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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 25.04.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19020425019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902042501
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902042501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1902
-
Monat
1902-04
- Tag 1902-04-25
-
Monat
1902-04
-
Jahr
1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 25.04.1902
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I. )Ileo v« « rln^iat e <v«off Pack »u rNachi. SV rdnlde. dsrrvr- ff sllev idrtlko- > c«id«t «nür- VLdeU r >ankb«r «rrofev, »>„d>or, Sorten iehlt ftr doll. . 2« d. V««d«I unt d»7 »Lckkt» », »tt 3»U»M,N, durch nur»' V»«« »d«r »»mmMnLre kchn»l. ertzalm, dal via» « «ixdri'iLa«», die ,tch> ru-r^vm, odr7Nkt»n«,et«>»ni. ch «» r»»>»u«aLl>«u *»—»« uu» Ach, «LS,ad, »u,»'Lnd>^ PchrM- «M «iv>, Vnd«d»ch«L A»r»'»i»ch,»'«Iu» I »I. u Mid «r L«I»,ram«>dnUi: «»ch.tch»«» » ,»»«» StgrSiktl 18S6 JoUus Lovtlsr, ijssrüsn. VaUslr. 1b . »wptiedlt r» suEukl-. N»-n«««-, IIsu»-, xav»««a- nvcl ütSSITtv VSLva V«rS,I,«,. -aupt-GetckiLstthtlle: «arieuftr. «8. »I, «»n-dw, von Insttr,di,unzen esto>,l in dert>au»>a,IchL>iriikÜ, unk d,N 4!,I>,»LN>!LUM»lrll«I rrr lreid- dl» Ncrcknrruaa» r, »kr Loii» u»d »nerla«« nur Manenlirok» » vo r r> Udr Die rwattu» Lru-i: t,u, <ca. « Silbri» « Pt,. rru> lündraungcn aui de, Puvalieile Zcrr- '» 'p!,.: i>i« rwattiae Znle «I» .tzuiLcrairdt' ed,r aui Trrtlki!: »u 'L>a. I« Nummern naL Lorrn und 8cr« ras,» l> de», rwaliia, itiluiidmlrtt so, «0 de» «- und « Prg. na n chianderem Latti. lurwiniae «uittS,, vur »ezen Larauvdkjadlun». Lil„blLUer werden mtt ra Dia berechnet. Rs-rl Visliell, ^M0QesLsrysMoQ 0LW0llI-lI ralapiwn Xwt n 2«s. 'ralvpkoo zpit zz rs». t.u<v«rp>»ch ««». I uns ?r>«,»rr,st»tr. »t«. L tk»s« <l»r tz»utrn«r,tr.z «wpttodlr «ed »ur Lnnatrmo rov «ounrnino a. »doiiavmvnt» kitr «üs „Vn«»»li»vr 1Vv88vI L kiitstlvirli db,i,«nii,u«»tr»»»» Lvuizl. ttoliinlurantcu U»r««nkau»»te»»»« Ht«> t«»» »uiplsUoo Vtrt»rl»d»>>» SdsrkLrrsr SLusrdrovllSll untj bUll^dtSch leUolv.^>s, L t'!«^ctio ?tjr. bv« >'ü I>'itu»ck irr l'tz 01 I 6!»» DE' <- Mn I», n»«>nn. ^S»«k^Ä«^Siiitdr«j«-errL^ rÄfi»r^Ax»k«LrE? rrr^r-.AK>«^i'»r La«. Lüdurokort L 8Skllv < Idnv»«L« nl-r«»«»»« 8tna«»»« Lv ^ Vorluts.tsii lär LjsellkovüsvIrUollell o. llLrcdmeodgll ' V»L- L LEtseüIvssvrei, LvustsokmirLe. - Sezr. MO. L25EU- ^Lu^LüLf« rv:"- wN »tc.^rr^8eksw ^^ärLUUvettvw. 1ritNLw»chk«<»UL.- ttLuäkoU'ivb. -tS-rvr^^Sr^Sr r^-rrr^r-L^rrr^--r kM.rrr tr-S^r^ÄSMKE.^ Lvüükl Las VIul nnr mit MN »»n. »'-an,««-» TLsL» v« «»-»» r» »»F U F A>ül»Ilii«,»>It^iii>«ei-Ie!»»>enL d«8U> l>'rM^u!»5ii>i»i, »ttu'one'km «ckmockoittt, »iei>«7 rvirkonä unei varnttiirt uascl >6IjkL «M" V In»« dv mlt ui eoi nolinlkt l ^Innlt. "MG Lllolvvvrluvl unä Verssoät: Zalomonir-lipollieke. IZNLKULz-Ä., IV«uiaaiItt ^o. 8. DIN 1 1 <a»«it>i>^s' Brnis>i»a — klmsmäiniiiche So»deigeiichtk. ^otnachiichlc». Reckkiilckniisl'ericdt Kunit- NUA» Z H»D, Fptlttl«. grnvsIettkchttstö,»isuellu»a.Lanr>tng^vkih»ttdl.. Allg Elirrntelchen.M»s,Iich»le.Kl0>i»k-V>o;ek Mn L-D ^7/ aöo»»,>«, ei». L-LS7 t» ^/V5A-/k //S55S/k de», ä«- //a«^ASseder/<sL/c//e A/anensrr. SS «»ck eien aiie»'- »vä^/s dq/m«Krc/ie» ^»»,ad»»ks/e//e»» e»»r N,e/re vor» / Fe» Se» ,»» /)e«kc/,en üsr'edz- Aedie/e iee»«ie»« Geeste//«»,Aen eu 2 §/,»>'/c. «n Oes/e» reic^- l/»Aa«e» er« ^one»» SS //«//err» a»,At»«tt»i»tei». /'««, /s eitlen L/ütter< s/M Lied e/e-' Le^UA8/i-cis in Dresse» unck ^oE/en -ei e/s»' //a!,F/Fsre-ä//s«<eiie a«/ 90 /'/A , -ei Sen LaiserS. /^oLianL^«/icn in» /ieie-LAe-ie/e vu/' 2 ^l/d. unS in OeL/ei^eie/t- -/»AN»-» ar</ 7 78 //eiier. 