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uffe. iere. furl. pro- lisch. kfurt. rum. Hotel au- »v. .Hof. bürg. conpr. veißer und sie. nd garni. Rusfie. ker. kestaur. sstr. 16. kinhorn. au«. A- 183.60, isabtth- Anstalt Frank- 53.50; . 41»/.. 69.25, StaatS- modilier )berschl. > 68 bi- :r 51»/,, G., öl: loco Ctr. — ^ Geld, Anzeiger. AmIMM des Swial. Bezirlsgericht« md des Ral-S der Stsdt LchM. ^ 2«4. -7 Sonnabend den 21. September 1861. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Lokalitäten bleiben die Geschäfte des Leihhauses und der Sparkasse am Montag den GS. M. aufgesetzt. I. Septem Leipzig, 21. September 1861. Die Deputation des Leihhauses und der Spareaffe. Verhandlungen der Stadtverordneten am 11. September 186t. (Aus Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung aus Nr. 261.) Es folgte der von Herrn Vicevorsteher Rose bewirkte Vortrag des . > Gutachtens der Ausschüsse zum Finanz- und zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die Frage wegen Fort erhedung des Damm- und Brückengeldes. Bei den Verhandlungen über Aufhebung de- Marktrechts war auch diese Frage in Anregung gebracht und der Rath um nähere Auskunft über die Natur der genannten Abgabe, so wie um Mit theilung de- Tarifs derselben ersucht worden. Bei Uebersendung de- Letzteren bemerkte der Stadtratb: „ES ist dieser Tarif im Jahre 1842, nach langen Verhand lungen mit der Königlichen Regierungsbehörde, festgestellt und von der Letzteren genehmigt worden. DaS Dammgeld selbst, welches an die Stelle de- früheren Pflastergeldes trat, wurde bei jenen Verhandlungen von Seiten der Regierung als „eine der Stadt- commun unwiderruflich zustehende Erhebung" bezeichnet, wogegen man das außerdem für das Halle'sche und Frankfurter Thor noch zugestandene Brückengeld nur als besonderen, jederzeit ohne Entschädigung widerruflichen Zuschlag bewilligt hat rc." „Jm Uebrigen haben wir die mit der Königlichen Regierungs behörde angeknüpftm Unterhandlungen wegen Erhebung de-Damw- und Brückengeldes durch die Königlichen Thorcontroleure gegen eine bestimmte Tantieme inzwischen fortgefohrt, und wir haben alle Aussicht, daß diese Unterhandlungen zu einem befriedigenden Abschlüsse führen werden. Daß wir hierbei allenthalben die Zu stimmung der Gemeindevertretung Vorbehalten haben, versteht sich von selbst. Sobald die definitive Erklärung des König!. Finanz ministeriums, dem die Sache jetzt vorliegt, erfolgt ist, werden wir Ihnen weitere Mittheilung machen. Gegenwärtig fügen wir nur noch hinzu, daß das Dammgeld künftig nicht beim Auspassiren, wie bisher, sondern beim Einpassiren gegen Quittung zu erheben sein wird, und daß seiner Zeit der Tarif und die entsprechenden Strafbestimmungen auf geeignete Weise, namentlich an den Stadt eingängen, zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden sollen." Inzwischen haben die Verhandlungen mit der Regierungsbe Hörde zu einem, vom Stadtrathe unter dem 27. August dS. IS. mitgetheilten, in seinem Entwürfe auch bereit- im Tageblatte ver öffentlichten Abkommen geführt, welche- der Gtadtrath, vordehält lich der Zustimmung der Stadtverordneten, genehmigt hat. Er bemerkt dam in dem dieSfallsigen Schreiben Folgend«-: „Da- ganze Abkommen halten wir für ein den Verhältnissen angemessenes und für die Gtadtcasse namentlich insofern vortheil« hafte-, al- wir hiernach keine Beamten dehuf- der Erhebung des DammgeldeS anzustellen brauchen und mit einem mäßigen Tan- ticmen-Aufwande die ansehnlichen Erträge de- Dammgeldes ferner hin beziehen. Der Rabatt von >/,o/g, der unS laut Punct 8 d:S Protokolls auf so lange bewilligt wird, als die gegenwärtige Stadtplanke in ihrer Integrität besteht, hat seinen Grund darin, daß nach der künftigen etwaigen Beseitigung der Planke (mit anderen Worten: nach gänzlicher Oeffnung