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Hauptgelchäftsllell«: Marieustr. 88 40. 5snresgen-csfN. «nnadme von 8nkündl«un»en »iS naLmittaaS » UM Sonn- und «eierloo» nur Maiientttade « von n bi» V,lUbr Ti« itvaitiaetvrund- reile lca s Silben! « Pt^, An- kündiounaen aut der Pnvalteite Seile rs Bl, : die rtvaltiae Seile aut Teri- leiie so Vt, . ul» Einaetandt Seile «I Pt» 8» Nummeen »»ch Sonn- und Heieriage» i ivaltioe Ärundiellc »o Vt,.. au» Nnvaitelie so P»u, rlvaliioe Seile aut rertteite und all Sinaelanbi so Pt» «uSwärtiae Au!- träne nur genen BorauSticzalilu»,. Beleedldtter werden mir to Pi,, berechnet. kerntvrechantchl«»: Um» l S!r. Il und Rr. «Ost«. j 8S«g!ing8-IVIilclir«e!lei' kl»«ii»tieol» lullt « in «»rtoa, » I re., ao ri, «o PI. o »un^no^va »lUtr-tor Voi-anoch. U-uchn-LMsLs, RS.U0llt lETtt «d7»«r «rnmmunonrvoe achnnrrr» von z kfx. Lx^pllai» OIxr»rvtt« vliti-o. - Kei-Iln »V. V4. - kennicfurt «t./V. lvtml-er 6vr Kttnitklied l^nmoslsrlien 1a kildvr, tiranä ^ri» VVvItaussUtllimjx 8t. I.vut« 1904. Julius Gl kÄtlliek -gm Hee Iv, i»nnl. o. I. LU. VviniekMii88Lll8lüIt von vtti - Der Fall Gädke. Hofnachrichten, Lnndtagswayle». Evangelischer Bund. Gerichts- «ivv* Vzlllßkl. Verhandlungen. Sozialdemokrat. Parteitag, Nordische Unionsknsis. Possarts Abschied. ^»Äs <?L"°ff Dienstag, Ist.Leple,,wer 1000. Der Fall Gädke regt zur Zeit die öffentliche Meinung auf, und besonder- die ver abschiedeten Offiziere, die leicht tn ähnliche Lagen kommen können, beschäftigen sich lebhaft und eingehend mit dieser Auseinander setzung zwischen Oberst a. D. und preußischem Krieg-,iiinislcrinm, weil sie von weittragender grundsätzlicher Bedeutung ist. Wir bedauern, wie schon an anderer Stelle ansgcführt, die ganze un erquickliche Angelegenheit anfs tiefste, weil sie Formen angcnom- mcn bat, durch die den Feinden unseres Heeres nur Wasser für ihre Mühlen geliefert wird, aber das allgemeine Interesse erheischt es. sich mit den anläßlich des Streites Gädke contra Kriegs- ministeriiim a»stauchenden prinzipiellen Fragen zu beschäftige». Der Tatbestand, der zum Verständnis der nachfolgenden Erörterun gen nochmals kurz resümiert sei, ist folgender: Herr Gädke. vormali ger Preußischer Artillerie-Oberst a. D. und z. Z. militärischer Mit arbeiter des „Berl. Tagebl.", hat vor zwei Jahren die serbischen Offiziere, die ihren König ermordet hatten, gegen den Vorwurf de» (Abbruches öffentlich in Sckich genommen. Er wurde darauf bin vor ein Ehrengericht gestellt und nach dessen Spruch durch allerhöchste Entscheidung der Berechtigung zum Tragen der Uni form und der Führung seines Offizierstitels verlustig erklärt. Er erkannte diesen Spruch nicht an, sondern bestritt dem militärischen Ehrengericht die Befugnis, ihn vor sein Forum zu ziehen, und nahm siir sich das Recht in Anspruch, sowohl den Oberstentitel weiter« Zufuhren, als auch die Uniform ferner zu tragen. Seine wieder holte» Versuche, diese Nechtsmiffassiing dem Kriegsministerinm gegenüber zur Geltung zu bringen, hatten keinen Erfolg. Dagegen wurde eine Verfügung zurückgenommcn, wonach Hern, Gädke seine Pension nicht ausznzahlen sei, wenn er seiner Unterschrift aus den Quittungen den aberkannten Oberstentitel beifüge. Die Zurück nahme wurde Hern, Gädke durch ein Schreiben der Regierung zu PoiSdam mitgeteilt. daS die Aufschrift trug „Herrn Gädke in Steglitz". Diese Form der Adresse nahm Herr Gädke ziun Anlaß einer Beschwerde und richtete am 7. September ein auch von unS