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nen kann. Was für kostspielige Gränzprozcsse hieraus entstanden, und noch immer im L Gange sind, darf ich nicht näher beweisen. zi ' le In fast allen Fluren wo ich Geschäfte hatte, habe ich gefunden, daß diejenigen Lände- u reien welche um das Dorf herum liegen, den kleinsten Ruthengehalt haben- und je weiter P vom Orte, desto größer ist der Acker, so, daß die entferntesten Stücke 50 bis 70 Quadrat- n ruthen pro Acker ursprünglich größer zugemessen worden sind, als die um das Dorf herum v liegenden. Da man diese ungleiche Ackergröße in jeder Flur Thüringens findet, so kann ck man die Ursache davon nicht darinnen suchen, daß die Mcßruthen nach und nach größer v gemacht worden, sondern sie beruht wahrscheinlich darauf, daß der Ertrag der entfernter» s Stücke, weil sie weniger gut gedüngt werden als die nahe liegenden, sich überall gleich blei- k, den soll. Auch kann man jene Absicht dadurch noch wahrscheinlicher finden, weil die nahe k> liegenden kleinern aber fettern Aecker weniger Aussaat erfordern, als jene von größerer, d aber geringerer Beschaffenheit, und dennoch eine gleiche Aerntc gewähren. Eben so sind si auch die naheliegenden kleinen Aecker ungleich stärker mit Abgaben und Lasten belegt, als die an der Flurgränze befindlichen. Das ungleich verschiedene Flächenmaaß ist meiner " Meinung nach, nicht etwa, aus Fahrlässigkeit oder Leichtsinn entsprungen, sondern man hat- fl te dazumal Absichten die unverwerflich waren, und vor uns, nach 1000 mehr oder weniger " Jahren, freilich nur enträthselt werden müssen, da sie zu unsern aegenwärtigen Verhältnis- " sen nicht passend sind. n d Sollten nun die Aecker in einer solchen Flur alle von einerlei Größe neu abgethcilt ^ werden, so würden Schwierigkeiten und Hindernis entstehen, welche nicht leicht und nur ^ entweder mit Gewalt, oder zum großen Schaden der Landeigcnthümer, beseitigt werden >' könnten. g r . Zvllmann in seiner Geodäsie sagt hierüber: „Es pflegen nämlich gute Oekonomcn ihre ^ Guter und Ländereien öfters zu visitiren ,auch, wenn sie es im Vermögen haben, wohl gar ausmessen lassen, damit sie sehen mögen, ob dieselben von Ackerhungrigcn Nachbarn, durch- , Abackern oder Verrückung der Steine nicht geschmälert worden; dabei sie ihre Güterver- " zeichnisse und Anschläge zu Rathe ziehen. Dieß ist an und für sich nicht zu verwerfen, und A kann niemand verwehrt werden. Nur Schade, das unter diesen schönen Vorwände, öfters ^ eine Begierde stecket, sein eigen Gut mit anderer Schaden zu vergrößern, und die sich das Ihrige nicht nehmen lassen wollen, durch Chikauen und Prozesse zu unterdrücken. Da steckt ^ nun der Hauptfehler und Quelle aller dabei vorfallenden Ungerechtigkeiten darinnen: 1. daß sie solche Specifikationes und Anschläge, die nicht von unpartheyischen und verpflichte- - ' ten Leuten, sondern von ihnen selbst, oder ihren Leuten, als Verwaltern, Pachtern rc. ver fertigt sind, zum Grunde legen, und ihre Acker darnach behaupten wollen, die doch äls scripturss prlvsrae und einseitig nichts probiren können, auch zum öfter» mit Fleiß höher in der Ackerzahl angcsetzt sind, damit beim Verzehnten der Pacht höher getrieben werden könne rc. 2. Daß man dabei als eine gewisse Wahrheit supponiret, der Acker müsse durch aus im ganzen Flur sowohl beim Arthland, als Wiesenwachs rc. einerlei Größe, z. E. 160 Ruthen haben. Finden sich nun Grundstücke, die größer sind, nach Quadratruthen ge- ^ rechnet, als diese zum Grunde gesetzte Ackergröße nach der angegebenen Ackerzahl mit sich bringet; so nimmt man solches.utiliter an, übergehts mit Stillschweigen und will sich mit der Posseß schützen. Finden sie aber Aecker, die kleiner sind, als 160 Ruthen, so geht der