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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. ^ — , . — —- IV- 300. Sonntag den 27. Oktober. 1861. Mittwoch den 30. Oktober L. e. Abends ' ,7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: I) Gutachten des Finanzausschusses, da- Damm- und Brückengeld und dessen Tarif betreffend. 2) Gutachten deS Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die mit dem Bau deS neuen Waisenhauses in Verbindung stehenden Straßen- und Schleußenanlagen. 3) Gutachten deS Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen, die Anstellung eines interimistischen Katecheten betreffend. -— V l Bekanntmachung. Nachstehend bezeichnete, der Stadtgemeinde gehörige Wohnhäuser, das Hauptgebäude in dem ehemaligen Becker'schen Grundstücke, Kleine Gasse Nr. 1 (584 deS Brandkatasters 6), daS ehemals Kruger'schr HauSgrundstück, Kleine Gaffe Nr. 2 und 3 (585 und 586 deS Brandkatasters 6.), . das ehemals Gärtner sche Haus, Bosenstraße Nr. 13 (666 deS Brandkatasters 8.) sollen mit sämmtlichem dazu gehörigen Material und so wie sie stehen und liegen zum Abbruche versteigert werden. Wir haben hierzu den V. November L8GL als Termin angesetzt, und eö werden Erstehungslustige geladen, an diesem Tage Vormittags 1L Uhr in der Rathsstube zu erscheinen, ihre Gebote zu eröffnen und sich dünn weiterer Weisung zu gewärtigen. Die BersteigerungSbedingungen können vom 21. Oktober d. I. an auf dem Bauamte eingesehen werden. Leipzig den 17. Oktober 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. . ' , : vr. Koch. Schleißner. , , Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler und Schülerinnen in die Wendler'fche Freifchule betreffend. Diejenigen Aeltern. Pflegeältern rc., welche für nächste Ostern die Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die Wendler'fche Freifchule wünschen, wollen sich persönlich mit den Kindern Donnerstag den 24. Oktober und Montag den 28. Octbr. Nachmittag halb 3 Uhr im Schulgebäude der vereinigten Raths- und Wendler'schen Schule einfinden. Taufzeugniffd, so wie Bescheinigung über Einimpfen der Schutzpocken sind mitzubringen. Noch wird bemerkt, daß nur Kinder ausgenommen werden können, welche zu Ostern 1862 das 8. Lebensjahr nicht überschritten haben. Leipzig, am 18 Oktober 1861. Das Direetorium der Wendler'schen Stiftung. OeffentUche Gerichtssitzung. Die am 25. dS. MtS. unter Vorsitz des Herrn GerichtSrath Starke abgehaltene Hauptverhandkung betraf den Handarbeiter Ernst Moritz Schmidt, drn Sattler Gustav Moritz Luther, dm Schuhmacher Karl Wilhelm Holzweißig und den Markthilfer Karl Ernst Eberhardt, sämmtlich aus Gohlis. Eine fünfte bei der Untersuchung als Angeschuldiqle betheiligte Person, die verehel. Holzweißig, hatte Krankheit halber nicht erscheinen können und wurde daher die Verhandlung Betreffs ihrer bis auf Weiteres vertagt. Den Gegenstand der Verhandlung bildete die Verübung von Verbrechen, welche in eine längere Zeit zurückfällt, und kaum mögen die betreffenden Betheiligten, die sich längst sicher und un- entdeckt fühlten, geahnt und befürchtet haben, daß noch jetzt der strafende Arm der Gerechtigkeit sie finden und treffen werde. Eine den zuerst genannten Angeschuldigten Schmidt, ein oftmals schon bestraftes Subjekt, während feiner Detentlon im Auchthause gegen Ende deS vorigen Jahre- befallene Krankheit war die Ver anlassung zu Geständnissen geworden, wie sie nach Schmidt- früher« Verhalten in Untersuchungen kaum zu erwarten waren. Freiwillig gestand Schmidt nämlich eine Mehrzahl von Dieb stählen, die er selbst verübt hatte «nd bei deren einzelnen die übri gen Mitanaeschuldigten in der poch näher zu erwähnenden Weise als Briheittgte erschienen. Zur WeihnachtSzelt 1850 oder 1851 — Genauere- vermochte er jetzt darüber nicht mehr anzugeben hatte Schmidt nach diesen Geständnissen in der 7. Abendstunde auS einem unverschlossenen Raume der Mühle zu Gohlis einen Gack mit Weizen gestohlen und solchen dem Mitangeklagten Holz weißig überbracht, der ihm 10 Ngr. dafür bezahlte. Nach Schmidt-, in der Hauptverhandlung allerdings nicht «, mehr mit der frühem Bestimmtheit aufrecht erhaltenen Behaup-1 tung, daß ihm ein tung war er von Holzweißig, der indeß ln dem Sacke nur Schrot vermuthet hatte, zur Verubung dieses Diebstahls aufgefordert worden und Holzweißig hatte auch selbst in der Voruntersuchung dies eingeräumt, während er bei der Hauptverhandlung sein Ge- ständniß, insowe t es sich auf die Anstiftung zum Diebstahle bezog, widerrief, ohne diesen Widerruf indeß genügend motiviren zu können. Am 29. April 1850 war aus einer Wohnung zu Gohlis ver schiedenes Silberzeug, nämlich ein silberner, inwendig vergoldeter Vorlegelöffel, drei silberne Spetselöffel, eine silberne Gabel und ein silberner Kaffeelöffel im Gesammtwerthe von 37 Thlr. 27 Ngr. entwendet worden. Die damaligen Erörterungen wider Schmidt, auf den der Verdacht gefallen, hatten zu keinem Resultat geführt. Jetzt bekannte sich derselbe selbst und freiwillig d.r Verübung dieses Diebstahls für schuldig. Seiner Erzählung nach war er, mit den betreffenden Lokalitäten wohl vertraut, zunächst über die Planke in den Garten des fraglichen Grundstücks und von da durch daS Abtrittsfenster in das Hau- eingestiegen, hatte dann in der Haus flur da- Schloß der verschlossenen Hausthür mittelst einer zu diesem Behufs mitgebrachten Beißzange aufgemacht und war hierauf in die Küche und in den Speisesaal gelangt, wo das Silberzeug ge lagert hatte. Seinem weitern Geständnisse zufolge hatte Schmidt im Monat Februar 1851 aus der verschlossen gewesenen Räucherkammer in einem Gohliser Hause nach gewaltsamem Aufsprengen des Schlosses 10 Stück Schinken, eine Speckseite und zwei Seitenstücken im Gesammtwerth von 27 Thlr. 7 Ngr. 7 Pf., ferner zwei auf 6 Ngr. gewürderte Flelschhaken entwendet. Er war zwar gleich damals zur Untersuchung gezogen, jedoch wegen Mangels ausreichender Be weise freigesprochen worden. Der jetzige Mltangeschuldigte Luther hatte damals in der Erwar- Eheil der B Beute zufallen werde, mit Schmidt