mitgclciltcs geharnischtes Schreiben an den Kricgsminister, in welchem er auf den merkwürdige» Widerspruch biuwics, in den sich die Militärbehörden durch Zurücknahme der erste» Bersügnng bei gleichzeitiger Aufrcchterhaltnng der Aberkennung deS Obcrslentitcls zu sich selbst setzten. Er führte das „Zurückwcichcn" des Kricgs- minislcrinms aus Furcht vor einer Klage zurück, da das gegen ihn ergangene Urteil ungesetzlich sei. und kündigle schließlich an. er werde demnächst in Uniform durch die Straßen Berlins fahren und diese Tatsache alsbald veröffentlichen lassen, wenn er nicht entweder wegen Weiterführung des abcrkan- tcn Titels unter An klage gestellt werde, oder die Behörden nicht angewiesen würden, »km im amtlichen Verkehr seinen Titel wiederzugcbcn. Da das Kriegsministerinm sich nicht bewogen fühlte, irgend eine Aendcmng »u seinem Verhalten eintreten zu lassen, so hat der vormalige Oberst a. D. Gädke einen neuen offenen Brief veröffentlicht, in dem er höhnisch fragt, welche Stellung denn eigentlich der preußische Kriegsmiiiistcr eiunehme. Das ist der Tatbestand. Was zunächst die Form der AnS- ciuaudersetznngen anbelangt, so sind beide Parieren nicht ganz ohne Schuld und Fehle. Herr Gädke scheint als Mitarbeiter frei sinniger Blätter etwas stark abgcsärbt und sich dort demokratische Manieren angeeignet zu haben, die einem ebcmaligen Oberst nicht ungenügende Pension, vor allem aber die aus der Höhe des Lebens am stärksten sich geltend machende Schaffenskraft den wider seinen Willen verabschiedeten Offizier zwingen mußte, von seinen Gaben und Talenten möglichst befriedigenden Ge brauch zu machen. Handelte «S sich hier doch gerade um einen kritisch beanlagten, zur Publizistik fast prädestinierten Offizier. Aus der anderen Seite aber mußte die Schonungslosigkeit der Gädkeschen Kritik, den vielleicht mehr die Form, als den tieferen Inhalt ausnehmenden Lesern die Antipathie gegen den radika- lisierenden Offizier verschärfen. Und nun beging Gädke gar bei Besprechung der zartesten aller Heeresfragcn, nämlich wie sich bei Staats-Revolutionen der Offizier zu seinem der Person des Monarchen geltenden Fahneneid zu verhalten hat. einen erheb lichen Fehler. Ein schon wegen seiner Kürze mißverständlicher Ausdruck gab den verstimmten militärischen Kreisen Anlaß zu ehrengerichtlichem Einschreiten, das ihm den Verlust seines Ossizicrstitcls und der Uniform eintrug. Bei der sachlichen Beurteilung der ganzen Angelegenheit muß man zwei Gesichtspunkte scharf auseinanderhalten: den militärischen und den juristischen. Vom rein militärischen Standpunkt aus betrachtet muß sich die Wage des Urteils zu Ungunsten Gädkes senken, denn 8 4, Ziffer 5 der allerhöchsten Verordnung über die Ehrengerichte bestimmt: Dem Ehrengericht sind ebenfalls unterworfen „die mit Pension zur Disposition gestellten und die unter Verleihung der Befugnis, Militäruniform zu tragen, verabschiedeten Offiziere". Danach waltet kein Zweifel ob, daß Herr Gädke dem Ehrengericht unter worfen war. als man ihn wegen seiner Verteidigung der ser- bischen Königsmörder zur Rechenschaft zog. Hätte er. als er den Abschied nahm, auf die Uniform verzichtet, so hätte ihm kein militärisches Ehrengericht die von ihm für die Offiziere a. T. verlangte „Freiheit der Feder" beschränkt, er hätte im ruhigen Genuß seiner Obcrsicirpension schreiben können, wie und was ihm beliebte. Da er das aber nicht getan hat, sondern, wie er selbst ausdrücklich erklärt hat, den Rock des Königs