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* Verhandlungen der Stadtverordneten am 15. Mat 1861. (Auf Grund de- PrvtokellS dearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung gedachte der Vorsteher mit danken, den Worten de- menschenfreundlichen und ansehnlichen Vermächt nisse-, durch welche- zufolge einer zur Reqistrande eingeganqenen Zuschrift de- Rath- der Preuß Geh. Iustizrath Herr vr. Biener in Dresden sein Andenken zu einem gesegneten der hiesigen Stadt gemacht hat. Er theilte ferner ein weitere- Schreibe« mst, wonach der Geschäftsbetrieb der Speiseanstalt, ohne daß eine Erhöhung de- Portionenpreises nöthig geworden wäre, im verflossenen Rech, nungsjrhre sich nicht allein selbst übertragen, sondern sogar mit hinein Überschüsse von 160 Thlr. 6 Nqr. abgeschlossen hat. Eine weitere Zuschrift des Rath- betraf die an vier Rathsdlener zu gewährende Wohnung-entschädigung. Die 10 ältesten Diener er halten nämlich noch auf ihre Dienstzeit freie Dienstwohnung im SchätzungSwerkhe von 25 Thlr., doch wird diese- Emolument bei eintrerenden Vakanzen nach und nach gänzlich einqezogen. Vier dieser Diener, welche bisher im Herrmannschen Grundstück woh nen, verlieren durch die dcvorst/h nde Parcellirung des letzteren diese Wohnungen und würden dafür eine Entschädigung von je 25 Thlr. zu beanspruchen haben. Auf ihr Gesuch, daß sie dafür selvst die bescheidenste Wohnung nicht ermiethen könnten, hat der Sladtrath beschlossen, einem Jeden dieser vier Diener einen jähr lichen Zuschuß von 15 Tdlr. zu gewähren Das Eollegium erlheilte dazu seine Zustimmung. Nachdem sodann die in einz lnen Parzellen erfolgte licitations- weise Versteigerung der sog. GerichShainer Plötten angezeigt worden war, ging man zur Tagesordnung über Den größten Theil derselben nahmen Gutachten deS Ausschüsse- zu den Kirchen, Schul.n und milden Stiftungen in Anspruch, deren Vortrag Herr St.-V. Wilisch bewirkte. Sie betrafen 1. die Rechnungen de- Almosenamts auf die Jahre 1858 und 1859. Erinnerungen hatte der Ausschuß gegen di-silben nicht zu machen. Da- Collegium sprach einstimmig die Justification aus. 2. die Gewährung eines zweiten Monatsgehaltes an die Nach^ gelassmen städtischer Gymnasiallehrer. »Dre gewöhnlich nrcht sorgenfreie Lage, in welche die Familien der Lehrer durch deren Tod versetzt werden, hat im Volksschul gesetze vom 6. Juni 18)5 insof rn Berücksichtigung gefunden, als durch tz. 51 den Hinterlassenen noch acht Wochen lang vom Todes tage an die Einkünfte der Stelle als Gnadenqenuß zugebiuigl worden sind. Gleiche Vergünstigung ist zcilher den Hinterlassenen der Gymnasiallehrer nicht zu Theil geworden, vielmehr hat eS be züglich dieser bei der Auszrhlunr des Gehaltes für den Slecbe- monat bewendet, so daß nur insoweit, als der Gehalt innerhalb diese- Monats noch nicht verdient ist, von einer Vergünstigung überhaupt die Rede sein kann. Um diese Ungleichheit auSzuqleichen, hat der Rath beschlossen, den Hinterlassenen der Gymnasiallehrer außer dem Sterdemonate noch einen Monatsgehalt als Gnaden gehalt zu gewähren." Nach dem Vorschläge deS Ausschusses trat die Versammlung diesem Beschlüsse einstimmig bei. 3. Die Gewährung einer Remuneration für HülfSunterricht an den Lehrer der ArbeitShausschule Herrn vr. Pilz. Der Stadtrath sagt: »Bei der Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige ist schon bisher die große Zahl der Schülerinnen der dritten Classe als ein ungünstiger Umstand um so mehr hervorgetreten, als der ganzen Einrichtung nach die Schülerinnen dieser Classe im Alter nicht so gleich sein können, als dies in anderen Schulen der Fall ist, und namentlich Elementariften mit weiter vorgerückten Schülerin, nen zu unterrichten sind. »Gegenwärtig ist die Zahl der Schülerinnen dieser Classe auf ca. 70 gestiegen, und, obwohl hiernach die völlige Theilung der Classe unter Anstellung eine- besonderen Lehrers noch nicht un bedingt nothwendig erscheint, so muß doch, namentlich mit Rück sicht auf h. 14 »ub o. der Verordnung zum Schulgesetze vom 9. Juni 1835 mindestens etwas geschehen, um dem mit der Ueberfüllung der Classe wachsenden Uedelstande vorzubeugen. Der Rath hat daher beschlossen, die Classr in 10 Stunden wöchentlich so zu theilen, daß die Elementarschulerinnen besonders unterrichtet werden, während bei denjenigen Unterricht-gegenstän den, wo die- leichter thunlich ist, die beiden Abtherlungen comdi- nirl bleiben. Die gedachten 10 Stunden können noch von dem Classenlehrer Herrn vr. Pilz gegeben werden und will der Rath demselben dafür eine Remuneration von jährlich 150 Thalern gewähren. Der Ausschuß empfahl, hierzu Zustimmung zu rrtheilc«, was einhellig geschah. Ein« Verwllliqung für Zeichenunterricht m der IV. und V. Knabenclasse der Rath-fteischule. »In der IV. und V. Knabenclasse der vereinigten RathS- und Wendlerscheu Freischule ist seither nur eine Zeichenstunde wöchevt- lich gegeben worden, die- hat sich jedoch al- unzureichenderwiesen und der Rath hat daher beschlossen, in diesen Classen wöchentlich eine zweite Zeichenstunde einzuführen und diese nach de« üb lichen Satze von 1V Ngr. pro Stunde zu honoriren." Auf Vorschlag de- Ausschusses wurde diese Verwilligung ein. stimmig ausgesprochen. 