Volltext Seite (XML)
für Reicheilbmnd. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nenoiglsttatze I1>, sowie von dm Herren Friseur Weder in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Radenstein !»nd Albin Thtem in Rottiuss entgegen- gmonnnm und pro Ispalttge Petitzetle mit IS Psg. berechnet. Ftir Inserate gröberen llmsangs und dei älteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigrn-Annahme in der Expedition bi« spätestens Freitags nachmittag« » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. verelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. As 42 Sonnabend, den 21. Oktober 1816 Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn am 1. Oktober 1916. Die von der Bekanntmachung bettoffenen Gegenstände, das sind sämtliche aus Zinn bestehende Deckel von Blergläfern und Bierkrügen, einschlietzUch der dazu gehörigen Scharniere, gelten vom 1. Oktober ab als beschlagnahmt. Die Bestandsmeldung hat bis längstens zum 1. November 1S1K bei der Amtahauptmannschaft Chemnitz zu erfolgen. Anmeldeformulare hierzu sind bei der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz zu haben. Die Ablieferung mutz bis spätestens zum 28. Februar IS17 beendet sein.^ Zinn angenommen. ^ rhgch fftz ggs' Als Lbernahmepretse sind r «nteignete Gegenstände 8 Mark und r freiwillig abgelieferte Gegenstände K Mark pro Kilogramm festgesetzt worden. Die Gemeindevorstände zu Neichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 19. Oktober 1916. Beschränkung des Taubensluges während der Saatzeit. Da die Tauben die Saatfelder, die zur Zeit besonderen Schutzes bedürfen, gefährden, wird angeordnet, daß in diesem Jahre und zwar für die Zeit vom 18. Oktober bis 11. November die Tauben in den Taubenschlägen zurückzuhalten sind oder sonst in geeigneter Weise am Ausfliegen auf die Felder gehindert werden. Während dieser Zeit ist das Fliegenlassen der Tauben nur an jedem Montag, Mittwoch und Freitag von nachmittag 3 Uhr bis Abend gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bez. Ordnungsstrafe von 30 Mk. oder im Uneinbringlichkeitsfalle mit 1 Woche Hast bestraft. Zuwiderhandelnde haben außer ihrer Bestrafung die Zahlung von Ersatzgeld oder Ersatz des an gerichteten Schadens zu gewärtigen, (88 3". 39 und 41 des Forst- und Feldstrafgesetzes). Den Grundstücksbesitzern, die im Besitze einer Jagdkarte sind, wird gestattet, Schreckschüsse auf die Tauben abzugeben, doch ist hierzu vorher das Einverständnis des Jagdpächters bez. des Eigenjagd- berechtigten einzuholen. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, ^ am 19. Oktober 1916. Waffergeld betr. Der am 15. d. M. fällig gewesene 3. Termin Waffergeld und Wasserzins ist bis längstens den 31. Oktober 1SI6 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige wird nach Ablauf dieser Frist das Mahn- bezw. Zwangsvollstteckungsverfahren eingeleitet. Reichenbrand, am 14. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Der am 30. dieses Monats fällige 2. Termin Etaatselnkommen- und Ergänzungssteuer ist bis längstens den 21. Oktober d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Siegmar, am 28. September 1916. Der Gemeindevorftand. Waffergeld. ^ Der am 15. dieses Monats fällig werdende 3. Termin Waffergeld ist bis längstens den 31. Oktober 1916 an unsere Steuerkasse abzufahren. Siegmar, 11. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Weihnachlsliebesgaben für unsere Truppen. Zum ». Male werden unsere tapferen Truppen da« Wcihnachtsfest fern der Heimat verleben müssen. - Wir wollen deshalb auch in diesem Jahre Miseren Tapferen eine Weihnachtsfreude bereiten und richten an die geehrte Einwohnerschaft die herzliche und dringende Bitte, dieses Licbeswrrk durch reiche Zuwendungen von Geldspenden unter stützen zu wolle». Für freundliche Erfüllung unsrer Bitte im voraus herzliche» Dank. Der Kriegsjürsorge-Ausschutz in Siegmar. Nlinger, Vorsitzender. Dt« Frist zur Bezahlung drr Einkommen- an» Ergän,nn,.lt«n«r, sowie vrandkass«,. baiträge für H. Termin läuft mit dem 21. Oktober ab. Nach Ablauf dieser Frist beginnt da« Mahn- und Zwangsbeitreibungsoerfahren und haben Säumige die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschreiben. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 20. Oktober 1916. Schöffen- und Geschworenen-Urliste. Die für den hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen, und Geschworenen-Urliste liegt eine Woche lang und zwar vom 23. bis mit 30. Oktober 1916 Innerhalb dieser Frist kann Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Siegmar, am 19. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Wichtig für die gegenwärtige Veleuchtungszeit. in der Spiritus und Petroleum knapp sind! Unser Werk verfügt über ein reichhaltiges Lager in Gasglühlicht-Lampen — von der einfachsten bis zur modernsten Ausführung — neuzeitlichen Gaskochern und Gasherden, Gasbrat-Einrichtungen, Wandbadeöfen und Zimmergasheizöfen, praktischen Gas-Plätteinrichtungen und verschiedenes mehr, sowie sämtliche Ersatzteile in verschiedenen Preislagen. Die Ausstellung in unserem Werk ist für weite Kreise so belehrend, das? ein Besuch nur empfohlen werde» kann. Ebenso machen wir aus unseren 61üs-!ivks aufmerksam, der im Werk jederzeit und in jeder Menge zu haben ist und der sich nicht nur in der Industrie vielseitig verwenden läßt, sondern sich Für Großabnehmer in Koks gewähren wir entsprechenden Rabatt und sind die Verkaufsbedin» gungen im Werk erhältlich. Zu jeder Auskunftserteilung in Gassragen ist die Direktton gern bereit. Die Direktion des Berbandsgaswerkes Siegmar. Volksbibliothek Siegmar. Wenn die langen Winterabende nahen, greift so mancher zu einem Buche. Die rechte Auswahl zu treffen, ist aber bei der Menge der literarischen Erscheinungen, worunter sich leider viel Schund birgt, nicht immer leicht. Da sind es die in den meisten größeren Ortschaften unsers Landes vorhandenen Volksblbliotheken, die die Auswahl erleichtern und dem Bedürfnis der Leser entgegenzukommen suchen. Dies ist auch in ganz besonderem Maße bei der Volksbibliothek Siegmar der Fall. Sie gehört, dank der namhaften Zuweisungen der politischen Gemeinde, zu den größten Büchereien der Amtshauptmann- kann damit weitgehenden Anforderungen entsprechen. Außer zahlreichen Bänden der besten Roman- und Erzählerliteratur besitzt sie auch viele Werke aus den verschiedensten Wissenschaften. Von letzteren seien nur einige genannt: Nansen, Sibirien, ein Zukunftsland, vr. Llman, Der Kaiser und der Kronprinz, Detter» Lebeiwrätsel, Brehm» Tierleben, Schlossers Weltgeschichte. Sven Hevin, Trans-Himalaya, Im Herzen von Asien u. a. In Romanen sind beispielsweise vertreten: Ganghofer, Rosegger, Dose. Herzog, Imsen, Frenssen, Geißler, Boy-Ed, Bloem, Eyth, Greinz, Skowronnek, Krüger, Rosen und viele andere. Besonders umfangreich ist die Kriegsliteratur, von dieser sollen nur nachstehende gute Bücher Erwähnung finden: Hedln, Ein Volk in Waffen und Im Osten, Är«m, Nach Sibirien, Ganghofer, Reise zur deutschen Front. Die stählerne Mauer. Die Front im Osten, Der russische Niederbruch, Engel» Ein Tagebuch. Wegener, Der Wall von Feuer. Montanus - Bücher, SchweLer, Im Kaiserlichen Hauptquartier, Gomoll, Im Kampfe gegen Rußland, Fendrich, Mit dem Auto an der Front, Von der Marneschlacht bis zum Fall Antwerpens. An Bord, Otto, Das Unterseeboot im Kampfe. Naumann, Mitteleuropa. Tögel, Sachsens Söhne im Weltkrieg, Henning, Die Wahrheit über Amerika usw. /Di^ Bücher werden jede^Sonntag im ^Bibliothekszimmer der Turnhalle in der Zeit von mittags von Herzen der Bibllneh-I- Auslchnh. Oberl. Krause. Schuhwaren werden an die Besteller, soweit der Vorrat reicht, Montag, ben 23. Oktober 1916, pünktlich nachm. 