weiter- tragen und im Osfiziersstande bleiben wollte, so mußte er sich auch den zu Recht bestehenden Anschauungen und Institutionen dieses Standes unterwerfen. Die schon oben angeführte aller höchste Verordnung über die Ehrengerichte legt aber den mit Uniform verabschiedeten Offizieren genau wie Len aktiven die Pslicht auf. sich mit ihrem gesamten öffentlichen Verhalten in vollem Einklang mit den Anschauungen ihrer Standesgenossen und den Rücksichten zu halten, welche die Zugshörigkeit zum Offizierkorps aufcrlegt. Das ist der rein formell-militärische Standpunkt, wie er vom Militärkabinett und Kricgsministcrium vcrtrclcn wird. Herr Gädke stellt sich demgegenüber auf den juristischen Standpunkt. Seine von ihm so heftig verfochtene Ansicht gründet sich darauf, daß nach § 8 des Neichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 die Vorschriften über die Handhabung der Disziplin im H eere vom Kaiser erlassen werden. Da aber, so folgert man weiter, die Offiziere a. D. nicht mehr zum Heere gehören, so dürfen sie auch nicht mehr den kaiserlichen Bestimmungen über die Hand- babung der Disziplin, zu denen auch die Vorschriften über die Ehrengerichte zu rechnen seien, unterworfen werden. Die oben zitierte Ziffer 5 des Paragraphen 4 der Verordnung über die ergangene ehrengerichtliche Entscheidung, wie jetzt z. B. Falle Gädke, sei null und nichtig. Demgegenüber ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Ebrengerichte überhaupt nicht aus Grund des dein Kaiser im Rcichsmilitärgesetz zugcsprochcnen Rechts zum Erlaß von Vor witz» Gesicht stehen und ihm sicher bei ruhigdcnkende» Kreise» viel» Ehrengerichte, wonach auch die Ossizicre a. D. mit Uniform Sympathien für seine Sache verscherzt haben. Auch der selbstbewusste! den Ehrengerichten unterworfen seien, verstoße daher gegen dos Ton in seinen Briefe» berührt nicht sehr angenehm, da er öfters die Ncichsmilitärgcseh. sei deshalb ungesetzlich und jede daraufhin notwendige vornehm-sachliche Zurückhaltung und Selbstzucht vcr- ergangene ehrengerichtliche Entscheidung, wie jetzt z. B. im missen läßt. Aber auch daS preußische Kriegsministerium hat in der ganzen Sache keine glückliche Hand gezeigt. Gewiß, Aiffrecht- crhallung straffster Autorität und zugleich größter Volkstüm lichkeit — einen schöneren und wichtigeren Dienst können unserem Heere, unserem Volk in Waffen seine obersten Be hörden nicht leisten. Aber auch die militärische Publizistik hat dem gleichen Ziel zu dienen und das fraglose Recht, sowie die vaterläistiische Pflicht, offen und furchtlos zu sprechen, wenn Fehler der Militärbehörden den Interessen des Heeres Schaden anzutun drohen. Im Fall Gädke hat — das mutz offen um der Wahrheit willen ausgesprochen werden —das preußische Kriegs- minislerium nicht „klug und weise" gehandelt. Selbst ei» so «rrmeefreundlicheS Blatt, wie die „Verl. N. Nachr.". deren mili tärischer Mitarbeiter der bekannte General a. D. Keim ist, muß zugeben, daß daS behördliche Vorgehen gegen den früheren Oberst Gädke von Anfang an im Zeichen der Animosität und tiefen Verstimmung gestanden hat. Diese selbst ist leicht zu begreifen. Der Uebergang von der Armee in die Redaktion eines radikal- freisinnigen Blattes wurde in weiten Kreisen deS Heeres fast wie eine Provokation empfunden, trotzdem es auf der anderen Seite eine armeebekannte Tatsache ist, daß das „Berl. Tagebl." zu Zeiten in recht engen Beziehungen zu Generalstab und KriegSministerium gestanden hat, ja sogar — ob mit Recht oder Unrecht, sei dahingestellt — als „generalstabSoffiziöS" ange- sprachen wurde, Auf der einen Seite mochte man »war an erkennen. daß unsere Wehrkraft-Politik nur gewinnen kann, wenn die bis dahin antimilitärische Publizistik von einem bedeu tenden, als Kenner ersten Ranges zu bezeichnenden ehemaligen ein Kampf gegen diesen gesetzwidrigen Mißbrauch zugleich ein Kampf für die öffentliche Sittlichkeit." Soweit Herr Gädke. — Uns will es bcdünken, daß ouf Fragen, die so strittig sind, in weitesten Kreisen ein solches Aufsehen erregen und deren Eni- schcidung von tief einschneidender Bedeutung ist, eine bessere Antwort hätte gegeben werden müssen als die, in deren Dunkel sich das Kriegsministerium gehüllt hat, indem cs nicht einmal versucht hat, eine sachliche Widerlegung der Gädkeschen Aus führungen z» geben: klipp und klar, wie man das crwaricn darf einem alten Offizier gegenüber, der Jahrzehnte hindurch in Ehren seinem Könige und Vaterlands gedient hat: wie es auch ou- gezeigt gewesen wäre dem großen Kreise politisch reifer Staats bürger gegenüber, der nun einmal an allen Heeressragen und zwar mit Recht lebhaften Anteil nimmt und der mit der bloßen seitens des Kricgsministcriums beliebten Veröffentlichung des ersten Gädkeschen Brieses nie und nimmer zufriedcngestellt ist. Neueste Drahtmelduliaell vom 18. Septbr. Koloniales. München. In St. Ottilien traf gestern aus Dar-es- Salaam sOstafrikcst jolgendc Depesche ein: Die Misjions- stationen Nyango und L » cnIedi (drei Tagereisen von einander entfernt, im Bezirk Lindst wurden zerstört. Die vermißte Schwester Walpurga ist ermordet, Schwester Avia tot. Die Missionare von Kigvasera (Landschaft Ungoni, Be zirksstation Songecst sind nach Wiedhasen sNyassa-See) geflüchtet. Von den übrigen Milsionsstationen ist in St. Ottilien keine Nachricht cingclroffen. Die Cliolera-Gcsasir. Berlin. sPnv.-Tcl.) Vom 16. bis 17. S^-l:.»üc. sind cholcraverdächiige im preusischen Staate 10 Er- kraiikuugcn und 5 Todesfälle, vom 17. bis 18. mittags weitere 3 cholcraverdächttge Erkrankungen und l Todesfall an Cholera amttich gemeldet worden. Von den früher gemeldeten cholera- verdächtigen Erkrankungen ist einer durch die bakteriologische Untersuchung nicht als Cholera sesffzestellt worden. Die Ge samtzahl der Ehnftraftille beträgt bis jetzt 202 Erkrankmigen, von denen 75 tödlich cudigicn. Von den vom 17. bis ,13. Sep tember gemeldete:: Ncucrkrank-iugeu entfallen auf tue Kreise Rastcubur^l, Marien'mrg I, Graudcuz 2, Licbau 1, Stcilin 2, Posen I, Lchubin 1, Ezcruickau 1 und Breslau 1. » Berlin. lPrio.-Lel.s Dem Moabiter Krankenhause wurden gestern vier choleraverdächtige Personen zu- gesührt: ein Hausdiener, ein Bierzapfer und zwei Arbeiter. Stc! Ii n. Nach dem ans Grciiswalde eingeaangcncn wissenschasllickien Befunde lag bei dem vier verstorbenen Fieiicherge cNeii Cholera n i ck> I vor. Seine Familie, die sich bicr unter Beavachtung befand, ist beute vormittag entlassen worden. Auüictdungeu über neue cholcraverdächttge Erkran kungen sind un hiesigen Bezirke in den lehlen 24 Stunden nicht eingeggnact!. Nordische ttnioiiökrisiS. KarIstad. Die VormittagSsitznng der schwedischen und norwegischen Delegierten endete um 1 stör mitta-s. Wann die nächste Sitzung staitsindcn wird, ist noch unbestimmt. E b r i si iaui a. Nus Anfrage bei norwegischen Delegier ten tust daS 9'orak Tclcgraphcn-Burean crsghccu, daß aus Karl'iad veröffentlichte Telegramme, betreffend den Inhalt