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Dresdner Nachrichten : 27.02.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-02-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190502273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19050227
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19050227
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-02
- Tag 1905-02-27
-
Monat
1905-02
-
Jahr
1905
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 27.02.1905
- Autor
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Briefkasten. — Ungenannt, .vor vielen Jahren habe ich (Schwiegervater ausgenommen und ihn vollständig erhalten, bezog »war eine Rente von ettva 800 Mk.. doch tvcch ich nicht, er mit dem Geld« gemacht hat. Do die Geschwister meiner ? OffizierSvortevee an der Waffe ihrer Zivildlenst- b«w. Holunlsorm ""eie meinen Er waS ^ .. itfter meiner Frau bei ihrer Verheiratung eine reichliche Mitgift bekommen haben, m«i»« ffrau dagegen so gut wie rnchtS, so nahm ich an, dah meine Frau von ihrem Vater wenigstens elivas erben würde, damit wir dadurch einigermaßen entschädigt würden. Jetzt ist derselbe nach ohne auch nur einen Pf s zu tragen. Für ehemalige Unteroffiziere besteht die auch nur einen Pfennig ,u ilrznei- und langer reranryett geftorven, ohne auch r hinterlassen. Ich war deshalb gezwungen, Doktor», Arz Begräbniskosten aus meinen Mitteln zu bezahle». Ich frage des halb an, kann ich von den Geschwistern meiner Frau, die rn leid lichen Verhältnissen sind und viel von ihrem Vater genossen haben, verlangen, daß sie mir fiir den Lebensunterhalt ihres Vaters, wenigstens für die letzten drei Jahre, eine angemessene Summe vergüten, und können dieselben gezwungen werden, zu den Be- aräoniSkosten und den Kosten für Pflege, Arzt und Apotheke ihren Teil beizutragen?" — Nach den 1601 sla. B. G.-B. sind aller dings Verwandte in gerader Linie einander untcrlmltsoslichtig. ES hätten demgemäß grundsätzlich die Kinder Ihres Schwieger- vaterS, und zwar nach 8 1606 zu gleichen Teilen für den Unter halt ihreS VaterS zu sorgen gehabt. Hätten sie sich geweigert, ihre Unterhaltspflicht zu erfülle», so hätten Sie als Geschäfts- sichrer ohne Auftrag selbst gegen deren Willen deren Unterhalts- Pflicht erfüllen und alsdann wie ein Beauftragter Ersatz Ihrer Aufwendungen von ihnen fordern können. Liegen diese Voraus- setzungen aber nicht vor, dann haben Sie einen Anspruch gegen vir Geschwister Ihrer Frau nicht. Es wird Ihnen jederzeit mit Erfolg entgegengehalten werden können, daß zur Unterlmlts- gewäyrung für Sie keine zwingende Veranlassung vorlag und daß die Kinder des Verstorbene» selbst den Unterhalt in Natur ge währt haben würden, wenn eine Notwendigkeit dazu gegeben gewesen wäre. Ueberdies würde sich ein Einwand gegen Ihren Anspruch aus § 685 B. G.-B. herleitcn lassen. Danach steht dem Geschäftsführer ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht batte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen. Daß eine solche Absicht bei Ihnen zunächst nicht vorhanden gewesen ist, geben Sie selbst zu. Sie haben nur gehofft, daß Ihrer Frau im Wege Erbganges etwas zusallen sollte, und daß sie aus diese Weise indirekt entschädigt werden würden. Tie Kosten für Arzt und Apotheke wird man zu den Unterl-altungskosten zu rechnen and den