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L. ?Lt8edks, V>kil8l!!'uffei' 8tlS88k 17. «r.lSO.Hikikl: Zentnun und Einzelstaaten, Franz.-japa». Spannung. König Fricdrich August in München, l "Mulmaßlicbe Witterung: l 1t 1 Innere Mission, Erziehungsverein. Lage in klinßland, Marolko, 3cnssisch->apan. Krieg. !2Üar»»cr, viclsaeh liciter.! ^ ilNrli i Vltili, H»1vsllll Zentrum und Bundesstaaten. Im Namen des bundesstaatlichen Prinzips muß nachdrückliche Verwahrung eingelegt werden gegen eine von ultraiiwntancr Seite verübte schwere Verunglimpfung des siiderativen Charakters des Reiches. Es handelt sich dabei um eine Aenßernng, die eine führende Grütze des Zentrums, der Abgeordnete Dr. Karl Bachem, aus hem rheinischen Parteitage im Anschluß an die nach ultra- montanen Begriffen unerhürte Tatsache, daß der akademische Senat zu Braunschwcig die Genehmigung zur Gründung einer katholischen Studentenverbindung zu versagen „wagte", in über schäumendem papistischem Zorne in die Welt hinansgeschmettert hat mrd dir wörtlich lautet: „Da mutz ich schon sage», wenn solche Staaten nicht mehr die Kräfte in sich haben, einem solchen frivolen Ansturm — d. b. der dentschnationalen, aus den Schuh der wahren akademischen Freiheit bedachten Bewegung auf unseren Universitäten! — zu widerstehen, dann haben sie keine Existenzberechtigung mehr!" Lauter Beifall der versam melten Schlparzröcke begleitete diese dreiste Anzapfung, die wohl das Stärkste darstellt, was bisher an absichtlicher Verleugnung des bundeKstaatlichrn Prinzips zu verzeichnen gewesen ist. Dagegen müssen die von Zeit zu Zeit in der Umtauschen preußischen Presse vereinzelt sich regenden Gelüste nach Eindämmung der verfassungs mäßigen Selbständigkeit der Einzelstaaten geradezu als Kinderspiel betrachtet werden; denn dahinter steckt wohl meist kaum die ernste Absicht, den besteheirden Zustand zu ändern und die einzclstaat- lichen Rechte praktisch zu schmälen», sondern man will nur ge legentlich einer gewissen Verärgerung Ausdruck gebe» und ergeht sich deshalb in theoretischen Betrachtungen, die zwar nicht un widersprochen bleiben dürfen, denen aber im übrigen kein allzu großes Gewicht beizulcgeu ist. Anders dagegen, wenn sich im ultramontairen Lager derartige ünberhüllte Regungen feindseliger Empfindlingen gegen die Einzelstaaten an das Tageslicht hcrvor- wagen. Hier hat man es mit dem Ausflüsse einer sehr hartnäckigen und zielbewußten Gegnerschaft zu tun, die nur zu wohl weiß, daß sit allein im Reiche und durch das Reich zu ihrer heutigen Höhe ernporgestiegen ist und die daher schon ans diesem Grunde um ihrer Sclbsterhaltung willen mehr und mehr in die Bahnen einer ausgeprägt unitarischcn Machtpolitik eingcschwcnkt ist. Dazu tritt dann noch der wachsende Grimm über die selbständige Kirchen politik der evangelischen Einzelstaaten, die dem Ultramontanismns tatkräftig Widerpart hält und an den protestantischen Grundlagen der Entwicklung nicht rütteln läßt: ein Grimm, der in letzter Zeit noch wesentlich verschärft wurde durch die Erkenntnis, daß der einzelstaatlichen Kirchenhoheik auch auf dem Umwege über das Reich mittels des famosen Tolcraiizantrages nicht beizukommcn ist, weil die einmütig abweisende Haltung der verbündeten Regierun gen ein unüberwindliches Hemmnis für die Verwirklichung der ultraniontanen VergrwaltigungSabsichten bildet, wenigstens