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92 GB. XII. GRAPHISCH« KÜNSTE UND GEWERBLICHES ZEICHNEN. bereitet. Diese fabricirt auch farbige I’a- piersorteu (Buntpapier) u. a. m. Mit dem Buchbinden als Handwerksnahrungszweig beschäftigten sich der Angabe nach i. J. 1871 mehr als 700 Personen, wovon 35 weibliche. Gruppe XII. Graphische Künste und gewerbliches Zeichnen. Buclidnick. "Unter Pressfreiheit ver steht man” — so heisst es in dem schwe dischen Grundgesetze — "das Recht eines jeden Schweden Schriften zu veröffentlichen, ohne dass ihm zuvor von der öffentlichen Macht Hindernisse in den Weg gelegt wer den dürfen; sowie ferner, dass er hernach wegen des Inhaltes derselben nur vor ei nem gesetzlichen Richterstuhl zur Verant wortung gezogen und in keinem ändern Falle dafür bestraft werden kann, als wenn dieser .Inhalt mit einem deutlichen Gesetze in Widerspruch steht, welches gegeben ist zur Bewahrung der allgemeinen Ruhe, ohne die allgemeine Aufklärung zurückzuhalten.” Die Pressfreiheits-Verordnung vom 10 Juli 1812 (das vierte unter den Grundgese tzen des Reiches) enthält u. a. die folgenden Bestimmungen: der Veröffentlichung einer Schrift darf keine Censur vorangehen, und es sind dazu keinerlei Privilegien erforder lich ; zur Herausgabe von Zeitungen oder periodischen Zeitschriften bedarf es nur ei ner Anmeldung bei dem Staatsminister der Justiz, und das Gesuch um Brlaubniss dazu wird nur in dem Falle nicht bewilligt, wenn der Ansucher wegen eines schimpfli chen Verbrechens verurtlieilt oder für un würdig erklärt worden ist, vor Gericht für Andre das Wort zu führen; auch zu der Errichtung einer Buchdruckerei ist kein Pri vilegium, sondern nur eine Anzeige bei den Behörden erforderlich; doch soll eine Druckerei in einer Stadt oder in der Ent fernung von höchstens f, schw. (J geogr.) Meile von einer solchen angelegt werden; auf jeder Schrift soll der Name des Buch druckers und des Druckjahres sowie die Jahreszahl stehen. Das älteste in Schweden gedruckte Buch ("Vita sive legenda cum miraculis Kathe- rine”) ist i. J. 1474 und ein anderes (”Dya- logus creaturarum moralizatus”) i. J. 1483 gedruckt, beide in Stockholm von herum wandernden Buckdruckern. Seit 1491 hat Stockholm wahrscheinlich eine feste Buch druckerei besessen; damals wurden hier Ablassbriefe sowie das erste in schwedi scher Sprache herausgegebenc Buch (”Aff dyäfvolsens frästilse”, d. i. Ueber die Ver suchung des Teufels) 1495 gedruckt. Diese Druckerei ruhte gleichwohl nach 1498. Der König Gustaf I liess i. J. 1525 in Stock holm eine andere einrichten, welche das Organ der Reformation und der königlichen Macht wurde. Die Orte, in denen die übrigen ältesten Buchdruckereien angelegt wurden, sind: das Kloster Wadstena (1495), Uppsala (1510), Söderköping (1523, ver legt nach Malmö 1528), Westeräs (1621), Strengnäs (1622), Kalmar (1626, verlegt nach Linköping 1636), Nyköping (1645, verlegt nach Göteborg 1650), Lund (1663). Visingsö (Insel im Wetter-See) erhielt 1666 eine Druckerei, welche 1688 nach Jönkö- ping verlegt wurde, und i. J. 1707 erhielt Skara seine erste Druckerei. I. J. 1740 gab es in Schweden 18 Buchdruckereien, wovon 8 in Stockholm; 1840 gab es 74, wovon 19 in Stockholm; jetzt giebt es im Reiche 146 Buchdrucke reien, vovon 28 in Stockholm; i. J. 1870 waren bei den Druckereien (damals 143) 629 Gehülfen, 539 Lehrlinge und 67 Frauen zimmer, Summa 1,235 Personen beschäftigt, davon in Stockholm 323 Gehülfen,211 Lehr linge und 30 Frauenzimmer, Summa 564 Personen. Bei diesen Druckereien 'wurden etwa 100 Maschinen- und 200 Handpres sen angewendet. Unter den aus den Buchdruckereien her vorgegangenen Erzeugnissen nehmen hier, wie anderwo, die Zeitungen und Zeit schriften einen hervorragenden Platz ein, von welchen 1871 erschienen 216 und davon 52 in Stockholm. Es wird berech net, dass i. .7. 1870 allein durch die Post anstalt 6,000,000 inländische und 300,000