Anspruch auf Erstattung dementsprechend zu beurteilen haben.. Etwas anderes ist der Anspruch aus Erstattung der Beerdigungskosten zu beurteilen. Für diese haften in erster Linie die Erben, in zweiter die nnterbaltspflichtigen Verwandten des Verstorbenen. Soweit Sie diese Kosten verlegt haben, können Sie einen Regreßanspruch gegen die Geschwister Ihrer Ehefrau aus teilweise Erstattung mit Aussicht auf Erfolg geltend machen. *** TanteFranziska. „Meine Nichte, sonst ein ver ständiges, junges Mädchen, bleibt in einer Sache aus dem alten Flecke und läßt sich nicht davon abbringcn, sie schwärmt wie so ein richtiger dummer Backfisch. Ihr ganzes Geld schafft sie ins da mußte ich doch erst wissen, wo sie hingingen, und so noch manches andere! Anfangs sagte ich nichts dazu, weil ich dachte, das ver- geht wieder, aber anstatt dessen wird sic immer verrückter, und jetzt plagt sie mich gar damit, ich solle sie Schauspielerin werden lassen. Bitte, sage ihr doch einmal recht gründlich Deine Mei- nung, vielleicht wird sie da wieder vernünftig." — Ja, du lieber Himmel, wie soll ich mir aus Deiner Mitteilung ein Urteil bilden, was hier am besten zu tun ist ? Hot das Mädchen Talent und Geld, sich für die Bühne ausbilden zu lassen, so sehe ich nicht ein. warum Du ihr hinderlich sein willst. Hat sie das eine oder andere nicht, oder gar beides nicht, so ist jedes Wort in dieser Sache überflüssig. In diesem Falle mühtest Du als Tante eben T-eine» ganzen Einfluß geltend machen, daß sich Deine Nichte mit nützlichen Dingen im Hause beschäftigt, statt aul der Straße den von ihr angeschwärmten Künstlern nachzulausen. Mir scheint, es ist da von vornherein etwas in der Erziehung versäumt worden. Die Schwärmerei hätte, als sie anfina, bedenklich zu werden, mit fester Hand erstickt werden müssen. Die Hoffnung, daß „so etwas von selbst wieder vergeht", hat ja ihre Berechtigung, nur dauert das manchmal etwas lange. *** Nichte Dora aus M. s50 Psg.) „Ich bin eine große Liebhaberin von Geflügel und möchte, da mir eine Anzahl Truthühner zur Verfügung sieben, diese gern lehr früh brütend haben. Wie fange ich das an?" - Sehe sämtliche Trutcn, jede einzeln, unter enge Korbe oder sonstige niedrige Behälter aus an- gewärmte Ziegelsteine, gib lvarmes Trinkivasscr und nicht zu reichlich Futter, da die Tiere keine Bewegung baden. Die Steine sind täglich mehreremal anzuwärmen. Noch 1 bis 6 Tagen versuche es mit Ton- oder sonstigen künstlichen Eiern. Bleiben die Truten daraus sitzen, dann lege abends die zum Brüten bestimmten Eier unter. Jede Trifte läßt sich jedoch nicht zum Brüten zwingen. *** Nichte I. R. 25. >50 Psg.) „Ich habe mich vor zehn Jahren verheiratet und brachte 20 000 Mark mit in die Ehe. Mein Mann ist Kaufmann, und wurde das Geld ins Geschäft genommen. Als nach fünf Jahren das Geschäft gut verkauft und das Gold flüssig wurde, bat ich meinen Mann, das Kapital aus Hypothek und ans meinen Namen eintragen zu lassen, da mir dieses für mich und die Kinder ordnungsmäßiger und sicherer erschien. Leider konnte ich es aber trotz aller Vorstellungen nicht erreichen und fügte mich endlich um des lieben Friedens willen. Mein Monn hat seit dem Geschäfts- Verkäufe Agenturen, ist aber, besonders in letzterer Zeit, sehr wenig tätig, jodaß ich fürchte, er verdient nicht genug zum Lebensunterhalt und greift