vorläufig noch. Inzwischen hat die „regierende Partei" bereits ihr Mütchen an den Einzelstaaten auch in der Praxis gehörig gekühlt, indem sie ihnen die unverdauliche Kost der ungedeckten Matrikularbciträge in um so größeren Mengen zuteilte, je höher der Grad des ultraniontanen Mißvergnügens stieg. Tic Finanzpolitik des Zentrums, das bisher eine gründliche Neichsfniaiizrcform hartnäckig verhindert und dadurch die Finanzverwaltungen der Einzelstaaten in die schwerste Bedrängnis gebracht hat, ist ohne Frage wesentlich mit beeinflußt worden durch den ultramontancn Haß gegen die vor wiegend protestantischen B-undcsslaatcn, die nicht nach der Pfeife der Zentrumslente tanzen wollen. Das Zentrum hat also bisher schon gezeigt, daß es fest gewillt ist. jedes Mittel anzuwcndcn, wodurch es den Einzcl- itaaten im Reiche das Leben zu erschweren vermag, und gerade hierin, in der mit dem Willen sich verbindenden Macht zu schadin, liegt dasjenige Moment, das der Aeußernng des Abge ordneten Bachem eine besondere Bedeutung verleiht. So weit sind wir ja freilich im Deutschen Reiche noch nicht, daß unsere verfassungsmäßige, bundesstaatliche Grundlage einfach im Hand umdrehen beseitigt werden könnte, sobald die führenden Herren vom Zentrum eine sauertöpfische Miene machen und sich ge- bärdep, als könnten sie ihnen mißliebige Einzelstaaten wie Stäubchen vom Rockärmel wegwischen, wenn diese sich die un glaubliche Dreistigkeit herausnehmen, etwas zu tun, was die ZentrumSmannen als Hochverrat an den ultramontanen Partei interessen betrachten und empfinden. Trotzdem reicht der Ein- fluß der schwarzen „Mußpreußen" im Reiche bekanntermaßen viel weiter, als den nationalen und protestantischen Interessen gut ist. und daß dieser Einfluß auch ferner rücksichtslos benützt »verben wird, um den Einzelstaaten bei jeder Gelegenheit ein« auszuwischen, darauf muß man sich nach dem Bekenntnis einer schönen Seele, wie es in dem von dem Abgeordneten Bachem «egen die evangelischen Bundesstaaten geschleuderten Bannstrahle so drastisch hervortritt, ernstlich gefaßt machen. Insbesondere ist zu erwarten, daß das Zentrum alle Minen springen lasten wird, um in Sachen deS Toleranzantrages an den leitenden preußischen Stellen denselben Stimmungsumschlag zu erzielen, wie «r durch die diplomatischen Künste und Finessen des Ultra- montanißmuS iu stiller Kulissenarbcit gegenüber dem Reichs» Mgsb«ichlull« aus Aushebung deS 8 2 des Iejmtengesetzes be wirkt wurde. Möglich sogar, daß um diesen Preis das Zen trum auch seinen Widerstand gegen die Rcichssinanzreform fallen lassen würde. Solche Ausblicke in die Zukunft eröffnet die Kundgebung der von dem Abgeordneten Bachem aus der Schule geplauderten innersten Empfindungen, die das Zentrum gegen über den Einzelstaaten beseelen. fa einigen ^ Ter Enttrnirf, den die Kommission mit odisikationen onzunehmen vorschlägt, bezweckt Eni- I u n^s gese tz es. Ter franz'vsisch-jli-linische NeutralitätS- Llreit hat in den letzten Tagen noch schärfere Formen angenommen und zu mehrfachen diplomatischen Auseinandersetzungen geführt, bei denen jedoch kein eigentliches Ergebnis erzielt wurde. Von japanischer Seite wird behauptet, daß unermeßliche Vorräte von Kohlen und anderen Lieferungen für das Baltische Geschwader in . dem französiich-hinterindischen Hafen Saigon aus Stapel lägen, und zwar mit vollem Vorwissen der französischen