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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.09.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-09-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187609160
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18760916
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18760916
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1876
-
Monat
1876-09
- Tag 1876-09-16
-
Monat
1876-09
-
Jahr
1876
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.09.1876
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Lerlin-LteMn. § Die Berliner Bürsenzeitung enthält einen durchaus vagen Artikel, welcher offenbar darauf hinausgehl, den Cours der betreffenden Actien zu treiben. Bekanntlich hatte das Blatt gesagt, die Negierung habe bn der Bahnverwaltung ver traulich sich erkundigt, um welchen Preis dieselbe geneigt wäre, dieselbe ihr käuflich abzutreten. Der Berliner Actionair. welcher wohl im Stande wäre, «twaS davon zu wissen, berichtet dagegen: An der Börse erzählte man, daß in der Verwaltung die Frage besprochen worden sei, ob man nicht dem Staat die Bahn zum Kauf offeriren solle. (Der Börsenzeitung konnte dies für chre Zwecke aller dings nicht genügen.) Der Actionair erwähnt dessen ausdrücklich als eines BörsengerüchtS; immerhin habe die Sache einige innere Wahr scheinlichkeit für sich. Was vielleicht nocb nicbt gewesen, könne wenigstens leicht werden. Das Blatt stützt sich dabei aus die wahrscheinliche Be sitzergreifung der Hinter- und Vorpommerscken Zweigbahnen seitens des Staates. Wegen der erfleren schwebt bekanntlich noch der Proceß in entscheidender Instanz; die letzteren wird der Staat jedenfalls übernehmen (die Gesellschaft hat dagegen nicht demonstrirt), wenn die Berliner Nordbahn sertiggestellt. Dann müsse ihm aber auch der Betrieb der unqarantirten Linien, Pase- walk-Mecklenburgische Grenze und Ducherow- Swinemündc übergeben werden, denn an einen vortheilhasten Betrieb derselben durch die Berlin- Stettiner Bahn sei nickt mehr zu denken, wenn diese Pasewalk-Stettin und Angermünde-Stralsund abtreten müsse. Dann bleibe der Berlin-Stettiner Bahn zur eigenen Berwaltung nur die Linie Berlin-Star- aard mit den Zweigbahnen Neustadt-EberSwalde, Frankfurt a. O. und Angermünde-Freienwalde, so wie die Aussicht, daß die viel discutirte Con- currenzbahn Berlin-Stargard bald erbaut wird, weil der Staat dann die von ihm verwaltete Star- aard-Danziger Linie in directe Verbindung mit Berlin und den ausgedehnten Staatsbahnen ^im Westen zu bringen (damit kann bloS die erst späterhin fertig werdende Berlin-Wctzlar-Bahn gemeint sein, da sonst zwischen den westlichen Staatsbahnen und Berlin ein weiter durch Privatbahnen aus- qesüllter Raum liegt; die Herstellung dieser Verlin-Stargarder Bahn wäre übrigens ein ziem lich überflüssiges Ding, da sie nur wenig Abkürzung I bezüglich deS Durchgangsverkehrs brächte.) Wenn I eS ferner in dem Ärtikcl heißt: der Staat würde den Güterverkehr bei dem es auf einen kleinen Umweg nicht ankommt, nicht mehr in Angermünde und Stargard der Berlin-Stettiner Bahn übergeben; er würde ihn vielmehr, soweit irgend zugänglich, via Stralsund (Berliner Nordbabn) und via Kreuz (Preußische Ostbahn und Oberschlesische) nach Berlin zu dirigiren suchen, so möchte ack 1, der Ausfall, nachdem die Berliner Nordbahn sertiggestellt und ohnehin den dahin gehörenden Verkehr der Vorpommerschen Zweigbahnen aus saugt, nicht von großer Bedeutung sein; was aber all 2) anbelangt, so