das Kapital an. Ausschluß über unsere^Vermögensverhältnisse bekomme ich nicht, „das wäre -enn ein Ehemann das ne deren Genehmigung anzu- , . ibt cs kein Rechtsmittel, das mir und den Kindern den Notgrofchcn erhält? Ich bitte Dich herzlich, mir zu sagen, ob ich die Sicherstellung meines Ver- mögens verlangen und eventuell erzwingen kann. — Im gesetz lichen Güterstande, in dem Sie im Zweifel leben, wenigstens wenn Sie in Sachsen die Ehe geschlossen und nicht durch einen Ehevertrag das eheliche Gülcrrccht geändert l-crbcn, steht aller dings dem Manne vas Recht der Verwaltung und Nutznießunc am eingebrachten Gute der Frau zu. Er kann auch über Gell und andere verbrauchbare Sachen der Iran ohne deren Zu stimmung verfügen. Allerdings soll er Verfügungen, zu denen er hiernach ohne Zustimmung der Frau berechtigt ist, nur zum Zweck« ordnungsmäßiger Verwaltung des eingebrachten Gutes vornehmen. Das zum eingebrachten Gute gehörende Geld hat der Mann nach den für die Anlegungvon Mündelgeld geltenden Borschristen verzinslich anzulcgen. Wird durch das Verhalten deS Mannes die Besorgnis begründet, dah die Rechte der Frau in einer das eingebrachte Gut erlwblich gefährdenden Weise ver letzt werden, io kann die Frau von dem Manne Sicherheits leistung verlangen. Diesen Anspruch kann sie nötigenfalls auch vor Beendigung der Ehe gerichtlich geltend machen. Aus jeden Fall kann die Frau Auskunft über den Stand der Verwaltung ihres Vermögens verlangen. "" Abonnent tn Schmlzgr. (20 Psg) „Ist eS mög lich, daß ein Gienzauffehkr, der vor ca. 6 Jahren bet der Infan terie nach ILjähriger Dienstzeit abging, bei seinem Abgänge zum Feldwebel-Leutnant der Reserve over Landwehr ernannt nwiden m? Hat ein Feldwebel-Leutnant der Reserve oder Landwehr überhaupt noch etiie» Militüipnß als solcher zu fühien? Dürfen als Poltevee«U»te,vffiziere oder Ossiziere aktiv gewesene oder dazu beförderte Leute (der Reserve oder Londwrhi) als Oberglenz- kontrolleuie. Obergrenzausseher. Grenzanfseher an ihrem Seiten gewehr da» Olsiziersportepee weiter tiagen und in welchem Denit- vribältni» müssen dieselben dann »och stehen?" — Unteroffiziere, welche sich während einer längeren aktiven Dienstzeit als bewnderS geeignet erwtelrn zur Ausbildung von Mannkchasten. werden lür ven Kriegsfall als Feldwebel-Leutnant» bestimmt und rücken bei etntietenver Mobilmachung in eine solche Stelle, die tm Stande von Lcsatztknppenttilen vorgesehen sind. ei». Feldwebel-Leutnant« der Reserve oder der Landwehr gibt eS. so viel mir bekannt, in Friede,iSzrtten nicht. Im OmzierSrange gewesene, in de» Zivil- uaüttdlenjt übeigetlelene Persönlichkeiten haben das Recht, das L Bestimmung meines Wissens nscht. — AnNichteCbriitinr (Briefkasten vom 13 Februar). Elnistine, ach Christine. Ich Hab' mir« gleich gedacht. Daß Deine Nächstenliebe Mir Not und Sorgen macht. Tu wolltest Neivrnkranken — So schriebst Du kl,pp und klar — Ein Miltelchr» verraten, Das Dir von Nutzen war. Nun ist von früh bis nliends — Hill. Himmel! — Tag für Tag Met» Redaktionslvrechzinimcr Ter reine Taul>e»scb'ag. Aus Nord. Süd, Ost und Westen Geh n täglich Briese rin, In denen Nervenkranke Nach Dir. Christine, schrei ». Ich kann sie nicht mrhr banne» Die Geister, die Du riefst. Indessen Du vermutlich Jnzwffche» ruhig icbliefst. Hab' endlich doch Erbarmen Mit meiner