gerechtfertigt erscheint, zum Psingstfeste eines der her» vorragenden Meister zu gedenken, welch« die christliche Kirche unter ihren Streitern zählt, so ist der Name Peter von Cornelius für unsere Zeit unbedingt in diesem Sinne der bedeutendste. Nichts kann dereinst der Nachwelt ein so sprechende- Aeugniß überliefern von dem Umschwung, welchen die Auffassung deS Cbristenkhums mit dem Beginn unserer Generation erlebte, als die Vergleichung der gesummten kirchlichen Kunst de- vorigen Jahrhundert- mit Cornelius' Entwürfen für die Friedhofshalle zu Berlin, dem her vorragendsten christlichen Kunstwerke unserer Zeit. Vielleicht ist die Zeit nicht mehr fern, wo eS der bildenden Kunst vergönnt ist, ihre vollberechtigte Stellung unter den geistigen und, vor Allem, den religiösen Jnter»ss n unsere- Volkes einzu nehmen. Manche sich gemeinsam fördernde Bestrebungen haben auf diesem Gebiete bereits eine Besserung der gegenwärtig noch so weit verbreiteten Gleichgültigkeit herbeiqefübrt; daß die unver gleichlichen Composilionen von Cornelius bisher unausgeführt geblieben, daß von den fast sämmtlich vollendeten Cartons nur einer in größerem Maaßstab gestochen ist und die Umriß-Ausgabe des Werke- nur mit großem Verlust für den Verleger verbreitet werden konnte, ist leider ein nur zu deutliches Kennzeichen für die Theilnahme, die sie gefunden. Der Inhalt der auf die vier Umfassung-Wände der nach dem Muster eines an italienischen Kirchen üblichen Campo Santo projectirten Friedhofshalle berechneten Darstellungen ist„daS Walten der göttlichen Gnade den Sünden der Menschen gegenüber; die Erlösung von Sünde, Verderben und Tod, der Sieg des Lebens und der Unsterblichkeit." Die östliche und westliche Wand schildern die Erscheinung Christi auf Erden, die durch ihn vollbrachte Erlösung de- Men schengeschlecht- und die Errichtung des Neuen Bunde-; die süd liche Wand umfaßt die Gründung seiner Kirche, die Fortsetzung seines Werkes durch die Apostel und die Verbreitung deS Evan gelium-, die nördliche den Schluß: die letzten Dinge der Welt. Neben den je drei bis fünf Hauptbildern jeder Wand stehen auch die Nebenbilder, die Lünetten und Predellen derselben in einem beziehungsreichen Zusammenhang; durch alle vier Wände schlingt sich in allegorischen Gruppen eine Darstellung der acht Selig preisungen der Bergvredigt, die Seligkeit in der Vereinigung mit Gott als das letzte Ziel christlichen Leben- bezeichnend. Neben diesem Werke ist eine andere hervorragende christliche Composition von Cornelius ausgestellt, die Zeichnung zu dem „ Glaubensschild", welche- als Palhengeschenk des verstorbenen König- von Preußen für den Prinzen von Malrs bestimmt war. Die Biloerfolge des den Schild umgebenden Friese- versinnlicht die Ausbreitung der Kirche; sie beginnt mit dem Einzug Christi in Jerusalem, an die Aussendung der Apostel schließt sich die Taufhandlung mit Andrmung der Beziehungen, unter welchen La- königliche Geschenk gegeben ward. — In der Rotunde deS Museum- ist für einige Zeit eine Christus-Statue, modellirt von Herrn Ludwig Al brecht hier, ausgestellt. Stadttheater. In Shakespeare'- Trauerspiel „Romeo und Julia" gastirle am 17. Mai hier zum ersten Male Fräulein Vanini vom Thalia-Theater zu Hamburg als Julia. Diese Darstellerin erfreut sich eines sehr ehrenvollen Ruf- in der Kunstwelt; auch wir lernten in ihr ein schöne- Talent mit tüchtiger Durchbildung und vollkommener Beherrschung de- Technischen in der Dar- stellungSkunst kennen. V.rmöge ihrer natürlichen Begabung, wie auch ihrer sehr schönen äußeren Mittel scheint Frl. Vanini jedoch vorzugsweise auf die Darstellung großer heroischer Charaktere an gewiesen zu sein, da- Lyrische und Elegische dagegen ikr weniger zuzusagen. Wir halten daher die Wahl der Rolle der Julia nicht für eine der Darstellerin besonders günstige. Zeigte die ganze Leistung tvohl auch, daß wir es mit einer tüchtigen künstlerischen