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lfl hiermit besten- »«IL, markt zroße Schieß- »aff- Skr. 11, cht'gung. Tr. e unde! »er sein Geschäft eiben möchte, er« nrr Mittellosigkeit l gute Verzinsung »ahr vorstrecken zu »hlung mit Dank dem Wunsche der »ezügliche Adressen st niederzulegen. er dieses Blatter, rückte, Geldwechr, -irre in ihre Ken« m, daß solche mit das Gelüste man« n nach sich ziehen schen denken, um ünnen! Wer ein braucht nicht «st «den. Wer kein nmer dieses Tol« e behaupten, die einige Pfennige vergehenden eher ie Goldstücke im >d die aufgestell« ich oft ein untt« n nicht dagegen, eine Dame ein ? ES geschieht iietet! Nun, die »lches wird von rt er ebenso gut jeder andne rfreulichen Kort« chäftölocale dem zeit gemäß ein st Anerkennung, nan, wenn man in die schwarze j Ngr. gewährt e Künstler sein, »ie Achtung nicht hret nur erst ein er Nase vorbei, le ein, da wer« i dem blonden :den, da sein« »erstiegen Hab«. 'I tt'.-'t /!,!' 1 i: „sNt ^ i» . .. ,ni. li :issi i,-i e>.' . r/k ^ I ^ I. 'i,» -! ! I, I. .j ,) 1 ^ DW IW i' n ^ riMM M M M. 1" WI ^ D ID D I M /Mp MI M M W IM M I ^ ^ >i- I » I - ..i r- 1 .> < ' 'n-gn .«IS ^ " > . '- ! - . . V- I 'I ^ ll dkg chi'i, a»n>uik »>>> !-?, rirr-clnv i!>v»z' .12 mr, >.» r :l!> I u!tii I> '« ,11 !l > ' INI in z sti« ii ^ »i.L in WSSS.L-.« Unterhaltung und Geschäftsverkehr. LSLNSA.WPS (Gönnt. btS 2 Ü.) angenommen in der Expedition: Johanne-,Allee u. Waisenhav-str. S. Mitredacteur: Theodor DroSisch. Durch die Aal. Post vierteljährlich S-Ngr. Einzelne Nummem ^ 345. Sonntag, dm 11 December 18SÜ. Dresden, den 11. December. — In der letzten Stadtvcrordnrtenft'tzung referirte Stadtv. Schmidt den Beschluß deS Stadtraths über die einem HW' z einer roini dem SStschlüffe des "Stadtraths genehmigt wurde. — So dann berichtete Städtv. Elüttschalck über! die Fräße wegen dtS EigenthumsrechtS der Eoärmün an'dm Schulgebäu den, insonderheit aM'RäkLStöchtrWhulhaM In dtt letz-; tm Sitzung wurde beMS dlt baldige Berathung dich« GegmstandrS in Aussicht gestellt. Wiederholt gab die Krage, ob die aus commuitlichen Mitteln herzustellrnden Schul gebäude Eigenthum der Commun seien, den Vtädtverorö« neten Anstoß und übte bei BewilligungSfragen für Schul- zweckt hin und wieder einen hindernden Einfluß. Die k. Ministerim de- CultuS und de« Innern haben mit einan der communicirt, und die Ansichten des letzteren haben auch das erstere zu einer Verordnung bestimmt, nach wel cher das k. EultuSministerium in Anbetracht der eigen- thümlichen Verhältnisse ausnahmsweise gestatten will, daß auch ferner die politische Stadtgemeinde, statt der im Ge setz gedachten Schulgemeinde die Eigenthümerin der betr. Bürger-, Bezirks-, Armen- rc. Schulgebäude sei, dafern von ihr einige, die Schulanstaltrn sicherstellrnde Beding ungen «lngegangrn werden, und hat bezüglich des RathS- töchterschulgrbäudeö die Betretung des Rechtsweg«- gestat tet. Der Stadtrath hat die gestellten Bedingungen an genommen. Die Deputation und mit ihr das Stadtver ordnetencollegium aber erachteten einige Bedenken dagegen kurzd zu geben für nöthig; denn sind sie auch mit der Bedingung vollkommen einverstanden, daß die Schulge bäude gegen einen billigen