Not und Pein Und schick' mir obne Säumen Dein Nervenmittel ei»! Familien Schmidt und Vogt. Gelegentlich einer kleinen Landpartie lernten wir den Ort Groß-OkuUa bei Ottcndorf kennen. Der Ort liegt gciund und i» der Nahe schöner Waldungen, bat auch lehr viel noch unbebautes Land. Deshalb regte sich tn uns der Wniffch, unS dort ein Heim zu gründen resp rin HäuScken zu bnnen, worin vier Familien beanem (natürlich bei bescheidensten Ansprüche») leben könne». Einem Plätzchen in der Nähe des dortigen Bahnhofes oder an der Hauptstraße, längs der Bahn gelegen, würden wir den Vorzug geben. Ist es Ihnen vielleicht möglich, uns mitzutcilcn. was dase'bst der Quadratmeter Bauland kostet oder wie hoch sich ein kleines Giundstück mit etwas Garten, für ältere, vensionicrte Beamte passend, stellen wird?" — Der Ort Ottendorl-Lkrilla besteht aus drei Gemelnden: Ottendorf mit Morltzdors. Gwß-Okiilla und Klein-Okrilla. Groß-Okrilla liegt in der Mitte des Ortes und hat, da last alles schon bebaut ist. nur noch einige Baustellen, welche zur Zeit ober nicht verkäuflich sein tollen, Ottendorf mit Morltzdors und Klein-Okrilla dagegen bat noch viel Bauland tn schöner Lage. Belruls näherer Auskunft wenden Sie sich am besten an den Ortsoerein und das Gemeindeamt Otlendorf- Moritzdvrs. *'*Stammtiich Iochhöhe. (25 Psg ) „An unserem Stammtisch dessen Kncipvaler, nebenbei bemerkt, langjährige, Abonnent Deines Blattes ist, kam ein Jubttänms-Zweimarlstnck rur Ansicht, das bekanntlich das Bildnis unseres jetzigen KalierS Wilhelm II. nebst seiner Gemahlin, sowie die Inschrift: „r Fried rich 1 1701 — Wilhelm II 19ol" trägt. Von einer Seite wird nun behauptet, rs lei dies nicht das Bildnis unserer Kaiserin landein dasjenige Friedrichs l.! Mit dieser Behauptung besindet sich der Betreffende doch wobt im Unrecht?" — Die Porträts aus de» JubiläumS-Fünf- und -Zweimarkstücken zur Erinnerung an da? 200jährige Bestehen Preußens als Königreich stellen dar: Kaller Wilden» I>. und darunter Preußens ersten König Friedrich I. (als Friedrich III. 1688-1701 Kurfürst; als Friedrich 1. 1701—1713 König von Preußen). **" Otiinrbinde. den 1. Ianuar 1 i)05. Für die mir im Felde regelmäßig zngrhendcn »nd hier eine gute Unterhaltung I, esc,„den .Dresdner Nachrichten" sendet der Redaktion zum Jahreswechiel die besten Glückwünsche N. Schnrig. Znhlmeister- Aivirant beim Stabe des 1. Feld-Regiments (vormals 12. Armee- lorvSI." — Besten Dank für Ihre Glückwünsche, deren herzliche Erwiderung hiermit per Druckerschwärze vom Stapel gelassen wird »nd bei Ihnen eintiefsrn dürste, wenn bei nns der Wonnemonat Mai alle Knospen springen läßt. »»» Nlter Abonnent. Leutersdorf. „Welchen Sammelwert Kat ein preußischer Krönungstaler von 1861 gegen wärtig?" — Wenn aus dem Verkehr gezogen, säst ohne Mehrwert. Bei feinster Erhaltung, d. h. ff. Stempelglanz, bis >1 Mk. Samme.ivcrt. "" H. I. in C- (20 Pfg.) »In welcher Weste wird ein bei der dritten Generalslelluiig dem Landsturm 1. Aufgebots (mit Waffe) überwiesener junger Mann im Falle eines Krieges ver wendet? Betreuender hat nicht gedient, ist bisher auch zu keiner Ueburrg eingezogen worden. (Generalstellung: 19021" — Ueber die Pflichte» des Landsturmes gibt Abschnitt -1 des Gesetzes vom II. Februar 1888 Ausschluß. Darnach bat der Landsturm im Kriegsfälle die Pflicht, an der Verteidigung