beträgt die Entfernung von Stargard über Stettin nach Berlin 169 Kilo meter, während die über Kreuz und Küstrin auf 276 Kilometer sich beläuft; eine solche Differenz im Concurrenzwege noch audnutzen, würde seitens des Staats einer Kriegserklärung gegen eine Privatbahn gleichen; wie paßt aber die Beförde rung von Transporten statt über die naturgemäße Linie über eine ungleich viel längere zu den idealen Grundsätzen, welche angeblich der Reichs eisenbahnidee zu Grunde liegen sollen und von ihren Schildträgern so oft in allerlei Gestal tungen zum Besten gegeben wurden? Wir glauben übrigens nicht an die Füglichkeit der Ausnutzung eines solchen kolossalen Umweges und daß man überhaupt einen derartigen Ver such machen werde. — Das Eine steht fest, daß bis jetzt in der Sache nicht das geringste Positive vorliegt. Wie sich zukünftig die Ver hältnisse gestalten würden, das läßt sich jetzt durch aus nicht genau bestimmen. Es gehört dazu ein genaues «Studium der Verkehrsverhältnissc deS Unternehmens. Vorerst wäre die Entscheidung des Reichs oberhandelSgerichts betreffs der Hinterpom- merschen Bahnen abzuwarten. Jedenfalls ist schwer auzunehmen, daß irgend ein cffectiver Grund vorliegt, daS Unternehmen, welches bisher eine vortreffliche Rentabilität erprobt, dem Staate r« überlassen. Nur unS unbekannte, ganz be sondere Motive dürsten die Gesellschaftsvorstände einem solchen Plane geneigt machen. Die Ren tabilität beruhte allem auf der Stammbahn, während die Vorpommersche und Hintcrpommersche Bahn nebst Cöslin-Danzia nur Opfer kosteten. Wen« auch der Zuschuß seitens der Gesellschaft sortwährt, so besitzt sie doch in ihrem verbleibenden Besitz «och eine Kraft, welche ihr ein ganz gut fundirteS Dasein bietet, während die Aussichten sür die dann abgelösten Bahnen noch auf lauge hinaus unerfreuliche bleiben; offenbar müssen die Lorpommersche« Linien durch die directe Berlin- Stralsunder Bah» weiter beeinträchtigt werden. Wenn in dem Artikel übrigen- der angebliche Geist der Zeit citirt wird, der den Bau und die Berwaltung der Eisenbahnen durch den Staat verlange, so steht die- in direktem Widerspruche mit den Reden der Minister Achenbach und Camp hausen u» preußischen Landtage. Doch wir haben volksmrthschastliches. wiederholt Gelegenheit gehabt, mit diesem Geiste zu sprechen, und es wird sick wohl nocd ein anderes Mal dazu Veranlassung finden. verschiedenes. DM- Die von derGeraerBank ausgegebe- nen 100 Marknoten werden mit dem 30.Sep tember werthloS. * Leipzig, 15. September. Die Stadt Plauen i. V. hat heute eine Anleihe von 1 Million Mark mit der hiesigen Communal-Bank sür das Königreich Sachsen abgeschlossen LZ Lhrmnih, 12. September. Die Sächsische Floretseidespinnerei zu Falkenau hielt gestern Nachmittag ihre vierte ordentliche General versammlung hier ab. Die gewöhnlichen Gegen stände der Tagesordnung fanden rasch ihre Er ledigung: die Iahresrechnung wurde einstimmig genehmigt und nach Anhörung des Revisionsbe richts ebenso einstimmig die Decbarge an Aus- sicktsrath und Direktorium ertheilt.' Bei dem dritten Puncte der Tagesordnung, den Antrag des AufsichtSralbes wegen der weiter zu treffenden Maßnahmen betreffend, wurde den Actlvnairen zuvörderst die erfreuliche Mittheilung gemacht, daß in Folge der plötzlich im Monat Juli einge- tretcnen und bis nahe 80 Proc. gestiegenen Hauste in den Rohseidenpreisen die Verwerthung des Rest lagers der Fabrik schnell und zu sehr günstigen Preisen möglich geworden sei, so daß der per ult. Juni erfolgte Abschluß um nahe 50,000 