Miethzins der Schulgemeinde überlassen «erden, so erachten sie doch den Nachsatz, daß der politischen Gemeinde nicht gestattet sein soll, diese Ge bäude zu anderen Zwecken zu benutzen, für nicht annehm bar, indem es sich wohl von selbst verstehe,»daß nicht Werkstätten lärmender,», den. Unterricht störender Gewerbe darin Aufnahme fischen, wohl aber Läden u. dgl. einge richtet werden können, wie dies bezüglich de- RathStöch- teischulgebäudeS die k. Kreisdirrction selbst gebilligt habe, oder andere Verwendung sonst nicht gebrauchter Räume verständlich gebilligt, daß die politische Gemeinde nicht ein Schulgebäude veräußere oder anderweit verwende, bevor tncht andere Schulräume beschafft'sind, so witd doch der Nachsatz, daß Veränderungen' nur mit Genehmigung der Consistorjalbehörde vorzunehmen' seien, nur insoweit als unbedenklich erachtet, als dieielbe in der gesetzlichen Be- fugniß der OberaufstchtSbehörve liege, dtmlrche Veränder ungen rc. aber erst der Eonfistorialbehörd« zu unterbreiten, w Weitläufigkeiten und Unptträglichkeitm führ« würde, "«»«glich des Siith-t-chterichulgchäB«. «brruwlNdt der > vaich>-.k,sucht» rrrr Echediguag, d«p, Differenzen mit llung Fines Actors der Sommun vorzugek«, damit auch die k..KreiSVieection als Eansistorialhehörhe «inen Vertreter erwähle. (Schluß solgt.). , > - i- .x OAffentliche. Sericht-verhandlungenr.. Am vorigen Freitage fanden bei hiesigM Bezirksgerichte abermal- mehrere Einsprüche statt. Der erste war auSge- gangen von einem sich jetzt , «egen eines -anderweiten Ver brechen- im,Arbeit-Hause befindenden Diebe, W. T. A. Lommatzsch von hier.. Er hgtte «G, 18. D«c. v. I. dem Knochrnhändlrr Starke «Wer, bei dem er.-vor 3 Jahren tn Arbeit gestanden, «inen Sack mit Knochen im Werthe von'1 Lhlr. ,25 Ngr. gestohlen, und nach seiner Hab- haftwerdung angeführt, Starke, sei ihm noch Geld schul dig gewesen und er habe sich damit selbst helfen wollen. Starke stellte die- Anfang- in Abrede, hielt «S aber spä ter für möglich, bemerkte.aber, wie e- doch rigenthümlich sei, daß er ihn in der langen Zeit dann niemals um sein aigrblicheS Tuthahen gemahnt Hab,. ES wurde infolge dessen vom- k. GerichtSamt die Sache als unerlaubte Selbsthilfe angesehen und die Untersuchung eingestellt. Die k. Staatsanwaltschaft erhob jedoch darüber Be schwerde, und da- Bezirksgericht verordnet« hierauf die Wiederaufnahme der Untersuchung, worauf der rückfällige Dieb mit 1 Jahr aoderweiter ArbeitshauSstrafe belegt wurde. Er erhob aber dagegen Einspruch, denn er hat dabei nicht- zu verlieren. Herr Staatsanwalt Held blieb jedoch bei seinem Sstafantsage stehen und bewies, da hier lediglich rin Diebstahl in Frage komme. Dies zeig« die lange Zeit, dse zwischen, der angeblichen Selbsthilfe und dem Ursprung der Schuldforderung liege, in deren Besitz zu kommen.Lommatzsch -nicht einmal de« leisesten zweckmäßig und geboten sein kann, wje im Bürgerschul- j Versuch gemacht habe, friker die Art und Weift, so wie gebäude auf der Johannisgaffe, wo da- WafferleitungS- di« Heimlichkeit seines Gebühren», sein auffällige« Bemh- zvsftn solche angewiesen erhielt. Wird ferper als selbst» § men, als er ergriffen» wurde, so wie auch seine verbreche-