des Vaterlandes teil- rnnehmen und kann er im Falle des außerordentlichen Bedarfs zur Ergänzung des Heeres und der Marine herbeiaezvgen werden Znm Landsturm 1. Aufgebots gehören die Pflichtigen bis zum 3l. Mürz des Jahres, in welchem sie das 39. Lebrnsiahr zurnck- legen. Von da ad bis znm vollendeten 45. Lebensjahre gehören sie dein Lnndslnim 2- Aufgebots an. Der Ausruf des Landsturms erfolgt durch kallerlichc Verordnung. Liegt Gefahr im Verzüge, so sind die lommundiereiiden Generale, die Gouverirenrc und Festuirgs- lommnndaiften berechtigt, den Landsturm ausznrusen. Nachdem der Ausruf ergangen ist. unterstehen die Ausgernsenen den Militär gesehen und der Disziplinarstrafordnung. Wenn der Landsturm nicht einberusen ist. dürfen die Landsturmvstichtigcn keinerlei mili tärischer Kontrolle und Hebungen mfterworfe» werden. Was Ihre zweite Frage betrifft, so lehne ich es prinzipiell ab. über die Bonität irgend welcher Aktien im Briefkasten meine Ansichten zu äußern. Julius Müller. „In Nummer 352 Jbrer geschätzten Zeitung vom vorigen Jahre brachten Sie einen Artikel über Rück fahrkarte». mit wahlwester Gültigkeit nach mehr als einer an ver schiedene» Linien gelegenen Stationen, resp mit Gültigkeit über mehrere Bahnwege. Die Unkenntnis resp. Unklarheit darüber ist eine sehr große und würde es mit großer Dankbarkeit anerkannt werden, speztell seitens der Touristenkrcise. wenn die König!. Gkrreraldirektion der König!. Sächi. Stantsbabrien ein Verzeichnis dieser Karlen, vielleicht alphabetisch nach de» Stationen geordnet, wo solche anfliege». herauSgebc» würde. Eventuell dürfte auch der Herausgeber des betarrnten „Fritzlcde" mit einer solchen Zu iammenstellung in einem Sonderbcst sicher seine Rechnung finden, da die bekannten Kursbücher mir ganz mangrtbaft Austchluß übe, die verschiedenen Arten vvn Rückiahnarlen gebe»." — Die Idee ist gewiß nicht übel. Da indessen die Abschaffung der Rückfahr karte» überhaupt in Aussicht genommen stt, so empfehlen sich jetzt neue Einrichtungen damit nickt. Dle Uebersichten in Fritzsches KurSbnch genügen auch zunächst. ""Paul F. <1.50 Mk). „Ich habe eine Trichter an einen Geschäftsmann verheiratet, der lein Geschäft in einem mir ge hörigen Hause betreibt. Wenn nun meine Tochter vor mir ohne Leibeserben stirbt, nach welchen Teilen geht da die Erbschaft zwilchen mir und meinem Schwiegersohn in das von meiner TvOter Eingebrachte? Wenn aber meine Tochter nach mir ohne Leibeserben mit Tobe abgehen sollte, erbt dann mein Schwieger- sobn olles, oder sind meine anderen Kinder mit erbderrchligt und zu welchen Teilen? Könnte ich dies »och bet Lebzeiten durch Testament regeln?" — Nach 8 1932 des Bürgerlichen Gesetzbuchs würde für den Fall, daß Ihre Tochter vor Ihnen, ohne Ablöriim linge zu hinterlasse,r. versterben sollte, zunächst der überlebende Ehegatte dle zum eheliche» Haushalt gehörigen Gegenstände, so weit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeits- geschenke als logen Voraus zu beanspruchen haben. Im übrigen würden Sie und der überlebende Ehegatte ,e zur Hälfte als gesetz liche Erben berufen sein. Sollte Ihre Tochler nach Ihnen ver sterben. so würde eine Aenderung der gesetzlichen Erbfolge nur dabin eintreten, daß die an sich aus Sie entfallende Hülste des Nachlasses Ihrer Tochter Ihren übrigen Kindern zu gleichen