bis zum Tage der Generalversammlung sich erhöhte. Seitens der GesellsckastSorgane wurde trotzdem die Wiederaufnahme der nach dem Beschlüsse der vorjährigen Generalversammlung sistirten Fabrik- thätigkeit nicht empfohlen, indem das Verhältniß zwischen Rohstoff und Gespinnst immer nock ein solche- sei, daß mit Gewinn nicht gearbeitet werden würde. Eher dürste eS räthlich erscheinen, einen Contract mit einem großen auswärtigen Hause einzugehen und gegen Lohn zu spinnen und zu cordonniren. — Die Frage der Liquidation der Gesellschaft wurde ebenfalls angeregt. Man sprach sich dahin auS, daß nach den bisherigen Er fahrungen Actienunternehmungen in kleinem Um fange niemals günstige Renten erzielen könnten und daß es sich empfehle, das für dreifache Er weiterung angelegte, vorzüglicheingerichteteEtabliste- ment, das in jedem Augenblicke wieder in Betrieb gesetzt werden kann, demnächst an einen Privat mann zu verkaufen, indem dasselbe alsdann gewiß schnell die erwarteten günstigen Resultate ergeben würde. Der AufsichtSrath wurde schließlich er mächtigt, «n seiner anerkannten Fürsorge für das Beste der Actionaire fortzusahren und, anstatt sortzuarbeiten, die eingehenden Gelder einstweilen so anzulegen, daß mit den Erträgnisien derselben die Hypothekenzinscn gedeckt werden können. LI Großenhain, 13. September. Säcksisckc Tuchfabrik, vvrmalS Fedor Zschille L Co., zuGroßenhain. Heute Mittag fand hier m Gegenwart von 12 Actlvnairen, welche 1570 Actien und Stimmen vertraten, die fünfte ordent liche Generalversammlung der vorgenannten Ak tiengesellschaft statt. Aus Vortrag deS Geschäfts berichts pro 1875/76 ward verzichtet und hieraus der Bericht deS Ausfichtsratbes über Prüfung der Jahresrechnung und der Bilanz erstattet. Nack diesem referrrte der Delegirte des AussichtSratheS, daß er fortgesetzt die Fabrik besucht und über den Geschäftsgang den Aussichtsrath stets auf dem Laufenden erhalten habe, daß bei besterein Geschäfts gänge eine wesenllick größere Production möglich wäre, daß jedoch in Folge des Streikes der Weber während der ersten Monate des neuen Geschäfts jahres und die sonstigen mißlichen Geschäftsver hältnisse gerade das Gegentheil eingetreten und im ersten Quartale sich ein nicht unbedeutend ver ringertes Productivnsresultat ergeben hätte. Hier aus genehmigte die Generalversammlung die von der Direktion vorgeschlagene Verwendung des Bruttoüberschustes von 66,349 zu Abschrei bungen und Dotirung deS Reservefonds und ertheilte ebenso einstimmig Decharge. Schließlich wurden die durch das Loos ausgeschiedenen Mit glieder des Aufsichtsralhs, die Herren Bankier Ernst Meyer in Berlin und Fabrikbesitzer H Bodemer in Naundorf wiedergewählt. — Oberhohndorf-Reinsdorfer Kohlen ei senbahn. Eine 1876er Abschlagsdividende im Betrage von 45 pro Actie kommt von heute ab zur Auszahlung. — Telegraphie. Am 1. October werden in nachbenanntcn Orten Telegraphen - Anstalten mit beschränktem Tagesdienst eröffnet: Bauerwitz und Bahnhof DtySlowitz (Reg.-Bez. Oppeln), Geisenheim und Lorch (Reg -Bcz. Wiesbaden), Cremerbruch (Reg.-Bez. Cöslin), Hausdorf (Reg.-Bez.BreSlau), AlthaldenSleben, Calbe a. d. M. und Jcrichow iReg.