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5466 Tagesbefehl an die Comrmmalgarde z« Leipzig, den IM. Oktober L8«L. Auf Feuerallarm rücken vom 1. November d. I. Mittags IL Uhr an das II. und III. Bataillon zum Feuerbienst auS und zwar besetzt das III. Bataillon die Brandstätte, das II. stellt sich in der Nähe derselben als Reserve auf. DaS I. und IV. Bataillon treten, als zweite Reserve, erst dann in Dienst, wenn nach dem AuSrücken der beiden erstgenannten, im Feuerdienst stehenden Bataillone Appell geschlagen werden sollte. In Bezug aus die EScadron und sonst verbleibt eS bei den bisherigen Anordnungen. Der Commandant der Communalgarde. G. F. Wehrhan, Oberleutn. v. d. A. Die Aufhebung des sogenannten Marktrechtes in Leipzig. Wie bereltS bekannt ist, soll da- sogenannte Marktrecht in hiesiger Stadt vom 1. Januar 1862 an in Wegfall kommen. So erfreulich diese Maßnahme unserer städtischen Behörde« an sich ist, da dadurch wiederum Hemmnisse, die dem freien Verkehr bisher entgegengestanden haben, fallen werden, so ist doch anderer seits leicht erklärbar, aus welchen Gründen man bisher mit der Ausführung einer solchen Maßregel gezögert hat, wenn man be denkt, daß der Bruttoertrag deS Jahre- 1859 die Summe von 17,556 Thlr. 25 Ngr. 6 Pf. ergeben hat und daß die Abgabe selbst alS ein wirkliche- Vermögensrecht der Stadt Leipzig aner kannt und demgemäß das Marktrecht in das Stammvermögen mit einem Betrage von 219,859 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. aufgenom men worden war. Die erwähnte Abgabe bildete daher einen nicht unansehnlichen Theil des Leipziger Stadlvermögens und lieferte einen nennenswerthen Beitrag zu den laufenden Einnah men. Demnächst würde man sich einer Illusion bingeben, wenn man annehmen wollte, daß bei der Eigenthümlichkeit des Markt- rechtS, dessen Sätze meist nur sehr kleine Beiträge bilden, die Aufhebung desselben eine Ermäßigung in den Preisen der Lebens mittel herbeiführen, daß also den Consumenten eine directe Er leichterung zufließen werde. Andererseits erheischt die fortschreitende Entwickelung Leipzig- gebieterisch dte Beschaffung neuer Zu- und AuSgänge zu und an der Stadt; der Verkehr aus und nach derselben muß in verschie denen Richtungen erleichtert werden. Ja, eS dürfte die Zeit nicht fern sein, wo Leipzig, dem allgemeinen Umschwünge, so wie dem Beispiele anderer größeren Städte folgend, sich in eine völlig freie, von allen Seiten ungehindert zugängliche Stadt zu verwandeln hat, und wir können nicht läugnen, daß wir diesen Augenblick mit großer Ungeduld ermatten, ja offen gesprochen, ihn schon ein getreten glauben. Nun ist aber schon die Beschaffung neuer AuS- und Zugänge fast ein Ding der Unmöglichkeit, wenn man das Marktrecht beibehalten wollte; denn eS würden dann die auf dessen Erhebung zu verwendenden Kosten zu einer ganz unver- hältnißmäßigen Höhe anschwellen, ja eS könnte dahin kommen, daß kaum ein Nettoertrag übrig bliebe. Schon jetzt stehen die Regiekosten des Marktrechtes in keinem angemessenen Verhält nisse zu dem Ertrage, und es kann dies auch ?ar nicht ander- sein, weil diese Abgabe sich in so viele und so kleine Gegenstände zrrsplittett. so daß zur Erhebung ein sehr zahlreiche- Personal (39 Mann) nöthig ist. Allerdings hat dasselbe nicht blos da- Marktrecht, sondern auch das städtische Damm- und Brückengeld zu erheben, allein bei der Einfachheit des letzteren und seiner leich