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kl.'/ r,!nu I I. Ii-ffti «üos Tageblatt SM tägl. Mora. 7U. Inserat», bK>»ltz!srlt « Pf., werden b. Ab.7 ldvttnt. bt-LÄ 1 angenommen ln der Expedition: Johannr<«Alltt und Dats«nbau«straße S. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Arabisch. Abonn. vierteljährlich Li) Rgr. bei unentgeldl. Lieferung in'« Haus. Durch di» Kal. Post vietteljährlich r» Rar. Einzelne Rummem 1 Rgr 3187 DienKag, den 13 November "MM Dresden, den 13 November. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Die erste der gestern vorgekommenen sechs Einspruchsverhandlungen, von denen vier in öffentlicher, zwei in geheimer Sitzung abgehalteu Würden, wäre an und sür sich von ganz untergeordneter Be deutung gewesen, hält« «S sich dabei nicht um einen von der k, Staatsanwaltschaft selbst erhobenen Einspruch gehandelt. Ein zeithrr ganz unbescholtenes Ladenmädchen hatte sich beifallen las sen. nach und nach di« Summ« vön 2 Thlr. 20 Ngr an der Kasse ihre- Prinzipals ohne dessen Vorwissen zu leihen, indem sie mit einzelnen Beträgen dieser Summe zunächst einen für 2 Thlr. erkauften Rock und dann eine Jacke bezahlte. Sie halft in der That die Absicht gehabt, da- Geld später, sobald sie Lohn bekommen würde, zu restituiren, so wie sie auch zur Zeit vollständigen Ersatz geleistet hat. Jndeß das Ver gehen kam zu früh an den Tag, als daß sie es rechtzeitig wieder gut machen konnte, und da- Gerichtsamt bestraft« sie Mit 6 Tagen Gesängniß. Hätte sie mm dabei sich beruhigt und vielleicht ohne Weitere- di« Gnade Sr. Mas. de- Königs angegangen, so würde es entweder dabei sein Bewenden gehabt haben, oder es wäre ihr «ne Ermäßigung zu Theil geworden, vir Veturtheilte erhob aber Einspruch gegen die Höhe der Strafe. Die- veranlaßte die k. Staatsanwaltschaft, nunmehr auch ihrerseits Einspruch gegen deren Niedrigkeit einzubringen. Herr Staat-anwalt Held erwähnt« in seiner zu dessen Begrün düng gehaltenen Red«, daß der Satz: „appeüirt wird!" in neuerer Zeit zu immer größerer Geltung zu kommen schein«, am meisten bei Spitzbuben von Profession, und gegen Straf erlässe, bei denen nach den deutlichsten Gesetzesbestimmungen eine Abminderung gar Nicht denkbar sei. Denn di« Leute hätten nichts dahei zu verlieren; sie wüßten, daß jetzt nicht mehr, wie früher, «ine härtere Strafe ausgesprochen werden könnt«, die neu entstehenden Kosten genirtrn sie auch nicht, denn Geld zu deren Bezahlung sei in den meisten Fällen nicht zu erlangen. HNd überdem gewännen sie einstweiligen Aufschub mit Abbüßung «r Straf«. So frivol, wie in vielen Fällen, sei auch in vor liegender Sache der, wenn auch seitdem wieder zurückgezogene mspruch erhoben worden, und die Staatsanwaltschaft wolle j«igtn, daß ein unbegründeter Einspruch auch seine Gr ift» habe, da auch ihr das Recht de- Einspruchs zustehe. "dem der Herr Staatsanwalt ferner dargrlegt, daß «S sich /sticht um einen einfachen Diebstahl, sondern um ein stär- ,ßu ahndende-, fortgesetzte- Verbrechen handele, trug er dar- der GerjchthSyf möge die von der ersten Instanz aus- r> »^W1ft Strafe von k Tagen Gefängyiss,unter Einsatz mit ^ SurHyung voq 2, TWji für die «oncurrrnj doppelte erhöhen, welche LrWstng auch erfolgte. — 7^ l!7 Aus dem zweiten, abermals ganz unbegründeten Einspruch« er fuhr man, baß der Handarbeiter Pctzschke in Wachwitz am 8- Grpt. d I. seiner Ehefrau nut einem Beil« nachgelaufen und ihr dabei gedroht hatte: „Warte, Luder, ich will Dich todt- schlagen!" Acht Tage Gesängniß sollte» für diese Bedrohung sein Lohn sein. Er aber wollte die- blo- al- wörtliche Be leidigung angesehen wissen, welche die gegenthciligen, ihm von der Ehehälfte angehängten Ehrentitel vollständig compenfirttn, daher straflos ausgehen. Auf Antrag der k. Staatsanwalt schaft ließ e- jedoch das Bezirksgericht dabei bewenden. — Der dritte Einspruch betraf die von ihrem Manne, eine« Schuhmachermeister, getrennt lebende Frau Minna Flügel all- hier. Zu ihr kommt am 23. Juni d. I. der Soldat Böhme in seiner Eigenschaft als Executor für rückständig« königlich« Steuern. Auf sein Verlangen, ihm die geordneten Ek«cutionS- gebühren au-zuzahlen, antwortet sie in sehr beredter Weis«; „er solle nur machen, daß er fortkäme, wenn er auch Soldat sei, sie fürchte sich nicht vor ihm." Als Jener hierzu keines wegs sich bequemen will, sondern sich auf «inen dastehenden Stuhl setzt, zieht sie ihm denselben unter den Beinen weg und meint: „sie würde ihn durch den Gensd'armen weg bringen lassen, wenn er nicht ginge; er wäre ihr noch nicht reif genug' rc. Auch sein zweiter Versuch, von seinem Sxecutorrechte Gebrauch zu ma chen, scheitert an ihrem stürmischen Gebadrrn; denn al« er sich auf einen anderweiten Stuhl verfügt hat. zieht sie ,hm nicht nur diesen mit aller Gewalt hinweg, sondern hebt auH selbigen mit drohenden Geberden in die Höhe; ja — wenn wir recht gehört haben — sie verläßt endlich die Stube und schließt den Soldaten «in. Für diese Widersetzlichkeit traf sie nun freilich ein« dreiwöchentlich« Gefängnißstrafe, welche die zweite Instanz auch bestätigte — Betreffs de- vierten Einspruchs war der Dienflknecht Naumann in Pot- schappel wegen Thierquälerei zu einer Gefängnißstrafe vrrurtheilt worden. Da er sich zur Abbüßung dieser Strafe nicht fistirte, so hatte da- Gerichtsamt Döhlen den Beifrohn lshlig zu Nau mann'« Einholung abgesendet. Diesem aber verweigerte er den Gehorsam, weil er „eben so gut ein Dienstbot« sei wie er', und es mußten noch zwei GenSdarmen zu seiner Arretur requirirt werden Ihren vereinten Kräften hatte er aber nicht nur mehr fache Renitenz entgegengesetzt, sondern auch sich die resprktwidrig. sten Aeußerungen gegen die Mitglieder des GrrichtSamtS erlaubt. „Dir Actuare können mich gar nicht bestrafen,' hatte er unter Anderem geschrieen, „die verstehen einen , sie mögen nur nau-gehn und selber fahren' rc, ferner: „Der Aktuar G., der konnte die.Handschuhe auszithen und den Wagen herüberhtbenl' und waS dergleichen rohe Ausbrüche mehr waren. Nicht minder hatte er im Gefängnisse zu einem Arrestaten geäußert: „Wenn Uh- lig allein gekommen wäre, da hätte ich ihn todtgeschlagen.' Da