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Rufsland. 7o Die Commiffion hat in den Bereich ihrer Unterfuchungen natürlicherweife auch die Forftcultur gezogen. Die der Forftcultur gewidmete Fläche wird auf n4*/ % MillionenDefsjätinen gefchätzt. Davon gehören 75 Vs Millionen Defsjätinen dem Staate und 39 Millionen find in Händen von Privateigenthümern. Je nach den verfchiedenen Gegenden des Reiches ift auch der Waldreich thum fehr verfchieden; fo gibt es im Norden Gegenden mit 10 Millionen Defsjätinen Wald ohne Unterbrechung, während es im Süden Terrains von der Gröfse Frank reichs gibt, welche vollftändig des Waldes entbehren. Auch bezüglich des Waldes laffen fich in Rufsland drei ganz verfchiedene Regionen conftatiren. Die erfte ift faft ganz mit Wald bedeckt und findet fich in den Gouverne ments Archangel, Wologda, Olonez und Perm, zufammen etwa 67 Millionen De fsjätinen Wald, wovon 58 Millionen Staatseigenthum und 9 Millionen Privat eigenthum fmd. Die zweite Region ift die an Wäldern ärmfte und fetzt fich aus den Gouver nements Aftrachan, Jekaterinoflaw, Cherfon und dem nördlichen Taurien zufammen ; hier finden wir nur etwa 179.000 bewaldete Defsjätinen, wovon 96.000 Staats eigenthum und 83.000 Privateigenthum find. Endlich bilden die 42 anderen Gouvernements, die Mittelzone, die dritte Region. Diefelben befitzen 47 Millionen Defsjätinen Wald, welche indeffen fehr verfchieden unter Regierung und Privatbefitz vertheilt find; denn wir finden Gouvernements, wo 42 Percent Eigenthum des Staates bilden, und andere, wo nur 3 Percent der Oberfläche dem Staate gehören. Wir finden Gouvernements, wo per Einwohner 18 Defsjätinen bewaldetes Terrain zu rechnen find, und andere, wo nur 1 / 2 Defsjätine per Kopf entfällt. In diefer mittleren Zone gehören nur 17 y a Millionen Defsjätinen Wald dem Staate, während 29 f / a Millionen Defsjätinen Privateigenthum find. Durch die Thatfache, dafs auch in diefer Zone die flärkfle Bevölkerung ift, wird erfichtlich, wie eine rationelle Waldwirthfchaft in Bezug auf volkswirthfchaft- liche Intereffen dringend geboten erfcheint. Das guteBeifpiel des Staates genügt in diefer Hinficht noch nicht, und wird erft dann dem Uebel vorgebeugt und ein Ziel gefetzt werden, wenn dem ganz irrationellen Abholzen der Wälder — das feit der Bauernemancipation bei einem grofsen Theile platzgegriffen — Einhalt gethan und ein fyftematifcher Wieder anbau begiinftigt wird. Aufserdem find durch diefes grofse Abholzen fehr unangenehme klimatifche Veränderungen hervorgerufen worden, die dem Landbau fehr fchädlich find. Die Schwierigkeit, „Wälder zu conferviren“, liegt zum Theil auch in der Verlegenheit der Grundbefitzer, fich einerfeits das nöthige Forflfchutz-Perfonale zu befchaffen, und andererfeits fich vor Waldbränden, die öfter durch Nachläffigkeit als durch böfen Willen entliehen, zu fchützen. Es fei bei diefer Gelegenheit auch erwähnt, dafs die Gefetze den Wald hütern zu wenig Schutz angedeihen laffen, und könnte da eine Verfchärfung nur vom bellen Nutzen fein; ferner auch find die Servituten, die den Einwohnern Holz auch nach der Ablöfung in gewiffer Quantität zufprechen, Schuld an diefen traurigen Zulländen der Forftcultur, und endlich befteht bezüglich der Steuern ein fo ungünftiges Verhältnifs, dafs viele Grundbefitzer, die fich in fchlechter Lage befinden, nothgedrungen vorziehen, den ganzen Wald auszuroden, als fortdauernd die grofse Steuer ohne entfprechendes Gegenerträgnifs zu zahlen. Ueber die Verhältniffe der vom D omänenminifterium verwal teten Waldungen fpricht fich der officielle Bericht per 1871 etwa wie folgt aus: Die Vermeffung der Wälder, welche der Regierung gehören, ift bereits dreimal in Angriff genommen worden, und zwar im Jahre 1846,1857 und 1866 ' f aber