3—4 Uhr im Rathaus abgegeben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 19. Oktober 1916. Gemeindeverwaltungs-Geschäftszeit. vormittags von 8 bis Uhr für den Verkehr festgesetzte Gemeindeverwaltungs-Geschäftszeit mit Rücksicht auf die Fülle der durch den Kriegszustand bedingten Arbeiten ftNibtpiNgl einzuhalten ist. In den Nachmittags-Dienststunden, die künftig — anher Sonnabend» — von 1/28 Uhr ab beginnen, werden nur ttlthtrsrdeNlUch dringliche Angelegenheiten erledigt. Rottluft, am 18. Oktober 1916. Der Gemeindevorftand. Sitzung des Gemeiuderats zu Reichenbrand vom 13. Oktober 1916. Öffentliche Sitzung. Nach Eröffnung der Sitzung gedenkt der Herr Vorsitzende mit dankenden und ehrenden Worten des verstorbenen Gemeinderatsmit- gliedes Herrn Julius Otto. Die Anwesenden erheben sich zu Ehren des Verstorbenen von ihren Plätzen. Hierauf wird Kenntnis genommen: 1. von der Aushändigung der Einbümungs-Arkunde an dm zurzeit im Felde stehenden Soldaten Albin Wiederhold. 2. erfolgt Beschlußfassung über Aufstellung eines Ortsgesetzes über Anstellung der im Dienste der Gemeinde Aeichenbrand stehenden dem § 1 des Angestellten-Verstcherungs-Gesetzes unterfallenden Beschäftigten. Nach Berichterstattung durch den Herrn Vorsitzenden nimmt der Gemeinderat den vorgettagenen Ortsgesetz-Entwurf an. 3. erklärt der Gemeinderat zu dem Beschlüsse des Armen- und Ortshilfs-Ausschusses über dm erfolgten Ankauf von Kriegsschuhm für bedürftige Kriegerkinder sein Einverständnis. L. Nicht öffentliche Sitzung. 4. Neuwahl der Mitglieder zur Staatseinkommensteuer-Ein- schätzungs-Kommisston. Auf Vorschlag des Wahlausschusses werden gewählt als Mitglieder: Herr Gemeindevorftand Vogel, Herr Karl Elaus und Herr Wilhelm Köhler; als Stellvertreter: Herr Oberlehrer Bauch für Herrn Gemeindevorftand Vogel, Herr Hermann Kunze für Herrn Llaus und Herr Bruno Kämpfe für Herrn Köhler. 6. findm zwei Gemeinde^Ltnkommensteuer-Erlaßgesuche Berück sichtigung. 6. wird eine Gemeinde-Einkommmsteuer-Reklamation abgewiesen. 7. wird über einen böswtlligm Steuerzahler das Schankstätten, verbot verhängt. 8. finden drei Zuwachssteuer-Festsetzungen Erledigung. S. berichtet der Herr Vorsitzende über Einführung der Massen- speisung; der Gemeinderat beschließt, dem Ortshilfs-Ausschuß die wetteren Ausführungen zu überlasten. Sitzung des Gemeiuderats zu Rabenstein am 17. Oktober 1916. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 19 Mitglieder. 1. wird von verschiedenen Eingängen Kenntnis genommen und ;u dm Maßnahmen wegen Deckung der 6. Kriegsanleihe, sowie des Kriegshilfsausschustes Zustimmung erteilt. 2. finden einige Unterstützungssachen entsprechende Erledigung. 3. Auf ein Gesuch der Vereinigung der Bürgermeister und Ge meindevorstände im Königreich Sachsen wird ein einmaliger Beitrag zu dem Kostenaufwand für Verwaltungssachen im Interesse der Ge meinden bewilligt. 4. Das Areal am Hochbehälter wird anderweit auf ein Jahr verpachtet. 6. Die Beschaffung von Streu- und Steinmatertal zur Straßen- unterhaltung für 1916/17 wird vorschlagsgemüß bewilligt, auch zu der Fällung von 2 Straßenbäumen Zustimmung erteilt. 6. Ein Gestundungsgesuch wegen Hypothekenzinsen und Entschlie ßung wegen Aufstellung eines Ortsgesetzes über Anstellung der im Dienste der Gemeinde stehenden Beamten wird vertagt. 7. Wegen Uebernahme von Arzt- und Apothekerkostm wird abzusehen, da ein Wertzuwachs nach den Unterlagen nicht vorliegt. 9. erfolgt Aussprache über Beseitigung von Tierkadaver. WsltM sür ZugenWege zu Mellstein. Jeden Donnerstag, abends 7—9 Uhr, Abendnähschule für schulentlassene Mädchen.