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», » Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 48« Dienstag den 17. Februar. 1863» Bekanntmachung. Der hiesige Bürger und Kohlenhändler Herr Christoph Karl Funk hat am 2L. November vorigen Jahres einen im sogenannten Kanonenteiche Hierselbst verunglückten Knaben mit rühmenSwerther Entschlossenheit und Selbstverleugnung vom Tode des Ertrinkens gerettet und durch sofortige Anwendung zweckmäßiger Mittel zum Leben zurückgebracht, weshalb die Unterzeichnete KreiS-Direttion Veranlassung nimmt, diese That zur allgemeinen Kerrntniß zu bringen und dem Genannten *die wohlverdiente Anerkennung für seine Handlungsweise hierdurch auch öffentlich ausznsprechen. Leipzig, den 4. Februar 1863. " . Königliche Kreis - Direktion. . v. BurgSdorff. Brennholz-Auktion. Auf dem diesjährigen in der Scheibe befindlichen Gehaue des Kubthurmer Reviers sollen Donnerstag den LG. Februar von V Uhr an die nachverzeichneten Brenn-Scheitklaftern, alS: 14 buchene, 131 eichene, LL rüfternr, 53i/r erlene, 3 weidene und 4^2 lindene, gegen Anzahlung von I Thlr. für die Klafter und unter den übrigen an Ott und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 16. Februar 1863. De- Raths Forst-Deputation. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 11. Februar 1863. (Auf Grund deS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung). Hierauf berichtete Herr vr. Kori Namens des Ausschusses für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen über 1. eiuen Antrag de- Herrn St.-B. Naser, die Verpflichtung der GewerbSgehilfen zum Anschluß an Krankencaffe» betr. Der Ausschuß empfahl einstimmig, gegen den Rath den drin gend« Wunsch auszusprechen, dahin zu wirken, daß die in §. 97 des Gewerbegesetze- enthalten« Verpflichtung so bald als möglich ins Leb« trete. Herr Näser bemerkte zur Begründung seines AnttaaS, daß die GewerbSgehilfen von Corporation«, welche bisher keine Kranken- caffen gehabt, oder ihre Gehilfen davon ausgeschlossen hätten, in KraukheilSsällen hilflos dastehen würden. ES sei daher dringend zu wünschen, daß alle Gehilfen ohne Unterschied zum Beitritt zu irgend einer Krankencaffe angehalten würden, daß mithin §. 97 des Gewerbegesetzes zur Ausführung gelange. Da- Ausschußgutachten fand einhellige Annahme. 2. Ein« weiteren Antrag, die Beseitigung von Uebelständen in der Art der Bespannung des städtischen Leichenwagens, zog der Antragsteller Herr Naser, in Betracht, daß durch das neue Gewerbegesetz und die auch vom Rath anerkannte Freiheit in der Wahl der Wage» und deren Bespannung der Antrag als er ledigt anzusehen sein dürfte, mit Genehmigung der Versammlung wieder zurück. Eben so ließ man 3. die von Hem» Hey angeregte Frage weg« Errichtung einer zweit« Todtengräberstellr nach Vorschlag des Ausschusses auf sich beruhen. Hieraus folgten^ einige von Herrn vr. Stephani vorgettagene Gutacht« d»S Finanzausschusses. Sie betrafen: 4. die Gehalt-verhältuisse des technischen DirectorS beim Aich- amße und de- AichmeisterS. Der Rath sagt hierüber m seiner Plittheilmrg n. a. Folgende- : »Lus Ihr Reeommunicat, womit Sie die von uns beantragte Remuneration von jährlich 300 Thlr. für d« technisch« Diretto-r i« Archamte wietzecholt abgelehnt haben, find wir zu dem Ent schlüsse «komme», unfern »nttaq fall« zu lass« und so viel nur immer chmckich Ähre« gleichzeitig ausgesprochene» Wnnsche, die Function eines technischen AichamtS - DirectorS und eines Aich meisterS ohne Erhöhung deS dermaligen Etat- des AichamteS in einer Person zu vereinig«, fernerhin z« genüg«.* Inzwischen hat der Rath mit Her« MechanikuS Hoffmann Verhandlung« gepflogen, welcher die technische Directiou des Aich amtS für einen zährlich« Gehalt von 200 Thlr. übernehmen und so lange seine Mäste und Gesundheit eS gestatteten fortführ« will. Der Rath hat beschloss«, auf Herrn Hoffmann« Vorschlag einzu gehen, gleichzeitig aber den Gehalt der Aichmeisterftelle vom l. Febr. d. I. an auf 600 Thlr. zu beschränken, so daß vaß zeitherige Budget des AichamtS in kemer Weise erhöht wird. Der Ausschuß empfahl, hierzu allenthalben Zustimmung zu erlheilen. Herr vr. Heyn er bezeichnte den ganz« Verwaltung«apparat deS AichamtS als viel zu weitschichtig« und schwerfällig; woraus der Herr Referent «taegnete, daß dieser Apparat auf gesetzlicher Vor schrift beruhe, die Trennung der Aemter des AichdirectorS und Aich meisterS als Regel gelte, deren Vereinigung aber nur mit Zu stimmung der Regierung erfolg« könne. Einstimmig trat man darauf dem RathSbeschluffe hei. ' 5. Die Frage wegen Forterhebung des Marktstandgeldes, be ziehentlich dessen Ermäßigung für Einheimische war vom Finanz- und Bauausschusse begutachtet worden. Beide Gutachten trug Herr vr. Stephani vor. Sie lauten: Als Material für die Berathung im Finanzausschüsse wurde mitgetheilt, daß die Differenz zwischen de» Betrage der von Ein heimisch« und Fremden gezahlten Inttade sich aus 3000 Thlr. ca. beziffere, daß mithin der den Einheimischen zu gewährende Erlaß der Hälfte des Hebesatzes, ungefähr 1500 Thlr. betrag« werde. Der Erlaß dieser Hälfte an Einheimische während des Messen be ruhe, nach Angabe des Rath-, auf einem alten Herkomm«, welche- der Rath an sich nicht für gerechtfertigt halte und nur aus Conuiveaz habe bestehen lassen. Eine andere Vernehmung der Einbeimisch« im Gegensatz zu den Nichteinheimischen widersprsche Übrigen- dk in §. 58 des Gewerbegesetze- getroffen« Bestimmung. Anlangeud da- Materielle der Frage selbst, so wurde eS einer seits für bedenklich gehalten, die an sich ganz berechtigte und andern Orts ebenfalls eivgefühtte Platzmiethe, für der« Zahlung dq» Mmiethern eine entsprechende und für dieselben schätzbare Gegen leistung gewährt werde, mit ihrem ansehnlich« Bettage ohne Ersatz au- d« Deckung-Mitteln de- städtisch« Budget- schwind« zu lass«. Andererseits hielt man es dagegm für zweckmäßig und rtchsia, die Inttade ganz fall« zu'lassen, wie man vo» Marlttechr gesehen, dessen Surrogat da-, allerdings auf gaffz anderen Pttrw