Behörden. Die Negierung der Republik dagegen läßt offiziös erklären, daß sie ^ in formeller Weise alle Anklagen wegen Neutralitätsverletzung zuriickweise. Die Haltung der Pariser Presse ist geteilt: während Herr Jaurös und seine Freunde sich dafür aussprechen, daß alles vermieden werde, was den Japanern begründeten Anlaß geben könnte, die Behauptung, das französische Kolonialreich im äußer sten Osten diene der russischen Kriegsmarine als strategischer Stützpunkt, ausrecht zu erhalten, warnen andere Blätter vor einer Nachgiebigkeit gegen die Ansprüche der japanischen Heiß sporne und besteben auf der unveränderten Durchführung der besoirderen französischen Grundsätze über die Neutralität. Auch tritt in einem Teile der Presse bereits ein gewisser Unmut über England zutage, weil dieses sich mehr beflissen zeiat. die japanische Erregung zu schüren, statt sie aus Rücksicht auf Frank reich zu dämpfen. Die Beurteilung der Lage wird einigermaßen erschwert durch den Umstand, daß die Nachrichten fast alle über London eingehen. Dabei ist zu bedenken, daß die Enaländer ein Interesse daran haben, die Sache als möglichst gefährlich hinznstellen, um dann später nach der gütlichen Beilegung die von ihnen geleisteten Dienste in Paris in um so hellerem Lichte erstrahlen zu lassen und den Franzosen den Wert der „uneigennützigen" britischen Freundschaft recht eindringlich vor Augen zu führen. Auf der anderen Seile ist aber auch England selbst bei dem Streitfälle insofern direkt interessiert, als sich daraus unter Umständen die Gefahr einer britische» Beteiligung am Kriege entwickeln könnte. Verschiedene Anzeichen sprechen nämlich dafür, daß die Japaner allmählich das frühere felsenfeste Vertrauen auf ihre unbedingte Ucberlegcnheit zu Wasser und zu Lande zu verlieren beginnen, und daß sie es deshalb gern sehen wurden, wenn sich Reibungen ergäben, die in weiterer Folge die aktive Anteilnahme am Kriege für England zur Biindnispflicht mochten. DaS zu Anfang des Jahres 1902 abgeschlossene englisch-japanische Bündnis bestimmt, daß, wen,, einer der beiden Teile in einen Krieg mit einer ande ren Macht verwickelt wird, der andere Teil strenge Neutralität bewahren soll: hingegen soll der andere Teil dann zur bewaff neten Hilfeleistung verpflichtet sein, wenn der kriegführende Ver bündete noch von einer weiteren Macht gleichzeitig angegriffen ivird. Es sind nun im Lause des Krieges bereits wiederholt Aenßerungen des javanischen Unmuts darüber laut geworden, daß die Enaländer ihre Verbündeten ihren Strauß ganz allein ausfcchten lassen und kaltblütig Gewehr bei Fuß behalten, während die japanische Volkskraft sich im gewaltigen Ringen mit Rußland zu erschöpfen droht. In London ist inan darüber natürlich genau unterrichtet und macht sich auch kein Hehl daraus, daß der Verbündete in Tokio jede Gelegenheit beim Schonfe nehmen würde, die nach seiner Meinung geeignet lein könnte, den britischen Löwen auf den Kampfplatz zu rufen. Eine solche Möglichkeit aber wollen die englischen Staatsmänner um jeden Preis vermeiden, und sie wurden auch sicherlich mit allen er denklichen Verdrehungen des Wortlauts des Vertrags ihren Hals aus der Schlinge zu ziehen verstehen, wenn wirklich einmal ernstlich eine derartige Entscheidung an sie heranträte. Aus dem selben Gesichtspunkte wird man auch die gegenwärtige Krisis beurteilen müssen, soweit dabei der englische Einfluß in Betracht kommt. Daß England aus dem gegenwärtigen Anlaß sich mit Frankreich Überwerfen sollte, dafür spricht nicht die geringste Wahrscheinlichkeit. Sobald aber die Japaner einmal merken, daß sie mit Frankreich gegebenen Falles ebensogut wie mit Rußland allein fertig werden müßten, werden sie sich schon wieder beruhigen. Neueste Trnhtureldungen vom 10. Mi. Deutscher Reichstag. Berlin. sPriv.