Stanleys Nachhut in Yambuya unter Major Edm. M. Barttelot
Titel
Stanleys Nachhut in Yambuya unter Major Edm. M. Barttelot
Untertitel
mit den Tagebüchern und Briefen des ermordeten Majors Barttelot in Antwort und Widerlegung der von H. M. Stanley gegen die Offiziere der Nachhut der englischen Emin-Pascha-Entsatz-Expedition gemachten Anklagen; mit einem Bildniß Barttelots und zwei Karten
Einleitung. Offizieren gegenüber, bestätigen. Es ist sehr zu wünschen, daß sie, aus Rücksichten der Gerechtigkeit gegen beide Freunde, veröffentlicht werden mögen. Wären diese am Leben geblieben, so würde Herr Stanley nicht gewagt haben, ein Wort gegen sie zu schreiben. Aber er weiß, daß das Gesetz Todte nicht vertheidigen kann, daß er gegen Todte Anklagen schleudern darf, ohne daß das Gesetz gegen ihn einschreiten kann. Das Gesetz kennt keine Verunglimpfung von Todten. Die in meines Bruders Tagebuch enthaltenen Bemerkungen über Herrn Stanleys Betragen gegen ihn selbst und die Offiziere der Expedition während der Fahrt longoaufwärts sind mir durch die Mittheilungen fast aller Offiziere der Expedition bestätigt und bekräftigt worden. Tagebücher und Briefe aber, die direkt aus den Händen Todter kommen, bilden ein Zeugniß von allerhöchstem Werth. »Täters, serixts, rng.net." Sie sind außer stände gewesen, an dem, was zur Zeit geschrieben worden, ein Jota zu ändern oder demselben irgend etwas hinzuzufügen, und die Worte dieser beiden braven Männer rufen laut nach Gerechtigkeit. Meines Bruders Lebenslauf war kurz und ereignißvoll; 1859 geboren, wurde er, 29 Jahre alt, 1888 ermordet. Als Offizier in den Königlichen Füsilieren hatte er in drei Feldzügen gedient, und die ersten beiden Kapitel seines Tagebuchs geben seine Erfahrungen vor seiner Betheiligung an der Emin-Entsatz-Expedition wieder. Ehe ich dies einleitende Kapitel schließe, möchte ich die Ge legenheit wahrnehmen, der Presse und dem Publikum meinen auf richtigen Dank für die besondere Freundlichkeit und Güte abzustatten, mit welcher von ihnen allgemein Major Barttelots Name behandelt worden ist, sowie für das Billigkeitsgefühl in der Zurückhaltung eines Urtheils über Herm Stanleys Aussagen gegen ihn, bis der Mundknebel von seinem Vertreter nach Ablauf der 6 Monate Schweigen (seitdem ans 4 verkürzt) hat entfernt werden können, der denselben durch den Vertrag mit Herrn Stanley auferlegt worden ist.