5. Einm Antrag de- Herrn vr. Reclam, den baulichen Zu- stand der Armenschule betreffend. Da da- Armendirectorium bereit- den Bau zwei neuer Schul häuser beschlossen hat, so erachtete der Ausschuß obigen Antrag für erledigt. Die Versammlung theilte einhellig diese Ansicht. 6. Die vom Rath beschlossene interimistische Anstellung elneS sechsten Katecheten. Der Rath macht hierüber folgende Mittheilung: »Die königliche Kreisdirection hat dem Prediger zu St. Georg, Herrn LI. Selle, einen zu Wiederherstellung seiner Gesundheit nach ärztlichem Gutachten unbedingt erforderlichen Urlaub bi- Ende Oktober diese- Jahres ertheilt, jedoch unter der Voraussetzung, daß für interimistische Verwaltung des Amtes ohne Ueberdürdung der Katecheten und ohne Beeinträchtigung ihrer sonstigen Obliegen heiten ausreichende Vorkehrung getroffen werde. »Außerdem wirb der Suddiaconus an der ThomaSklrche, Herr vr. Lohse, zu Wiederherstellung seiner sehr angegriffenen Gesund heit eines längeren Urlaubs bedürfen. »Zu der hiernach erforderlichen Vertretung reichen die Kräfte des Katechetencollegium- nicht aus, und wir haben daher auf An trag des Herrn Ephorus beschlossen, interimistisch einen sech-ten Katecheten mit dem Gehalte von 400 Thlr. pro Jahr anzustellen? Der Ausschuß sagt hierzu: Der Beschluß de« Raths vermochte die Zustimmung de- Aus schusses nicht zu finden. Der Ausschuß macht vielmehr darauf aufmerksam, daß die Zahl der bereit- angrstellten Katecheten groß genug und nicht der maßen mit Amtsardeiten überhäuft sei, um nicht die nöthig wer dende Stellvertretung zu einem Theile zu übernehmen, während der andere Theil oieser Stellvertretung von den übrigen Herren Geistlichen der Stadlkirchen nicht mit Unrecht beansprucht und erwartet werben könnte. Gleiches findet ja unter denselben Ver hältnissen z. B. auf dem Lande stets statt, und erinnerte man noch besonders daran, daß früher, z. B. bei Vakanz der Superin, lendenlur die Stellvertretung von an den Stadtkirchen angrstellten Geistlichen resp. den vorhandenen Katecheten gegen eine den Letzteren aus der betreffenden Kirche gewährte Remuneration wieder holt und oft auf längere Zeit üoernommen worden sei. Der Ausschuß beschloß daher einstimmig dem Collegium vor zuschlagen, seine Zustimmung zum RathSbeschlusse abzulehnen. Die Versammlung trat diesem Anträge einstimmig bei. 7. Eine wiederholte Vorlage des RathS wegen Erhöhung des Schulgeldes an der Realschule. Die Classenzahl der Realschule ist bekanntlich von vier auf sechs erhöht worden. In Betracht de- dadurch entstehenden Mehr aufwandes hat der Stadtrath im diesjährigen HauShaliplane das Schulgeld für alle Classen auf jährlich 36 Thaler zu erhöhen be schlossen. Das Collegium hat seine Zustimmung zu dieser Erhöhung wiederholt abgelehnt und mit Rücksicht auf die möglichst zu er leichternde Zugänglichkeit zum Realschulunterricht die Normirung der Schulgeldersätze auf 20 Thaler für die beiden unteren, 25 Thlr. für die beiden mittleren und 30 Thlr. für die beiden höheren Classen der Realschule beantragt. Di« jetzt zur Berathung vorliegende Zuschrift de- Rath- lautet: »Nach Inhalt Ihre- CommunicareS vom 28. vor. Monats haben die Herren Stadtverordneten Ihren Antrag, da- Schul geld in den beiden unteren Classen der Realschule auf 20 Thlr, »n den beiden mittleren auf 25 Thlr. und nur in den de»den höchsten auf 30 Thlr. jährlich feftzustellen, wiederholt. Wir ver mögen jedoch auf diesen Antrag nicht einzugehen und müssen, da Sie Ihre Zustimmung zu der früher von uns beschlossenen Er höhung deS Schulgeldes auf 36 Thlr. jährlich verweigert haben, bei dem bisherigen Schulgeldersätze von 30 Thlr. jährlich um so mehr stehen bleiben, als bei der von Ihnen beantragten Herab setzung de- Schulgelde-, damit die Bedürfnisse der Schule nicht gedeckt werden können. »Die Realschule zählt dermalen in Cl. I. 12, in El. II. 34, in Cl. III. 76, in Cl. IV. 75, in Cl. V. 77 und in Cl. VI. 42 Schüler und e- haben die Classen III.» IV. und V. wegen der übergroßen Zahl ihrer Schüler in je zwei Abteilungen getheilt