der Verhandlungen, keinen Glauben verdienen. E u r i st i a ii > a. Ans Anlaß des von Stockholm verbreite ten h elcgramms über eine n o r w e g > s ch c M o b i I m achung kann das .Morsl-Telegraium-B'ireau" mitleilen, daß von nor wegischer Seite keinerlei miliiärisch« Veranstaltungen getroffen worden sind oder getroffen werden, welche nicht aus Verleid:, quugsrücksickstcn absolut notwendig geworden lind, und daß speziell die Mitteilung, daß so aut wie alle Truppen im zentralen Norwegen und in den Grcnzoistrikten mobilisiert worden sein sollen, unrichtig ist. London. lPnv Tcl.). Nach Meldungen aus Stockholm schristen über die Disziplin im Heere errichtet sind, weil es „weckt die Einigung zwischen Schweden und Nor- sich bei den Ehrengcrichlen nicht um Disziplin, sondern um wegen ungeheure Begeisterung unter den Schweden. Mieder die Standcselire des Ofsizicrkorps handle, die eine Sache für ^ Stockholmer Pcriclstcrstatter der „Daily Mail" mitteilt, spielten sich sei. Das erkennt von seinem Standpunkte wieder Herr Mus.klapellkii ans de» öffentlichen Plätzen, um die allgemeine Gädke nicht an, wobei seine Beweisführung etwa folgende ist: „Man hört hier und da die gedankenlose Redensart von einem besonderen Ehrenkodex der verabschiedete» Ossizicre. dessen Ver- ^ per vollständig fremd waren lctzung durch ein Ehrengericht sbeiläusig gesagt, nur aus aktiven ^ Offizieren zusammengcsetzls geahndet werden müsse. Die Kricgs- räte a. D., die Sanitätsoffiziere o. D., die Richter a. D-, alle Beamten a. D., die Minister a. D- besitzen also offenbar keine Standesehre, die eines Schutzes durch Ehrengerichte bedürfte. Oder ist allein der verabschiedete Offizier so wenig gefestigt in seinen Ehrbegriffen, daß er und er allein noch einer Bevor mundung bedürfte? Kein Ehrenmann wird eine solche Behaup tung wagen, die nicht einmal die Stieselspitzen der Verab schiedeten bespritzen könnte. Heucheln wir wenigstens nicht! Die Militär-Ehrengerichte gegen Verabschiedete sind eine politische Waffe der Regierung, und sie sind eine schlechte Waffe und — «ine stumpfe Waffe, die der leiseste Wider stand zerbricht. DaS Traurige ist nur, daß daS große Publikum, welches die inneren Verhältnisse und die jedesmalige Sachlage nicht kennt, schon bei dem Namen Ehrengericht erschauert und sich «inbildet, der so Verurteilt« habe sich tatsächlich gegen die Freude laut lundzugebcii. Im ganzen Lande läuteten die Kirchcn- glocken, in den Kaffeehäusern umarmten sich Personen, die cinan- kurz, der Jubel war allgemein. Schweden wird nunmehr die Unabhängigkeit Norwegens durch einen formellen Vertrag anerkennen. Dieser Vertrag wird Klau seln enthalten, welche vorschreibcn, daß sämtliche Streitfälle zwischen Schweden und Norwegen einem Schiedsgericht zur Ent scheidung vorgclegt werden. Erdbeben. Reggio di Calabria. Während der Nacht kamen wieder mehrere starke Erdstöße vor und verursachten Panik. Die Nachrichten über den angerichtcten Schaden in den Pro vinzen Eatanzaro und Eojeuza bestätigen sich. Das Tclegraphcn- Burcau in Eosenza ist eingcstürzt. Die Beamten haben sich durch die Flucht gerettet. Monte Leone lCalabrieist. Hier kam ein neuer starker Erdstoß vor und verursachte Panik. Auch aus Tirols in der Provinz Eatanzaro wird ein Erdstoß gemeldet Rom. lPriv.-Tcl.s Präsident Lonbet stiftete 25 000 Frcs zur U n t er st ü h u n g der Opfer Der Sultan spendete 23 000 FrcS. des Erdbebens. r3.m3.m1s Urosvvm'sß! krsmslliiL 8llppv»! ch ksbnk ksäiksn! i 8