Volltext Seite (XML)
derum in zwei oder drei Theile zergliedert, so heißt jeder davon Strick od-r Striechel. Hat die Gelinge z. B. 6 Acker, so ist ihre Hälfte ein drei Ackerssöttling und die Hälfte von diesen ein anderthalb AckerS strick; hat diese Gelenge 10 Acker und wird in zwei Theile getheilt, so ist jeder davon ein Fünfacker-Söttling, und der vierte Theil von die sem ist dann ein Fünfvicrtelackerstrick. Eine Gebreite besteht ans mehrern Gelängen, und man trist sie nur in Feldmarken wo ganze Güther sind. Gehren sind Flächen die entweder ganz spitzig ablaufen, oder an einem Ende schmäler als am andern sind, und entstanden gemeiniglich daher, daß sie bei den ursprünglichen Gelängen-Abtheilungen al^ Fläche» übrig blieben, denen die benöthigte Breite, entweder oben oder unten, nicht ziMcssen werden tonnte. Die alte Bauernregel: der Gehren nimmt und giebt, mag wohl ihre Anwendung in jenen Zeiten gehabt ha ben, wo die Geometrie weniger als jetzt ausgebreitet war, denn was dem anliegenden Stücke an der Breite fehlte, mußte der Gehren abgeben, und umgekehrt war der Fall, wenn der Gehrenbesitzer wahrnahm, daß sein Nachbarstück breiter war, als jene folgenden Gelen gen, so ackerte er ihm das Plus ab, und an seinem Gehren, ohne zu untersuchen, ob eS gerade ihm und nicht etwa einen andern gefehlt habe. Jetzt, wo Flächenraum den Maaß« stab vorschreibt, findet jene Regel nicht mehr statt; indeß ist es mir häufig vorgekommen, daß gewinnsüchtige Gehreneigenthümer, wenn sie Verlust bei der Abthcilung merkten, jene Regel, der Gehren nimmt und giebt, gültig zu machen suchten. Man hat nun noch mehrere Benennungen in einer Flur, nämlich Hauptgewende. Dieß sind solche Gränzlinien, welche ganze Flurlagcn und Geschrote die auf einander ab- stoßen, abmarken. Gewende sind Gränzen aus welche einzelne Stücke abstoßen. Anwendel oder Angewende, sind Stücke auf welchem die Aufstößer wenden, wena diese ihre Aecker pflügen, wofür, wie oben bemerkt ist, der Anwendel 2 Werkfuß von de nen Anfstößern bekommen hat. Indeß hat der Anwendel weiter nichts zu leiden, als daß das Pferd und der Mann, das Stück während dem Pflügen betreten, und der Pflug muß beim Wenden hinten so hoch gehoben werden, damit der Schaar nicht eingreifen kann. Der Anweudel kann daher nur dann erst bestellt werden, wenn die Aufstößer fertig sind; indeß sind biese auch gehalten, vor Michaeli bei der Wintereinsaat, und vor Walburg bei der Sommersaat fertig zu sein, da sie, waS in mehrern Fluren gesetzlich ist, nach diesen beiden Tagen, den Auwendel nicht betreten, oder darauf wenden dürfen. Feldscheide, ist die Gränzlinie, welche das Winter-, Sommer- und Brachfeld ab markt. Flurscheide oder Flurgränze ist diejenige Gränzlinie welche die anliegenden Nach barfluren scheidet. An vielen Fluren trist man die Gränzen derselben, durch einen an bei den Seiten mit Mahlsteinen verwahrten breiten Rasenraine umschlossen, und diese Gränz- raine sind schon bei der Flurabtheilung und Einrichtung, von beiden Nachbarn bestimmt, und wahrscheinlich hat man ihnen eine durchgängige gleiche Breite gegeben; aber jetzt sind sie größtentheils durch das gegenseitige Abpflügeu entweder ganz verschwunden, oder an manchen Bezirken so verschmälert, daß man sie kaum noch erkennen und Gränzraine nrn-