der Stadt) eine ver stärkte Uederwachung und Beaufsichtigung in Bezug auf da- Ein bringen solcher Gegenstände stattfinden muß, welche der fiskalischen Steuer unterliegen. Dadurch steigern sich dann auch die auszu wendenden Regie.Kosten, so daß e- gerechtfertigt erscheint, wenn . , ^ nach Eintritt der erwähnten Eventualität die Tantieme etwas I ihre- Territorium- entschlagen könne; wenn insbesondere an d.n höher auSfällt, als unter den dermaligen Verhältnissen. — Ma die Vermiethung des Tauchaer Thorhause- an den Staat betrifft, so beruht diese darauf, daß die Steuerregie vom l. Januar 1862 an das erwähnte Thor mit einem Königlichen Thorcontroleur besetzen wird und sich deshalb jene Vermiethung unsererseits ausbedungen hat. Wir haben das Thorhaus zum Zwecke dieser Vermiethung durch die gemischte Abschätzungsdeputation am 2. Juli d. I. würdern lassen, und es ist diese Würderung auf 100 Thlr. aus gefallen." „Laut Punct e des Protokolls vom 20. Juni 1861 soll da« Münzthor wenigstens zunächst nicht mit einem Königlichen Tbor- controleur besetzt werden, und es bleibt die Erhebung deS Damm geldes daselbst uns überlassen. Die Einnahme dieses Tbores an Dammgeld ist eine geringe: sie hat im Jahre 1859 nur 300 Thlr. 13 Ngr. 2 Pf. betragen. ES wird weiterer Erwägung unter- liegm, swelche Einrichtung für Erhebung des Dammgelde- im Münzthore zu treffen ist und wir behalten uns in dieser Bezie hung, so wie nach Befinden in Betreff einiger anderer m t der Dammgelderhebung überhaupt zusammenhängender Puncte weitere Mutheilung vor. Für jetzt muß uns daran liegen, das mit der Königlichen Regierungsbehörde verhandelte Abkommen durch Ihre Zustimmung zu einem endgiltigen zu gestalten." Die Ausschüsse sagen in ihrem Gutachten. Bei Berathung der Vorlagen wurde daS mit den Königlichen Steuerbehörden verhandelte Abkommen von der einen Seite al« für beide Theile vortheilhaft bezeichnet - Nach der angeregten gänzlichen Aufhebung de- Damm- und Brückengeldes, einer Abgabe, welche, soviel hier bekannt, übrigens in gleicher Weise z. B. in Dresden, in Pegau zur Erhebung kommt, würde eS sehr schwer fallen, den Verlust der Stadtcasse durch direkte Steuern zu decken. Die Abgabe selbst sei auch nicht irrationell, denn da- System unserer Steuererhebung, getheilt zwischen direkten und indirekten Abgaben, finde in Anwendung auf unsere Verhältnisse die Zustimmung anerkannter Autoritäten in der Nationalökonomie. Andererseits wurden gegen die Ausdehnung der Erhebung des Damm- und Brückengeldes auf alle vorhandene und noch zu er öffnende EommunicationSwege mehrfache Bedenken geltend ge- macht. Sie äußerten sich in Folgendem: E« fei vorauszusehen — und die allgemeine Stimme sowohl, wie einhellige Beschlüsse der Stadtverordneten erforderten es — daß sich in nächster Zeit viele neue Au-fahrten au- d,r Stadt eröffnen würden, z. B. durch die Wege nach Schleußig, die Fort führung der Waldstraße bl- nach Gohlt-, die Eröffnung d.S Hermannschen Grundstück-, die Herstellung eine- direkten Fahr wege- nach Altschönefeld durch da- Tauchaer Thor, nach Plagwitz von d,r Plagwitzer Straße aus u. s. w — Entweder würden durch Aufrichtung von Control,stellen an diesen Wegen, wozu die Stadt übrigen- gar kein Recht habe, neue große Kosten entstehen, die Verkehrsinteressen wesentlich beeinträchtigt oder Hinterziehungen unvermeidlich gemacht werden. Allerdings handele eS sich für die Stadt um kein geringe- Opfer, aber weil schmerzlicher werde es von der gesammten Bürgerschaft empfunden werden, wenn die allseitig gehoffte Beseitigung der Thore und Planken um die Stadt nicht zur Wahrheit werden sollte. Bei der neuen Gestaltung der unserer Stadt naheaelegenen Dörfer liege die Frage nahe, ob die Stadt nicht mit Fug und Recht sich der Unterhaltung der Chausseen wenigsten- außerhalb