ten Handhabung, so wie bei dem Umstande, daß mehrere jener Beamten lediglich mit Erhebung de- Marktrechtes und gar nichts mit dem Dammgelde zu thun habe», ist bei Weitem der größere Aufwand für da- Marktrecht zu rechnen. Neuere angestellte Er örterungen haben zu der Ueberzeugung geführt, daß man nicht zu hoch greife, wenn man gegenwärtig, nachdem die sogenannte Leih- casse in Wegfall gekommen ist, dem Marktrecht dem Damm geld i/i de- Aufwandes zur Last schreibt. Im Jahre 1859 belief sich nun, wie oben gedacht, der Brutto-Ertrag de- ersteren auf 17,556 Thlr. 25 Ngr. 6 Pf., der de- letzteren auf 17,956 Thlr. 26 Ngr. 2 Pf., der Aufwand für Beide- auf 10,848 Thlr. 2 Ngr. 8 Pf. Nach obigem Maßstabe ergiebt die- für da- Marktrecht einen Erhebungsaufwand von etwa 46o/„. Bringt man aber noch die einzelnen, bi- in die neueste Zeit vorgekom menen Restitutionen vom Marktrecht, so wie da- auf die Er bauung der Thorhäuser verwendete und da- in dem Grund und Boden derselben dargestellte Capital in Anschlag, so steigern sich die Regiekosten de- Marktrechtes jedenfalls weit über 50 o/o. Daß schon die- ein unverhältnißmäßiger Aufwand ist, bedarf keine- Beweise-, und daß dieser Aufwand nach der Eigenthümlichkeit de- Marktrechtes selbst nicht wesentlich vermindert werden kann, wenn nicht auf der andern Seite auch der Ertrag selbst bedeutend ver ringert werden soll, die- ist ebenfalls bei dem geltenden Tarif mit seinen minutiösen Sätzen — selbstverständlich. Kommen nun aber die durch die Umstände gebotenen neuen AuSgänge auS der Stadt hinzu, müssen dort ebenfalls neue Thor- Häuser gebaut, ebenfalls neue Lhorbeamte angestellt werben, so wird ohne allen Zweifel da- Verhältniß zwischen Ertrag und Auf wand ein noch weit ungünstigere-, ja eS wird, wie bereit- ange. deutet, schließlich das erstere von dem letzter« vollständig aufgezehrt. An ein gänzliches Oeffnen der Stadt nach allen Seiten konnte aber bet Beibehaltung de- Marktrechtes kaum gedacht werden. Außerdem springen aber die Vortheile in die Augen, welche an der Beseitigung drS MarkrrechteS für den Verkehr resultiren, und verstärken da- Gewicht der angegebenen Haummomente. DaS bisherige Marktrecht traf größtentheilS Gegenstände, die zu den nothwendigsten Lebensbedürfnissen gehören (Brod, Butter, andere Lebensmittel verschiedener Art, Holz, Kohlen rc.). Kann auch, wie schon Eingangs gedacht, nicht angenommen werden, daß der Wegfall jener Belastung eine unmittelbare Preisermäßigung der befreitm Lebensbedürfnisse herbeiführen werde, so wird doch die Erleichterung deS Verkehr-, die Ersparniß an Zeit und Kraft, die Belebung der Zufuhr überhaupt sich hoffentlich in einer Weise geltend machen, welche mittelbar die Vortheile einer Preisermäßi gung darbieten dürfte. Die Beschaffenheit de- Marktrechtes giebt hierfür das beste Anhalten. Denn die zahllosen kleinen Sätze, auf welchen dasselbe beruht, mußten eine zeitraubende und peinliche Expeditionsweise herbeiführen, was anderwärts, wo Artikel besteuert sind, die in größeren Quantitäten (wie z. B. Getreide, Fleisch, Bier, Mehl und dergl. mehr) auftreten und daher die Expedirung eben so erleichtern, wie sie den Ertrag steigern, in solchem Grade nicht der Fall sein kann. Auch bei dem besten Willen der Beamten muß die in- Kleine gehende Zersplitterung der Gegenstände wie der Steuersätze eine Menge Unannehmlichkeiten herbeiführen, die sich noch dadurch steigern, daß unter