-Tel.> Die auf der internationalen SanitätS- konferenz zu Paris am 3. Dezember 1903 Unterzeichnete lieber- einkunft wird in erster und zweiter Lesung angenommen, nachdem Abg. Schräder greis. Vereinig.) sein Bedmrern über daS Fernbleiben der Türkei und Bulgariens von der Kon- serens unter Hinweis auf die Gefahr der Einschleppung der Pest aus diesen Ländern ausgesprochen hat. — ES folgt die zweite Beratung des vom Abg. Hagemann snat.-lib.) ein- gebrachten und von Mitgliedern auch aller anderen Parteien, mit Ausnahme der Sozialdemokraten, unterstützten Gesetzen»- wurss, betreffend Aenderung deS Gerichtsver- die nur auf Antrag zu verfolgenden Körperverletzungen, auch dann, wenn die Verfolgung von Amtswegen und »ucht im Wege der Prwniflag bruck^s im^ des Z 21t vcs Strasgcsetzbucüs: ckj für das Vergeben des §trai- ' ' - " 290. der Zuständigkeit der Schöffen gerichte für die Vergehen des Diebstahls, der Unterschlagung, des Betruges, wie der Sachbeschädigung weiter ausgedehnt wer den. Für diese Vergehen sind die Schössciigerichie bisher nur dann zuständig, wenn der Wert des Gestohlenen bezw. des Unter schlagenen, bezw. des Schadens 25 Mark nicht übersteigt. Der Entwurf setzt an die Stelle hiervon 150 Mark. Endlich sollen auch die Benignisse der Strafkammern bei Eröffnung des Haupl- verfahrens aus Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verhand lungen und Entscheidungen den Schöffengerichten zu überweisen, verschiedentlich erweitert werden, so u. a. auch aus gewisse Fälle von Nötigung, von Bestechung usw. — Ma. Ha ge mann lnat.-lib.) erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu dem Ent wurf in der Kommissionsiassnirg. — Abgg. Brun st ermann sRcichsp.), Porzig Zons.) >mo Latlmann sdeutsch-soz.) er klären gleichfalls die Zustimmung ihrer Parteien zu dem Ent wurf, wie er jetzt vorlicgc. — Hierauf wird der von der direkten Zuständigkeit der Schöffengerichte handelnde 8 27 des Gerichts- verfaffungsgesetzes in der von der Kommission vorgeschlagenen neuen Fassung angenommen. — Abg. Lattmann (deutsch- sozial) beantragt Gewährung nicht nur von Reisekosten an die Schöffen, sondern auch von Tagegeldern. — Staatssekretär Nieberding bekämpft den Antrag und glaubt versilbern zu können, daß die "erblindeten Regierungen der Einstellung einer diesem Anträge entsprechenden Vorschrift in dieses Ge setz ganz entschieden widersprechen würden. — Abg. Stadt- Hagen (Soz.) protestiert dagegen, daß die berechtigte Forde rung der Diäten für die Schössen wieder an fiskalischen Rück- sichten scheitern solle. Es sei das ja allerdings wieder bloss eine Konsequenz der herrschenden Klassenjustiz: denn gerade durch Verweigerung der Diäten schließe man mit Vorbedacht die er werbstätigen Klaffen vom Schöffenamte aus. Er bitte dringend, den Antrag Lattmann anzunehnien. Es würden ohnehin schon bei der Auswahl von Schössenrichtern solche Personen mit Vor- liebe ausgewählt, die den erwerbstätigen Arbeitern