6vsv!iLNLLlsUs äsr „vissänsr 8Lokrjedt.6v". Veriifung — Kaufmännische Lander-Gerichte. Au den vkiftzgebklllchen Ausgaben, die von einer Klivve aus die andere gerochen, gehört die Revision des dcuiiche» ReichS- ilrafrrchiS und Slraipro;rssrS. Sowohl aus Seiten der Negierung wie der maßgebenden Parteien ist man sich „grundiädlich" über die unumgkingiichr Nolhwendigkcit einer organiichen ilieubcarbeitung diese- Gebiete» durchaus klar: sobald indessen die Frage nach der AuSiiibrung zur Diskussion gestellt wird. Havert es an allen Ecken und Enden. Erst jüngst wieder hat der Staatssekretär des Neicbs- jnstiramte- Dr. Nirberding im Reichstage erklärt, die verbündeten Regierungen dächten nicht daran, sich der Pflicht einer Revision de- StroirechtS und der Gerichtsverfassung zu entziehen; ob das jedoch >o schleunig geschehen werde, wie man in Abgeordnetenkrcisen hoffe, wisse er nicht. Darob allgemeine Heiterkeit im Hauie, die Jeder begreiflich finden wird, der dle Vorgeschichte der Strafrechts reform ver'olgl hat. Die Aussichtslosigkeit, dle für die Verabschiedung einer all gemeinen Revision des Strafrechts aus absehbare Zeit besteht, hat mehr und mehr dazu geführt, daß aus der Mitte des Reichstags verschiedene Initiativanträge zwecks Verbesserung einzelner besonders fühlbarer Uebelstände in dem geltende» Strafrecht und Straf verfahren gestellt wurden. Vornehmlich ist darunter die lei Rin- trlen zu erwähnen, die in ihren Urausängen bereits um mehrere Jahre znrückreicht und sich hauptsächlich die Cinsührung der Beruf ung gegen erstinstanzliche Urtheile der Strafkammern zum Ziele gesetzt hatte. Zum ersten Male kam der Gegenstand im Jahre des parlamentarischen Heiles 1884 im Reichstag zur Sprache, als die Regierung in Folge des lebhaften Drängens der Mehrheit einen Gesetzentwurf «ingebrockt hott«, der dir Brrufung zugleich mit der Entschädigung unschuldig Verurlheilter verwirklichen wollte. Rach dem jetzigen Gesetz kann Jeder, der wegen einer Bagatell sache vom Schvffengertcht zn 8 Mark Strafe verurtheilt worden ist. den ganzen umständlichen Apparat der Berufung vor dem Landgericht und der Revision vor dem OberlandeSgericht in Be wegung setzen. Gegen die schweren, zum Theil mit Zuchthaus be drohten Verbrechen jedoch, für welche dle landgerichtlichen Straf kammern in erster Instanz zuständig sind, giebt es lediglich das Rechtsmittel der Revision tuntrr gewissen Voraussetzungen an das ObrrlondtSgericht. sonst an das Reichsgericht). Bei der Schaffung dieser seltsamen Einrichtung ist man von dem rein idealen Gesichts punkte auSgegangen. daß unser Richtersland seiner Qualität noch für ein« genügend sorgfältige Bebandlung solcher Straffachen gleich in der ersten Instanz bürge. Diele Auffassung hat indessen vor der Praxis nicht ganz Stich gehalten. Gewiß gehören unsere Richter z« da Elite ihre- Stande- überhaupt. Inen aber können auch sie; daß beweist die verhältnißmäßig große Zahl von irrtdüm» lichen Verurtheilungen. die aiahrungSgemäß gerase da erstinstanz lichen Rechtsprechung der Landgerichte