Teilen ,»siele. Dir gesetzliche Erbfolge könnte nun freilich durch Ihre Tochter im Wege lktztwilliaer Verfügung vollständig abge- ändert werden. Gegen eine solche Abänderung würden Sie selbst bis zu einem gewissen G>ade geschützt lein, insofern Sie nach 8 2803 deS Büigerliche» Gesetzbuchs pflichttellsberechtigt sind und wenigstens die toälsle des Werte» Ihres gesetzlichen Erbteils von dem Erben alS Pst chltell bcaaspruchc» lö,orten. Ihren Kindern dagegen steht ein Pstirblteltsrecht der Schwester gegenüber nicht zu. Sie könnte» alio lm Wege lrhtwllliaer Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen werden Wenn Sie dieser Eventualität Vorbeugen wollen, io können Sie dies dergestalt tun. daß Sie Ihrer Tochter für den Fall ihres AvlebenS vor ihrem Ebemanne in Ansehung deS lhr aus Ihrem Nachlasse zusallenden Vermögens einen oder mehreie Nachelveu bestimmen. *** Alt« Abonnentin. „Seit 15 Jahren wohne ich hier in einem Hause, dessen Besitzer nebst Familie die ge fälligsten, liebenswürdigsten, sowie arbeitsamsten und sparsam sten Menschen sind. Ganz besonders ist es die Frau, weiche unermüdlich tätig ist und jeden Pfennig zusammenhält. Und dennoch ist diese Familie durck große Verluste, welche sie in den letzten Jahren zu erleiden hatte, dem wirtschaftlichen Ruin nahe gebracht, wenn ihr nicht Hilft kommt. Die Familie ist im Besitz eines wertvollen Grundstücks, welches zurzeit ertrag- los liegt; sollte sich hier nicht ein kapitalkräftiger Baumeister oder Privatmann finden, welcher außer dem Bewuhrseiu, einer ehrenwerten Familie ihr Besitztum erhalle» zu haben, auch noch dabei verdienen kann? ' — Helfer in ver Not, namentlich wenn es sich um unverschuldetes Unglück achtbarer Familien handelt, hat cs immer gegeben und wird es auch fernerhin geben, aber von selbst bietet niemand seine Hilfe an, diese will gesucht sein, und dazu ist der Annoncenteil der Zeitungen da. Aus Ihrer Zuschrift geht absolut nicht hervor, ob Ihr in der Klemme sitzen der Hauswirt diesen Weg ichon bclrelen hat. *** Kobren. „Bitte, teilen Tie uns mit. wieviel Quadrat meilen das Fürstentum Renk ältere Linie und Reuß jüngere Linie hat!" — Reuß ältere Linie hat 316 Quadratkilometer (5,8 Qnadratmeilen) und 67 468 Einwohner; Reuß jüngere Lime 826 Quadratkilometer (15 Qnadratmeilen) »nd 132 130 Ein wohner. *** Nesse Manfred. „Bon einer Reise zurückgekehrt. bekam ich aus der linken Brust heftige Schmerzen, welche durch ärztliche Behauchung (Einreibungen, Lochpflostcr und Jodkalrj sich nicht verminderlen. Es entstand in kurzer Zeit uner dem linken Brustmuskel eine harte Beule von der Grörze eines Hand tellers. Tie Schmerzen wurden unerträglich. Mein Arzt über gab mich einem Chirurgen, welcher sogleich eine Operation Vor nohm. Die Beule wurde berausqelchnitlcn und das Fleisch unter sucht. Es stellte sich heraus, daß es tuberkulös war. Zehn Wochen nach diesem wurde ich. da sich die. Schmerzen erneuten, wiederum operiert. Jetzt wurden Fleisch- und Rippenstücke hcrausgeschnitten. Bei der Untersuchung ergab sich Rivpen- Earies. In l4 Moncuen wurde ich 8 Mal geschnitten und er hielt ich zur Kur etwa 1 Klar. Lebertran mit Kreosot. In der letzten Untersuchung im November wurde Knochenentzündung sestacslellt. Zu Weihnachten bekam ich nun wieder Jodkali; 5 Gramm an einem Tag. Dies verursachte Magenschmerzen und muhte ich das Jadkali-Trinken einstellen. Da sich die Brust schmerzen wieder emslcllen, soll eine Schmier- oder Spritzkur gemacht werden. Nun hört man allgemein, daß letztere Kuren wohl für die angewandte Krankheit gut sind, datür aber später andere .Krankheiten entstehen. Ich bin nun unschlüssig, ob ich l. eine dieser Kuren an meinem Körper zulassc. 