feindlich gegenüberitündcn. — Abg. Pohl streif. Volksp.) legt gegen diZe letztere Behauptung entschieden Verwahrung ein. Dem Antrag Lattmann stimmten seine Freunde aber zu. — Abg. Spahn lZentr.) sympathisiert zwar auch mit dem Anträge Lattmann, bittet ober doch, ihn abzulchnen, da angesichts der Erklärung des Staatssekretärs die Annahme des Antrags den ganzen Gesetzentwurf gefährden würde. — Abg. Bockler tAntis.) erklärt, seine Freunde würden sür den Antrag stimmen, damit wirklich einmal etwas für das werktätige Volk geschehe. Shne Diäten könne dasselbe nickst an der Rechtsprechung als Schössen teilnebmen. — "Der Antrag Lattmann wird abge lehnt gegen bie Stimmen der Antisemiten. Freisinnigen und Sozialdemokraten. — Bei 8 75 handelt es sich um die nach den Kommissionsvorschlägen zu erweiternde Actugnis der Strai- kammcrn: „auf Antrag des, Staatsanwalts" die Verhandlung und Entscheidung dem Schöffengericht zu überweisen. — Ein sozialdemokratischer Antrag auf Ausscheidung der Staatsanwalt schaft wird, nachdem Staatssekretär Nicberdina entschieden widersprochen hat, abgelehnt. — Ein Antrag des Abgeordneten Ovsergelt auf Streichung der von der Kommission be schlossenen Strafkammer - Befugnis, auch Vergehen Jugendlicher lnnter 18 Jahren) den Schöffengerichte» zu überweisen, wird vom Staassckretär Nicberding unterstützt, aber abgefeimt. — Al»g. Stücklen lSoz.) befürwortet einen sozialdemokratischen Antrag betreffend Verweisung der Preßvergehen vor die Schwurgerichte. Das Haupthindernis eines solchen Fortschrittes sei in der preußischen Justizverwaltung zu suchen, derselben Justizverwaltung, die beim Königsberger Prozeß so schlecht abgeschnitten tzave, — Der Antrag wird ohne Debatte ange nommen, obwohl sick für denselben außer den Sozialdemo kraten die beiden freisinnigen Parteien und die Antisemiten er heben. Die Reihen des Zentrums und der Konservativen waren ganz schtvach besetzt. — Nunmehr liegen nur noch einige sozial demokratische Anträge, sowie ein freisinniger Antrag Pohl vor, die sich aber sämtlich ans die Strawrozeßordmina, also nicht, ans das Gerichtsvcriassnngsgcsek, beziehen. Präsident Graf Balle strem widersprach deshalb der Beratung dieser Anträge, dn es sich liier um eine Novelle znm ttzerichtSversassnngSgcietz handle. Nach kurzer Geschästsordnungsdebatte tritt das Haus gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten der Auffassung des Präsidenten bei. Endlich ivird noch beschlossen, das; das Ge setz am 1. Oktober in Kraft treten soll. Mit der Wahl dieses Termins erklärt sich Staatssekretär Nieberding einverstanden nnier der Voraussetzung, dgß bei der dritten Lesung des Entwurfs der erste Beratung der Kgmerun-Eisenbahnvorlage. Prcustischer Landtag. Berlin. OPnv.-Tel.) Das Abgeordnetenhaus nahm heute seine Sitzungen nach der Osterpause wicchrr aus. Zur Beratung stand der Antrag der verstärkten Handels- und Gewerbe kommission auf Annahme einer Novelle mm Warenhaussteuer-- geietz. Die Kommission schlägt vor, die Warenhaus st euer herab,nsctzc». — Geh. schlüsse der Kommission als Urteil den Kommissioirs-Entwurf. Strr»tz erklärte, daß die Be- die Regierung unannchmbar seien. in Kra s bestehende Gesetz sei außerdem noch zu kurze Zeit in Kraft. daß man über seine Wirksamkeit schon ein abschließendes teil haben könnte. — Aba. Oeser streif. VolkSp.) bekämpft gebe keinen allgemeinen Notstand