solchen Umständen völlig er schöpfende Dienstvorschriften unmöglich sind, der einzelne Thor- deamte öfter- auf sein eigene- Ermessen hingewiesen ist und da durch eine Unsicherheit und Ungleichheit in der Behandlung der Fälle entsteht, welche da- ohnehin jeder derartigen Steuer ankle- dende Gehässige noch bedeutend steigert. Die vorstehenden Gründe sind eS hauptsächlich gewesen, welche den Stadtrath bewogen haben, im Verein mit den Stadtverord neten die Aufhebung des Marktrechtes bei der Vorgesetzten Regie rungsbehörde, deren Genehmigung nach den Bestimmungen der allgemeinen Städte-Ordnung zu derartigen Veränderungen im Substantialoermögen erforderlich wurde, zu beantragen. Die Triftigkeit und Erheblichkeit derselben leuchtet durchgängig ein und es hat daher auch das Ministerium deS Innern auf Bevorwortung der Kreisdirecrion keinen Anstand gefunden, den Beschluß der städtischen Vertretung und mithin die Abschreibung der 2 l9,859 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. aus dem Vermögensverzeichniß zu genehmigen. Zu gleich ist dasselbe auch mit dem von den städtischen Behörden ge machten Vorbehalte der Wiedereinführung dieser Abgabe, wenn sie rathsam oder nothwendig sein sollte, unter der Voraussetzung ein verstanden, daß eintretenden Falls hierzu die Genehmigung des Ministeriums des Innern eingeholt und ertheilt werde. Die vom Stadtrathe unter Zustimmung der Stadtverordneten projectirte Einführung eines Standgeldes, wodurch man hofft, eimn Theil der durch Aufhebung de- Marktrechtes verloren gehen den Einnahmen zu erhalten, ist bereit- au- den veröffentlichten Verhandlungen der Stadtverordneten hinlänglich bekannt. (Lpz Kr.'Bl.) Die votkswirthschaMche Gesellschaft für Mittel-Deutschland hielt am 20. Oktober in Weimar ihre dritte Versammlung und war die Betheiligung auS Sachsen wie au- Thüringen eine recht erfreuliche zu nennm. Dm eigentlichen Sitzungen ging am 19. Oct. Abend- in dem Saale de- Stadthauses eine Vorbesprechung vor aus, die sich vorzugsweise mit der Feststellung der Tagesordnung und einigen inner« Angelegenheiten der Gesellschaft beschäftigte, sonst aber wesentlich dazu beitrug, die Mitglieder einander näher zu führen. Die eigentliche Sitzung am 2V. Oktober eröffnet« im StadthauSsaale Herr Prof. vr. Biedermann, indem er nach der Bewillkommnung der Mitglieder über die erste Frage: »Freizügig keit in ihrem Verhältniß zur Gemeindegesetzgebung* referirte und in vorzüglichster Weise die Sätze begründete, welche er allerdings in etwa- großer Ayzahl aufgestellt halte. Diese Specialisirung rief denn auch eine Menge neucr Anträge, Unter- und Zusatzbestim mungen u. s. w. in- Leben, so daß sich sie Gesellschaft veranlaßt sah, die Frage zu vereinfachen und den gr-ßern Theil derselben (die Beziehungen der Freizügigkeit zu der Armen- und StaatS- dürgergesetzgebung, über da- Recht der Verehelichung u. s. w.) dem stän lich b-sch in seine werdebetr bürqer (> Die 2 lebhafter d. h. füi e- statth bringen Justizra, Heradftl Einpfeni man ab Canalsy Concurr bahnen Eiseubal veranlaß Auf volkSwi, großen Commsi verein- zielende Die leitete 1 sich »a< freie T> de- Re Waldu, doch ri nach di oberflä. Au Thaler di« An Den r Weiau Rentzsi vr. H Oberlä D> den 2 Sehen waren zu frr Herrer S wieder und ' qeistic reiche, hinzu den k Publ lich l Kunf Anza Leiha fred Mus straßi hier Com dar, köm, San Mu Ha« «io. Sta S^it freu, fern und ihr eim sich Dö nm