zur Last fällt. Dabel ist noch zu bedenken, daß viele solcher Berurtbetlungen gar nicht bekannt «ade». weN ela triftiger RevisionSgmnd fehlt and die Voraus setzungen «tn« Wiederaufnahme de» Verfahrens ebenfalls mangeln. Rach dem vorerwähnten Entwurf« da Regierung sollten in Ankunft als Berufungsgerichte gegen die astinstanzlichen Urtheile da Strafkammern die ObnlandeSgerichtr fungtrrn. die bisher in Strafsachen ausschließlich Revisionsgerichte waren, und die Au- sttzndiglett de» Reichsgericht» sollte durch die Revision gegen die BernfungSurtheile da OberlandeSaertchte erweitert werden. Bei solchen Landgerichten, die vom Sitze des ObalandeSgertchtS sehr «Veit entfern» find, war dir Etnrlchrnng von sogenannten detachtrten BnnsmrgSfenaten in Aussicht genommen Diese Vorlage scheiterte an da Unzulänglichkeit da Haren Juristen in derSommission. die sich in ihren befand««, Wünsch« «ch kritisch« Erörterungen keine fach- - 1 t - . . ... dienliche Beschränkung auserirgten. Die Entschädigung unschuldig Verurlheilter ist inzwischen durch besonderes Reichsgesetz eiuaesührt wviden. aus die Berusung dagegen wartet das deutsche RechtS- publiktt», noch heute. Dle bereits genanute ier Niutelrn batte nach dem Falle des RegierungSentwurss den Gegenstand wieder aus genommen. ih» aber unpraktischer Weise mit io mannigfachem erschwerenden Beiwerk belastet, daß Herr Rintelen leine lar von einer Tagung zur anderen hiudurchgeichleppt sehen mußte, oluiedaß ein Ende der Sache obzuirhen wäre. Ta haben nun endlich die Fachgclehiten der Justizkommusion des Reichstags ein mcnichlichcs Rühren gefühlt und den Beschluß geiaßt, dem Hauie eine Resolu tion zu empfehlen, in der die velbündclen Negierungen ersticht werden, eine Vorlage, die sich ausschließlich aus die Wiedereinführ ung der Berufung beschränkt, einzubringc» : im Falle der Annahme die'eS Beichlußaulrages soll dann die lor Rintelen sür erledig, erklärt werden. Nelier die Schaffung von ka u im k n n i s ch en S o nd er st e richte» hat die Regierung eine Vorlage in nahe Aussicht ge stellt. Im Prinzip steht freilich die Negierung, wie sie dieser Tage ausdlückiich durch den Mund des Grasen Posadomskp bei der Beialhimg der Seeniaiuisordiinng lundgegebcn hat, auf dem Standpunkte, daß maßgei>eiide Kceiie in der Justizverwaltung in Nebcrrinsliinmung mit zahlreichen juristischen Fachauloritäten eine stets wachsende Abneigung dagegen empfänden, immer mebr Sonder- und Standesgerichte von der Rechtsprechung abzniplsttern: man sehe darin eine große Geiahr sür die ganze Geietzgedung überhaupt und die bürgerliche Rechtsprechung insbesondere. Von julislilcher Seite macht man gegen die gewclbiichcn Sondergenchte namentlich geltend, daß dabei der obelste Leitsatz einer geordneten Rechtspflege, eine genaue Prüfung und Entscheidung der Rechts frage. mehr oder weniger in die Bruche zu gehe» drohe. Tie Anhänger der Sondergerichte erwidern darauf, daß es bei den ge werblichen Streitigkeiten überhaupt nicht in c.stcr Linie auf das formelle Recht, iondern vorwiegend aui die Rücksichten der Billig keit aiikvnime und daß es deshalb ganz in der Lidunug iei. wenn dort die überwiegende Mehrzahl der Fälle nicht durch Nrtheil. sondern durch Vergleich erledigt werde. Ucber die Lrganiiation der verlangten SicmdeStnbunale gehen in den brthriligten Ereilen selbst dle Ansichten auseinander. Ter Antrag dcS