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Adreßbuch der Stadt Bautzen
- Bandzählung
- 1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z.8 259
- Vorlage
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id351342915-190000004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351342915-19000000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-351342915-19000000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Stadtbibliothek Bautzen
- Projekt: Sächsische Adressbücher
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anhang
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auszug aus der Bekanntmachung, die Verteilung der Amtsgeschäfte unter den Geistlichen der ev.-luth. Petriparochie zu Bautzen betreffend
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ort
- Bautzen
- Titel
- Zusammenstellung der Gebühren zur Kirchenkasse
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ort
- Bautzen
-
Zeitschrift
Adreßbuch der Stadt Bautzen
-
Band
Band 1900
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Zeitschriftenteil Erklärung der für Orden und Ehrenzeichen gebrauchten ... I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis II
- Zeitschriftenteil Berichtigungen, betreffend die während des Druckes des ... XI
- Zeitschriftenteil Behördenverzeichnis 1
- Zeitschriftenteil Einwohnerverzeichnis 25
- Zeitschriftenteil Häuserbuch 95
- Zeitschriftenteil Verzeichnis der Hausbesitzer in alphabetischer ... 134
- Zeitschriftenteil Reihenfolge der Kataster-Nummern mit Angabe der Straßen ... 151
- Zeitschriftenteil Handelsregister 155
- Zeitschriftenteil Berufsklassen und Gewerbebetriebe 163
- Zeitschriftenteil Versicherungs-Anstalten 184
- Zeitschriftenteil Vereine und Anstalten 188
- Zeitschriftenteil Verzeichnis der Rittergüter in dem Königl. sächs. ... 200
- Zeitschriftenteil Mitteilungen über Post-, Telegraphen-, Fernsprech- und ... 204
- Zeitschriftenteil Boten-Bericht 229
- Zeitschriftenteil Anhang 231
- Zeitschriftenteil Anzeigen 1
- Zeitschriftenteil Plan von Bautzen -
-
Band
Band 1900
-
- Titel
- Adreßbuch der Stadt Bautzen
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240 Gebühren für kirchliche Amtsvcrrichtungcn. -Kornmarkt, Tuchmachergaffe, Bismarckstraße, Carolastraße, Albertstraße, Jügerstraße, Wettinstraße, Strehlaerstraße. — Seelsorger des Bezirks ist der Pastor Secundarius; zur Zeit Pastor Secundarius Haebler (Schloßstraße No. 8). Der dritte Seelsorgerbezirk umfaßt die Straßen: Schloßstraße mit Schloß, Messergafse, Logengasse, Predigergasse, kleine Predigergasse, Nikolaipsorte, hinter der Petrikirche und Petri- kurm, an den Fleischbänken, Fleischergasse, Schülergasse, Gickelsberg, Korngasse, Wendischestraße, ulte Kaserne, Hauensteinergasse, Breitengasse, an der Realschule, Wendischer Graben, Neugasse, Steinstraße, Kirchplatz und Kirchgasse, 'Rosengasse, Dornschnabel, Hospitalstraße, Neugraben, Gartenstraße, WaUstraße, Wilhelnistraße, Tancherstraße, Kasernenstraße, Lessingstraße, Bergstraße, Albertplatz, Paulistraße. — Seelsorger des Bezirkes ist der Pastor Primarius in Gemeinschaft mit dem 2. Diakonus; zur Zeit Pastor Primarius Wetzke (Schloßstraße No. 6), und Diakonus Städter (Steinstraße No. 32). Der vierte Seelsorgerbezirk umfaßt die Straßen: Spreegasse und Seidauer Anteil, vor dem Gerberthor, Nikolaistufen, Gerberstraße, Thalstraße, vor dem Schülerthor mit Feuergasse, Taschenberg, Schießplatz, am Königswall, Nordstraße, Lazarettstraße, Töpferstraße, Ziegelstraße, am Ziegelwall, Holzmarkt, vor dem äußeren Reichenthor, Flinzstraße, Muskauerstraße, Löbauer straße, Fichtestraße, Mättigstraße, neue Kaserne, Militärlazarett. — Seelsorger des Bezirkes ist der 1- Diakonus: zur Zeit Diakonus vr. pMl. Heber, an den Fleischbänken 2. 