2. Gibt es viel- leicht eine andere Kur, welche keine schädlichen Nachwirkungen hat und wirklich zur Heilung führt? 3. Kannst Du mir ein Institut nennen, bei welchem in Behandlung etwas anderes an gewendet werden könnte? 4. Könnte ich in meiner Lebensweise etwas zur Heilung beitragen, und wie müßte ich leben? Ich habe meine frühere Lebensweise beibehalten. Nur trinke ich jetzt höchstens 4 Schnitt Kulmbacher den Tag über. Zeitweise habe ich viel Milch getrunken, und in der Zeit meiner Krankheit etwa 14 Kilogramm zugenommen. Die Krankheit ist von der linken Brust nach der rechten Brust gewandert. Sv habe ich jetzt noch aus der linken Brust eine tiefe Narbe, aus der Rechten zwei enge Löcher, 2 bis 3 Zentimeter tief, das eine Loch bis aus den Knochen reichend. Die Wunde hat nach jeder Operation ununterbrochen stark oder schwach abgesondert. Ich bin 26 Jahre alt. Vor meiner Krankheit habe ich keinen Arzt gebraucht. Meme Eltern und Geschwister sind niemals krank gewesen." — Deine KrankheitSbeschreibung ist ebenso interessant wie verzwickt. Einer Schmicrkur würde ich mich an Deiner Stelle ruhig unterwerfen; die Gefahren derselben sind bei richtiger Anwendung unter ständiger ärztlicher Kontrolle nur gering, und sie kann zur Heilung führen. Außerdem kannst Du die Kur bei stetigem Weiterarbeiten in 'Deiner Beschäftigung gebrauchen. Die vier Schnitt Kulmbacher abends könntest Du auf ein bis zwei Schnitte reduzieren; im übrioen lebe wie bisher, denn eine Zu nahme von 14 Kilo ist doch sicherlich ein Zeichen, daß sich Dein Körper auszuheilen bestrebt ist. '"Steuerangelegenbeit. (10 Psg.) ^Jn unserem Dorie werden die örtlichen Abgaben nach der Kopfzahl und den Steuereinheiten abgenommen. Das ist doch lehr ungerecht, da ein reicher Bauer, der neben seinem schuldenfreien Gute vielleicht noch ebenso viel Geld besitzt, nicht mehr zahlt, als eia armer Bauer, der sich nur mit knapper Not über Wasser hält; oder Privatleute, die von ihrem Gelde leben, nicht mehr zahlen, als ein armer Tagelöhner, der sich um ein paar Mark den ganze» Tag ab,»übt. Darüber herrscht nun im Torfe tiefe Erbitterung und der allergrößte Teil der Bewohner ist entschlossen, ein Gesuch einzuicichcn; sie wissen aber nun nicht, wo und an welche Stelle sie sich wenden sollen, daß ihr Gesuch auch berücksichtigt und dem llebclstande abgeholsen wird." — Wenden Sie sich an die Königl. AnttShaiiptmannschaft. *** Alter Abonnent. Gablonz (Böhmen); „Gibt es in Dresden ein Institut oder Ainderspital, wo junge Mädchen aus besseren Häusern in der Kinder-Krankcnpfleac unterrichtet werden? Unter welchen Bedingungen finden Älif- nahmen von jungen Mädchen statt?" — Die hiehge Ainder- beilanstalt nimmt junge Mädchen aus besseren Standen für kürzere Zeit als Hoipitanlinnen auf. Zu einer regelrechten Aus bildung und Arbeit bei den Kindern kann die Kmdcrheilanstalt aber infolge Vertrags nur solche ousnehmcn, die Mitglieder des Evangelischen Diakonieoercins werden und als