-Bez. Magde bürg), SanderSleben (Herzogth. Anhalt) und Grossefehn (Landdrostei Aunch). — DaS ReichSbank-Directorium hat verfügt, daß die an Stelle der Magdeburg- Leipziger Stammaktien und Actien Lit 6 an gegebenen 4 und 4 l/, proc. Prioritäten von den betreffenden Bankstellen lombardmäßig beliehen werden können. — Die Errichtung vou Agenturen der Reich-bank in kleineren Städten wird feiten- der Bankverwaltuug davon abhängig gemacht, daß die betreffende städtische Verwaltung sie Verpflichtung übernimmt, blS zu einer ge wissen Höhe für Alles aufzukommen, was der mit Genehmigung der städtischen Behörden bestellte Bankagent äuS der Verwaltung dieses Amtes in Folge etwaiger Vernachlässigung seiner Pflichten rc gegen die Bank zu vertreten haben dürste. Die Uevernahme dieser Verpflichtung Hallen nun manche städtische Behörden für bedenklich und es erscheint ihnen, welche die gesammte Einwohnerschaft zu vertreten haben, ungerechtfertigt, für einen geringen Bruchtheil derselben, welcher den Bankkredit zu benutzen in der Lage ist, das nickt unbedeutende Risiko zu tragen. Andererseits unterliegt cs keinen, Zweifel, daß die Errichtung einer ReichS- bank nicht nur den Handel- und Gewerbetreibenden, welche mit der Bank in Verkehr treten, direkte Vortbeile gewährt, sondern auch durch Erleichterung des Gelbverkehrs befruchtend auf das ganze Ge schäftslebenwirkt, alsofür die ganze Einwohnerschaft von Werth ist. Die schlesische Stadt Brieg hat aus den, Dilemma einen Ausweg gefunden, der eine durchaus billige Lösung der Frage enthält, wer die Verpflichtung der Bank gegenüber zu über nehmen hat. Nachdem nämlich der Versuch, die Bürgschaft von der Stadt aus die Geschäftshäuser abzuwälzen, welche vorzugsweise die Bank Agentur benutzen, an der Weigerung der Bankbehördc ge scheitert war. ist die Angelegenheit in der Weise geregelt, daß die Stadtgemcinde zwar die Bürg schaft der ReichSbank gegenüber übernommen hat, sich jedoch von den betheiligten Firmen Rückbürg- fchast leisten läßt. Da die Verpflichtung keine unbegrenzte ist, so bat es keine Schwierigkeiten, ein solidarische Rückbürgschast der grö ßeren Firmen zu beschaffen, und d:n kleineren Städten ist die Möglichkeit geboten, Bankagen turen zu erhalten, ohne das städtische Vermögen dabei aufs Spiel zu setzen. — Lebensversicherungsanstalten giebt es in Deutschland jetzt nahe an 40, in Deutsch- Oesterreich gegen 15, in der deutschen Schweiz 2. Unter den deutschen Anstalten hatten die nach benannten zu Ausgang des vorigen Jahres je einen Versicherungsbcstand von mehr als 50 Millionen Mark. Gotha (288,259,400 ^k), Germania in Stettin (190,951,443^), Concordia in Köln (124,801,726 ^), alte Leipziger (103,080,650 ^k), Lübeck (102.809.747 ^l), Stutt garter Lebensversicherungsbank (98,327,946 .^ss), alte Berlinische (79,197,619 .^1, Magdeburger Lebensversicherungsgesellschaft (51,843,481 .^). — Die Zusammenstellung im „Bremer Handels blatt", welcher wir diese Daten entnehmen, über zeugt und von der soliden Fundirung der Mehr zahl der geschilderten Institute; sie belehrt uns aber zugleich, daß noch immer doch nur ein kleiner Procentsatz der Bevölkerung von den hier dar gebotenen Segnungen Gebrauch macht. (Ver sickert waren im deutschen Reiche Ende 1875 508,519 Personen mit 1622,672,300 .^) Indem sic zugleich diese Segnungen mit authentischen Ziffern erläutert, enthält sie eine ernste Mahnung an alle Diejenigen, welche, obwohl ihnen die Gelegenheit so nahe gerückt ist, noch versäumen, in der zweckentsprechendsten und sichersten Weise für die materielle Zukunft ihrer Angehörigen zu sorgen. — Die „Magdeb. Ztg." kommt nochmals aus die General-Versammlung der Magdeburg Halberstädter Eisenbahn zurück, um aus führlich die Rede deS RegierungScomniifsars be züglich der stehen bleiben den Verpflichtung der Ge sellschaft zum Ausbau der Magdeburg-Erfurter Linie mitzutheilen. Was den fraglichen