2. Die Amtshandlungen bei Beerdigungen der innerhalb der oben unter 1 gedachten Seelsorgerbezirke verstorbenen Personen werden n) in den Bezirken 1, 2 und 4 von den für jeden dieser Bezirke bestimmten Geistlichen, b) im :>. Bezirke durch den 2. Diakonus übernommen. Es verbleibt jedoch den Hinterlassenen das Recht, sich für Grabreden unter den Geistlichen der Parochie den Redner zu wählen. Bei sämtlichen Begräbnissen erster Klasse hat der Pastor Primarius die Begleitung der Leidtragenden mit zu übernehmen. 3. Es wird ein zweifaches Wochenamt eingerichtet, n) für Taufen und Trauungen in der Petrikirche, b) für Taufen und Trauungen in der Marien- und Marthenkirche, welches ab wechselnd der Pastor Secundarius bez. der 1. Diakonus und der Archidiakonus bez. der 2. Diakonus .zu verwalten haben. Der Pastor Primarius ist wie bisher berechtigt, auf ausdrücklichen Wunsch der Parochianen Amtshandlungen zu übernehmen. Znsarnurenstellnrrg -er Gebühren zur Kirchkasse für kirchliche Amtsverrichtungen in der ev.-Iuth. Peiri-Kirchengemeinde in Banken. Die Trauungen sind in vier Grade etngeteilt, deren Feierlichkeiten in folgendem bestehen: ») bei Trauungen I. Grades in Glockengeläute, Orgelspiel, Aufführung einer Motette voin Sängerchor, Lraurede, Intonation, Kollekte, Segen und Schlußgesang; Gebühr: 45 h) bei Trauungen II. Grades in Orgelspiel und Choralgesang vor der Trauungshandlung, Ansprache des amtierenden Geistlichen, Schlußgesang; Gebühr: 20^ e) bei Trauungen Hl. Grades in Choralgesang ohne Orgelbegleitung, Formular-Trauung, Schlußgesang; Gebühr: 5 cl) bei Trauungen IV. Grades in Formular-Trauung, welche völlig unentgeltlich ist. 1) Trauungen I. und II. Klasse können sowohl in derPetrikirche, als auch in der Marien- und Marthenkirche stattfinden, jedoch ist in letzterer Kirche für eine Trauung I. Klasse eine Zuschlags- gebühr von lO .F und für eine Trauung II. Klasse eine Zuschlagsgebühr von 5 an dieKirckc» rasse zu entrichten, ausschließlich des im einzelnen Falle besonders verlangten Heiznngsaufwandes 2) Wenn ein Brautpaar die Trauung .in der Petrikirche begehrt, ohne daß Bräutigam oder Brant oder wenigstens deren Eltern der Petrikirche angehören, so ist ein Zuschlag zu den regulativ; mäßigen Gebühren bei den ersten 3 Klassen zu erheben in Höhe von 15 bei Klasse I, 10 bei Klasse II und 3 bei Klasse III. Der Ceremonienmeister hat nur bei der Trauung I. Grades zu fungieren. Bei der Trauung I. Grades werden 4 Kerzen aus dem Altar angebrannt und auf Verlangen von den Bediensteten der Kirche 30 Stühle ausgestellt. Bei der Trauung II. Grades werden 2 Kerzen angebrannt uns auf Wunsch 20 Stühle ausgestellt. Im übrigen sollen auch die dem Altarplatz zunächst liegenden Bänke durch entsprechende Vorrichtungen bei Trauungen für etwaige Angehörige des Brautpaares reserviert werden. Die bei Trauungen I., II. und III. Grades zu entrichtenden Geblchrensätze sind jederzeit voll zu bezahlen und wird ein Abzug nicht zugestanden, auch wenn das Brautpaar auf eine oder die andere Leistung, sei es auf Gesang, Orgelspiel, Geläute rc., Verzicht leistet, oder wenn bei der Trauung nach dem I. Grade der Gesang durch andere Sänger ausgeführt wird. 3) Geistliche Musikausführnngen von Gesangvereinen oder Posannenchören sind zwar be> den 3 ersten Trauungsklassen gestattet, jedoch nur insoweit, als dieselben den in dem Trauregulativ? festgesetzten Bestimmungen über den musikalischen Teil der Feierlichkeit entsprechen und an Stell? der Leistungen des Kirchenchores bez. der Waisenknaben treten. (Bei Klasse I Motette oder Arie, hei Klasse II und III Choralgesang — Posaunen haben bei Klasse I nur die Orgel zu begleiten) Jn jedem Falle ist die Genehmigung des Pfarramtes unter Vorlegung des betreffenden Gesang oder Musikstückes einzuholen.
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