nationallibrralen Führers Basscrmann im Reichstage schlägt Anglirdenmg an die Amtsgerichte vor. aus Grund eines besonderen Verfahrens, daü durch Beschleunigung, Einfachheit und Billigkeit seinem Zwecke angepoßt ist. Von anderer Seite wird empfohlen, die Zuständigkeit der bestehenden Gewerbegerichte schlechtweg aus Streitigkeiten der Handelsangestelltei:, wie sie hier in Frage kommen, ailszudehnen. Das würde sür die kaufmänni schen Nkchlönehmrr eine völlige Gleichstellung mit den Industrie arbeitern bedeuten und dagegen haben zahlreiche Verbände von HaiidlungSgchilsen Verwahrung eingelegt. Sie verlangen eine Ablondernng der kauimännsichen StaudeSlribunale von den anderen gewerblichen Gerichten, mindestens in der Form der Errichtung besonderer kaufmännischer Kammern. Urbcr die Stell ung deS in der Ausarbeitung befindlichen RegierungSentwurss zu der OlganiialionSirage versucht die etwas dunkle Andeutung der .Nationallib. Korr." Ausschluß zu geben, die kauimäiruiichrn Sondergerictite würden „ungefähr nach dem Muster der Gcwerbe- gerlchte" eingerichtet und .unter Umständen auch vielleicht hier und da" im Anschluß an jene gebildet werden. Mtt der Einführung kausmännijcher Sondergerschte. an deren baldiger Verwirklichung bei der Uebcrcinstimmung von Regierung und Reichstagsmrhrhrlt nicht zu zweiieln ist, wird die soziale Nesorm- lkärlgkeii zu Gunsten der kouimänullchrn Angestellten das letzte wichtige Glied, das in der Kette der Maßnahmen dieser Ari noch fehlte, einstigen. DaS neue Deutsche Handelsgesetzbuch hat dem kcmsmännüchen Dienstvertrage eine gesicherte Rechtsgrundlage ge geben. mit sehr vortheilbaitcn Bestimmungen zu Gunsten der An gestellten. die vielfach auch durch gegentheilige Abrede nicht um- gestoßen werden können. Die Schaffung von Sitzgelegenheit für das tn Läden beschäftigte Perional. sowie die Vorschriften über den allgemeinen Lidenichluß enthalten weitere wesentliche Be günstigungen sür die in unselbstständiger Stellung befindlichen Mitglieder deS HandelsstandcS und ebenso stellt die Möglichkeit der statulariichen Ausdehnung deS Fortbildung-Zwanges und der KrankrnvrrsichrrungSpslicht gegenüber den kaufmännische»Angestell ten für diese eine soziale Bevorzugung dar. Zu alledem wird nun tn naher Zukunft auch noch da erleichterte Rechtsschutz als erhetziiche soziale Wohlihat hinzutirterr. Neueste DralitmelLungen vom 24 April. INachie etngederrde Tevekrtren tieftnden sich Sette 4.» Berlin. (Priv-Tel.) Der Reichstag setzte die aste Lesung da Vorlage betieffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben fort. Abg Groi v. Bernstorf s -Laurnburg tRrichsp.) begrüßt mit seinen Freunden dir Vorlage. Auch da Eingriff in die Familie, wie er hier vorgeichlagen werde, erscheine seinen Freunden notbwenbig. Einer näheren Diüsung bedüiiten aber vaonderS die Vorschriften über die Aufficht: es sei doch nicht richtig, tn Bezug doiauf Alles dem BundrSratde zu überlassen. Der DiSvrn» rn Bezug aus die Tkrilnahmr von Kindern an öffentlichen Schaustellungen bedürfe einer strengeren Fassung. tDie Kinderarbeit im ländlichen Betriebe gehöre nicht in diese Erweiterung der Gewerbeordnung. Die Mitarbeit der Kinder in der Land- wiithkcbait iei iür die k.einen Leute geradem eine Lebens,rage. Eine Legende iei es übrigens, daß dem stühelt» Ministelialdiicstcr Knegler >ein Eint,eien gegen eine Verkürzung der Schulzeit