Bahnbau betreffe, so habe der Minister nicht allein die Wünsche der Actionaire, sondern auch andere In teressen, sowie den mit der Weimarischen Regie rung abgeschlossenen StaatSvertrag, welcher sich nicht ohne Weiteres ändern lasse, zu berücksichtigen. Er (der Regierungskommissar) sei zwar nicht be fugt zu erklären, daß der Minister den Antrag zu 4 der Tagesordnung (die Stellung der Stamm prioritäten Lit. 0), falls derselbe in der General versammlung zur Annahme gelangen sollte, u priori ablehncn werde, sei aber beauftragt, aus das Verhältniß dieses Antrages zu dem beregten Standpunkt der StaatSregierung hinzuweisen und müsse der Generalversammlung anheimgeben, ob sic bei dieser Sachlage den in Rede stehenden Antrag gutheißen woüe oder nicht. — Der Präsident Scheele reclamirte in seiner Gegenrede die Ord nung des Verhältnisses der Stammprioritäten Lit. 6. als eine interne Angelegenheit. Das Geld sei ein mal sür andere Zwecke auSgegeben. Die Linie Mag deburg-Erfurt sei eine gute und auSsichlsvolle. Die GescllschastSvorstände wollten daher den Bau der selben nicht ausheben, sondern bloS aufschieben, biS der Credit der Gesellschaft nach allen Seiten befestigt sei. Sobald dieser Zeitpunkt gekommen, würde eine außerordentliche Generalversammlung cinberusen werden und bei den Actionairen die Wiederaufnahme de- Magdeburg-Erfurter Bahn, baues beantragen. — Die Generalversammlung trat bekanntlich dieser Anschauung bei und einer der Redner auS deren Mitte wie- auf die Ver schiebung hi», welche da- ganze Projekt durch die Zurücklegu»g de- Baue- der Strecke Erfurt-Hof, Eger erfahren habe. — Au- Essen wird ein großer Effecten- dieb stahl gemeldet: e- wurden dort dieser Tage 30,600 --e Rentenbriefe der Rkeinisch-Westfälischen Rentenbank gestohlen. — Zur Goldzahlung der österreichi schen Prioritäten. Der „Tresor" veröffent licht in seiner jüngsten Nummer ein Schreiben deS vr. V. A. Fleischer, worin derselbe der An sicht entgegentritt, daß die gedachte Zahlung in Gold zwar eine ungerechte sei, der diesbezüglichen Forderung aber gleichwohl auS OpportunitätS- gründen zu willfahren sei. Nicht bloS die Oppor tunität, sagt I)r. Fleischer, sondern auch daS Recht ist in dem fraglichen Falle auf Seite der Goldzahlung. Die Entscheidungen der deutschen Gerichte sind in jenen Fällen, wo im Texte der betreffenden Obligationen beziehungsweiseCouponS ausdrücklich Zahlung in Thalern versprochen wurde, ausnahmslos sür die Goldzahlung ausgefallen, österreichische Gerichte sind aber noch nicht in die Lage gekommen, sich über den Gegenstand zu äußern. Der Kernpunkt der Rechtsfrage ist in dem bekannten Gutachten, welches vr. Jaques über diesen Gegenstand publicirte, sehr scharf betont worden, so daß es geradezu Verwunderung erregt, wenn jene- Gutachten gleichwohl für die Zahlung in Silbergulden eintritt. Es kommt nämlich darauf an, ob die gedachten Gesellschaften eine Alternativ- Verpflichtung übernommen haben oder bei ihrer ausgedrückten Schuldigkeit doch nur der in Silber gulden ö. W. auSgedrückte Werth maßgebend ist. Allein gerade so juristisch sormulirt, beantwortet sich die Frage von selbst. Wenn die Eisenbahnen, trotzdem sie Zahlung von 300 fl. ö. W. oder von 200 Thlr., oder 350 fl. südd. W. versprachen, in ihrer Haltung verharren wollen, welchen Zweck und Sinn hätte denn daS Versprechen der Tbaler- zahlunq? Durchaus sophistisch sei die Deduktion, die Beisetzung „oder 200 Thlr." rc. habe nur den Zweck gehabt, das deutsche Publicum darüber zu belehren, waS 300 fl. ö. Silberwährung