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Jeder Land.wirth hatte eine Meßstange und maß sich, wenn er sein Feld bestellen woll te, seine Gelenge ab. Mahlsteine fand man dazumal nicht; diese wurden späterhin im 9., 10., und 11. Jahrhunderte erst eingeführt. Die Eintheilung der Fluren in Hufen 1) zu 30, 32 und 40 Ackern mag ihren Ursprung aus der Verwaltung der Klostergütcr haben, da dir Zinsen immer auf Hufe und niemals auf den einzelnen Acker gelegt worden sind. Jetzt freilich nach Verlauf von mehrern Jahrhunderten, wo diese Hufen in H und ^ zerstü ckelt und sogar in vielen Fluren in einzelne Aecker, L und ß Ackerstückchen vertheilt und an mehrere Besitzer gekommen sind, trist man in den Flur- oder Lagerbüchern noch sehr selten eine ganze Hufe beisammen und es entstehen daher bei den Zinseinnehmern öfters Streitigkeiten und Kaducitäten die nur mit kostspieligen Untersuchungen verbunden sind, wenn die Ab- und Zuschreibebücher nicht mit Genauigkeit geführt werden. Als die Landwirthschaft sich mehr dem Gewerbstande näherte, theilte man die Fluren in mehrere Hauptbezirke ab, um nicht nur mit dem Anbau der Früchte die Aecker zu wech seln, sondern hauptsächlich, die Viehheerden ohne Verletzung der bestellten Aecker und ohne Hinderniß ans den ruhenden Feldern weiden zu können. Sonach entstanden späterhin das Winterfeld, Sommerfeld und Brachfeld. Jeder von diesen Bezirken war mit einem breite» Rasenraine begränzt, die indeß leider in vielen Fluren durch Gewinnsucht verschmälert oder gar verschlungen und in die angränzenden Ländereien eingeackert worden sind. Damit die an den Rascnrainen^liegenden Ackerstücke, durch die Viehheerden oder durch den auf dergleichen Nasen gewöhnlich befindlichen Wegen nicht beeinträchtigt werden sollten, gab man solchen Stücken 2 Fuß breiter, als die anliegenden und anstoßenden Stücke in diesem Geschrotc haben, und nannte diese Vergütigung, Feld-, Rasen-, Trift- oder Entschädigungs-Gebühr, was man, so weit der Verfasser dieses in 25 Jahren als Feldmesser gefunden hat, fast in jeder Feldmark antrist. Eine eben solche Vergütigung erhielt nun auch ein Anwendelstück, diesen wurden eben falls 2 Fuß von denen Stücken, der auf dasselbe abstoßenden Ländereien mehr gegeben, als ihm der Breite und Proportion gemäß zukommen. Damit die nach der Breite abgetheilten Ländereien desto besser übersehen und unter sucht werden konnten, ob ein Nachbar dem andern etwas abgepflügt hatte, gab man in Thüringen den Abtheilcn besondere Benennungen, die bis jetzt noch sehr vortheilhaft sind. Wie schon oben gesagt, wurde jedes Geschrot, ohne Rücksicht auf dessen Länge und Qua dratinhalt zn nehmen, in'Gelengen von 5, 6, 8, 10 bis 12 Ackern eingetheilt; diese theilte man wieder in Dreigerthen, diese in Söttlinge und die Söttlinge in Striechel oder Stricke. Ein Strick oder Striechel war 1 Ruthe, ein Söttliug 2, eine Dreiugerthe 3 Ruthen und die Gelcnge >4 Ruthen breit. Doch ist diese Abthcilung und Benennung an vielen Ortschaften wieder verschieden, so daß, wenn eine Gelänge, in der Breite oder Län ge, in 2 Lheilc getheilt, jeder derselben Söttling genannt wird; wird der Söttling wie- r- Anmerkung- Hube, Hufe, l-->r. öksnsu,, ist eine Anzahl Aecker oder Morgen Land und Wiesen- In Pommern gkebt er Hcyerhufen zu 6c> Morgen, Landhufen zu Zo und Hackenhufen zu iz Morgen. Nun hat man auch Ritter- und Baucrhufen. Jene sind Abgabenfrei, diese aber Nicht. Irsnc. in H. rur. maritim! et aauUc. II. u. 514.