aut den, vinilen Lande seine Slellung gekoste, habe, wie Wn,m d >. gestern angrdeutkt. — Abg M u> te r-Meiningen tireis. VollSp 'rhildert als Verkieke, des kla'siichc» Lundes der Kinderaibeit, Le. Meininger Oberlandes wie ungeheuerlich dort die Kmder bis zu den kleinste» iu der Srste>wnare»-J»rustlie zu Arbeiten Hera:', gezogen würden. Die eigenen Kinder seien noch ich, inmer dg: .n als srcmde In der Sanon mrißien die Kinder die halbe, ja die ganze Macht drucharberken. es »e> das ein Raubbau an der meni b liche» Arbeitskraft Teshrlb wölbe auch dort in der her,lichen Waldigst der TodeSengel. Drr Landwrrtdichnst Härte in da: Ge'etz mit einbezogen werde» müssen. In gar manchen ländlichcn Gegenden rei die Moll, der Kinder m'NdeitenS ebenso groß wie in den Großstädten. Nach der Statistik eines vonrineirchen Lehrers ieien 75 Proz der »uf den Güter» beschäftigten Kuwer in der größten sittlichen Gefahr. 70 Vror. gesundheitlich gefährdet. Wo kleide da der poetncde Hiilenknave. der die Schalmei bläst und iür den Gras PokadowSth io lehr schwärme? Geheut habe ihn das gestrige Loblied des Grasen Poiadowstp aui die Lehrer: iedcnsalls hätten Kiew ein sehr großes Verdienst um das Zustande kommen dieser Vorlage. Sie mußten gleich hier von Geietzes- wege». nicht erst durch Ausführungen. Anordnungen der einzelne» La»des>enik>u»gen a» der Aussicht beiheiligt werden. — Sachrcu- Meinrirgsicher Staaismrrrrster v. Herrn erklärt gegenüber denr Vorredner, es iei richtig, daß im Meininger Obeilande in der Dvielwaarenindustrie die Kinder vielfach bis lief in die Nacht hinein, bis 3. 4 Uhr, be'chästiat würden: aber es geschehe das nnr immer an de» Tagen vor dem Ablieferungstermin. Jedensalls werde dieic Vorlage, die er dringend zur Annahine empfehle, indem >ie Kinderarbeit nach 8 ildr Abends nicht mehr zulaffe. hierin Wandel schaffen. — Abg. Reißbans <Soz.) geht ebenfalls ans die Verhältnisse in der Soiinenbergel Svrelwaaren-Jrtdustrre ein und verlangt völliges Verbot der Kinderarbeit euch w der Land- wlrthschast. Es liege nur eine Gefälligkeit gegen die lieben Agrarier Var, denen man die Arbeitskraft erhalten wolle, wenn man kie KiriKerarbeit aus dem platten Lande in Vierem Gesetze ganz der Seite lasse. Kinderarbeit sei Schiridercrrbeit. — Merniiia cher Staatsniiuffler v. Heim erwidert aui die bezüg liche» Arußeriingen des Vorredners, daß zur Verbesserung der Kolst»i>:g-:ve>l>ältiiisse der ärmeren Klassen in Meiningen schon bisher eine Summe im Etat ousqewoise» sei. Messerstechereien, wir sie nach Angabe des Vorredners als Folge der durch über mäßige Kinderarbeit derbergeiribiten Verrohr,,rg bcsouVcrS häufig im Sonnenbergei Bezirke ieien, kämen doch nicht nur dort, ioudcru überall vor. — Abg. Roll in ger tEli.) dankt der Regierung sür die driich den Entwurf bethätigre soziale Fürsorge für die Kmder. Richtig Iei es. daß zwischen eigenen und fremden Kindern Unter schiede wären, ebenso daß die Polizei mit der Aussicht betraut werden solle. Die Kinderarbeit aui dem Lande mit erirzubeziehen. liege kein Anlaß vor. Es sei doch etwas Anderes, in der freien Natur zu nrbesten als in geschlossenen Werkstätten. — Abg Gamp (Reich-v ) wendet sich ebeistalls Legen eine Einbeziehung der Landwirlh'chnit in das Geleft. Die schulverkältirlise aus dem Lande ieien geradezu ideal In Schleswig-Holstein, wo d!c Mädchen und Knaben bis zum 16. bezw. 