solche dann einen Knrlus von 9 Monaten in der Kinderpflege durchmachen. Um ein Zeugnis in allgemeiner Krankenpflege zu bekommen und von genanntem Verein als Schwester verwendet zu werden, ist noch eine Ausbildungszeit von 6 Monaten in einem der Diakonie- seininare dieses Vereins nötig. Anfragen sind zu richten an den „Evangelischen Diakonievcrein Zehlendorf bei Berlin, Wann- scebahn". Die Ausbildung ist eine unentgeltliche; den betreffen den Schülerinnen wird freie Station gewährt, sie müssen sich aber selbst die Dienstkleidung beschaffen. *** Stammtisch „Fuchsi". „Wir streiten uns olle Abende heftig darüber, ob es noch Kulturstaaten gibt oder nickt, die den Anslicsernngsverträgen nock nickt beigrtreten sind. Es bandelt sich um einen hier verübten Diebstahlsocrsuch. Die mut maßlichen Diebe sind ausgerijscn rnd sollen sich rn einem Lande befinden, welches nicht ousliejert. Tie andere Partei behauptet, solche Staaten gebe cs nickt!" — Die Staaten, mit denen be züglich flüchtiger, von inländischen Justizbehörden strafrechtlich verfolgter oder verurteilter Personen Auslicjerungsvcrträar ab- acschlolsen sind, lind folgende: Belgien, Brasilien, Frankreich, Äroßbrilaniiicn, Italien, Lnzcmburg. Niederlande, Oesterreich- Ungarn, Schweden und 'Norwegen, Schweiz, Serbien, Spanien, südafrikanische Republik Uruguay, Vereinigte Staaten von Amerika. Auch diejenigen K u l t u r st a a t e n, mit denen Ans- lieserungsvcrträge nicht abgeschlossen sind, pflegen dem Reiche gegen Zusicherung der Gegenseitigkeit die Auslieferung flüchttger Verbrecher zu gewähren, sobald diese sich mit den Verträgen decki und Bedenken nicht enlgegenjkeheii. Bei Antrggstellung auf Auslieferung ist genau zu prüfen, ob dft strafbare Hand lung eine wlche ist, daß die AnSlicnruua. welche übrigens mir durch die Justizbehörde und dann von Regierung zu Regierung zu bcantrapen rst, enolgcn kann. In Ihren, Falle handelt es sich wohl um Personen, gegen die ein Urteil noch nicht ergangen ist; hier ist zur Stellung des AiislicscrimgsantragcS zunächst die Beibringung eines Haftbefehls erforderlich, wenn nicht etwa inzwischen Verjährung cingetrclcn ist. *** L a n aj äb r. A b o n ne n t. ,,Ganz anderer Ansicht als der Schreiber in der Freiiagsnummer bin ich über die Lage der Hausbesitzer. Wem es so geoanaen ist wie mir und vielen anderen Mietern! Ich bin in der Zeit. >vo die Hausbesitzer, wie man sagt, aus dem großen Pferde saßen, in zwei Jahren vierMal im Mietzins gesteigert worden. So viele Male hatte das Haus den Besitzer gewechselt. Als ich es dem letzten Haus wirt vorstellte, daß ick doch erst von seinem Vorgänger gesteigert wden sei, bekam ich zur Antwort: „Ich habe das Haus teuer gekauft und komme sonst nicht aus die Kosten." Ich als kleiner Handwerker konnte wegen der Kundschaft nicht so oft ausziehen und mußte mich deshalb fügen, trotzdem die Wohnung nun viel zu teuer war. Als ich mem Leid meinen Bekannten klagte, mußte ich oft hören, daß es anderen eben so gegangen war. Meiner Ansicht nach ist nur di« unglückselige Häuseripekulation an der ganzen Kalamität schuld; jeder wollte schnell r.e'ch werden. So wurden Häuser von Leuten gekauft, die wenig oder gar kein Kapital batten, um dft Mieten hoch zu schrauben uud Van» so«, LA D»r«orai E» 8 »»r»O
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