in der damaligen deutschen Landeswährung werth seien, eine Belehrung, die sich jeder deutsche Subskribent oder Käufer in jedem beliebigen Münzbuch ver schaffen konnte; wohl aber war es die offen zu Tage liegende Absicht, für die betreffenden Effecten da durch einen höheren Cours zu erzielen, daß man dem deutschen Capitalisten eine in seiner eigenen Landeswährung sixirte Rente bot. Es geht nun nicht an, daß der Schuldner die aus der Werth verschiebung der beiden Edelmetalle entstandenen Nachtheile aus den Gläubiger überwälzt, indem er seine Verpflichtung, einen bestimmten Thaler- werth zu leisten, — eine Verpflichtung, an welcher er früher selbst nie zweifelte, dieselbe sogar in allen Prospekten und dergleichen ostentativ betonte, einfach leugnet. Je rascher daher die österreichischen Eisenbahnen sich zur Geldzahlung ihrer Priori- täten-Coupons entschließen, desto mehr werden sie ihrem Credit nützen; nicht blos die Klugheit, sondern auch das Recht fordert eine Befriedigung der gerechten Forderungen der deutschen Priori- tätenbesitzer. — Oesterreichisch-sranzösische Staats bahn. Bezüglich der Rangordnung der Priori täten dieser Bahn giebt die „Fr Z" folgende, an maßgebender Stelle eingezogene Mittheilungen: Für sämmtliche aus österreichischem Territorium befindlichen Eisenbahnlinien der StaatSbahn, so wohl sür diejenigen des sogenannten „alten Netzes" als sür die des „ErgänzungsnctzeS" ist im Eisen bahngrundbuche eine einzige, allen diesen Linien gemeinsame Einlage geschaffen worden, so daß für sämmtliche auf diese Einlage eingetragenen An sehen das Gcsammtnctz solidarisch hastet. (Nur die Linie Chotzen-Braunau-Neusorge scheint nicht mit inbegriffen.) Bis jetzt sind zwei Eintragungen erfolgt. Die erste Eintragung umfaßt 13 Emis sionen, nämlich die 8 Emissionen der sogenannten ,alten" 3proc. Obligationen, 4 Emissionen der Ergänzungsnetz-Obligationen und die erste Emis sion der 5proc. Prioritäten (Nom. 15 Millionen Gulden ). Die zweite Eintragung umfaßt die auf Beschluß der Geueralversamnilung vom 18. Juli 1874 aufgenommenen Anleihen, nämlich: die 9. Emission 3proc. Obligationen und das zweite 5proc. Anlehen (Nom. 16 Millionen Gulden). Demnach gehören sämmtliche 3proc. Obligationen 1. bis 8. Emission, sowie sämmtliche Obligationen deS ErgänzungsnctzeS und die 5proc. Prioritäten von 1873 ein und derselben Eintragung an, die 9. Emission aber und die 5proc. Prioritäten von 1874 einer zweiten Eintragung. Es ist also zweifellos, daß die 9. Emission hinter sämmtlichen andern 3proc. Obligationen und hinter den 5proc. Prioritäten von 1873 rangirt. Dagegen darf aus den ge gebenen Darstellungen nicht gefolgert werden, es seien sämmtliche der ersten Eintragung angehören den Anlehen von völlig gleichem Range. Das österreichische Grundbuch-Gesetz vom 19 Mai 1874 bestimmt, daß die vor Erlaß des Gesetze- auf genommenen Anlehen einer Eisenbahngesellschaft nach der Reihenfolge ihrer Aufnahme eingetragen werden sollen. Dem entsprechend sind auf der Grundbuch-Einlage der StaatSbahn innerhalb der ersten Eintragung die verschiedenen Anlehen nach der Reihenfolge ihrer Aufnahme und unter An gabe der bezüglichen Daten vorgemerkt. Die erste Emission der „alten" Obligationen geht daher der dritten voran, die dritte Emission der fünften, die, fünfte Emission der „alten" Obligationen rangirt wieder vor der ältesten Emission der ErgänzungSnetz-Obligati»nen ». s. f. Es find somit m Bezug aus die Rangordnung der gruud-
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