17 Jahre dro Schule besuchen, aber schon von Beginn des 13. AahreL an ariSgcdehisten Sommerurlaub erhalten. Jedenfalls sei die Äinbc- arbcit aus dem Lande gesund und Iräjtigend. das ergebe auch d,' Rekrutirungs-Statistik. Uebrrgens ser an dieser Frage nicht o iebr der Großgrundbesitz betheiligt, als vielmehr der Kleinbelrü. Unter Heiterkeit des Hauses stellt Redner den Sozialdemokraten wieder wie schon neulich ein Grit zur Verfügung, sie müßten es ad selber bcwirthschasten. er halte au dieser Zusage sest: ein Manu, ein Wort. Was in dem Aaahd'schen Buche gesagt werde dar über, daß die Hütcmädchen sich zum größten Thcrle prersgä'brr!, sei eine bodenlose, frivole Gemeinheit. Es sei so etwas über Haupt unmöglich, denn wenn die Mädchen 12 Jahre alt seien, gingen sie !o w'e so vom Hüten weg. Wäre dergleichen wahr, so wäre doch der Erste, dem er solche Vorkommnisse anzeigen müßte, der Staatsanwalt. Nnsittlichkeilcn mögen ja Vorkommen, aber man dürie sie doch nicht dergestalt aeneralisiren. In den Städten mit ihrem Schlafburschenwesen seien die Verbalst,i"> viel schlimmer. Tie Wohnung-Verhältnisse aus dem Lande sind besser, als wie in der Stadt, und wir würden dafür noch mebr auswcndcn, wenn Sie uns Helsen wollten, die Lage der Land wirthe durch einen geeigneten Zolltarif zu verbessern. Ten Lol sprächen aus die Lehrer kann ich nur zustimmcn. Unsere Lchrcr sind die denkbar besten, und sie würden noch besser sein ohm Ihre Hetzereien. iBcisall rechts.! Abg. Rettich skoii' ! stellt gegenüber Wurm und Reißhaus fest, daß in Mecklenburg bi, Kinder beim Rubenzichen überhaupt nicht verwende! würden, und bestreitet überhaupt die Kompetenz des Reiches sür die Regelung der ländlichen Kinderarbeit. — Abg. v. Jazdzewski sPolej meint, daß nicht nur die gesundheitlichen, sondern auch die sitt lichen Verhältnisse der Kinder ans dem Lande unendlich höher stehen, als in den Städten', es liege daher kern Grund vor, die Vorlage auch ans das platte Land auszndehnen. So gut und berechtigt die Ziele der preußischen Volksschulen seien, so geschehe der polnischen Bevölkerung auf diesem Gebiete unendlich viel Unrecht. — Abg. Stöcker ifraktioiisl! wendet sich zunächst gegen Verquickung dieser Kiuderschutzsroge mit der Kornzollsrage. Tie Tuberkulose, von der Wurm gesprochen, hänge nicht mit schlechter Ernährung, sondern noch weit mehr mit schlechten Wohnungsocr- böltniffen und dem Klima zusammen. Was den Kinderschuh an lange, so sei ein gänzliches Verbot der Arbeit nicht angezeigt. Dankenswerth sei es. daß endlich der Schutz auch auf die Heim arbeit ausgedehnt werde, weil tbatsächlich die Eltern nicht immer das richtige Verstondniß dafür haben, bis zu weichem Maße sie den Kindern gewerbliche Arbeit zumuthen dürfen. Gesetze solcher Art dürfe man nur machen, wenn der Nothstand so groß sei, daß man einschreiten müsse. Auf dem Lande aber sei der Nothstand nicht so groß. — Abg. Mriller-Rudolstodt lnat..lib.j schildert die Zustände in den thüringischen Hausindustrien. — Abg. Reiß- hauS sSoz > polemisirt gegen die Abgg. Stöcker und Gamv und hält ihnen namentlich die ockonnten Pastor Wagner'schen Schilder ungen übe'' die Sittlichkeit aus dem Lande vor. Wenn Herr Gamv doch einmal Ernst mochte und uns das Gut zur Verfügung stellt,' (Heiterkeit!) Wir werden schon einen Mann stellen, der es de-
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